Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Drei Nonnen für ein Halleluja
  4. Der Synodale Weg ist in der Sackgasse gelandet
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. "F*ck the Rules" - Die peinlichste Rom-"Wallfahrt" im Heiligen Jahr 2025?
  7. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  8. Nach Verhaftung wegen transkritischer Beiträge - Debatte um Meinungsfreiheit in Großbritannien
  9. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  10. „Ich bin nur ein ganz normaler Konvertit vom Protestantismus“
  11. ‚Ich habe meine Heimat in der katholischen Kirche‘
  12. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung
  13. Saint-Louis - der König von Frankreich, der heiliggesprochen wurde!
  14. Ungarische Märtyrin Maria Magdolna Bodi seliggesprochen
  15. Implementierung des synodalen Prozesses müsse zudem immer auf Christus hingeordnet!

Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft

31. Jänner 2017 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kirchliche Lebensschutz-Expertin spricht bei italienischer Causa von "klarem Fall von Kinderhandel", dessen Verhinderung Straßburg nun gestärkt habe.


Wien (kath.net/KAP) Erleichtert über die Bestätigung des italienischen Leihmutterschafts-Verbotes durch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat sich die Bioethikerin Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) der österreichischen Bischofskonferenz geäußert. Der dahinterliegende Sachverhalt lese sich wie ein Krimi, der nicht nur herzzerreißend aus Sicht der Kinderwunscheltern, sondern genauso "brutal als klarer Fall von Kinderhandel" dargestellt werden könne, so die Juristin und Lebensschutz-Expertin. Völlig zurecht habe sich der EGMR der zweiten Interpretation angeschlossen.

Bei dem Straßburger Urteil in zweiter Instanz ging es um ein italienisches Ehepaar, das über eine Agentur eine russische Leihmutter bezahlt hatte, die für sie im Februar 2011 in Moskau ein Kind zur Welt brachte. Das Paar ließ den Jungen, der durch Befruchtung einer Fremdeizelle mit einer Fremdsamenzelle gezeugt und transferiert worden war und somit nicht verwandt war, in Russland als eigenes Kind registrieren, ohne dabei anzugeben, dass es von einer Leihmutter geboren wurde. Während Leihmutterschaft in Italien verboten ist, ist sie in Russland möglich.

Zurück in Italien, verweigerten die dortigen Behörden eine Anerkennung der Elternschaft. Zudem stellte sich nach einem Vaterschaftstest heraus, dass der italienische Ehemann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Somit stammten weder Eizelle noch Samenzelle von den italienischen Klägern, das Kind war eltern- und staatenlos und in unsicherer Rechtssituation. Im Oktober 2011 entschied ein italienisches Gericht, das Kind sofort in staatliche Obhut zu geben. Dem Ehepaar wurde jeder Kontakt mit dem zu diesem Zeitpunkt neun Monate alten Kind verweigert. Nach rund einem Jahr in einem Kinderheim kam der Junge 2013 in eine Pflegefamilie und wurde mittlerweile adoptiert.


Das Paar klagte und wandte sich nach dem Ausschöpfen des Rechtswegs in Italien an den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof. Dort erhielten sie in einem ersten Verfahren im Jänner 2015 Recht. Mit fünf zu zwei Stimmen entschieden die Richter damals, dass das Vorgehen der italienischen Behörden das Kindeswohl nicht angemessen berücksichtigt habe. Die staatliche Inobhutnahme sei ein extremes Mittel, das nur bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind zulässig sei. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, auch wenn das Ehepaar durch die Leihmutterschaft in Russland gezielt das italienische Verbot umgangen habe.

"Hohes staatliches Interesse"

In zweiter Instanz bestätigte nun der EGMR jedoch die Einschätzung der italienischen Behörden und stellte fest, dass in diesem Fall bloß eine mögliche Verletzung des Rechts auf Privatleben der Erwachsenen, aber nicht eines etwaigen Familienlebens zu prüfen sei. Da die Antragsteller mit dem Kind weder in biologischer, noch in rechtlicher Hinsicht verwandt seien, läge kein Familienleben vor. Aufgrund der kurzen gemeinsamen Zeit und der Illegalität ihres Verhaltens könne auch kein de-facto Familienleben angenommen werden. Die Kindswegnahme sei gerechtfertigt, um das hohe staatliche Interesse an Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.

Das Verbot der Leihmutterschaft im italienischen Fortpflanzungsmedizinrecht und die internationalen Auflagen bei Auslandsadoptionen seien gerade auch zum Schutz von Kindern eingeführt worden, heißt es im Urteil weiter. Deshalb dürfe die bewusste Umgehung solcher Vorschriften nicht nur aus Sicht des betroffenen Kindes, sondern auch im Hinblick auf andere Kinder, nicht durch de-facto Überlassung belohnt werden. Zudem sei im konkreten Fall eine Kindswegnahme auch deswegen gerechtfertigt, da - entgegen den Ausführungen eines psychologischen Gutachtens - die Wohlfahrtsbehörden von den elterlichen Qualitäten des Paares nicht überzeugt waren. Vielmehr befürchteten sie, das Kind müsse als Mittel zur Befriedigung narzisstischer Wünsche herhalten.

Lob für eingehende Behandlung

Die "umfassenden Ausführungen" der rechtlichen Prüfung zeigen laut Merckens, "dass sich nicht nur die Richter der Großen Kammer, sondern auch die italienischen Behörden eingehend mit den relevanten Fragen und Sachverhaltselementen auseinander gesetzt haben". Dass dem staatlichen Interesse an Einhaltung der Gesetze in der rechtlichen Begründung ein so hoher Stellenwert eingeräumt wurde, lobte Merckens als "besonders positiv"; sei es doch Ziel des Verbotes der Leihmutterschaft und der Auflagen bei ausländischen Adoptionen, den Handel mit Kindern und die Ausbeutung von Frauen zu verhindern.

Als bemerkenswert hob Merckens zudem hervor, dass sich die italienischen Jugendwohlfahrtsbehörden gegen die Beurteilung eines von den Antragstellern vorgelegten psychologischen Gutachtens ausgesprochen hatten. "Sie stützten sich lieber auf ihre eigene, durchaus sachverständige und auf Erfahrung aufbauende Einschätzung", so die Juristin.

"Deutliches Signal gegen Leihmutterschaft"

Zuvor hatte bereits die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) das EGMR-Urteil begrüßt. Die Entscheidung stärke den Schutz der Kinder und sei ein deutliches Signal gegen Leihmutterschaft und Menschenhandel, teilte FAFCE am Dienstag in Brüssel mit. Es sei "sehr positiv", dass der EGMR Italiens Recht anerkannte, Leihmutterschaftsvereinbarungen nicht zu legitimieren, erklärte FAFCE-Präsident Antoine Renard. Das Urteil bestätige die Notwendigkeit, gegen das "Recht auf ein Kind" vorzugehen.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  2. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  3. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  4. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  5. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  6. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  7. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  8. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  9. Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab
  10. EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. "F*ck the Rules" - Die peinlichste Rom-"Wallfahrt" im Heiligen Jahr 2025?
  4. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. Der Synodale Weg ist in der Sackgasse gelandet
  7. Nicht ich, sondern Gott - Die Heiligsprechung von Carlo Acutis und Pier Giorgio Frassati
  8. Müller: „Im privaten wie im öffentlichen Leben sind wir Katholiken unserem Gewissen verantwortlich“
  9. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  10. ‚Ich habe meine Heimat in der katholischen Kirche‘
  11. „Ich bin nur ein ganz normaler Konvertit vom Protestantismus“
  12. US-Präsident ehrt am 8. September erneut die Muttergottes
  13. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  14. Papst Leo XIV. würdigt die Heilige Helena
  15. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz