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Widerstand gegen Kommunion für Wiederverheiratete

28. September 2017 in Weltkirche, 35 Lesermeinungen
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Weihbischof Schneider: Selbst wenn ihre Bischöfe, Ordensoberen oder der Papst dies verlangen würden, sollten Priester im Einklang mit der zweitausendjährigen Tradition der Kirche wiederverheirateten Geschiedenen nicht die Kommunion spenden.


Astana (kath.net/jg)
Priester sollten bei der überlieferten Praxis der Kirche bleiben und zivilrechtlich wiederverheirateten geschiedenen Katholiken die Kommunion nicht reichen, selbst wenn ihre Bischöfe oder Ordensobere dies von ihnen verlangen sollten. Das sagt Athanasius Schneider, Weihbischof des Erzbistums der Allerheiligsten Jungfrau Maria zu Astana in Kasachstan in einem Interview mit dem Blog One Peter Five.

Nach der Veröffentlichung des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“ im März 2016 haben die Bischofskonferenzen verschiedener Länder unterschiedliche, teilweise einander widersprechende Richtlinien über die Kommunionspendung an wiederverheiratete Geschiedene veröffentlicht.


Priester und Laien, die der Tradition treu blieben, seien „in Gemeinschaft mit alle Päpsten, rechtgläubigen Bischöfen und Heiligen der letzen zweitausend Jahre, insbesondere in Gemeinschaft mit dem heiligen Johannes dem Täufer, dem heiligen Thomas Morus, dem heiligen John Fisher und den vielen verlassenen Eheleuten, die ihren Trauungsversprechen treu geblieben sind, ein Leben der Enthaltsamkeit geführt haben um Gott nicht zu beleidigen“, sagte Weihbischof Schneider wörtlich.

Die beständige Lehre der Kirche über die Ehe und die Kommunion sei, fuhr er fort, „stärker und sicherer als die misstönende Stimmt und Praxis, nicht bußfertige Ehebrecher zur heiligen Kommunion zuzulassen, selbst wenn diese Praxis von einem Papst oder den Diözesanbischöfen forciert wird.“

Priester sollten ihren Bischöfen und Oberen, ja selbst dem Papst, „liebevoll und respektvoll“ erwidern, dass die gesamte katholische Tradition gegen eine kurzlebige Praxis stehe, die in einem wesentlichen Punkt dem Lehramt widerspreche. Priester, die jetzt dazu angewiesen würden, die heilige Kommunion öffentlichen und nicht reuigen Sündern zu geben, sollten mit Überzeugung antworten: „Wir verhalten uns wie die ganze katholische Welt sich zweitausend Jahre lang verhalten hat“, empfahl Weihbischof Schneider.



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Lesermeinungen

 Christophorus. 4. Oktober 2017 

Danke Msgr. Schlegl

@Msgr. Schlegl
Na ja in meinem Fall war es wirklich so daß ein ev. Pastor bei der Kommunion zu mir kam. Es war also nicht nur mir sondern auch allen anderen Glaubensbrüdern bekannt daß er evangelisch ist.
Mein Trost war es daß er bei der Darreichung mit Amen antwortete.
Bei anderer Gelegenheit wurde ein ev. meth. Pastor von einem Gastzelebranten bei der Kommunionausteilung unauffällig übergangen - worauf sich ein (verdienter) Katholik unserer Gemeinde das Mikro schnappte und dies öffentlich noch im Gottesdienst anprangerte (also den Gastzelebranten verurteilte). Glücklicherweise reagierten sowohl der Pastor als auch der Zelebrant darauf in vorbildlicher und versöhnlicher Weise. Der Zelebrant erklärte theologisch das Warum und der Pastor bestätigte daß es abgesprochen war.
Als Kommunionhelfer fühle ich mich da überfordert wenn ich nicht explizit instruiert wurde.


1
 
 SCHLEGL 2. Oktober 2017 
 

@ Christophorus.

Wenn ein Priester, Diakon, Kommunionhelfer Zweifel hat, ob die betreffende Person KATHOLISCH ist (das kann beim Massentourismus in einem Dom vorkommen), dann fragt man Deutsch, oder Englisch nach. Natürlich gibt es dann KEINE Kommunion. (Dasselbe gilt für Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind, oder erkennbare psychische Störungen aufweisen).
In der Stadt kann kaum jemand wissen, ob jemand etwa in einer ungeordneten Situation lebt.Nach der Moraltheologie hat jeder das Recht auf seinen (vermeintlich) guten Ruf,weshalb eine öffentliche Verweigerung der Kommunion nicht vorgesehen ist.
Interessanterweise gibt es so etwas in der orthodoxen Kirche und wahrscheinlichen in ethnischen Gebieten auch in der griechisch katholischen Kirche.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Christophorus. 2. Oktober 2017 

Haben Kommunionhelfer Entscheidungsfreiheit ?

Sprich haben Kommunionhelfer das Recht oder die Pflicht die Spendung der Kommunion zu verweigern ? - z.B. wenn persönlich bekannte Wiederverheiratete um die Kommunion bitten ?
Ich weiß nicht ob es praktikabel ist was Weihbischof Schneider hier empfiehlt.
Der Bischof selbst weiht den Priester und gibt ihm den Auftrag. Der Bischof ordiniert auch die Kommunionhelfer und erläßt die Richtlinien wie zu verfahren sei. Wenn ein Kommunionhelfer dem zuwider handelt wird wohl die Beauftragung zurückgezogen.
Wie verfährt man als Priester oder Kommunionhelfer wenn ein Kommunikant die Hostie nach der Handkommunion nicht einnimmt sondern verschwinden läßt ?
Was macht man als Kommunionhlefer wenn ein evangelischer Pastor der z.B. beim Kanzeltausch im katholischen Gottesdienst gajnz offiziell anwesend ist gezielt zum Kommunionempfang den Kommunionhelfer ansteuert ?

Vielleicht liest Msgr. Schlegl ja mit! - das sind keine Fangfragen sondern Situationen aus der Praxis.


2
 
 Christophorus. 2. Oktober 2017 

Wenn ich AL richtig verstanden habe

Dann ist der Unterschied von früher zu AL daß es früher nicht möglich war die Sakramente zu empfangen so lange man wiederverheiratet war - also miteinander wohnte. Gemäß AL wird jetzt nicht mehr verlangt daß Wiederverheiratete sich trennen müssen also nicht mehr miteinander wohnen dürfen sondern nur daß sie sich der geschlechtlichen Liebe enthalten sollen wenn sie die Sakramente empfangen wollen - liege ich da richtig ?
Demgemäß wäre es wie ein Verstoß gegen das 6. Gebot zu werten wenn sie es dennoch tun, wie ein Ehebruch, also so wie wenn man eine/n Fremde/n lüstern ansieht und deshalb bereits im Herzen Ehebruch begangen hat.
Übrigens argumentiert Jesus von der Schöpfung her wenn er von der Unauflöslichkeit der Ehe spricht. 'Als Mann und Frau schuf er sie .. und sie werden ein Fleisch sein .. dies läßt auch vorehelichen Geschlechtsverkehr in ganz anderem Licht erscheinen - nämlich so als ob in diesem Akt des "Ein Fleisch werdens" die Einheit begründet wird.


0
 
 Zeitzeuge 30. September 2017 
 

Bei fehlenden Zeugen oder Unterlagen wird logischerweise

immer zu Gunsten des Ehebandes geurteilt!

Dadurch ist eine weitere kirchliche Trauung, die allein zu einer gültigen Ehe führt, unmöglich!

Da es aber erlaubte geschlechtliche Beziehungen nur innerhalb einer gültigen Ehe gibt, bleibt nur FC 84 übrig!

Für die Ehenichtigkeitsverfahren gilt:

Dabei kann man das kirchliche Ehegericht betrügen, evtl. sogar sich selbst betrügen, aber niemals den dreifaltigen Gott!


8
 
 SCHLEGL 30. September 2017 
 

@ImAnfangwardasWort

Da sind jetzt zwei Dinge vermischt! Die Abtreibung bewirkt die mit der Tat SOFORT eintretende Exkommunikation! Die betreffende Dame ist also von den Sakramenten ausgeschlossen (interessant wäre zu wissen, ob ihr das bekannt ist?) Ich nehme an diese erste Beziehung war keine kirchliche Ehe?
Natürlich kann die betreffende Person kirchlich heiraten und geht hoffentlich vorher beichten, weil in der Beichte zuerst die Exkommunikation aufgehoben werden muss. Natürlich muss die betreffende Person vor der kirchlichen Eheschließung auch ein Einzelgespräch mit den zuständigen Pfarrer führen, allerdings gehört die Abtreibung nicht dazu,weil der Pfarrer davon gar nichts weiß und die Sache bei einem anderen Priester gebeichtet worden ist, hoffentlich!Msgr.Franz Schlegl


4
 
 ImAnfangwardasWort 29. September 2017 
 

Eine Frage @Schlegl

Lieber Monsignore,da Sie so im Kirchenrecht bewandert sind, gestatten Sie mir eine Frage! Kann eine Frau eine gültige Ehe schließen, nachdem Sie ein Kind (von einem vorherigen Partner) abtreiben ließ? Keine Ehevorbereitung oder Beichte,nichts dergleichen.


2
 
 SCHLEGL 29. September 2017 
 

@frajo

Bei Ihrer Ehegeschichte bleibt eine Frage offen:Ihre Frau sei Atheistin,war sie jemals katholisch und ist ausgetreten?Wenn sie nie katholisch, also ungetauft war,handelt es sich um eine halbchristliche Ehe,die ohne spezielle Erlaubnis des Diözesanbischofs NICHT geschlossen werden darf!Eine solche Ehe kann nämlich nach dem Privilegium des Paulus aufgelöst werden, wenn der ungetaufte Partner den anderen im Glauben behindert.Jedenfalls hätte für Ihre Frau eine spezielle Vorbereitung durch den Pfarrer erfolgen müssen.
War Ihre Frau hingegen getauft und später ungläubig geworden,dann gilt die Vermutung,dass sie Ihnen kein Sakrament spenden wollte/konnte,weil sie nicht daran glaubt.In jedem Fall werde das Kirchengericht wahrscheinlich eine positive Annullierung vorgenommen. Solche Fälle dürften heute nicht so selten sein und manches Mal lässt sich dann die ganze Angelegenheit durch Zeugen,oder schriftliche Unterlagen, nicht mehr beweisen.Dann wäre Raum für die Fußnote von AL.Msgr.Schlegl


4
 
 Thomas59 29. September 2017 
 

Verantwortung der Kirche beginnt bei der Trauung

Lieber frajo,
kenne die Thematik auch aus eigener Erfahrung.
Bin zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verantwortung der Kirche nicht erst nach der Scheidung, sondern schon bei der Trauung beginnt.
Der Pfarrer hätte also bei Ihnen feststellen können, dass die Voraussetzungen für eine gültige Ehe vor Gott nicht erfüllt sind und die Heirat vor dem Altar ablehnen müssen.
Noch etwas Sarkasmus: Dann wäre aber evtl. der deutschen Kirche ein Steuerzahler abhanden gekommen!


3
 
 Veritasvincit 29. September 2017 

Bessere Liebe

Die Bemühungen des Papstes um Barmherzigkeit und Liebe in der Kirche deutet darauf hin, dass Gott in ihr eine Liebe wünscht, die nicht fragt, wie kann ich meinen Trieb befriedigen, ohne die Vorschriften zu verletzen, sondern: Wie kann ich mit meiner Familie Gott am besten dienen und gefallen?

Schade, dass das Resultat der Familiensynoden so häresieverdächtig ausgefallen ist.


6
 
 Fides Mariae 29. September 2017 
 

@Thekla: So soll das in der Praxis aussehen!

Alle gehen nach vorne, und wer die hl. Kommununion nicht empfangen kann, kreuzt die Arme über der Brust und empfängt den Segen. So sollte es in der Praxis aussehen! Alles ganz ohne Aufhebens und Drama. Schluss mit dem in der Bank sitzen Bleiben und mit dem Rechtfertigungsdruck, warum man zur hl. Kommunion oder nicht zur hl. Kommunion ging.
Ich hätte mir sosehr gewünscht, es wäre über diese Praxis des Segnens bei der Familiensynode diskutiert worden! Da sieht man, wie theoretisch die Diskussion war: Keiner denkt darüber nach, wie es ist, nicht zur hl. Kommunion zu gehen.
Und so meine ich @Thekla, dass eben auch der Pfarrer, wenn er ein wiederverheiratetes Paar sieht, das er kennt, wo er aber nicht aus der Beichte von deren Entschluss zur Enthaltsamkeit weiß - das ist ja nichts Kleines und das beschließt man nicht einfach so, da redet man schon mit dem Pfarrer, nehme ich an -, einfach nur den Segen gibt.


3
 
 Zeitzeuge 29. September 2017 
 

REIK bitte einen Optiker aufsuchen wg. Leseschwäche!


6
 
 Anita-Therese 29. September 2017 
 

Häresie?

@ A. Reik
Der Papst lehrt Ihrer Meinung nach keine Häresien - und er könne dies auch nicht?
Warum?
Lesen Sie bitte die aktuelle "correctio", da ist einiges Herätische aufgelistet, was schon vielen Gläbigen aufgefallen ist. Der Papst kann sehr wohl Häresien lehren - leider! - denn die Gnade beindert nicht seinen freien Willen. Das Papstdogma der Unfehlbarkeit nennt ganz klar die Einschräkung dieser Unfehlbarkeit. Nur im Falle "ex cathedra" liegt der Papst mit seiner Aussage sicher richtig.


11
 
 Laus Deo 29. September 2017 

@Franjo

Sie haben mich falsch verstanden, die Kirche kann eine Ehe als ungültig erklären. Sie geht aber immer von einer gültigen aus. Das meinte ich mit der Bindegewalt. in ihrem Fall müssten Sie diese Ehe prüfen, denn wenn Ihre Frau einfach für Sie ja gesagt hat, wäre das ein Hinderhindernis also wäre diese Ehe eventuell nie gültig gewesen. ich verstehe ihre Situation, aber die Kirche muss der Wahrheit treu bleiben und kann nicht die Sünde für keine Sünde mehr erklären nur weil viele in Sünde leben, sicherlich gibt es Sonderfälle, und Leid, aber jeder hat sein Kreuz zu tragen, die Kirche muss den Menschen helfen das Kreuz zutragen, nicht das kreuz zu eliminieren, den im Kreuz ist das Heil. Im Gebet mit Ihnen verbunden. Gottes reichen Segen und den Trost der heiligen Gottesmutter Maria


9
 
 A.Reik 29. September 2017 

@Zeitzeuge

Der Aufruf zu Widerstand gegen den Papst. Das muss ich mir merken. Widerstand ist aber nur erlaubt, wenn ein Papst Häresien lehrte. Das tut er aber nicht (und er kann es auch nicht).


2
 
 frajo 29. September 2017 

@Laus Deo Fortsetzung

In meinem Fall hatten wir bei der kirchlichen Eheschließung 2 kleine Kinder, meine Frau bekennende Atheistin, ich selber ein Katholik wie viele andere heute auch; aus meiner heutigen Sicht ohne Ahnung von unserem Glauben. Meine Frau hatte mir zuliebe der kirchlichen Ehe zugestimmt, ihr JA daher für sie ohne Belang. Nach der Scheidung 10 Jahre später (16 Jahre nach der standesamtlichen Trauung) fand ich erst zum Glauben und bin allein geblieben. Zu wichtig war mir die Beziehung zum Herrn. Sollte die Kirche aus so einem fehlenden Willen meiner Frau zur Ehe über die Binde- und Lösegewalt plötzlich aus einem "nicht JA" ein "JA" zur zur kirchlichen Ehe machen wollen können? Daß vor 10 Jahren Gott JA gesagt hatte zu unserem Bund? Daß durch die Binde- und Lösegewalt der "zur Lehre schweigenden Kirche" ein Bild der Ehe als Bild für die Treue Gottes zur Kirche festgestellt werden kann (sh. Röm 10,14)? Solches zu denken, damit tu ich mir sehr sehr schwer. lg


5
 
 frajo 29. September 2017 

@Laus Deo

Ihre Argumentation in Ehren, aber ganz kann ich Ihnen nicht zustimmen. Daher habe ich irgendwie eine Menge Sympathie für die (von mir angenommene) Haltung von P. Franziskus.
Daß die Kirche aus einer ungültigen Ehe mit Hilfe der Bindegewalt eine gültige machen kann bezweifle ich. Ich selber lebe seit meiner Scheidung vor 15 Jahren zölibatär und kenne das Problem auch aus eigener Erfahrung und Sicht.
Gehen wir von der Realität aus: Die Kirche verkündet in ganz weiten Bereichen die Lehre Jesu nicht (mehr). Wie soll sie über die Bindegewalt dann eine ungültige Ehe für gültig erklären können. Auch Gott hat erst einmal den Menschen sein Gesetz (Gebote) gegeben, erst dann konnten die Menschen schuldig werden. Wenn die Menschen vor dem Altar ja sagen zu etwas, von dem sie keine Ahnung haben über die Auswirkungen dieses JA - aus schuldhaftem Verhalten der Kirche - dieses JA daher kein Ausdruck eines Willens ist sondern nur eine Formalität, dann ist so etwas für mich definitiv keine Ehe. ......


4
 
 girsberg74 28. September 2017 
 

Und auch das nur ein Teil vom Teil des Problems.

@hortensius „Nur ein Teil des Problems“

Ein Freund, der in einem christlich getönten Chor an einem christlichen (früher rein katholischen) Krankenhaus singt, berichtet, dass dieser Chor neulich in einer fremden Kirche zu einem Jubiläum (Hl. Messe) eingeladen war. Der Dirigent, von zuhause aus reformiert, hat mit der Kirche nach eigenem Bekunden „nichts am Hut“, geht aber zur Überraschung des Freundes zur Kommunion. Der Freund kann mit diesem Dirigenten nicht mehr in einer Kirche singen, die Sache geht ihm spirituell gegen den Strich, verletzt ihn. Er verließ in der Folge sang- und klanglos diesen Chor.

Ich erzähle diese Geschichte einer Freundin, die Kommunionausteilerin ist. „Wieso“ sagt sie: „Wir haben die Anweisung, jedem die Kommunion zu reichen, der herzutritt.“ Und dann fügt sie noch an, dass sie schon mal einer Buddhistin die Kommunion gereicht habe.

Mal sehen, wie das mit BiBo weitergeht, da sein Nimbus sich vergrößert hat.


7
 
 Zeitzeuge 28. September 2017 
 

WIDERSTAND ist die einzige, legitime Antwort,

exzellent

Eure Hochwürdigste Exzellenz

Herr Bischof Athanasius Schneider!

Ihr Ordensname sei immerdar Ihr Programm!

Über UNWANDELBARES diskutiere ich nicht,
auch nicht hier auf diesem Forum!


17
 
 Laus Deo 28. September 2017 

@felix1

Sie irren sich! Ob die Ehe gültig war entscheidet die Kirche der die Binde und Lösegewalt übergeben wurde. Man geht immer von einer Gültigkeit aus. Der Heilige Johannes Paul II hat für komplizierte Fälle bereits dogmatisch gesprochen und die Normen festgelegt. Es geht nicht um das urteilen und richten sondern um das Verwalten was Jesus der Kirche anvertraut wurde von Gott. WB Athanasius Schneider ist 100% rechtgläubig und einer der grössten Kenner der Geschichte und Tradition nicht umsonst hat Papst Benedikt ihn ermutigt das Buch Dominus Est zu schreiben und danach nur noch die kniende Mundkommunion bei ALLEN SEINE MESSE praktiziert


15
 
 felix1 28. September 2017 
 

Verurteilt nicht !

Im KKK 1650 steht:
Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann.
Beachte " falls die Ehe gültig war", - wer entscheidet, ob die Ehe gültig war?
Dazu muss man die AL 298 - 305 zu lesen, dann weiss man, wann und warum eine Kommunion für Wiederverheiratete möglich ist!
Also: WH Schneider liegt daneben, denn er hat die AL nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden.
Das Evangelium selbst verlangt von uns, weder zu richten, noch zu verurteilen (vgl. Mt 7,1; Lk 6,37). "Verurteilt nicht andere, damit Gott nicht euch verurteilt".


6
 
 A.Reik 28. September 2017 

Eine Tradition allein reicht nicht.

Das Zinsverbot hatte eine längere Tradition - heute aufgehoben (stillschweigend); Sklaverei ebenfalls - heute aufgehoben (ausdrücklich erstmals von Paul III.). Mit der Berufung auf eine Tradition ALLEIN verstößt man gegen den Gehorsam gegen den Papst. Denn eine alte Tradition kann auch ein alter Irrtum sein.


7
 
 Thekla 28. September 2017 
 

Wie soll das in der Praxis aussehen?

Soll der Betreffende bei der Kommunionausteilung erst gefragt werden, ob er möglicherweise völlig enthaltsam lebt und ihm bei Verneinung die Kommunion verweigert werden, so dass jedermann sieht, wie es mit Geschlechtsverkehr in der Zweitehe aussieht?
Die theologisch begründete Nichtzulassung und die Handhabung in der Praxis sind m.E. zu trennen.


4
 
 Lämmli 28. September 2017 
 

@ hortensius

Genau diese Situation die hortensius hier schildert erlebe ich auch immer wieder. Zudem sind die Pastoralräume so gross, dass es unmöglich ist, dass die Priester alle Menschen kennen die zur Kommunion kommen und keine Kenntnis von ihrem Zivilstand haben. Dann sehe ich auch immer bei Beerdigungen, dass viele einfach nach vorne gehen und "das Brötchen holen". Dann ist in 3 Monaten bereits wieder Weihnachten. Und auch da sehe ich immer, dass praktisch alle im Gottesdienst Anwesenden zur Kommunion gehen und dabei auch das Gefühl haben, schliesslich zahle ich Kirchensteuer, da habe ich auch das Recht zur Kommunion zu gehen. Die Bischöfe und Priester müsste also auch die Andacht und den Respekt predigen und auch, gerade in unübersichtlichen Gemeinden, sagen, dass nicht alle einfach zur Kommunion gehen sollen. Ein jeder prüfe sich.......


12
 
 mariemarthe 28. September 2017 
 

Das tapfere Schneiderlein

macht nicht nur seinem Nachnamen, sondern vor allem auch seinem Vornamen alle Ehre. Wie der hl. Athanasius in der frühen Kirche steht er als Rufer in der Wüste auf ziemlich einsamen Posten, während sich seine Mitbrüder feige wegducken und schweigen!
Neue Bischöfe braucht das Land!


33
 
 Stefan Fleischer 28. September 2017 

sehr, sehr viel Sinn vom Evangelium her

Frage: Von welchem "Evangelium" her? Einmal ganz sicher nicht von jenem, das in meiner Jugendzeit gelehrt wurde. Implizit gibt hier ein Bischof zu, dass er (und sicher noch andere) ein ganz neues Evangelium verkündet. Wir "Altmodischen" stehen je länger je mehr vor der Frage: Zu wem sollen wir gehen? Wer hat heute noch Worte des ewigen Lebens? Wer sorgt sich noch um unser ewiges Heil und nicht nur um unser irdisches?


23
 
 Magdalena77 28. September 2017 

@Herbstlicht und alle

Liebes Herbstlicht, just gestern habe ich auf kathtv.org den Vortrag von Bischof Schneider unter dem Titel "Glaube und Martyrium" gehört, bei dem es genau um dieses Thema geht: Für den RECHTEN, KATHOLISCHEN Glauben Anfeindungen und Verfolgungen erleiden, also nicht nur für das Bekenntnis zu Christus überhaupt. Sie finden in dem Vortrag viele (direkte und indirekte) Bezugnahmen auf die aktuelle Situation der Kirche. Ich kann diesen Vortrag nur allen wärmstens empfehlen - wie überhaupt alle Vorträge von Bischof Schneider!


20
 
 Montfort 28. September 2017 

Wohingegegn der neuernannte Innsbrucker Bischof für die Kommunion für Wiederverheiratete "offen ist"

"Auch auf die Frage, ob er in der seit langem geführten Debatte über die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene offen sei, antwortete Glettler: „Sehr“. Allerdings finde er die „Zuspitzung auf die Kommunionsfrage schade“, wenngleich es dabei auch „konkret werde“. Kommunion jenen zu geben, deren Ehe gescheitert ist und die wieder in einer neuen Beziehung leben, ergebe „sehr, sehr viel Sinn vom Evangelium her“."

religion.orf.at/stories/2868975/


14
 
 Herbstlicht 28. September 2017 
 

Es tut gut, solche Stimmen wie die von Weihbischof Athanasius Schneider zu vernehmen.
Er kennt wohl keine Furcht und traut sich zu sagen, was zu sagen eientlich allen Bischöfen aufgetragen ist.

Aber was geschieht denn mit Priestern, die gewillt sind, den Weisungen von Bischof Athanasius zu folgen?
Schon der örtliche Pfarrgemeinderat würde ihnen Schwierigkeiten machen, viele der angeblich so Gläubigen hätten sie gegen sich und womöglich auch den Bischof der Diözese.

Es ist heutzutage nicht einfach, ein gläubiger Priester zu sein.
Sich anzupassen ist leichter.


27
 
 girsberg74 28. September 2017 
 

Ihm nach!

Dankbar für dieses Leuchtfeuer des Glaubens!
Doch wir sollten nicht vergessen, gerade auch für ihn zu beten, dass er stark bleibe gegen alle "brüderlichen" Anfechtungen.


29
 
 Laus Deo 28. September 2017 

Ein Freund von mir

Gerne zähle ich diesen Prophetischen Bischof mit dem ich persönlich in Kontakt stehe zu meinen Freunden. Er hat mir mal auch persönlich gesagt, dass wir uns immer und alle Zeit an die Dogmen den KKK wie die Überlieferung halten sollen dann sind wir nie auf dem falschen Weg. Und bezüglich der Kommunion für WvG heisst es ja im KKK wortwörtlich:Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben. Und diese Norm gilt für alle auch für den Heiligen Vater. Papst Franziskus sagt ja auch er wolle die Lehre nicht ändern, also ist ja eigentlich die Sache klar oder sollte klar sein:)


34
 
 hortensius 28. September 2017 
 

Nur ein Teil des Problems.

In vielen Pfarrkirchen gilt doch die Devise "Alle sind eingeladen!". Viele Priester reichen die Kommunion gern den Nichtkatholiken und niemand regt sich darüber auf. Das weitet sich so schleichend aus. Es fehlt der Respekt vor dem Allerheiligsten.


34
 
 Magdalena77 28. September 2017 

@Athanasius Schneider

Gott segne Sie, Exzellenz, Sie sind eine Hoffnung und ein Geschenk Gottes für die heilige Kirche.


32
 
 hortensius 28. September 2017 
 

Nur ein Teil des Problems


1
 
 bernhard_k 28. September 2017 
 

Vergelt's Gott lieber Weihbischof Schneider!


30
 

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