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Ärzte und Greenpeace gegen kommerzielle Nutzung von Embryonen

23. November 2012 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery: Embryonale Stammzellen sollten auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein


Berlin (kath.net/KNA) Der Bundesärztekammer und Greenpeace haben sich gegen die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen gewandt. Embryonale Stammzellen sollten auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein, sagte Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery am Mittwoch in Berlin. «Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches.» Der Bundesgerichtshof will am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung abschließend darüber befinden, ob ein entsprechendes Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle zulässig ist.

Der Ärztekammerpräsident verwies auch auf entsprechende Erklärungen des Deutschen Ärztetages und der Bundestags-Enquete-Kommission «Recht und Ethik der modernen Medizin». «Man würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzen, wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen verwenden», betonte Montgomery. Dabei gehe es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern rechtliche Grenzen zu setzen, um ethische Werte zu wahren. Nach wie vor gebe es kein Verfahren, mit dem embryonale Stammzellen gewonnen werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu zerstören. Ethisch vertretbar sei die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.


Hintergrund der Verhandlung ist eine Klage von Greenpeace gegen ein Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte bereits 2011 in Auslegung der EU-Bio-Patentrichtlinie entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn bei der Anwendung des Verfahrens menschliche Embryonen zerstört werden oder diese als Ausgangsmaterial dienen.

Brüstle will mit dem Verfahren laut Patentschrift Therapien für defekte Nervenzellen entwickeln. Diese sind etwa Ursache für die Parkinson-Krankheit. Montgomery warnte allerdings vor falschen Erwartungen. Die Versprechungen von vor zehn Jahren zur Forschung mit embryonalen Stammzellen seien bislang «eine Luftnummer» und «null Komma null eingelöst». Vielversprechender seien jene mit adulten Stammzellen.

Nach Angaben des Patentrechtsexperten von Greenpeace, Christoph Then, bezieht sich Brüstle nach dem für ihn negativen Urteil des EUGH nun auf Zellen, die entnommen werden, ohne einen Embryo zu zerstören oder auf Zellen aus nicht überlebensfähigen, vorgeschädigten Embryonen. Then betonte, dass laut EUGH «keine
Zellen, die aus menschlichen Embryonen stammen, patentiert werden dürfen». Das gelte auch für diejenigen Zellen, «die das Potenzial haben, sich zu solchen zu entwickeln».

Greenpeace hatte bereits 2004 gegen das Patent von Oliver Brüstle geklagt, das das Patentamt 1999 genehmigt hatte. Greenpeace wollte damit per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären lassen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt das Patent gegen dieses Verbot, weil im Patent unter anderem vorgeschlagen wird, menschliche Embryonen für die Herstellung von Stammzellen erst zu klonen, um diesen dann die gewünschten Stammzellen zu entnehmen.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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