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Patentierung embryonaler Stammzellen?

11. Jänner 2011 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Anhörung zu Grundsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof - Europaabgeordnete aus verschiedenen Fraktionen nehmen dagegen Stellung


Brüssel (kath.net/pm) Europaabgeordnete verschiedener Fraktionen und Nationen haben sich erneut gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Auf einer Pressekonferenz in Brüssel betonten Peter Liese (EVP-Deutschland), Eva Lichtenberger (Grüne-Österreich), Vittorio Prodi (S&D-Italien), Carlo Casini (EVP-Italien) und Miroslav Mikolasik (EVP-Slowakei), dass es völlig inakzeptabel sei, Technologien, die auf der Zerstörung von menschlichen Leben basieren, zu patentieren. Anlass ist ein Grundsatzverfahren beim Europäischen Gerichtshof. Der deutsche Forscher Oliver Brüstle hatte vor einigen Jahren ein Patent auf die Herstellung von Zellen aus menschlichen Embryonen, sowie ihre Verwendung zu therapeutischen Zwecken, beantragt. Dieses Patent ist zunächst erteilt worden. Ein Gericht gab jedoch dem Einspruch von Greenpeace gegen das Patent statt. Brüstle legte Revision ein und der Fall wurde vom Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Am Mittwoch, den 12. Januar 2011, findet nun die mündliche Verhandlung vor dem EuGH statt.


Es geht dabei um die Auslegung der EU-Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998. Hier heißt es u.a. in Artikel 5 Absatz 1: „Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung […] können keine patentierbare Erfindungen darstellen“. In Artikel 6 Absatz 2 heißt es darüber hinaus, „dass die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken“ nicht patentierbar ist. Von embryonalen Stammzellen und daraus gewonnen Zellen ist in der Richtlinie wörtlich nicht die Rede, da es zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Richtlinie diese Technologie noch nicht gab. In 2005 hat das Europäische Parlament daher eine Resolution angenommen, um diesen Fall klar zu stellen. Dort heißt es wörtlich: „Vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass die Herstellung humaner embryonaler Stammzellen, die Zerstörung menschlicher Embryonen impliziert und dass deshalb die Patentierung von Verfahren, in denen humane embryonale Stammzellen oder Zellen, die aus humanen embryonalen Stammzellen gewonnen wurden, eine Rolle spielen, ein Verstoß gegen Artikel 6, Abs. 2 der Richtlinie darstellt.“

Diese Auffassung hat sich auch das Europäische Patentamt in einer Grundsatzentscheidung angeschlossen. Das Europäische Patentamt ist keine EU-Institution, sondern legt das europäische Patentübereinkommen aus, dem auch Nicht-EU-Staaten angehören. Bei dem vorliegenden Fall geht es jetzt um das eigentliche EU-Recht, dass von den Mitgliedstaaten in das nationale Patentrecht übertragen werden muss. Besonders absurd ist nach Ansicht der Abgeordneten die Auffassung des Patentinhabers Brüstle und seiner Anwälte, dass sich der Begriff Embryo nur auf Lebewesen nach der Einnistung in die Gebärmutter bezieht. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament mussten während der Erarbeitung der Richtlinie davon ausgehen, dass auch der Embryo in der Petrischale vom Patentierungsverbot umfasst ist und können dies auch durch Dokumente belegen.

„Aus unserer Sicht wäre es absurd, wenn eine nicht EU-Institution das Europäische Parlament in dieser Frage ernster nimmt, als die EU-Institutionen. Es gibt im Europäischen Parlament unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Forschung mit embryonalen Stammzellen überhaupt ethisch akzeptabel ist. Bei der Patentierbarkeit geht es aber allerdings nicht nur um die Frage der Forschung, sondern um die kommerzielle Verwertung des menschlichen Körpers. Hier gibt es eine breite Ablehnung über alle Fraktionsgrenzen hinweg“, so Peter Liese, Eva Lichtenberger, Vittorio Prodi, Carlo Casini und Miroslav Mikolasik abschließend.

Peter Liese, Vorsitzender der EVP-Arbeitsgruppe Bioethik
Eva Lichtenberger, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion
Prof. Vittorio Prodi, STOA-Mitglied (Scientific Technology Options Assessment)
Carlo Casini, Vorsitzender des Ausschuss ür konstitutionelle Fragen
Miroslav Mikolasik, Co-Vorsitzender der Intergruppe Bioethik



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