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Verfassung geändert: Slowakei erkennt zwei Geschlechter an – männlich und weiblich

vor 16 Stunden in Chronik, 6 Lesermeinungen
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Die Novelle der Verfassung tritt mit 1. November in Kraft. Ministerpräsident Fico begrüßt sie als ‚großen Schutzwall gegen den Progressivismus‘. Auch die slowakischen Bischöfe heißen die Verfassungsänderung gut.


Bratislava (kath.net/jg)
Die Slowakei hat am 26. September ihre Verfassung geändert. In Zukunft werden nur mehr zwei Geschlechter anerkannt, nämlich männlich und weiblich. Wörtlich heißt es im Verfassungsgesetz: „Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind.“

Die Verfassungsänderung wurde von 90 Abgeordneten des Nationalrats befürwortet, nur sieben waren dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Ministerpräsident Robert Fico hatte den Entwurf für die Verfassungsänderung bereits im Januar vorgestellt. Er begrüßte die Entscheidung des Nationalrats als „historischen Schritt“ und „großen Schutzwall gegen den Progressivismus“, berichtet EWTN


Die Novelle der Verfassung tritt mit 1. November in Kraft. Sie sieht weiters vor, dass nur verheiratete Paare Kinder adoptieren können. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare von der Adoption ausgeschlossen, da die Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist. Außerdem wird die Leihmutterschaft verboten.

Eine weitere Bestimmung der Verfassungsänderung legt fest, dass das nationale Recht der Slowakei in „kulturellen und ethischen Fragen“ Vorrang vor dem EU-Recht hat. 

„Im Namen der slowakischen Bischöfe möchte ich allen Mitgliedern des Nationalrats der Slowakischen Republik danken, die für die Annahme der Verfassungsänderungen gestimmt haben“, erklärte Erzbischof Bernard Bober, der Präsident der Slowakischen Bischofskonferenz, gemäß osteuropäischen Medien. Er erklärte weiter: „Ich danke allen, die zu diesem wichtigen Schritt beigetragen haben. Die Slowakei hat ein Zeichen gesetzt, dass sie eine Gesellschaft stärken möchte, die auf den Werten Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und der Würde des menschlichen Lebens basiert.“

 


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Lesermeinungen

 Versusdeum vor 6 Stunden 
 

@Johannes14,6

Man braucht doch eine 2/3-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung, oder? Wenn Union und AfD dagegenstimmen, reicht es sowieso nicht. Umd falls die Union wegen des "Antifaschistischen Schutzwalls II" auch das mitmacht, verliert sie noch mehr Wähler an die AfD. Das wiederum wäre ein Scheinargument mehr, die Partei mit Hilfe des weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienstes zu verbieten und die Demokratie abzuschaffen, imdem man gegen den Wählerwillen eine Linksfrontregierung auszuruft.


0
 
 Johannes14,6 vor 8 Stunden 
 

Die Slowakei hat auch das Verbot der Leihmutterschaft in die Verfassung aufgenommen

sowie Adoptionen nur für Mann und Frau zugelassen, berichtet ALfA im Newsletter:

"Die Slowakei hat vergangenen Freitag eine Verfassungsänderung beschlossen, die Leihmutterschaft verbietet, Adoptionen auf Ehepaare von Mann und Frau beschränkt und nur die beiden biologischen Geschlechter anerkennt. Ferner wird in der Novelle geregelt, dass die Souveränität der Slowakei in „kulturellen und ethischen Fragen“ Vorrang vor EU-Recht genießt. Die geänderte Verfassung tritt am 1. November in Kraft.
Ministerpräsident Robert Fico bezeichnete die Maßnahme als „historischen Schritt“ und als „großen Schutzwall gegen den Progressivismus“."

Glückliche Slowakei!

Auch die Beachtung der Subsidiarität gegen eine immer mehr übergriffig agierende EU wünschte ich mir für Deutschland!


2
 
 SalvatoreMio vor 8 Stunden 
 

Die Slowakei

Ihr gelten unser herzlicher Dank! Möge dieses Gesetz Nachahmer finden! Wer in der Slowakei lebt, weiß jedenfalls, woran er ist, wenn es um diese Punkte geht!


4
 
 Johannes14,6 vor 9 Stunden 
 

In Deutschland soll die "Sexuelle Identität" ins Grundgesetz!

Nach einigen Anläufen anderer Bundesländer wird jetzt Berlin eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.

Kritiker wie Hedwig von Beverfoerde sehen u.a. die Gefahr, daß sich dann auch Pädophile auf ihre "sexuelle Identität" berufen könnten und die Pädophilie salonfähig und straffrei würde.

https://demofueralle.de/2025/03/05/cdu-in-schleswig-holstein-sexuelle-identitaet-soll-ins-grundgesetz/

Eine Änderung des "Selbstbestimmungsgesetzes"(Jährlicher "Geschlechtswechsel" per Sprechakt), wie vor der Wahl von Merz versprochen, wird es mit dieser Koalition übrigens auch nicht geben...

www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-bundesrat-bringt-gesetzesinitiative-zum-schutz-sexueller-identitaet-in-bundestag-ein-100.html


4
 
 lesa vor 10 Stunden 

@Andel: Danke für Ihren Kommentar. Jedem Wort ist zuzustimmen.


3
 
 Andel vor 15 Stunden 
 

Es ist nur zu wünschen, dass sich alle Staaten in diesem Punkt die Slowakei zum Vorbild nehmen. Mögen alle Menschen zum Glauben und zur Lehre der Kirche zurückfinden. Beten wir, dass der Heilige Geist uns alle aufrüttelt und uns mit Seiner Kraft besteht.


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