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"Die Zulassung zur Kommunion wird zur Regel werden"

20. Februar 2018 in Kommentar, 17 Lesermeinungen
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"Gültige, unauflösliche, sakramentale Ehen werden zu einem zeitlich begrenzten Projekt." Gastkommentar von Weihbischof Marian Eleganti


Dietikon ZH (kath.net/kath.ch) Die Debatte um den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen geht weiter: Mit seinem Vorschlag der «Verfahrenssicherheit» bestätige Daniel Bogner die Einschätzung, dass es in dieser Frage objektive Kriterien brauche, sagt der Churer Weihbischof Marian Eleganti in seinem zweiten Gastkommentar zu «Amoris Laetitia». Die Forderung nach einer transparenten Methode hält er jedoch für «realitätsferne Traumwerkstatt».

Wie alle, die Kapitel 8 von «Amoris Laetitia» weit auslegen, spricht Daniel Bogner in seinem Gastkommentar «Wiederverheiratete Geschiedene: ‘Objektiv’ urteilen – aber wie?» von Einzelfällen. Die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion soll also in Ausnahmefällen und mittels Einzelfallregelungen geschehen – was auch in «Amoris Laetitia» so festgehalten ist.

Allerdings stellt sich hier die Frage: Welche Regel gilt für die Mehrheit? Lebt die Mehrheit der zivil Wiederverheirateten wie Bruder und Schwester zusammen, um zur Heiligen Kommunion zugelassen zu werden? Oder verzichtet sie auf die Kommunion, weil sie sich nicht im Stande sieht, enthaltsam zu leben?

Ein Team von Fachleuten soll Verfahrenssicherheit garantieren.


Beides ist nach meiner Einschätzung mehrheitlich nicht der Fall (vergleiche dazu die diesbezüglichen Aussagen der Initianten der Pfarrei-Initiative; Nr.3 des Initiativtexts) Der Trend geht in die seelsorglich begleitete Wiederverheiratung mit Kommunionempfang. Also wird die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen mit der Zeit zur Regel werden.

Daniel Bogner fordert «Verfahrenssicherheit» ein. Diese solle ein Team von Fachleuten garantieren. Damit bestätigt er indirekt meine Einschätzung, dass es für die Einzelfall-Einschätzung objektive Kriterien braucht. Beides kann nach meiner Einschätzung aber leider nicht geleistet werden. Dass es dabei «anspruchsvoller» werden wird, über die Frage des Sakramentenempfangs zu entscheiden, wie Bogner schreibt, ist nur eine Verschleierung dieser Tatsache.

Eine transparente Methode ist realitätsferne Traumwerkstatt.

Die Forderung nach «einer nachvollziehbaren, transparenten Methode», die in Bistümern zur Anwendung kommen soll, ist realitätsferne Traumwerkstatt. Bogner bemüht auch Psychologen in diese Fachgruppe, die schon aufgrund ihrer Professionalität keine moralische Frage nach dem Gnadenstand mitentscheiden können.

Die Praxis wird der Lehre widersprechen.

Der Dogmatiker schreibt zwar: «Keineswegs wird die geltende Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aufgegeben». Ich finde: Aber die Praxis wird ihr widersprechen. Gültige, unauflösliche, sakramentale Ehen werden zu einem zeitlich begrenzten Projekt. Ihre absolute Bindungskraft, die in der Lehre festgehalten ist, wird einer nicht objektivierbaren Einschätzung von Personen unterworfen.

Schwere Ungerechtigkeiten sollte man vermeiden.

Mir stellt sich zudem grundsätzlich die Frage: Sind nicht die Stellen in «Amoris Laetitia», die von der unerträglichen Last überzogener Massstäbe und von der Überforderung durch die sexuelle Enthaltsamkeit sprechen – etwa um durch sexuelle Enthaltsamkeit nicht andere Güter zu gefährden oder das Zerbrechen der zweiten Verbindung zu riskieren und neue Schuld auf sich zu laden – bereits eine Unterminierung der nach wie vor gültigen Lehre, auch wenn es um Ausnahmen gehen soll?

Auch spricht Kardinal Clemente, Patriarch von Lissabon, von schweren Ungerechtigkeiten, die man bei den Ausnahmeregelungen vermeiden solle. Nach welchen Kriterien müsste dabei vorgegangen werden?

Die in sich schlechten Taten gelten immer.

Die Enzyklika «Veritatis Splendor» von Papst Johannes Paul II. hat die Lehre von den in sich schlechten Taten aufrechterhalten, die auch der in «Amoris Laetitia» zum Teil nicht korrekt zitierte Heilige Thomas von Aquin lehrte. Da die in sich schlechten Taten – unter ihnen der Ehebruch – immer gelten und deshalb von allen Paaren bislang die Enthaltsamkeit verlangt wurde als Voraussetzung für den Kommunionempfang, liegt hier ein Bruch mit dem Lehramt der bisherigen Päpste vor.

In die gleiche Richtung weist die bereits angedachte Relektüre der Enzyklika «Humanae Vitae» in Bezug auf Neubewertung künstlicher Verhütungsmethoden von Papst Pauls VI. Da die Dubia-Anfragen der vier Kardinäle an den Papst genau über diesen befürchteten Bruch mit der bisherigen Lehre Klarheit verlangten, wurden sie nicht beantwortet.

«Regulär» und «irregulär» ist nicht moralisierend.

Noch ein letztes: Die bisherige Sprachregelung von «regulär» und «irregulär» war nicht moralisierend. Sie war Ausdruck des Verzichts auf jede Form einer Einschätzung von Schuld und Gnadenstand. Sie stellte einfach nur «Irregularität» fest im Hinblick auf die Forderung des Evangeliums und die Unauflöslichkeit der Ehe. Auch die Aufhebung dieser Unterscheidung, die vom österreichischen Kardinal Christoph Schönborn als Errungenschaft und Fortschritt vorgestellt wurde, stellt meines Erachtens einen Rückschritt dar.

Der Kommentar wurde erstmals auf kath.ch publiziert.

Videobotschaft der Schweizer Bischofskonferenz zum 1. August 2017: Weihbischof Marian Eleganti/Chur über den hl. Bruder Klaus von der Flüe



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