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Verrat am II. Vatikanischen Konzil oder Deepfake?

vor 27 Stunden in Kommentar, 23 Lesermeinungen
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Der Papst ernennt eine Kurienpräfektin. Wird auf dem Altar des Genderismus das II. Vatikanische Konzil geopfert oder handelt sich um einen verfrühten Aprilscherz? Gastkommentar von Martin Grichting


Chur (kath.net)

Nun ist es definitiv so weit. Der Papst hat eine Frau als Präfektin eines Dikasteriums des Apostolischen Stuhls ernannt, demjenigen für die Ordensleute. Der Fall ist rätselhaft. Entweder kann die neue «Präfektin» kirchliche Leitungsgewalt im Namen des Papstes ausüben (vgl. Codex Iuris Canonici, can. 360), so wie es bei den anderen Kurien-Präfekten der Fall ist. Da sie Laie ist, wären wir damit wieder in den Zeiten der Deutschen Reichskirche. Damals gab es bekanntlich «Bischöfe», die das betreffende Amt innehatten und kirchliche Leitungsgewalt ausübten, ohne dass sie die Bischofweihe empfangen hatten. Die Schäden waren immens. Der Ausbruch der Reformation hat nicht zuletzt mit diesem schweren Missstand zu tun.

Oder die neue «Präfektin» kann in dieser Funktion doch keine ordentliche ausführende Kirchengewalt ausüben. Dann ist die Ernennung ein Fake, eine reine Show. Die «Präfektin» wäre dann nur eine Art Titularpräfektin. Ihr Titel wäre ein Titel ohne Mittel. Hat sie genau dazu gleichentags einen Kardinal, der Bischof ist, als «Pro-Präfekten» an die Seite gestellt bekommen, der alles, was mit kirchlicher Jurisdiktionsgewalt zu tun hat, unterschreiben muss, weil die «Präfektin» selbst keine Vollmacht dazu hat?

Die Ernennung wurde ohne Kommentar publiziert. Es sieht deshalb so aus, dass der Papst gewillt ist, den erwähnten mittelalterlichen Missbrauch zu restaurieren. Wenn das so sein sollte, muss man folgendes konstatieren:

Ein Laie als Präfekt mit Jurisdiktionsgewalt – egal ob Mann oder Frau – wäre zuerst einmal ein Verrat am II. Vatikanischen Konzil. Denn dieses räumte mit den mittelalterlichen Missbräuchen auf, indem es festhielt («Lumen Gentium», 21): «Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums ausgeübt werden können». Damit ist die Einheit und Untrennbarkeit von Weihevollmacht und Leitungsvollmacht zum Ausdruck gebracht worden. Die Weihe ist die Befähigung zum Empfang der Leitungsvollmacht. Eine Trennung dieser Vollmachten ist deshalb seither nicht mehr möglich. Es war immer schon degoutant, dass der amtierende Papst Gläubige beleidigt hat mit der Bemerkung, sie seien «Indietristen», Rückwärtsgewandte. Nun aber würde dies auch noch zur Heuchelei. Denn der Papst würde sich selbst zum «Indietristen» machen, der hinter das II. Vatikanum zurückgeht und mittelalterliche Missstände restauriert.


Das ist noch nicht alles: Der Codex Iuris Canonici von 1983 hat in can. 129 § 1, fussend auf «Lumen Gentium» 21, bestimmt: «Zur Übernahme von Leitungsgewalt, die es aufgrund göttlicher Einsetzung in der Kirche gibt und die auch Jurisdiktionsgewalt genannt wird, sind nach Maßgabe der Rechtsvorschriften diejenigen befähigt, die die heilige Weihe empfangen haben». In can. 274 hiesst es verdeutlichend dazu: «Allein Kleriker können Ämter erhalten, zu deren Ausübung Weihegewalt oder kirchliche Leitungsgewalt erforderlich ist». Wenn eine Ordensfrau, die nicht Klerikerin sein kann und nicht ist, nun als Präfektin eines Dikasteriums der Römischen Kurie ordentliche stellvertretende Leitungsgewalt ausüben würde, stellte dies einen Bruch des Kirchenrechts in einer vitalen Frage dar.

Selbstverständlich kann der Papst das Kirchenrecht brechen. Für ihn hat es keine Folgen, für die Kirche aber sehr wohl. Can. 333 § 3 lautet: «Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde». Und can. 1404 betont dem entsprechend: «Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden». Das Problem des Bruchs des Rechts durch den Papst ist jedoch nicht ein Rechtliches, sondern ein Moralisches, die Einheit der Kirche betreffendes. Joseph Ratzinger hat im Kommentar zur «Nota explicativa praevia», die ein integrierender Teil von «Lumen Gentium» ist, betont, «dass der Papst bei seinem Handeln keinem äusseren Tribunal untersteht, das als Appellationsinstanz gegen ihn auftreten könnte, wohl aber an den inneren Anspruch seines Amtes, der Offenbarung, der Kirche gebunden ist. Dieser innere Anspruch seines Amtes schliesst aber auch eine moralische Bindung an die Stimme der Gesamtkirche ohne Zweifel mit ein» (Kommentar zu «Lumen Gentium», in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Ergänzungsband I, S. 356). Wenn dieser «Pakt» zwischen Papst und Weltkirche, der – wie gesagt – kein rechtlicher, sondern ein moralischer ist, vom Papst gebrochen würde, stürzte er die Kirche ins Chaos. Denn wenn der Papst noch einen letzten Funken Integrität besässe, würde er fortan niemandem mehr vorwerfen können, er habe das II. Vatikanum missachtet oder das Kirchenrecht gebrochen. Denn er hätte nun beides in einer wichtigen Frage selbst getan. Wer sollte sich angesichts eines Hüters der Lehre und der Gesetze noch an selbige halten, wenn deren «Hüter» sich selbst nicht mehr daran hält?

Wenn die Ernennung einer «Präfektin» mehr als ein Deepfake ist, das nur so tut, als würde ein Laie ordentliche stellvertretende Leitungsgewalt ausüben können, wird das Epiphaniefest 2025 als der Tag in die Geschichte der Kirche eingehen, am dem alle Glieder der Kirche vom Papst de facto vom Gehorsam gegen Lehre und Ordnung der Kirchen entbunden wurden. Denn niemand mehr würde dann ehrlicherweise noch Gehorsam verlangen können, wenn ihn der oberste Hirte selbst nicht mehr zu leisten gewillt wäre.

Aber auch wenn die neue «Präfektin» nur eine Operettenpräfektin sein sollte, ist der Schaden jetzt schon angerichtet. Denn der Zorn mitrabegeisterter Frauen wäre wohl grenzenlos. Sie würden sich veräppelt vorkommen, als Opfer eines Täuschungsversuchs. Und wer sich unter diesem Pontifikat noch um den letzten Rest theologischer Ernsthaftigkeit bemüht hat, wäre aufgrund eines solchen verfrühten Aprilscherzes ebenfalls der Betrogene. Es reicht.


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Lesermeinungen

 lesa vor 15 Minuten 

Der Papst ist an die überlieferte Offenbarung gebunden.

@Karlmaria: Der Papst ist "nur" der Papst. Er kann sich nicht einfach über die Tradition hinwegsetzen, sofern sie nicht in seine subjektiven Vorstellungen passt. Auch der Papst ist an die Überlieferung gebunden. Sofern er von dieser abweicht, ist Gehorsam falsch.


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 lesa vor 3 Stunden 

Gleicht euch nicht dem Einheitsbrei der Meinung der Welt an.

@chorbisch: Was interessiert, ist Einheit durch Orientierung an der Wahrheit, keineswegs aber Einheit im Sinne der Gleichschaltung von Meinungen. Von dieser Letzteren hatten wir mehr als genug. Solche, die
Einheit mit und durch die Wahrheit offen anmahnten, waren eher selten, und viele von ihnen wurden beseitigt.


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 chorbisch vor 5 Stunden 
 

@ lesa

Widersprechen Sie sich nicht gerade selbst? Einerseits beklagen Sie die Ausbreitung von Einheitsmeinungen, aber wenn dann jemand Ihre Bewertung des Beitrags von MW Grichting nicht teilt, ist es auch wieder nicht recht.

Der Artikel enthält nun einmal polemische Stellen, etwa in den historischen Vergleichsbeispielen und mir fehlt eine Erläuterung, was ein Dikasterium so besonders macht, dass eine Leitung durch eine Frau nicht möglich oder statthaft wäre. Hier sind mir persönlich Verweise auf das "Geheimnis der Frau" etwas wenig, vor allem, wenn es nur in bestimmten Bereichen gilt und bei einer Äbtissin oder Priorin dann wieder nicht.


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 lesa vor 5 Stunden 

Unabdingbare Klärungen oder falscher Irenismus

Einfach großen Dank für diesen Artikel!
Wie kann man eine derart notwendige Klarstellung der Sachlage "POLEMISCH" nennen und als "Schwäche" bezeichnen! Einer der Gründe, warum die Kirche dermaßen daniederliegt ist der seit Vatikanum II herrschende Irenismus, der "um der Einheit willen" alle notwendigen Klärungen meidet. So hat man die Wahrheit nahezu erstickt. Keine Einheit ohne Wahrheit, sondern Verdichtung des Nebels und immer tiefere Versumpfung der Kirche.
Nun ist "die Axt am Baum". Der vernebelte Papst mit üblen Beratern gehen an die Grundfesten der Kirche, an ihren Heiligen Ursprung. Der aber bleibt, wenn der Abfall mit solchen Schnapsideen und Kniefällen vor dem einebnenden, zerstörerischen Feminismus bzw. der Hbris von Kirchenmännern, die vor der geoffenbarten Wahrheit NULL Achtung haben, massiv befördert wird.
Danke, Herr Grichtenig, danke kath.net!


2
 
 Richelius vor 16 Stunden 
 

Die Dikasterien sind nicht göttlichen Rechts. Der Papst überträgt hier nur etwas von seiner eigenen Leitungsvollmacht. Auch an der römischen Kurie gab es früher Mitarbeiter in Leitungsämtern ohne Weihe. In manchen Bereichen gibt es sie bis heute (Äbtissinen, Großmeister der Malteser, Äbte in den kath. Ostkirchen). Hier kann ich kein Problem erkennen.
Der Artikel ist viel zu polemisch und der verweis auf die Reichskirche noch dazu falsch. Das Bischofsamt ist göttlichen Rechts.


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 ThomasR vor 17 Stunden 
 

es handelt sich v.A. um eine Verwaltunsaufgabe

geben wir Schwester Simona eine Chance


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 Ut_unum_sint vor 19 Stunden 
 

Selbst Kardinalstaatssekretäre…

…waren in vergangenen Jahrhunderten oft Diakone, ganz ohne Priester- oder Bischofsweihe.

Lassen Sie uns doch alle zusammen wenigstens die „Grundsympathie, ohne die ein wirkliches Verstehen nicht möglich ist“ (B XVI), füreinander aufbringen.


1
 
 SalvatoreMio vor 21 Stunden 
 

Epheser 2,20: "Ihr seid auf das Fundament der Apostel und Propheten gebaut ...

Schlussstein ist Christus Jesus selbst". @kleingläubiger beschreibt im Artikel zu Sr. Simona, wie das Fundament derzeit mächtig angenagt wird". Ein Papst kann sich das zwar erlauben, doch er wird vor Christus, dem Weltenrichter, Rechenschaft ablegen müssen. - Christus hat den Zwölfen die LEITUNG der KIRCHE anvertraut und allen, denen sie in der Nachfolge die Hände dafür auflegten - sie zu Priestern geweiht. Immer gab es leider solche, die die Kirche durch ihr Reden und Tun verfinsterten (unzählige irdische Väter verdienen den Namen „Vater“ auch nicht). - Es geht auch nicht um Mann/Frau, sondern um das, was Christus grundgelegt und womit wir durch die Zeit geführt wurden, angefangen mit dem Propheten Mose bis zum Täufer Johannes. Die gesamte Kirchenlehre ist Geschenk des Hl. Geistes, mühsam unter seiner Leitung durch Menschen erstellt! Wer hat das Recht, diese zu verändern und zu verbiegen? (Noch ein Tip: man lese die "Zwölf-Apostel-Lehre, ca. aus dem Ende des 2. Jh.). Siehe Wikipedia


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 ThomasR vor 21 Stunden 
 

Für den Kampf gegen Kloster Altomünster (Skandal der letzen 200 Jahre in München und Freising)

sind vor Allem Männer-dazu noch geweiht als Priester verantwortlich, die gegen die letzte Birgittin und eine Anwärterin sogar mit Hilfe von weltlichen Rechtsanwaltskanzleien vor weltlichen Gerichten gekämpft haben.

Der für skandalöse Umgang mit Altomünster verantwortliche Generalvikar (ad) wurde sogar nach Rom befördert. Schwestern wollten nur ihr Gebets- und Wohnort erhalten.

Vielleicht haben die Frauenorden unter einer weiblichen Leiterin des zuständigen Dikasteriums bessere Chancen ihre Klöster-ihre Gebetsorte- (insbesondere wenn Grundbesitz wie in Altomünster vorhanden) vor der Willkür und Geiz* der Ordinariateder geweihten Priester zu retten???????

* im Fall von Altomünster ging letztendlich, so mein Eindruck, um die Anteile der Schwestern an den Baugrundstücken im Sandgrubenfeld (Baugrund im Raum München ist rar und eher sehr teuer)

kath.net/news/63515


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 antony vor 22 Stunden 

@ Josephus: Bin ganz bei Ihnen. Überzogene Polemik im Artikel.

Ob die Leitung eines Dikasteriums unter "Leitungsgewalt" im Sinne des CIC fällt, müssen Kirchenrechtler beantworten. Martin Grichting ist ja einer, aber da würde mich doch eine tiefergehende Diskussion verschiedener Meinungen interessieren. Sie bringen eine interessante Unterscheidung zwischen der qua Weihe verliehenen Amtsgewalt und der delegierbaren Amtsvollmacht.

Auf alle Fälle schulde ich als Katholik dem Hl. Vater Respekt, allein aufgrund seines Amtes. Genau wie ich auch meinen Eltern Respekt schulde.


1
 
 Josephus vor 22 Stunden 
 

Kirchenrechtliche Voraussetzung

Gemäß der Apostolischen Konstitution "Praedicate Evangelium" können getaufte Christen beiderlei Geschlechts vom Papst mit der Leitung einer kurialen Behörde betraut werden. In II 5 heißt es: "Der stellvertretende Charakter der Römischen Kurie. Jede kuriale Einrichtung erfüllt ihren eigenen Auftrag kraft der Vollmacht, die sie vom Papst erhalten hat, in dessen Namen sie mit stellvertretender Gewalt in der Ausübung des primazialen Amtes handelt. Aus diesem Grund kann jeder Gläubige einem Dikasterium oder einem Organ abhängig von deren besonderer Zuständigkeit, Leitungsgewalt und Aufgabe vorstehen."

www.vatican.va/content/francesco/de/apost_constitutions/documents/20220319-costituzione-ap-praedicate-evangelium.html


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 chorbisch vor 22 Stunden 
 

@ Josephus

Aber offenbar sind Hw. Grichting und andere der Ansicht, dass im Falle der Leitung von Dikasterien der Kurie das Kirchenrecht zwingend eine Delegation der päpstlichen Amtsvollmacht ausschließlich an Männer vorschreibt, möglicherweise sogar nur an solche, die die Priesterweihe erhalten haben.

Ob das so ist, warum das so ist und wieso das etwa beim Amt der Äbtissin nicht so ist, hätte man durchaus näher erläutern können.


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 Josephus vor 23 Stunden 
 

Die Schwäche dieses Artikels ...

liegt in der völlig überzogenen Polemik, welche die nötige Sachlichkeit vermissen lässt! Es gibt gemäß dem Kirchenrecht Amtsgewalt, die jemandem kraft der Weihe mit übertragen wird bzw. die Weihe voraussetzt, sowie eine bischöflich oder päpstlich delegierte Amtsvollmacht. Um genau dieses handelt es sich hier.


2
 
 Zeitzeuge vor 23 Stunden 
 

Für mich abschließend: "Selbstverständlich kann der Papst das Kirchenrecht brechen"??

Natürlich kann auch der Papst nicht das Kirchenrecht
bzgl. dessen Inhalten brechen, die göttlichen Rechtes sind (jure divino), dann wäre er manifester Häretiker!

Natürlich weiß auch der Verfasser des vorg. wichtigen Artikel dieses.


3
 
 Tereso vor 24 Stunden 
 

Und wenn damit einfach nur klar wir, dass die "Leitungsgewalt" in der Kurie nicht zu vergleichen ist mit der wirklichen Leitungsgewalt eines Bischofs über seine Diözese oder eines Pfarrers über seine Pfarrei? Es können ja jetzt auch ausdrücklich männliche Laienbrüder Orden und Klöster leiten, Frauen ja schon immer. Die Kurie ist halt wohl doch nicht so wichtig, wie manche denken. Einfach eine hohe Behörde. Vielleicht will das der Papst auch damit zum Ausdruck bringen?


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 Karlmaria vor 24 Stunden 

Der Papst kann gar nicht ungehorsam sein

Denn der Papst untersteht ja keiner Gerichtsbarkeit und kann deshalb höchstens dem selbst erfunden moralischen Recht dieses Autors ungehorsam sein. Der Autor merkt gar nicht wie er sich reformatorische Argumente Martin Luthers zu eigen macht. Denn die Kritik Luthers am Papst entzündet sich oft genau an dem Punkt dass der Papst sich nicht an das Recht der Kirche halten muss und das damals auch öfters ausgelebt hat. Da fragt Luther dann in einer ähnlichen Weise wie dieser Autor zu was muss man eigentlich überhaupt Kirchenrecht studieren wenn der Papst sich sowieso nicht daran hält. Da übersieht man eben dass der Papst der Papst ist und es auch Themen gibt die man nicht so genau in Gesetze fassen kann. Da braucht es einen Papst der sich nicht an die Gesetze halten muss. Denn immer genau nach dem Buchstaben des Gesetzes kann auch zu viel Unsinn führen!


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 chriseeb74 vor 25 Stunden 
 

@alle

@Cato hat aus juristischer Perspektive Recht, mit Ruffini leitet ein Laie ein Dikasterium...ich vermute allerdings im Gegensatz zu @Serafinas, dass aufgrund der "geringen Bedeutung" dieses Dikasteriums, es nur zu geringen bis gar keinen Protesten seiner Zeit kam. Es geht also nicht um die Person (Mann / Frau), sondern um die Bedeutung des Ressorts...und bitte nicht vergessen: Die Orden spielen bei PF eine sehr große Rolle, nicht von ungefähr sind bei den letzten Kardinalsernennungen eine große Anzahl an Ordenspriestern aufgenommen worden...
Nichts desto trotz ist der Kommentar ein wesentliches und sehr wichtiges Statement für zukünftige kirchliche Entwicklungen...vielen Dank dafür!


1
 
 chorbisch vor 25 Stunden 
 

@ Serafinas

Ich würde sagen, es geht nur um das nicht "dürfen", weil das Kirchenrecht es so festlegt. Ich glaube nicht, das Frauen grundsätzlich Leitungs- oder Führungsfähigkeiten abgehen.

Denn was ist mit Äbtissinnen und Vorsteherinnen? Ich bin mir sicher, Mother Angelica oder Äbtissin Reents haben auch Leitungsfunktionen, ohne diese Ämter als Vorstufe zum "Frauenpriestertum" zu sehen.

Hier hätte ich mir gewünscht, Hw. Grichting hätte den Unterschied genauer erklärt, anstatt Textraum auf Polemiken zu verwenden. Ich finde es auch gegenüber Sr. Simona ausgesprochen unfair, sie, noch bevor sie in ihrem neuen Amt irgendwas getan hat, auf eine Stufe mit jenen Würdenträgern zu stellen, die ihre Ämter nur zur Ausübung weltlicher Macht oder als Sinekure missbraucht haben. Wobei eine ordnungsgemäße Weihe das nicht automatisch verhindert hat, Talleyrand war geweihter Priester, aber als "Geistlichen" kann man ihn wohl kaum ansehen. Auch bei Kardinälen, wie Consalvi, Casaroli usw. habe ich meine Zweifel.


3
 
 Serafinas vor 26 Stunden 
 

CatoUticensis

***** warum erst jetzt der Aufschrei bei der Ernennung einer Frau? **** Genau DAS ist der Grund - es ist eine FRAU. Weil Frauen in der Kirche gemäß Kirchenrechten (ich bin da nicht bewandert und lese hier nur mit) keine derartigen Aufgaben übernommen dürfen/können.


1
 
 SalvatoreMio vor 26 Stunden 
 

Konnte man das Thema und die Situation deutlicher und verständlicher darstellen?

Ein inniger Dank an den Priester Martin Grichting! Und wir können nicht froh genug sein, dass kath.net uns aufklärt und vor Irrlehrern und ihren spirituellen Verführerungen zu schützen gewillt ist! Manche kommen nämlich daher wie Wölfe im Schafspelz (und merken es selbst nicht immer). Und wer von uns würde nicht das freundliche Schaf vorziehen?! "Hütet euch vor ..."- diese Warnung Jesu gilt mehr denn je!


6
 
 Versusdeum vor 26 Stunden 
 

Danke!

Auch ein scheinbarer Zickzackkurs kann ein Ziel verfolgen. Und das ist offenbar ein anderes, als das seiner 265 Vorgänger!


4
 
 Uwe Lay vor 26 Stunden 
 

Das Amtsverständnis Papst Franzikus

Je länger Papst Franziskus regiert, je mehr drängt sich der Eindruck auf, sein großes Vorbild sei Ludwig XIV: "ICH bin die kirche", sodaß er willkürlich gegen das Kirchenrecht und die Lehre der Kirche verstößt, weil er sich als darüber stehend versteht.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


7
 
 CatoUticensis vor 26 Stunden 
 

Kommunikationsdikasterium

Wenn ein Laie keine Leitungsgewalt in einem Dikasterium ausüben kann, warum erst jetzt der Aufschrei bei der Ernennung einer Frau? Wie in einem vorherigen Artikel geschildert, wird mit Paolo Ruffini das Kommunikationsdikasterium bereits von einem Laien geleitet. Warum hat es bei seiner Ernennung keinen enstrechenden Aufschrei gegeben? Warum geht das Epiphaniefest 2025 in die Geschichte ein und nicht die Ernennung von Ruffini?


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