Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Video vom Papst im Unterhemd bringt Vatikan in Verlegenheit
  2. Klerikalismus im Bistum Passau
  3. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  4. 'Ramadan ist die schönste Zeit im Jahr'. Katholischer Religionsunterricht in der Erzdiözese Salzburg
  5. Der Millionen-Exodus von den deutschen Kirchen dürfte weitergehen!
  6. CDU-CSU-SPD-Regierung will Töten von ungeborenen Kinder durch die Krankenversicherung finanzieren
  7. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  8. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  9. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  10. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  11. Der verkleidete Menschenfreund
  12. Gott will, dass wir treu sind!“
  13. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  14. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  15. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?

Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag

21. Dezember 2024 in Österreich, 11 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ab 2026 soll Verbot nicht mehr gelten - Kärntner Landesregierung hatte sich für Beibehaltung des Verbots ausgesprochen - Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk"


Klagenfurt/Wien (kaht.net/KAP) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen gekippt. Ab 2026 soll das Verbot nun nicht mehr gelten, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag laut APA. Aus Kärnten - die Landesregierung hatte sich gegen eine Aufhebung des Verbots ausgesprochen - kamen vor allem von der ÖVP heftige Reaktionen, es handle sich bei der Entscheidung um ein "unchristliches Geschenk",

Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt, gegen die die Veranstalter vorgegangen waren. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies aber bereits vor einem Jahr die Beschwerde ab. Der Verfassungsgerichtshof beschloss danach, die Gesetzesbestimmung "von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit" zu prüfen - mit dem nun vorliegenden Ergebnis.


Wie der VfGH in seiner Entscheidung ausführt, hatte die Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, "die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen". Allerdings: "Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (. . .) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift." Und hier gebe es keine "Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre". Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher "gegen den Gleichheitsgrundsatz". Die Aufhebung "tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025" in Kraft.

Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) kritisierte die Entscheidung scharf: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk." Mit dem Karfreitag als "Tag der Stille" werde der christlichen Kultur Rechnung getragen. "Höchstgerichtliche Entscheidungen sind hinzunehmen, inhaltlich lehnen wir das jedoch ab und teilen die Ansicht des VfGH keinesfalls, weil sie den Stellenwert unserer christlichen Werte völlig ignoriert", betonte der für das Kärntner Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) in einer ersten Reaktion.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Video vom Papst im Unterhemd bringt Vatikan in Verlegenheit
  4. Klerikalismus im Bistum Passau
  5. Isak Ailu Pulk Eira (24) könnte der erste samische Kartäusermönch der Welt werden
  6. CDU-CSU-SPD-Regierung will Töten von ungeborenen Kinder durch die Krankenversicherung finanzieren
  7. 'Ramadan ist die schönste Zeit im Jahr'. Katholischer Religionsunterricht in der Erzdiözese Salzburg
  8. Der Millionen-Exodus von den deutschen Kirchen dürfte weitergehen!
  9. Papst dreht spontane Runde im Petersdom
  10. Britisches Königspaar kam heimlich zum Papst
  11. Eis für Papst Franziskus - "Kleine Sünden" im Krankenstand
  12. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  13. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  14. Waren Zisterzienser die Inspiration für die Modeschöpferin Coco Chanel?
  15. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz