Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Klerikalismus im Bistum Passau
  2. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  3. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  4. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  5. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  6. Der verkleidete Menschenfreund
  7. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  8. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  9. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  10. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  11. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  12. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  13. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  14. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro
  15. Wer viel wallfahrtet...

"Die Zulassung zur Kommunion wird zur Regel werden"

20. Februar 2018 in Kommentar, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Gültige, unauflösliche, sakramentale Ehen werden zu einem zeitlich begrenzten Projekt." Gastkommentar von Weihbischof Marian Eleganti


Dietikon ZH (kath.net/kath.ch) Die Debatte um den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen geht weiter: Mit seinem Vorschlag der «Verfahrenssicherheit» bestätige Daniel Bogner die Einschätzung, dass es in dieser Frage objektive Kriterien brauche, sagt der Churer Weihbischof Marian Eleganti in seinem zweiten Gastkommentar zu «Amoris Laetitia». Die Forderung nach einer transparenten Methode hält er jedoch für «realitätsferne Traumwerkstatt».

Wie alle, die Kapitel 8 von «Amoris Laetitia» weit auslegen, spricht Daniel Bogner in seinem Gastkommentar «Wiederverheiratete Geschiedene: ‘Objektiv’ urteilen – aber wie?» von Einzelfällen. Die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion soll also in Ausnahmefällen und mittels Einzelfallregelungen geschehen – was auch in «Amoris Laetitia» so festgehalten ist.

Allerdings stellt sich hier die Frage: Welche Regel gilt für die Mehrheit? Lebt die Mehrheit der zivil Wiederverheirateten wie Bruder und Schwester zusammen, um zur Heiligen Kommunion zugelassen zu werden? Oder verzichtet sie auf die Kommunion, weil sie sich nicht im Stande sieht, enthaltsam zu leben?

Ein Team von Fachleuten soll Verfahrenssicherheit garantieren.


Beides ist nach meiner Einschätzung mehrheitlich nicht der Fall (vergleiche dazu die diesbezüglichen Aussagen der Initianten der Pfarrei-Initiative; Nr.3 des Initiativtexts) Der Trend geht in die seelsorglich begleitete Wiederverheiratung mit Kommunionempfang. Also wird die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen mit der Zeit zur Regel werden.

Daniel Bogner fordert «Verfahrenssicherheit» ein. Diese solle ein Team von Fachleuten garantieren. Damit bestätigt er indirekt meine Einschätzung, dass es für die Einzelfall-Einschätzung objektive Kriterien braucht. Beides kann nach meiner Einschätzung aber leider nicht geleistet werden. Dass es dabei «anspruchsvoller» werden wird, über die Frage des Sakramentenempfangs zu entscheiden, wie Bogner schreibt, ist nur eine Verschleierung dieser Tatsache.

Eine transparente Methode ist realitätsferne Traumwerkstatt.

Die Forderung nach «einer nachvollziehbaren, transparenten Methode», die in Bistümern zur Anwendung kommen soll, ist realitätsferne Traumwerkstatt. Bogner bemüht auch Psychologen in diese Fachgruppe, die schon aufgrund ihrer Professionalität keine moralische Frage nach dem Gnadenstand mitentscheiden können.

Die Praxis wird der Lehre widersprechen.

Der Dogmatiker schreibt zwar: «Keineswegs wird die geltende Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aufgegeben». Ich finde: Aber die Praxis wird ihr widersprechen. Gültige, unauflösliche, sakramentale Ehen werden zu einem zeitlich begrenzten Projekt. Ihre absolute Bindungskraft, die in der Lehre festgehalten ist, wird einer nicht objektivierbaren Einschätzung von Personen unterworfen.

Schwere Ungerechtigkeiten sollte man vermeiden.

Mir stellt sich zudem grundsätzlich die Frage: Sind nicht die Stellen in «Amoris Laetitia», die von der unerträglichen Last überzogener Massstäbe und von der Überforderung durch die sexuelle Enthaltsamkeit sprechen – etwa um durch sexuelle Enthaltsamkeit nicht andere Güter zu gefährden oder das Zerbrechen der zweiten Verbindung zu riskieren und neue Schuld auf sich zu laden – bereits eine Unterminierung der nach wie vor gültigen Lehre, auch wenn es um Ausnahmen gehen soll?

Auch spricht Kardinal Clemente, Patriarch von Lissabon, von schweren Ungerechtigkeiten, die man bei den Ausnahmeregelungen vermeiden solle. Nach welchen Kriterien müsste dabei vorgegangen werden?

Die in sich schlechten Taten gelten immer.

Die Enzyklika «Veritatis Splendor» von Papst Johannes Paul II. hat die Lehre von den in sich schlechten Taten aufrechterhalten, die auch der in «Amoris Laetitia» zum Teil nicht korrekt zitierte Heilige Thomas von Aquin lehrte. Da die in sich schlechten Taten – unter ihnen der Ehebruch – immer gelten und deshalb von allen Paaren bislang die Enthaltsamkeit verlangt wurde als Voraussetzung für den Kommunionempfang, liegt hier ein Bruch mit dem Lehramt der bisherigen Päpste vor.

In die gleiche Richtung weist die bereits angedachte Relektüre der Enzyklika «Humanae Vitae» in Bezug auf Neubewertung künstlicher Verhütungsmethoden von Papst Pauls VI. Da die Dubia-Anfragen der vier Kardinäle an den Papst genau über diesen befürchteten Bruch mit der bisherigen Lehre Klarheit verlangten, wurden sie nicht beantwortet.

«Regulär» und «irregulär» ist nicht moralisierend.

Noch ein letztes: Die bisherige Sprachregelung von «regulär» und «irregulär» war nicht moralisierend. Sie war Ausdruck des Verzichts auf jede Form einer Einschätzung von Schuld und Gnadenstand. Sie stellte einfach nur «Irregularität» fest im Hinblick auf die Forderung des Evangeliums und die Unauflöslichkeit der Ehe. Auch die Aufhebung dieser Unterscheidung, die vom österreichischen Kardinal Christoph Schönborn als Errungenschaft und Fortschritt vorgestellt wurde, stellt meines Erachtens einen Rückschritt dar.

Der Kommentar wurde erstmals auf kath.ch publiziert.

Videobotschaft der Schweizer Bischofskonferenz zum 1. August 2017: Weihbischof Marian Eleganti/Chur über den hl. Bruder Klaus von der Flüe



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Wiederverheiratete

  1. Vatikan bereitet Dokument über Geschiedene in neuen Partnerschaften vor
  2. Kardinal reagiert auf Amoris laetitia: „Zusammenleben wie Geschwister“
  3. Widerstand gegen Kommunion für Wiederverheiratete
  4. Polen: Bischöfe erstellen Pastoralregeln für Wiederverheiratete
  5. 'Jetzt schlägt die Stunde der Hirten, der klugen und festen Bischöfe'
  6. Nach Amoris Laetitia: Eher dem Papst oder eher dem Bischof gehorchen?
  7. Papst will Abwägung bei wiederverheirateten Geschiedenen
  8. Erzbischof Gadecki: Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
  9. Sakramentale Barmherzigkeit
  10. Behauptung: Wiederverheiratete entscheiden selbst über Kommunion






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Klerikalismus im Bistum Passau
  4. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  5. Der verkleidete Menschenfreund
  6. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  7. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  8. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  9. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  10. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  11. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  12. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  13. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  14. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro
  15. „Viel schöner als alles andere, was ich davor erlebt habe!“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz