Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Schweiz: Grüne Skandal-Politikerin und Muslimin schießt auf Jesus
  2. Irischer Lehrer verhaftet – Auseinandersetzung um Transgender-Schüler
  3. Drei Queerseelsorger für Hildesheim
  4. Tötung bis zur Geburt? - Diese Frage möchte Kamala Harris nicht beantworten
  5. 'Und bin so klug als wie zuvor!' - Der 'Sachverhalt' der Erzdiözese Salzburg
  6. „In ganz Frankreich nehmen bestätigte Brandstiftungen an Kirchen aus antichristlichen Motiven zu“
  7. Behindertenfeindliche Aussagen: TV-Sender Sat1 nimmt Sendung des Komikers Mockridge aus dem Programm
  8. Stift Lilienfeld distanziert sich von wahlwerbendem Pater
  9. Kardinal Schönborn: „Wir dürfen nicht vergessen, dass der Herr in seiner Kirche am Werk ist!“
  10. Pater Wallner: "Unsere Freiheitskultur gibt es im Islam nicht"
  11. Gänswein als Vatikan-Botschafter in Litauen eingeführt
  12. Atheistischer Filmemacher bekehrt sich bei Recherchen zum Grabtuch von Turin
  13. Schönborn: Bruckners Musik lässt Gottes Größe erahnen
  14. 'Das Volk Gottes will Hirten und nicht Funktionäre oder Staatskleriker'
  15. Debatten-Bilanz zum „queeren Abendmahl“ der Olympiade in Paris

Britische Polizei zahlt Katholikin 13.000 Pfund für unrechtmäßige Festnahme wegen stillem Gebet!

20. August 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Polizei räumte ein, dass Isabel Vaughan-Spruce zweimal zu Unrecht festgenommen wurde – Polizei räumt außerdem ein: Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Tätlichkeiten im Zusammenhang mit einer aufdringlichen Durchsuchung usw.


London (kath.net/pl) Das ist ein Paukenschlag: Die britische Polizei hat der Katholikin Isabel Vaughan-Spruce, die zu Unrecht festgenommen worden war, weil sie vor einer Abtreibungsklinik still gebetet hatte, 13.000 Pfund Entschädigung (ca. 14.000 Euro) gezahlt. Das berichten der „Catholic Herald“ und weitere Medien.

Die Polizei der West Midlands räumte ein, dass Vaughan-Spruce zweimal zu Unrecht festgenommen worden war. Die Polizei räumt dabei ein: Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Tätlichkeiten im Zusammenhang mit einer aufdringlichen Durchsuchung, einer Verletzung ihrer Menschenrechte und der belastenden Kautionsauflagen, die man ihr auferlegte.

Die Auszeichnung wird von Alliance Defending Freedom (ADF) UK, der Rechtsgruppe, die Frau Vaughan-Spruce unterstützte, als großer Sieg für die Meinungsfreiheit in dem ersten Fall eines „Gedankenverbrechens“ seit Jahrhunderten im Vereinigten Königreich gefeiert.

Vaughan-Spruce stellt fest: „Stilles Gebet ist kein Verbrechen. Niemand sollte allein für die Gedanken verhaftet werden, die er im Kopf hat – und doch ist mir das zweimal durch die West Midlands Police passiert, die mir ausdrücklich sagte, dass Beten eine Straftat sei. „Für Orwells ‚Gedankenpolizei‘ ist im Großbritannien des 21. Jahrhunderts kein Platz, und dank der rechtlichen Unterstützung, die ich von ADF UK erhalten habe, freue ich mich, dass die Einigung, die ich heute erhalten habe, dies anerkennt.“ Allerdings sei sie „trotz dieses Sieges zutiefst besorgt, dass sich dieser Verstoß durch andere Polizeikräfte wiederholen könnte“, zitiert der „Catholic Herald“.


Die Lebensschützerin fügt hinzu: „Unsere Kultur bewegt sich in Richtung einer Einschränkung der Meinungsvielfalt, wobei christliches Denken und Beten zunehmend von Zensur bedroht ist. Die Regierung wird in Kürze eine ‚Pufferzonen‘-Politik einführen – deren Formulierung von Natur aus unklar ist und wahrscheinlich zu weiteren Verstößen gegen die Freiheit des Betens oder friedlichen Redens oder des Anbietens von Hilfe in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen führen wird.“

Vaughan-Spruce wurde erstmals im November 2022 verhaftet, weil sie in einer „Pufferzone“ rund um eine Abtreibungsklinik in der Station Road in Birmingham gebetet hatte, doch ihr Fall wurde im Februar 2023 von einem Richter abgewiesen. Wochen später wurde sie erneut verhaftet, als sie in der durch eine Schutzanordnung für öffentliche Räume geschaffenen Zone still betete. In einem Video, das viral ging, hört man einen Beamten, der Frau Vaughan-Spruce sagt: „Sie haben gesagt, Sie hätten gebetet, und das ist die Straftat.“

Auch andere Personen waren bereits wegen stillem Gebet vor Abtreibungseinrichtungen verhaftet worden, darunter auch der katholische Priester Fr. Sean Gough-

Sogar eine Kommission der US-Regierung (!) kritisierte später Großbritannien wegen der Festnahmen von Frau Vaughan Spruce, wobei die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit der Polizei vorwarf, „Personen wegen ihres friedlichen religiösen Ausdrucks ins Visier zu nehmen“.

Foto: Fr. Sean Gough und Isabel Vaughan-Spruce mit Unterstützern (c) Isabel Vaughan-Spruce/Twitter


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 modernchrist 20. August 2024 
 

Genau diese tapfere Lebensschützerin

Isabel Vaughan-Spruce hat bei unserem Münchner Marsch fürs Leben 2024 ein ungeheuer beeindruckendes Zeugnis abgelegt in ihrer Rede auf dem Königsplatz!
Sie beschwor uns, nicht nachzulassen in den Gebeten vor den Tötungsstätten, keine Bannmeilen anzuerkennen! Und das tun wir hier in München-Freiham auch nicht! Es darf nicht sein, dass die größte Tötungsstätte für Ungeborene in Bayern plötzlich ein "geschützter Raum" wird. Es sind echte Menschen, die hier umgebracht werden, ca 10 pro Tag. Bitte daher jetzt schon vormerken: nächster Münchner Marsch fürs Leben: 3. Mai 2025, 13 h Königsplatz. Schließen Sie sich auch bitte jeden Dienstag von 12-13 h unserem Gebet in Freiham an, einzeln, leise. Die Tötungsstätte liegt direkt am S-Bahnhalt Freiham. Oder einfach zuhause mitbeten.


2
 
 Rosenzweig 20. August 2024 

Danke - liebes Kath.net- Team für diesen Bericht..!

Die Realität der Strafbarkeit des "stillen Gebetes"- ist schon erschrekend..- in unseren zunehmend Gottfernen, verwirrenden Zeiten weltweit!-

Aber um soo hoffnungsvoller - dieser Bericht u. die Tatsache - die Brit. Polizei bekennt sich zur Unrechtmäßigkeit der Festnahmen + zahlt Entschädigung..!!
-
So irgendwie kommt mir Fatima - Muttergottes Aussage in den Sinn:
"Am Ende wird mein Makelloses Herz triumphieren!" -
in dieser stillen Zuversicht -dankb. verbunden..


2
 
 Richelius 20. August 2024 
 

Die verstorbene Königin wäre aus dem Häfn vermutlich gar nicht mehr rausgekommen, wenn sie diesem Polizisten begegnet wäre. Sie hat viel gebetet.


1
 
 KatzeLisa 20. August 2024 
 

In einem angeblich demokratischen Rechtsstaat wird stummes Beten strafbar! Das hat man noch nicht einmal in islamistischen Strukturen gehört!
Die Polizisten haben offenkundig einen eindeutigen Auftrag erhalten. Ein Skandal! Hier hat sich ein Richter gefunden, der sich dem Recht verpflichtet fühlt. Die Regel ist das leider nicht mehr.


2
 
 SalvatoreMio 20. August 2024 
 

Große Freude!

Man sieht: wer für religiöse Freiheit kämpft, tut es für uns alle. Danke dieser Frau und ihren Unterstützern. Man erkennt aber auch, in welche Schieflage die westliche Gesellschaft längst geraten ist, wenn ein gebildeter Brite - ein Polizist - meint, beten sei eine Straftat! - Das erfordert von unserer Seite ein selbstverständliches Bekenntnis zu Christus: nicht aufdringlich, aber freudig und klar!


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  3. Schweiz: Grüne Skandal-Politikerin und Muslimin schießt auf Jesus
  4. Atheistischer Filmemacher bekehrt sich bei Recherchen zum Grabtuch von Turin
  5. Drei Queerseelsorger für Hildesheim
  6. „Trick: man stellt die heterodoxe Position als pastoral sensibel der orthodoxen Position gegenüber“
  7. 'Und bin so klug als wie zuvor!' - Der 'Sachverhalt' der Erzdiözese Salzburg
  8. Sylvester Stallone: Ich lebe nur weil die Abtreibungsversuche nicht funktioniert haben
  9. Tötung bis zur Geburt? - Diese Frage möchte Kamala Harris nicht beantworten
  10. Irischer Lehrer verhaftet – Auseinandersetzung um Transgender-Schüler
  11. 'Das Volk Gottes will Hirten und nicht Funktionäre oder Staatskleriker'
  12. Schweiz: Bischöfe verurteilen „inakzeptables Verhalten“ von Ameti - Im religiösen Empfinden verletzt
  13. Gänswein als Vatikan-Botschafter in Litauen eingeführt
  14. 'Happy Birthday Mary' - Trump überrascht Katholiken mit der Muttergottes von Guadalupe
  15. Pater Wallner: "Unsere Freiheitskultur gibt es im Islam nicht"

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz