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| Gericht verurteilt Mitglieder der 'Zwölf Stämme'24. Jänner 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung an Kindern Nördlingen (kath.net/idea) Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Nördlingen zwei Mitglieder der christlichen Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Frauen sollen ihre Kinder mit Ruten geschlagen haben. Dafür erhalten sie neun bzw. sechs Monate Haft auf Bewährung. Außerdem müssen sie 180 und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eine dritte Frau, die die sich als bibeltreu verstehende Gruppe vor knapp einem Jahr verlassen hat, erhielt drei Monate Haft auf Bewährung. Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea bestritt ein Sprecher der Gemeinschaft, dass die Vorwürfe berechtigt seien. Es habe sich nicht um Körperverletzungen gehandelt, sondern um eine bis vor etwa 20 Jahren anerkannte Erziehungsmaßnahme. Dabei würden zirka vier Millimeter starke biegsame Stöckchen verwendet. Das Amtsgericht habe aufgrund einer Medienkampagne geurteilt, die die Gemeinschaft zu Unrecht als gefährliche Sekte darstelle. Eine echte Misshandlung von Kindern habe sich im September 2013 ereignet, als mehr als 100 Polizisten und Sozialarbeiter 41 Jungen und Mädchen im Alter zwischen 18 Monaten und 17 Jahren aus den Anwesen der Gemeinschaft in den bayerischen Orten Klosterzimmern (Deiningen bei Nördlingen) und Wörnitz (Mittelfranken) holten und in Heimen und bei Pflegeeltern unterbrachten, so der Sprecher. Derzeit befinden sich noch 16 Kinder in der Obhut des Jugendamts. Die Glaubensgemeinschaft wurde 1975 von dem US-Amerikaner Elbert E. Spriggs gegründet und hat weltweit rund 2.000 Anhänger, vor allem in den USA und in Frankreich. Der Name besagt, dass sie sich als Wiederherstellung von Gottes ursprünglichem Volk, den zwölf Stämmen Israels, versteht. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuSekte
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