Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Klerikalismus im Bistum Passau
  2. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  3. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  4. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  5. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  6. Der verkleidete Menschenfreund
  7. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  8. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  9. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  10. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  11. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  12. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  13. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  14. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro
  15. Wer viel wallfahrtet...

Gerichtsprozess gegen Kardinal De Kesel wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verleumdung

4. Dezember 2024 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein ehemaliger Priester hat De Kesel und einen seiner Weihbischöfe angezeigt, weil sie Details aus seinem Intimleben öffentlich gemacht und dabei den Anschein erweckt hätten, es handle sich um Missbrauch.


Brüssel (kath.net/jg)
Der emeritierte Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Kardinal Jozef De Kesel, und sein Weihbischof Jean Kockerols müssen sich vor Gericht wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verleumdung verantworten. Dies hat die Ratskammer in Brüssel entschieden, berichten das belgische Portal vrt nws und BRF Nachrichten.

Bereits 2020 hat ein ehemaliger Priester des Erzbistums Mechelen-Brüssel Beschwerde gegen Kardinal De Kesel und den Weihbischof eingereicht. Nach seiner Ansicht hätten seine Vorgesetzten sein Intimleben öffentlich gemacht und ihn beschuldigt.


Der Anwalt des ehemaligen Priesters gibt an, De Kesel und Weihbischof Kockerols hätten ihr Berufsgeheimnis verletzt, indem sie ihnen anvertraute Informationen preisgegeben hätten. Sie hätten weiters den Anschein erweckt, es handle sich um einen Fall sexuellen Missbrauchs. Da sich dies als unwahr herausstellte, hätten sie sich auch der Verleumdung schuldig gemacht, berichtet die französischsprachige Zeitung La Libre.

Sowohl Kardinal De Kesel als auch seinem Weihbischof hätte klar sein müssen, dass die öffentlichen Andeutungen negative Folgen für den Betroffenen nach sich ziehen werde, befand die Ratskammer und verwies den Fall an das Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Einstellung des Verfahrens plädiert. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Klerikalismus im Bistum Passau
  4. Der verkleidete Menschenfreund
  5. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  6. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  7. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  8. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  9. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  10. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  11. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  12. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  13. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  14. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro
  15. „Viel schöner als alles andere, was ich davor erlebt habe!“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz