![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘7. Oktober 2025 in Prolife, 41 Lesermeinungen Persönlich sei er für die Abschaffung der Todesstrafe. Er wolle aber nicht so weit gehen, dass ‚sie absolut und für immer und unter allen Umständen ausgeschlossen sein muss“, sagte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation. Madrid (kath.net/jg) Bei der Abtreibung werde offensichtlich ein völlig unschuldiger Mensch getötet, „indem man begrenzte Lebensziele über das Lebensrecht eines anderen Menschen stellt.“ Die Todesstrafe setze hingegen ein schweres Verbrechen voraus, das von der Gesellschaft geahndet werde. Persönlich sei er für die Abschaffung der Todesstrafe, sagte Kardinal Ratzinger weiter. Er wolle aber nicht so weit gehen, „dass sie absolut und für immer und unter allen Umständen ausgeschlossen sein muss.“ Könne man bei Verbrechern wie Adolf Eichmann und anderen „Schwerstkriminellen“, die das Vernichtungslager Auschwitz betrieben haben, wirklich davon ausgehen, dass ein Rechtsstaat im Irrtum sei, wenn er in diesen Fällen überlege, ob die Verbrecher die Todesstrafe verdient hätten, fragt Ratzinger. Sein persönlicher Wunsch und die gesellschaftliche Zielsetzung zur Abschaffung der Todesstrafe könnten sich aber nicht auf eine Glaubenslehre stützen, in dem Sinn, „dass die Kirche zu jeder Zeit und unter allen Umständen die Todesstrafe für unvereinbar mit dem Glauben zu erklären und damit zu untersagen hätte“. Die Frage der Todesstrafe sei „nicht unmittelbar ein Inhalt oder Gegenstand des christlichen Glaubensbekenntnisses“, betonte Kardinal Ratzinger. Es gehe hier vielmehr um ein Mittel der Rechtspflege im Staat, zu dem man „vom Glauben und von der Sittenlehre als Christ und als Kirche eine Stellungnahme abgeben kann.“ Die Forderung nach der Abschaffung der Todesstrafe ergebe sich aber nicht zwingend aus dem christlichen Glaubensbekenntnis, betonte Kardinal Ratzinger noch einmal. Kardinal Ratzinger hat das Interview, aus dem hier zitiert wird, am 9. Juli 1993 im Rahmen eines internationalen Kurses zum Katechismus der Katholischen Kirche im Escorial in Spanien gegeben. Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat es aus dem Spanischen ins Deutsche übersetzt.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||