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Die Hasenscharte – tödliche Behinderung?

9. September 2011 in Österreich, 7 Lesermeinungen
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Ein Staat, der das Töten Unschuldiger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat im Vollsinn des Wortes zu sein - Ein KATH.NET-Klartext von Bischof Andreas Laun


Salzburg (kath.net)
Vor Jahren nahm ich an einer Tagung teil, auf der über Pränatale Diagnostik (PND) und Präimplantations-Diagnostik (PID) gesprochen wurde und in logischer Folge auch über die Frage, ob behinderte Kinder abgetrieben werden sollen. Wenn ja, ergab sich daraus die nächste Frage: Welche Behinderung „gilt“ als hinreichender Grund und wer entscheidet darüber, ob eine Behinderung zur Begründung einer Abtreibung als „genug schwer“ einzustufen wäre oder eben nicht? In einer Pause stellte ich einer Ärztin die Frage, ob eine Hasenscharte für sie Grund genug wäre, das Kind abzutreiben? Sie erkannte, dass ein Betroffener vor ihr stand, und gab sich entsetzt: „Natürlich nicht, wo denken Sie hin!“ Ich erwiderte, in einem Fachbuch stünde es bereits anders, aber dies lies sie nicht gelten: „Wegen Hasenscharte abtreiben? Niemals!“

Seit dieser Debatte sind mindestens 20 Jahre vergangen. Seit der fast ausnahmslosen und weltweiten Einführung der verschieden gestuften „Fristenlösungen“ ist die Entwicklung nach unten nicht stehen geblieben. Wenn es am Anfang noch so klang, als wolle man Abtreibung wirklich nur in „tragischen Situationen“, nur als „seltene Ausnahme“ erlauben und man halte Abtreibung nach wie vor für ein schweres Unrecht: Diese Zeiten mit ihren ‚Alibis und ihrer Heuchelei sind längst vorbei! Die Lobby der Abtreiber hat nicht geruht, die öffentliche Meinung und die ihr ergebenen Politiker sind ihr gefolgt und immer tiefer gesunken.

Erst kürzlich forderte ein österreichischer SPÖ-Politiker, Abtreibungsangebote in allen Landeskliniken anzubieten, flächendeckend im Sinn der „Gleichberechtigung“, sozusagen als „Menschenrecht! Aber gibt es das: „Recht auf Unrecht?“!

Sogar einer seiner politischen Gegner (ein Vertreter einer angeblich „freiheitlichen“ Kleinpartei) gab ihm umgehend recht mit der Begründung, die Menschen sollten „ihr Leben selbst bestimmen dürfen" und der Staat solle sich nicht einmischen! Als ob das Töten eines Anderen „Selbst-Bestimmung“ wäre und nicht „Fremd-Bestimmung“ und es „Einmischung“ wäre, wenn der Staat seine Aufgabe erfüllte, Leben zu schützen!
Begreifen diese Damen und Herrn noch immer nicht, dass die Freiheit zum Töten kein Fortschritt ist, sondern ein moralischer Kollaps, Rückfall in schlimmste Barbarei?


Und dass sich Abtreibung nicht nur gegen die Kinder richtet, sondern auch gegen die Frauen und Mütter und mit jedem abgetriebenen Kind auch ein Stück Zukunft Europas abgetrieben wird? Wie treffend hat Kardinal Schönborn die Abtreibung ein „Nein Europas gegen seine eigene Zukunft“ genannt Ein „Geheimnis des Glaubens“ oder doch einsichtig und verständlich für jeden Sonderschüler? Dennoch sprechen die meisten Politiker nur verschämt vom „demographischen Wandel“, nicht aber von seinen Ursachen und nicht von seinen dramatischen Folgen!

Es ist, als ob ein Strandwächter von „Wasser-Schwankungen“ redete, während die Schaumkronen eines Tsunamis schon sichtbar sind, und später behaupten wollte, er hätte die Leute „gewarnt“! Wo wird diese Fahrt nach unten enden? Abtreibung in tragischen Fällen nicht bestrafen, hieß es am Anfang, dann Abtreibung erlaubt, Abtreibung ein Menschenrecht, Abtreibung Entscheidung allein der Frau! Und heute: Täter sind nicht mehr die Abtreibenden, sondern jene, die sich dagegenstellen, dagegen reden, sogar jene, die Frauen Hilfe anbieten! Früher oder später wird man sagen, „sich gegen Abtreibung zu stellen sei strafbar, weil es Frauen „diskriminiere“, „Schuldgefühle ohne Schuld“ erzeuge, Frauen belästige, während sie doch nur „ihr gutes, vom Gesetz garantiertes, „wohl erworbenes Recht auf pofessionell durchgeführte, hygienisch saubere Tötung ihres Kindes in Anspruch nähmen! Ein ursprünglich islamischer Taxifahrer aus Persien sagte mir: „Abtreibung? Abtreibung ist Mord und sollte bestraft werden!“

Besonders korrekt erscheint vielen Menschen „Abtreibung wegen Behinderung“! Zwar sollten alle Gebäude und Einrichtungen „Behinderten-gerecht“ gebaut werden, aber die Gesellschaft selbst will das nicht sein sondern „Behinderten-frei“!
Freilich, dass Nicht-Christen angesichts einer schweren Behinderung, an Abtreibung denken ist nicht nur unverständlich! Aber dann stellt sich die Frage: Warum dürfen auch ganz gesunde Kinder abgetrieben werden? Und wie schwer muss die Behinderung sein, um das Kind töten zu dürfen?

In der Frankfurter Allgemeinen schrieb vor kurzem kardinal Meisner: „In Deutschland gilt eine Hasenscharte als ausreichender Grund, ein Kind mit medizinischer Indikation im Geburtskanal mit einer Kaliumspritze ins Herz zu töten. Dieser Eingriff ist Kassenleistung.“ Das heißt: Man tötet in diesem Europa, das so gerne andere über Menschenrecht belehrt, Menschen wegen einer kleinen, gut therapierbaren Behinderung auch noch unmittelbar vor der Geburt! Als ich 1942 mit Hasenscharte geboren wurde, meinte der Arzt zu meinem Vater, ich würde manche Berufe nicht ausüben können, und nannte zur Veranschaulichung den des „Priesters“!

Aber die Operations-Technik war schon damals viel weiter, als der Arzt es wusste, heute sind „Hasenscharte und Wolfsrachen“ fast eine „Kleinigkeit“. Aber: Laut offizieller Statistik über Abtreibung wegen Behinderung gab es In England im Jahr 2010 „nur“ 8 Hasenscharten-Kinder. „Nur?“ Frage: Wäre es nicht folgerichtig, auch Unfallopfer, die eine lange, teuere Therapie brauchen oder nur noch als kostenintensiver Pflegefall überleben können, ebenfalls zu töten – vernünftiger als Hasenscharten-Kinder mit ihren vergleichsweise kleinen Operationen (mit denen man sogar noch Bischof werden kann)? Wer wagt weiterzufragen: Wäre Hitler mit diesen unseren Selektionsprogrammen bezüglich „Behinderter“ nicht hochzufrieden gewesen? Liegen sie nicht genau in der Logik seines Denkens, nur in der Praxis dem medizinischen Fortschritt angepasst? Wenn irgendein Betrunkener „Heil Hitler“ brüllt, ruft man nach Polizei und Gericht wegen „Wiederbetätigung“. Zu Recht, aber wenn lebensfähige Kinder „medizinisch sauber“ getötet werden „dürfen“, soll das keine „Wiederbetätigung“ sein, sondern „Wahrung eines Menschenrechtes“? Was wird die heutige Generation auf die Fragen ihrer Kinder einmal sagen? „Wir haben das nicht gewusst“?
Ich höre den Einwand: Entspricht nicht gerade das Verbot der Abtreibung dem Geist Hitlers? Nein, denn die Nazis haben nur die Abtreibung der Arier verboten, die Abtreibung slawischer Kinder haben sie gewollt, gefördert, empfohlen und gesetzlich freigegeben!

Die Verwerfung des jüdisch-christlichen Gebotes, niemals und aus keinem Grund einen Unschuldigen zu töten, hat noch immer in eine irdische Hölle geführt! Welchen Grund gibt es zu meinen, in unserer Zeit führe sie in ein Paradies? Die große österreichische Schriftstellerin Erika Mitterer schrieb einmal: „Ich möchte schweigen, doch wer Angst hat schreit! Ich habe Angst, dass dieser ganze Fortschritt uns in die Hölle führt, an die ich glaube wie an den Himmel. Denn wir sehn die Zeichen!“

Die katholische Kirche bringt es auf den Punkt:: „Das Leben eines Unschuldigen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod unantastbar!“ Das ist katholische Lehre, das ist Naturrecht und jeder Mensch findet diesen Satz in seinem Herzen niedergeschrieben. Nur „lesen“ muss man ihn können und lesen wollen! Niemand kann so behindert sein, dass Andere das Recht hätten, ihn zu töten, genauso wenig wie man einen Sterbenden oder Schwerkranken nicht töten darf, nur weil er „ohnehin stirbt“, zumal das früher oder später alle Menschen auch einmal tun!

Der große Jurist Wolfgang Waldstein hat schon zur Zeit der Einführung der Fristenlösung gesagt: „Ein Staat, der das Töten Unschuldiger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat im Vollsinn des Wortes zu sein!“ Armes Europa, wann wird es wieder zu einem Rechtsstaat, wie wir ihn alle ersehnen!


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