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| ![]() Papst ernennt ersten Bischof für US-Personalordinariat24. November 2015 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Papst Franziskus hat einen ersten Bischof für die katholischen Ex-Anglikaner in den USA ernannt. Der zukünftige Bischof Lopes war bislang Mitarbeiter der Glaubenskongregation. Vatikanstadt (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat einen ersten Bischof für die katholischen Ex-Anglikaner in den USA ernannt. Steven Joseph Lopes (40), bislang Mitarbeiter der vatikanischen Glaubenskongregation, übernimmt die Leitung des Personalordinariats «The Chair of Saint Peter», das seinen Sitz in Houston, Texas, hat. Das teilte der Vatikan am Dienstag mit. Der bistumsähnliche Kirchenbezirk war im Januar 2012 für diejenigen Anglikaner errichtet worden, die zum Katholizismus übergetreten waren und eine Reihe ihrer Traditionen insbesondere in der Liturgie beibehalten können. Lopes, aus Fremont in Kalifornien stammend und langjähriger Sekretär des früheren Kurienkardinals William Levada, ist Nachfolger von Jeffrey Neil Steenson (63), der sein Amt aus persönlichen Gründen aufgegeben hatte. Anders als der neue Ordinarius hatte sein Vorgänger, der selbst anglikanischer Konvertit war, nicht den Rang eines katholischen Bischofs. Das Ordinariat «The Chair of Saint Peter» zählt nach vatikanischen Angaben rund 6.000 Gläubige, die in 25 Pastoralzentren von 40 Priestern betreut werden. Weitere Personalordinariate waren auf der Grundlage der Apostolischen Konstitution «Anglicanorum coetibus» vom November 2009 in Großbritannien und in Australien errichtet worden. In diesen Strukturen können übertrittswillige anglikanische Geistliche in bestimmten Fällen eine Priestertätigkeit in der katholischen Kirche auch dann wahrnehmen, wenn sie verheiratet sind. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPersonalordinariat
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