Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  2. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  3. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  4. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  5. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  6. Wahrheit ist heilsrelevant
  7. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  8. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  9. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  10. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  11. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  12. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  13. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  14. Papst an Pfadfinder: „Ihr verbindet auf kluge Weise das Buch der Natur mit dem Wort Gottes“
  15. Die große Kraft der Marienverehrung in der Endzeit

Verfahren gegen Nius-Chefredakteur eingestellt

17. August 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Julian Reichelt hatte ein Symbol des Islamismus bei einem deutschen Fußballnationalspieler kritisiert.


Berlin (kath.net) Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt eingestellt. Das berichtet die FAZ. Reichelt hatte auf X ein Foto des Nationalspielers Antonio Rüdiger gepostet, das diesen mit erhobenem rechten Zeigefinger zeigt; er deutete dies als Erkennungszeichen des Islamismus.

Daraufhin erstattete Rüdiger Strafanzeige bzw. der DFB eine Anzeige gegen Reichelt. Diesem wurde vorgeworfen, Volksverhetzung und Beleidigung zu verbreiten. Reichelts Anwältin argumentierte, dass die von Rüdiger verwendete Geste spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 als islamistischer Gruß verwendet und verstanden werde; auch das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warnen vor der Geste. Der Bundesgerichtshof habe den erhobenen rechten Zeigefinger als „typische IS-Symbolik“ bezeichnet.


„Die Vorwürfe gegen Julian Reichelt waren von Beginn an völlig haltlos und indiskutabel“, erklärte seine Anwältin laut FAZ-Bericht zur Einstellung des Verfahrens. „Die Äußerungen meines Mandanten waren eindeutig von seiner Meinungsfreiheit als Journalist gedeckt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist richtig und wichtig, weil sie eben diese Meinungsfreiheit als essentielles Grundrecht in unserem Rechtsstaat schützt und achtet.“

Foto: (c) ServusTV


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  5. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  6. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  7. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  8. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  9. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  10. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  11. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  12. Das brennende Herz des heiligen Philipp Neri: Ein wissenschaftlich dokumentiertes Pfingstwunder
  13. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  14. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  15. Arche-Noah-Nachbildung feiert 10-jähriges Jubiläum

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz