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Sieg der „rebellischen Nonnen“8. April 2026 in Österreich, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vatikan erlaubt Verbleib im Kloster Goldenstein.
Salzburg/Rom (kath.net)
Der monatelange Krimi um das Kloster Goldenstein vor den Toren Salzburgs hat eine gute Wendung genommen. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, hat der Vatikan in dem weltweit beachteten Streit zwischen drei betagten Ordensschwestern und ihrer geistlichen Führung ein erstes Machtwort gesprochen: Die Nonnen dürfen vorerst in ihrem besetzten Kloster bleiben. 
Die Geschichte der drei Schwestern sorgte international – von der New York Times bis zur britischen Sun – für Schlagzeilen. Im September 2025 waren die Ordensfrauen eigenmächtig aus ihrem Altersheim ausgezogen und in ihr früheres Kloster Goldenstein zurückgekehrt, um es zu besetzen. Damit lehnten sie sich offen gegen die Anordnungen ihres geistlichen Oberen, Propst Markus Grasl, auf.
Nachdem der Konflikt zwischen den Schwestern und dem Propst zum Jahreswechsel eskalierte, wurde der Vatikan als letzte Instanz angerufen. Nun liegt eine erste Entscheidung aus Rom vor, die den Frauen den Rücken stärkt. Grundsätzlich halten die vatikanischen Behörden fest, dass die Schwestern das Recht haben, weiterhin in den Mauern des Klosters Goldenstein zu leben. Wie Helfer der Nonnen gegenüber der Krone bestätigten, bedeutet dies jedoch noch kein Ende des gesamten Verfahrens: Eine endgültige, formale Entscheidung aus Rom stehe zwar noch aus, doch der Status quo ist vorerst gesichert.
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Lesermeinungen| | Paddel 8. April 2026 | |  | Freue mich @H.vKK zwischen Pflege und Betreuung bitte unterscheiden.
Es gibt, neben der körperlichen Gesundheit auch ein psychische. Heißt, könnte sein, dass sie im "modernen" Pflegehaus die Psyche gelitten hat, was auch zu einem schnelleren körperlichen Abbau führt. Hätten sich die Damen dort psychisch wohl gefühlt, wären sie dort geblieben und vermutlich zwischenzeitlich körperlich schlechter dran. Das ist keine Kritik an Pflege und Personal in einer "modernen" Einrichtung. Die tun, was sie können, keine Frage. |  2
| | | | | Martinus Theophilus 8. April 2026 | | | | Auch Ordensfrauen müssen nicht gegen ihren Willen ins Heim. Eine grundsätzlich erfreuliche Entwicklung. Es wäre allerdings sowohl für den Rechtsfrieden als auch für das Ansehen der Kirche in der Öffentlichkeit hilfreich, wenn Entscheidungen der Römischen Kurie in Fällen wie diesen etwas schneller ergehen würden. |  0
| | | | | H.v.KK 8. April 2026 | | | | H.v.KK Diese Darstellung ist etwas irreführend formuliert.
Der jetzige "Status quo" ist das,was der Propst letztendlich zur Beendigung der unerfreulichen Situation vorgeschlagen hat.
Dieser Vorschlag wurde aber von den Klosterfrauen (bzw.deren "Beraterinnen") ursprünglich rundweg abgelehnt.
Dem Spruch des Dikasteriums und den angeordneten Auflagen getraute man sich jetzt aber offenbar doch nicht zu widersprechen! Ob die erforderliche Versorgung und Pflege der rund um die Uhr pflegebedürftigen Nonnen im kaum,bzw.nur behelfsmäßig adaptierten und völlig ungeeigneten ehemaligen Kloster besser funktioniert,als im modernen katholischen Pflegehaus mit entsprechend ausgebildetem Personal,sei dahingestellt.
Es bleibt für alle Beteiligten zu hoffen,daß der unerquickliche Medienrummel endlich ein Ende hat! |  1
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