Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  2. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  3. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  4. R.I.P. Paul Badde!
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Berliner Landeskirche wehrt sich gegen Polygamievorwürfe
  7. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  8. Bischof Oster: Das DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt „spricht nicht in meinem Namen“
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Schweizergarde: Jüdische Betroffene schildert Details zu antisemitischem Vorfall im Vatikan
  12. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  13. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  14. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  15. „Erinnerungsschmuck für IVF-Embryonen“ – „Spezialisten für Schmuck mit Embryoneneinschluss“

Polen: Anklage gegen Ärztin wegen illegaler Abtreibungen

16. Oktober 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Im Fall eines Schuldspruchs könnte die Ärztin mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden – Bemerkenswerte einseitig gefärbte Darstellung im (deutschen) öffentlich-rechtlichen Sender rbb. Kommentar von Petra Lorleberg


Warschau (kath.net/pl) In Polen wurde von der Staatsanwaltschaft Stettin Anklage gegen die Ärztin Maria Kubisa wegen illegaler Abtreibungen in sechs Fällen erhoben. Diese Abtreibungen wurden in Polen vorgenommen und könnten gegen die dortige Rechtssituation verstoßen. Parallel führte und führt Kubisa auch im Krankenhaus Prenzlau (deutsches Bundesland Brandenburg) Abtreibungen durch, auch für polnische Frauen, dies ist nach geltender Rechtslage (beider Staaten) aber erlaubt. Das berichtete der öffentlich-rechtliche „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (rbb) in bemerkenswert einseitiger Darstellung sowohl in Text wie auch im Video. Im Fall eines Schuldspruchs könnte die Ärztin mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, die Urteilsverkündung ist derzeit für kommenden Donnerstag anberaumt.

Die Ärztin behauptete vor laufender Kamera, dass sie den Frauen in Polen nicht zuletzt in der Corona-Zeit geholfen habe, weil diese keine Hilfe erhalten hätten, obwohl sie in Lebensgefahr geschwebt seien. Ausführlich zu Wort kommt im Beitrag eine Betroffene. Gynäkologin Kusiba behauptet, dass trotz der lebensbedrohlichen Situation dieser Patientin in Polen keine Abtreibung legal möglich gewesen wäre, sie wäre innerhalb der nächsten Stunden innerlich verblutet. Kusiba erwähnt allerdings nicht, dass im Fall akuter Lebensgefahr für die Mutter eine Abtreibung auch in Polen legal durchgeführt werden darf und dass deshalb dieses Fallbeispiel nicht überzeugend ist.


Bemerkenswert ist neben dem konkreten Fall der Anklage gegen eine Ärztin wegen illegaler Abtreibungen aber auch die journalistische Darstellung dieser Vorgänge im öffentlich-rechtlichen „rbb“ in einem Beitrag, der nicht als Meinungsbeitrag gekennzeichnet, somit als Bericht eingestuft werden muss (die ARD übernahm den Beitrag in voller Länge). Schon die Überschrift ist völlig irreleitend: „Ärzte in Brandenburg verhelfen Polinnen zu Abtreibungen – und werden juristisch verfolgt“, denn die sogenannte „Verfolgung“ findet nicht in Brandenburg, sondern in Polen statt und bezieht sich auf Fakten, die in Polen geschaffen wurden. Der Leser assoziiert aber, dass die polnische Rechtsprechung hier sogar in das deutsche Bundesland eingreife, erst die detaillierte Lektüre des Textes ergibt, dass es sich bei der Anklage der Staatsanwaltschaft Stettin nicht um solche Vorgänge handelt.

Bleiben wir bei dem mehrfach benutzten Betriff „verfolgt“ in Bezug auf abtreibende Ärzte. Der Leser assoziiert hier, dass es sich um eine „Verfolgung“ handle, analog etwa zur Verfolgung von Minderheiten. Es wird nicht aufgeschlüsselt, dass es um rechtmäßige „Strafverfolgung“ geht. Niemand aber spricht bsp. davon, dass Taschendiebe, Autobahnraser oder auch Mörder „verfolgt“ werden, wenn Justizbehörden rechtmäßig Gesetzesverstöße „verfolgen“.

Strafbar ist allerdings nach polnischem Recht tatsächlich, dass ein anderer Gynäkologe von Brandenburg aus ausschließlich in Telefon-Sprechstunden (!) schwanger Frauen in Polen berät und Termine im Krankenhaus Prenzlau (Deutschland) vermittelt.

Das Video wurde vom rbb vorwiegend verschriftlicht. Interessanterweise fehlt in der Verschriftlichung aber eine kurze Passage, die im Video unter Minute 2,40 ff zu hören ist. Dort darf die Gynäkologin Maria Kubisa im Hinblick auf die umkämpfte Gesetzeslage zum polnischen Abtreibungsrecht wörtlich vertreten: „Solange in Polen die Kirche regiert, da kann sich nichts Gutes tun.“ Sie darf weiter behaupten: „Durch den Einfluss der Kirche auf die Bauernpartei“ hätten die Parlamentsabgeordneten „schlecht gevotet“ und es hätten nur wenige Stimmen gefehlt, um die polnische Abtreibungsgesetzgebung zu liberalisieren. Es erfolgte keine Einordnung dieser Aussage durch die Moderation. Diese unkritisch wiedergegebene Behauptung in einem öffentlich-rechtlichen Sender, dass es sich in Polen eigentlich nicht um eine echte Demokratie handle, sondern dass „die Kirche regiert“, wurde in der verschriftlichten Darstellung vorsichtshalber ausgelassen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Paul Badde!
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  7. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  8. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  9. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte
  10. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  11. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  14. Schweizergarde: Jüdische Betroffene schildert Details zu antisemitischem Vorfall im Vatikan
  15. „Erinnerungsschmuck für IVF-Embryonen“ – „Spezialisten für Schmuck mit Embryoneneinschluss“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz