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Behauptung: Wiederverheiratete entscheiden selbst über Kommunion

30. Juni 2016 in Aktuelles, 73 Lesermeinungen
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Münsteraner Kirchenrechtler Lüdicke behauptet, dass katholische wiederverheiratete Geschiedene selbst darüber entscheiden könnten, ob sie zur Kommunion gehen dürfen oder nicht.


Münster (kath.net/KNA/red) Der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke behauptet, dass katholische wiederverheiratete Geschiedene selbst darüber entscheiden könnten, ob sie zur Kommunion gehen dürfen oder nicht. Papst Franziskus habe in seinem Schreiben «Amoris laetitia» (Freude der Liebe) «nachdrücklich» die Position verworfen, dass Menschen in «irregulären» Lebensverhältnissen wie Wiederverheiratete mit denen in schwerer Sünde gleichgesetzt werden, sagte Lüdicke im Interview der Münsteraner Bistumszeitung «Kirche+Leben» (Sonntag). Katholische Amtsträger könnten daher niemandem mehr mit der Begründung der schweren Sünde die Zulassung zur Kommunion verweigern.


Die Wiederverheirateten müssten selbst Verantwortung dafür übernehmen, ob sie das Recht auf Eucharistie in Anspruch nehmen, erläuterte Lüdicke seine These weiter. Der Kirchenrechtler räumte ein, dass ein verlassener Ehepartner dies als hart und ungerecht empfinden könne. «Aber Papst Franziskus ruft immer wieder dazu auf, nicht zu urteilen, nicht zu verurteilen, sondern barmherzig zu sein.» Es sei wichtig, trotz der eigenen Verletztheit den anderen nicht zu verurteilen, sondern ihn in seiner Verantwortung für sein Leben und seine Sakramentenpraxis zu respektieren.

Nach Ansicht Lüdickes muss die Deutsche Bischofskonferenz keine neuen Regelungen aufstellen. Papst Franziskus habe in dem im April veröffentlichten Schreiben «Amoris laetitia» betont, es gebe keine Änderungen an den kirchenrechtlichen Normen, keine neue Regel, die auf alle Fälle anzuwenden wäre.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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