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Kardinal: Papst-Rücktritt nicht immer «moralisch erlaubt»

19. Juli 2016 in Aktuelles, 13 Lesermeinungen
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Nach Amtsverzicht von Benedikt XVI. 2013 sei der irrige Eindruck entstanden, der «einzigartige und heilige» Petrusdienst sei nun auf der gleichen Ebene wie befristete demokratische Ämter.


Rom (kath.net/KNA) Der deutsche Kardinal Walter Brandmüller hat sich gegen einen päpstlichen Amtsverzicht rein aus persönlichen Gründen ausgesprochen. Auch wenn das Kirchenrecht die Möglichkeit nenne, bedeute dies nicht, dass ein Rücktritt «ohne weiteres auch moralisch erlaubt» sei, schrieb der frühere Leiter der Päpstlichen Historikerkommission in einem Beitrag für die Online-Zeitschrift «Stato, Chiese e pluralismo confessionale» (Montag). Voraussetzung seien objektive, institutionelle und auf das Wohl der Kirche zielende Motive.

In das Reich «erbaulicher Spekulationen oder religiöser Poesie» gehöre die Vorstellung einer «fortdauernden mystischen Teilhabe am Petrusamt», so Brandmüller. «Ein 'zweiköpfiges' Papstamt wäre eine Monstrosität.» Da die Vorrangstellung des Papstes im Unterschied zu einem Weiheamt allein rechtlicher Natur sei, betreffe auch der Rücktritt die rechtlichen Aspekte des Amtes. In der Konsequenz sei der Zurückgetretene «nicht mehr Bischof von Rom, nicht Papst und auch nicht Kardinal».


Nach Amtsverzicht von Benedikt XVI. 2013 sei der irrige Eindruck entstanden, der «einzigartige und heilige» Petrusdienst sei nun auf der gleichen Ebene wie befristete demokratische Ämter. Ein solches «weltlich-politisches Verständnis» berge die Gefahr, dass künftig Rücktrittsforderungen erhoben werden könnten. «Der Amtsverzicht des Papstes ist möglich und ist vollzogen worden. Aber es ist zu hoffen, dass er nie wieder vorkommt», schrieb Brandmüller.

Der Historiker erinnerte an eine frühere Auseinandersetzung zu dem Thema unter Bonifatius VIII. (1294-1303). Damit ein Amtsverzicht nicht nur gültig, sondern auch moralisch erlaubt sei, müsse ein gerechter Grund vorliegen. «Ein Band, das so eng ist wie das zwischen Papst und Kirche, kann nicht willkürlich gelöst werden», schrieb Brandmüller. Um die Freiwilligkeit und damit Gültigkeit eines Amtsverzicht sicherzustellen, schlug Brandmüller eine Einbindung des Kardinalskollegiums vor.

Dringend zu klären sei der Status eines ehemaligen Papstes. Denkbar wäre, einen Papst unmittelbar nach seinem Amtsverzicht zu einem Kardinal ohne aktives und passives Papstwahlrecht zu machen, so Brandmüller. Um den Eindruck zu zerstreuen, es gebe zwei Päpste, solle der frühere Amtsinhaber seinen Familiennamen wieder annehmen. Neben Fragen der Kleidung, des Wohnsitzes und der späteren Beerdigung seien auch die Sozial- und Medienkontakte des Ex-Papstes so zu regeln, dass unter Wahrung seiner Personenwürde «jede Gefahr für die Einheit der Kirche ausgeschlossen» werde.

Foto Walter Kardinal Brandmüller


(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 chiarajohanna 20. Juli 2016 
 

Wir haben 1 PAPST IM AMT

Als Johannes Paul schwer krank war,
legte man ihm im Februar 2005 nahe,
von seinem Amt zurueckzutreten.
Seine Antwort war damals,
das Jesus auch nicht vom Kreuz
wieder herabgestiegen sei.

Meine private Meinung zu Benedikt ist,
das wir NACHSICHT UEBEN MUESSEN.

Zu seiner Amtszeit passierte so viel,
das er unter der Last zerbrochen ist.

In seiner Verantwortung als Papst,
konnte er seinerseits die Kirche
nicht mehr so fuehren, wie angedacht.

Das er noch immer WEISS traegt,
das stoert mich, ueberhaupt nicht.
Ich weiss doch, das er PBXVI em. ist.

Johannes Paul war Menschenfischer,
Benedikt, der geistige Ernaehrer,
Franziskus lehrt die Einfachheit,
und legt das Augenmerk auf die Liebe.


0
 
 Selene 20. Juli 2016 
 

Kardinal Brandmüller hat Recht

aber da im Februar 2013 niemand auf einen Papstrücktritt vorbereitet war, sollte man es für Papst em. Benedikt belassen, wie es jetzt ist - aus Respekt, aber für die Zukunft eine Regelung auf der Basis der Vorschläge von Kardinal Brandmüller erwägen.


0
 
 christine.mm 19. Juli 2016 
 

ff

Der Rücktritt eines Papstes von seinen Amtsgeschäften aus der Einsicht heraus, daß seine Kräfte nicht mehr zu deren Ausführung reichen würden, kann praktisch erwogen werden, aber auch spirituell gesehen ausgeschlossen werden. Wer von uns kann denn darüber urteilen ?? Denn der eigentliche Erste und Oberste ist und bleibt in Ewigkeit Christus. Der Papst ist Christus unterstellt, desgleichen alle Bischöfe und desgleichen alle Priester des in Apostolischer Sukzession befindlichen Weihepriestertums.

Was Stand und Kleidung eines zurückgetretenen Papstes betrifft, ist und bleibt dieser Bischof auf Grund der Weihe und Kardinal auf Grund der Ernennung. Alter und Gesundheitszustand werden über sein weiteres Leben bestimmen.
Sein Name könnte sein: Kardinal-Bischof Josef Ratzinger, Benedikt XVI.emeritus.
Daß wir, ich denke die meisten von uns Ihn nach wie vor im Weiß und mit Namen Benedikt XVI.emeritus sehen wollen, liegt daran, daß wir Ihn lieben und Ihm Seinen Entschluß glauben.


1
 
 christine.mm 19. Juli 2016 
 

Weihe - Titel

Eine Weihe ist unauslöschlich.
Selbst ein laizierter Priester IST weiterhin Priester, lebenslang. Ihm wurde aber die Ausführung des Priesteramtes untersagt. Außer, die Priesterweihe wurde ungültig vorgenommen.
Die Bischofsweihe ist ebenfalls unauslöschlich und die damit verbundene Weitergabe des Weihepriestertumes, die einem Priester ohne Bischofsweihe nicht gegeben ist.
Kardinal ist ein Titel und Papst ist ein Titel. Die Kardinäle mit Wahlbefugnis wählen aus ihrer Mitte den "Ersten" unter Gleichen: einer aus ihren Reihen wird zum Papst ernannt. Dieser ist und bleibt Bischof. Kardinäle haben also ein Wahlrecht und der zum Papst Gewählte ist gegenüber der gesamten Welt der oberste Repräsentant der von Christus gestifteten Kirche. Ob der Papst von allen Christen anerkannt wird oder nich ist ein anderes Kapitel. - Seit der Einführung der Altersgrenze für amtierende Bischöfe, bzw. zum Papstamt wählbare Kardinäle ist sicher ein Amtsrücktritt eines Papstes möglich, obwohl ungwohnt.


0
 
 Kleine Blume 19. Juli 2016 
 

Kard. Brandmüller: Blick auf die Kirchengeschichte

@Glocke @carl eugen:
Kardinal Brandmüller war ursprünglich Professor für Mittlere und Neue Kirchengeschichte an der Universität Augsburg.

Als Kirchenhistoriker richtet er somit den Blick auf die bisherigen Papstrücktritte in der Kirchengeschichte und wie die Frage damals gelöst wurde.

Einen papa emeritus gab es vor Papst Benedikt in der Kirchengeschichte NICHT.

Somit plädiert Kard. Brandmüller für eine historische Lösung, die es in der Kirchengeschichte schon mal gab, nämlich, dass ein Papst bei seinem Rücktritt wieder Kardinal wird:

Gregor XII. (1406-1415), der rechtmäßige Papst, trat freiwillig zurück, um das Abendländische Schisma (1378 bis 1417) zu beenden, und wurde wieder als Kardinalbischof von Porto in das Heilige Kollegium aufgenommen. (Der Gegenpapst Benedikt XIII. wurde abgesetzt.)


1
 
 elmar69 19. Juli 2016 
 

Zu Lebzeiten Benedikts

wird es keine Festlegungen in die Richtung geben - das nötigste scheint geregelt zu sein und man sollte da erstmal nichts ändern.

In Vorbereitung auf einen vielleicht irgendwann wieder vorkommenden Rücktritt kann man sicherlich Regelungen treffen.

Andererseits sollte man bedenken, dass es eventuell besser ist, wenn es keine "Rücktrittsordnung für Päpste" gibt, da dies sonst von einigen als das übliche Ende eines Pontifikats angesehen werden könnte.

Genauso sollte es keine Regelung geben, wann ein Rücktritt statthaft ist und wann nicht.


2
 
 carl eugen 19. Juli 2016 

Unfassbar!

Ein Bundespräsident bleibt nach der Amtszeit Bundespräsident a. D. Ein Bundeskanzler bleibt nach seiner Amtszeit Bundeskanzler a. D. Ein König bleibt nach seiner Amtszeit König. Ein Bischof bleibt nach seiner Amtszeit Bischof em. Und ein Papst bleibt nach seiner Amtszeit Papst em. mit der Anrede Eure Heiligkeit. WAS DENN SONST? Geht das in manche Köpfe nicht rein? Seit 3 Jahren geht das jetzt. Und Kardinal Brandmüller muss die ganze Sache wieder anheizen. Da kann ich mir nur an den Kopf langen!


8
 
 Thomas-Karl 19. Juli 2016 

Kardinal vs Papa emeritus

Den Vorschlag Kardinal Brandmüllers, einen zurückgetretenen Papst wieder ins Kardinalskollegium aufzunehmen, finde ich sinnvoll. Dies ließe sich ja durch den Codex Iuris Canonici regeln.


4
 
 Glocke 19. Juli 2016 
 

Benedikt XVI.

hat ganz sicher alle Zusammenhänge mit seinem Rücktritt klug durchdacht !

Er bleibt bis zum Ende der Zeiten Papst Benedikt XVI., jetzt Emeritus!

Die Anrede "Eure Heiligkeit" sowie die weiße Soutane beeinträchtigen keineswegs die Souveränität des regierenden Papstes!

Zum ersten Mal kann ich den von mir sehr verehrten Kardinal Brandmüller nicht so ganz verstehen!


7
 
 Sebi1983 19. Juli 2016 
 

Dilemma!

Man sieht, wie schwierig es ist, dass es bislang keinen Präzidenzfall gibt, der ganz konkrete Dinge bis hin zur Kleiderfrage regelt.

Darum wäre es sinnvoll, ganz konkrete Regelungen zu finden. Die Anregungen von Kardinal Brandmüller sind sicher überlegenswert.

Nebenfrage in einem Detail: Wer sollte die Ernennung zum Kardinal unmittelbar nach dem Rücktritt vornehmen? Einen Papst gibt es in diesem Moment nicht. Das Kardinalskollegium? Sehr fraglich! Eine Regelung des Vorgängers, die einen potentiellen Nachfolger bindet? Auch fraglich! Ein Dilemma!


0
 
 Kleine Blume 19. Juli 2016 
 

Bildersprache

Ein papa emeritus in Weiß, abgelichtet zusammen mit einem amtierenden Papst, stiftet eher Verwirrung. Der "entwertete" Fischerring des papa emeritus als Unterscheidungskriterium ist bei Aufnahmen in der Regel nicht erkennbar.

Zwei Päpste in Weiß sind besonders dann sinnvoll, wenn es sich um Papst und Gegenpapst handelt und die Gläubigen auf diese Weise sofort sehen, dass an der Situation etwas nicht in Ordnung ist.

Ansonsten begrüße ich den Vorschlag von Kardinal Brandmüller, "einen Papst unmittelbar nach seinem Amtsverzicht zu einem Kardinal ohne aktives und passives Papstwahlrecht zu machen".

Besonders wenn der zurückgetretene Papst als neu kreierter Kardinal sich von der Kleidung her deutlich vom jetzt amtierenden neuen Papst unterscheidet, ist auch die Bildersprache stimmig.

Die Einheit der Kirche ist ein hohes Gut und sollte auch in der Bildersprache ihren Niederschlag finden: Nur EIN Papst in weißer Soutane, und zwar der amtierende!


3
 
 Kleine Blume 19. Juli 2016 
 

Rücktrittsforderungen

"Ein solches «weltlich-politisches Verständnis» berge die Gefahr, dass künftig Rücktrittsforderungen erhoben werden könnten." (Siehe oben.)

Gerade darin sehe ich eine Gefahr für die Stabilität in der Leitung der Kirche, wenn über die Politik bzw. Medien Druck aufgebaut wird, um den Papst zum Rücktritt zu zwingen.

Bis 2013 hatte man den Eindruck, alle Rücktrittsforderungen nützen nichts - ein Papst bleibt ohnehin bis zu seinem Tod im Amt.


2
 
 Saraih 19. Juli 2016 
 

Endlich eine Klarstellung!

Herrn Kard. Brandmüller kann nur gedankt werden für seine Ausführungen. Besonders die Bemerkungen darüber, was den Status eines ehem. Papstes angeht sind dringend notwendig. Es gibt nur einen Papst! Auch wenn das viele nicht gern hören möchten. Ich hoffe, dass Papst Franziskus, hier genauere Bestimmungen erlassen wird. Das einzige derzeitige Hindernis erscheint mir in der Tatsache gegeben, dass sein Vorgänger noch lebt.


2
 

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