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Bremen: Zeugen Jehovas können Religionsunterricht geben

22. Februar 2016 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Nur in Nordrhein-Westfalen steht die Gleichstellung mit den Kirchen noch aus


Bremen (kath.net/idea) Das Bundesland Bremen hat die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die Religionsgemeinschaft erhält nun Steuervergünstigungen und kann beispielsweise Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen, konfessionelle Kindergärten gründen oder Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfordern. Damit ist die Religionsgemeinschaft ihrem Ziel nähergekommen, in allen Bundesländern den Kirchen gleichgestellt zu werden. Nur in Nordrhein-Westfalen steht noch eine Entscheidung aus. Der Anerkennung war ein längerer Rechtsstreit vorausgegangen. Gegen eine Ablehnung der Bremer Bürgerschaft hatten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde eingelegt, der die Karlsruher Richter im Juni 2015 stattgaben.


Über 230.000 Zeugen Jehovas in Deutschland

In Bremen leben etwa 2.000 Zeugen Jehovas; in ganz Deutschland beträgt die Zahl ihrer „missionsaktiven“ Mitglieder mehr als 166.000. Hinzu kommen rund 66.000 Anhänger, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen keinen Missionsdienst leisten können. Die Ursprünge der Religionsgemeinschaft liegen in den USA, wo um 1870 eine Gruppe von Bibelforschern um den Kaufmann Charles T. Russell (1852–1916) nach dem Ende der Welt und der Wiederkunft Jesu forschte. Jehovas Zeugen glauben nicht an die Göttlichkeit Jesu. Sie lehnen das Feiern von Geburtstagen und kirchlichen Festen wie Weihnachten und Ostern als „heidnische Bräuche“ ab. Die weltweit über acht Millionen Mitglieder verweigern sich Bluttransfusionen ebenso wie dem Militärdienst und der Teilnahme an Wahlen.


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