Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  2. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  3. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  4. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  5. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  6. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  7. Kirche im Verfall
  8. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  9. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  10. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  11. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  12. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  13. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  14. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  15. THESE: Warum die UNO weg muss!

US-Bundesstaaten kämpfen gegen Biden-Regelung zu Versand von Abtreibungspillen

vor 2 Tagen in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die derzeit geltende Regelung entspreche nicht den Sicherheitsstandards, verletze das Bundesrecht und die Souveränität der Bundesstaaten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Am 16. Februar 2026 haben 22 US-Bundesstaaten einen gemeinsamen Amicus-Brief (Stellungnahme zu einem Gerichtsverfahren) eingereicht, um eine laufende Klage des Bundesstaates Louisiana gegen eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA zu unterstützen. Die Regelung der Regierung Biden erleichtert den bundesweiten Versand und die telemedizinische Verschreibung des Abtreibungsmittels Mifepriston – auch in Staaten, in denen Abtreibungen weitgehend verboten sind. 

Die Klage zielt auf eine Entscheidung der FDA aus dem Jahr 2023 ab, welche langjährige Sicherheitsvorkehrungen für Mifepriston aufhob. Dazu gehörte insbesondere die Streichung der Pflicht, dass das Medikament persönlich in einer Arztpraxis oder Apotheke ausgegeben werden muss. Stattdessen darf es nun per Telemedizin verschrieben und per Post versendet werden. Kritiker sehen darin einen Versuch der Bundesregierung, das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ aus dem Jahr 2022 zu umgehen, welches die Regelungshoheit über Abtreibungen wieder an die Einzelstaaten zurückgegeben hatte.


Louisiana führt die Klage an und wird von 21 weiteren Bundesstaaten unterstützt: Alabama, Alaska, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Iowa, Kansas, Mississippi, Missouri, Montana, North Dakota, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Texas, Utah, West Virginia und Wyoming.

Die beteiligten Attorney Generals (Generalstaatsanwälte) der Bundesstaaten argumentieren, dass die FDA-Regelung:
•    wichtige Sicherheitsstandards beseitigt habe,
•    den Versand von Abtreibungsmitteln entgegen geltendem Bundesrecht erlaube,
•    Ärzten in linksliberalen Staaten (wie Kalifornien oder New York) ermögliche, die Abtreibungsgesetze konservativer Staaten zu umgehen,
•    die Souveränität der Bundesstaaten verletze und
•    Gesundheitssysteme sowie Medicaid-Programme in den betroffenen Staaten belaste.

Steve Marshall, Attorney General von Alabama, erklärte in einer Stellungnahme: „Diese Regelung ist ganz einfach unrechtmäßig. Die Biden-FDA hat entscheidende Sicherheitsvorkehrungen beseitigt, den Versand von Abtreibungsmitteln im direkten Widerspruch zum Bundesrecht erlaubt und Anbietern außerhalb des Bundesstaates ermöglicht, die Lebensschutz-Gesetze der Staaten zu verletzen. Nachdem das Urteil „Dobbs“ die Abtreibungsregelung an die Staaten zurückgegeben hat, versucht die Biden-Administration genau das durch Regierungsmaßnahmen zu unterlaufen. Wir stehen an der Seite Louisianas, um die Souveränität der Staaten zu verteidigen, das Gesetz durchzusetzen und ungeborenes Leben zu schützen.“ 

Der Fall ist derzeit vor einem Bundesgericht in Louisiana anhängig. Die Kläger fordern eine vorläufige Verfügung (Injunction), welche die FDA-Regelung bis zur endgültigen Entscheidung blockieren soll.

Die Debatte um Mifepriston und den Versand per Post ist seit dem Dobbs-Urteil eines der zentralen Schlachtfelder im US-amerikanischen Abtreibungsstreit. Während Befürworter der Regelung betonen, dass sie den Zugang zu medikamentöser Abtreibung (die etwa zwei Drittel aller Abtreibungen in den USA ausmacht) sicherer und einfacher macht, sehen Gegner darin einen Angriff auf staatliche Verbote und den Schutz ungeborenen Lebens. 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  3. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  5. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  6. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  7. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  8. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  9. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  10. Kirche im Verfall
  11. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  12. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  13. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  14. „Warum bin ich noch in der Kirche?“, fragte der Theologe Joseph Ratzinger bereits 1970
  15. 'Reiner Bullshit': Macron sorgt mit Attacke auf Meinungsfreiheit für Entsetzen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz