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| ![]() Papst will Seligsprechung für Belgiens König Baudouin eröffnen29. September 2024 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen Überraschende Ankündigung bei Papstmesse in Brüssel: "Ich werde nach meiner Rückkehr nach Rom den Seligsprechungsprozess für König Baudouin eröffnen Brüssel (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat angekündigt, dass er einen kirchlichen Prozess zur Seligsprechung des belgischen Königs Baudouin (1930 - 1993) in Gang setzen will. Zum Abschluss der Sonntagsmesse in dem nach dem König benannten Stadion in Brüssel sagte der Papst: "Ich werde nach meiner Rückkehr nach Rom den Seligsprechungsprozess für König Baudouin eröffnen. Möge sein Vorbild als Mann des Glaubens die Regierenden erleuchten. Ich bitte darum, dass die belgischen Bischöfe sich dafür engagieren, diese Sache voranzubringen. Baudouin war von 1951 bis 1993 König der Belgier. Im April 1990 weigerte er sich, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen, weil er es als Katholik nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. Die Regierung erklärte ihn deshalb auf eigenen Wunsch für regierungsunfähig und übernahm verfassungsgemäß die Funktion des Staatsoberhauptes. Nachdem alle Regierungsmitglieder das Gesetz unterzeichnet hatten, wurde Baudouin am 5. April 1990 wieder für regierungsfähig erklärt. Die Geste des Monarchen sorgte damals in ganz Europa für Aufsehen. Papst Franziskus hatte das Grab des Königs gemeinsam mit dem herrschenden König Philippe und Königin Mathilde am Samstag besucht. Philippe ist ein Neffe Baudouins und wurde als designierter Thronfolger von ihm und dessen Gattin Fabiola, die kinderlos waren, erzogen. Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Von EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91691915 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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