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Gericht stärkt Gebetswachen vor Abtreibungskliniken: Versammlungsverbot in Aachen rechtswidrig22. März 2026 in Prolife, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Sieg für Lebensschützer in Deutschland - Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. März das Versammlungsverbot für eine Gruppe von Lebensschützern aufgehoben.
Aachen (kath.net)
Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. März das Versammlungsverbot für eine Gruppe von Lebensschützern aufgehoben. Die Richter erklärten die behördliche Anweisung, die Gebetswachen aus dem direkten Umfeld einer Abtreibungspraxis zu verbannen, für rechtswidrig.
Seit 2005 versammelt sich ein Verein einmal monatlich zum stillen Gebet auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Aachener gynäkologischen Praxis. Dabei werden religiöse Bilder sowie Darstellungen von ungeborenen Kinder gezeigt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte für Dezember 2024 unter Berufung auf das Schwangerschaftskonfliktgesetz eine „Bannmeile“ von 100 Metern verhängt, um Schwangere vor Konfrontationen zu schützen. 
Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Lebensschützer statt und betonte in der Urteilsbegründung die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass Schwangere auf dem Weg in die Praxis allenfalls für etwa zehn Sekunden mit den Betenden in Kontakt kämen. Dies sei zumutbar und stelle keinen „Spießrutenlauf“ dar. Da die Teilnehmer die Frauen nicht aktiv ansprechen, sondern lediglich still beten, werde die Grenze zur unzulässigen Bedrängnis nicht überschritten. Da die Mahnwache nur einmal im Monat stattfindet, sei ein generelles Verbot in Praxisnähe nicht gerechtfertigt.
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Lesermeinungen| | gebsy 23. März 2026 | |  | Dass unser Gebet zur rechten Zeit von Gott erhört wird, ist der Trost für Eltern, deren Kinder aktuell auf Abwegen unterwegs sind.
Unsere Abwege vergleiche ich mit Sackgassen; wenn wir am Ende angekommen sind, bleibt nur noch die senkrechte Wand oder UMKEHR ... |  0
| | | | | SalvatoreMio 23. März 2026 | | | | Gotteserfahrung @gebsy: Sie müssen eine einschneidende Erfahrung gemacht haben, vielleicht die, die wir aus biblischen Berichten kennen: der Herr weiß, was in uns vorgeht, ehe wir es laut in Worte fassen; der Heilige Geist betet praktisch in uns. Und unser stilles und geheimes Gebet, kann die Herzen anderer anrühren und bewegen - wir wissen nur nicht wie und wann.- Das jedenfalls erbitte ich für meine Geschwister - jeden Tag! - Danke für Ihren kleinen Bericht! |  0
| | | | | SalvatoreMio 23. März 2026 | | | | Wunderbar! Also sind Moral und Gerechtigkeit doch noch nicht dem totalen Selbstbestimmungswahn verfallen. Man darf noch zum Ausdruck bringen, was man denkt. |  0
| | | | | gebsy 23. März 2026 | |  | Stille wirkt wirklich; das durfte ich am 24.3.1983 in Wien erfahren, als ich in der inzwischen geschlossenen Ambulanz am Fleischmarkt auf der Stiege kniete und 20 Frauen mit ihren noch lebenden Nachkommen lautstark zur Richtstätte eilten. Sie verstummten augenblicklich ... |  0
| | | | | Marianus 22. März 2026 | |  | Gott sei es gedankt! Es gibt noch Gerichte, für die das Recht auf Gebet für das Leben kein Vergehen ist, auch wenn es vor den Mauern sog. Kliniken erfolgt, in denen Tag für Tag Tötungsdelikte stattfinden.
Bin doch mal gespannt, ob die verantwortlichen politischen Instanzen gegen dieses Urteil Berufung einlegen. |  2
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