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Jede Unterstützung einer Selbsttötung verbieten

10. September 2015 in Chronik, keine Lesermeinung
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Fünf Organisationen starten Initiative zum Welttag der Suizidprävention


Berlin/Münster (kath.net/idea) Jedes Jahr nehmen sich in Deutschland etwa 10.000 Menschen das Leben und mehr als 100.000 versuchen, sich selbst zu töten. Damit sterben mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten, illegale Drogen und Aids zusammen. Darauf machen Experten anlässlich des Welttages der Suizidprävention am 10. September aufmerksam.

Aus diesem Anlass und aufgrund der aktuellen politischen Diskussion um die Suizidbeihilfe haben mehrere Lebensrechtsorganisationen die Internet-Initiative „Keine Lizenz zum Töten“ (http://keine-lizenz-zum-toeten.de) gestartet. Hinter der Webseite stehen unter anderen die Christdemokraten für das Leben (CDL/Nordwalde bei Münster), die Aktion Lebensrecht für Alle (Augsburg), Ärzte für das Leben (Marktoberdorf/Allgäu), Kaleb (Berlin) und die Stiftung Ja zum Leben (Meschede). Der Deutsche Bundestag wird am 6. November über eine Regelung der Suizidbeihilfe entscheiden. Dazu liegen vier Gesetzentwürfe vor. Die Lebensrechtsorganisationen wollen auf der Internetseite „argumentativ Stellung beziehen gegen die Gesetzesvorschläge, die eine straffreie Suizidförderung befürworten“, so die stellvertretende CDL-Bundesvorsitzende Odila Carbanje.


Die CDL-Vorsitzende in Bayern, Christiane Lambrecht (Murnau), erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass am 6. November darüber entschieden werde, welche Sterbekultur politisch gewollt sei. Leider sei nur der Entwurf der CDU-Abgeordneten Prof. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe ein sicherer „Garant des Schutzes am Lebensende“. Dieser Antrag untersage im Unterschied zu den anderen jede aktive Unterstützung eines Selbstmordes. Er sieht vor, dass Anstiftung und Werbung zum sowie Mitwirkung am Suizid generell unter Strafe gestellt werden. Gleichzeitig soll die Palliativmedizin ausgebaut und das Hospizwesen gefördert werden. Lambrecht: „Nur dieser Antrag verbietet es, dass Ärzte oder Angehörige einem anderen Menschen bei dessen Selbsttötung helfen.“ Sie ruft die Bürger auf, sich über das Thema zu informieren, denn das Gesetz betreffe am Lebensende potenziell alle Menschen: „Wenn es Ärzten, Pflegenden und Angehörigen per Gesetz generell und offiziell erlaubt ist, einem lebensmüden, alten oder kranken Menschen jederzeit ein tödliches Mittel straffrei besorgen und reichen zu dürfen, also ihm den Giftbecher hinzustellen, droht zwischen den Generationen der Bruch jeder Solidarität und Menschlichkeit.“

Drei Entwürfe verfassungswidrig?

Der Entwurf der Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), die auch der EKD-Synode angehört, sieht bis zu drei Jahre Gefängnis für jeden vor, der „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Strafbar machen würden sich danach Vereine, Organisationen und Personen, die wiederholt beim Suizid helfen. Völlige Straffreiheit soll aber für jene gelten, die nur „im Einzelfall und aus altruistischen Motiven“ bei einer Selbsttötung helfen, also Angehörige oder dem Suizidwilligen Nahestehende – etwa Ärzte. Der Entwurf des Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und des SPD-Gesundheitsexperten Karl

Lauterbach beinhaltet, ärztliche Suizidbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.

Eine vierte Initiative von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) setzt sich dafür ein, dass Suizidhilfe straffrei bleibt, sofern sie von einer erwachsenen, frei verantwortlich handelnden Person gewünscht wird. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages veröffentlichte Ende August ein Rechtsgutachten, in dem er verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese drei Entwürfe äußert. So werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven getroffen werden könne.

Hinter Suiziden stehen oft psychische Erkrankungen und soziale Isolation

Unterdessen forderten Mediziner am 7. September bei einer gemeinsamen Pressekonferenz des „Nationalen Suizid Prävention Programms“ und der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité in Berlin, Suizidprävention zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu machen. Im Hintergrund von Suiziden stünden häufig psychische Erkrankungen, soziale Isolierung, Zukunftsangst und Hoffnungslosigkeit. So werde jeder zweite Suizid einer Frau in Deutschland von einer über 60-Jährigen begangen. Nach Ansicht der Diakonie Deutschland sollte die Telefonseelsorge zur besseren Suizidprävention in den lokalen Netzwerken der Jugendhilfe verankert sein. Laut Diakonie-Vorstand Maria Loheide (Berlin) nutzen jüngere Menschen am meisten leicht zugängliche Angebote wie die Telefonseelsorge. Ihren Angaben zufolge nehmen sich jährlich 600 Menschen unter 25 Jahren das Leben.


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