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| Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten6. Dezember 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen Salzburger Erzbischof in Wochenzeitung "Tagespost" zu Tiroler Gerichtsentscheid: Argumentation nur mit Kindeswohl ist unzureichend - Kirchliche Experten warnen vor "Leihmutterschaft durch die Hintertür" Wien (kath.net/KAP) In Österreich wurde infolge eines Tiroler Gerichtsurteils die höchst umstrittene Praxis der Leihmutterschaft "durch die Hintertür" eingeführt: Davor haben kirchliche Experten in der Wochenzeitung "Tagespost" (aktuelle Ausgabe) gewarnt. Auch der Salzburger Erzbischof Franz Lackner kann den Richterentscheid nicht nachvollziehen: "Wenn Leben zur Ware wird, bleiben Menschenrechte auf der Strecke", wird der in der Bischofskonferenz für den Bereich "Ehe und Familie" sowie auch für Lebensschutz zuständige Bischof darin zitiert. Leihmutterschaft ist in Österreich wie auch in den meisten anderen westeuropäischen Ländern gesetzlich verboten. Erst vor kurzem hat jedoch ein Tiroler Bezirksgericht die Elternschaft eines österreichischen Paares, das in der Ukraine - wo die Praxis legal ist - ein Kind von einer sogenannten "Leihmutter" austragen ließ, rechtskräftig anerkannt. Das Kindeswohl spreche für die "Zuordnung zu den Wunscheltern", wobei das allgemeine Interesse an der Verhinderung von Leihmutterschaften nachrangig zu beurteilen seien, befand der Richter. Erzbischof Lackners Kritik an dem Urteil: Nicht das "umfassende Ganze der Menschenwürde" und die Menschenrechte seien dabei im Blick gewesen, sondern "nur Teilaspekte". Sofern das Recht und die Würde aller oberstes Entscheidungsprinzip seien, müsse Leihmutterschaft verboten bleiben, verlangte der österreichische Familienbischof. Auf dem Spiel stünden sonst einerseits die Identität und Herkunft der über Leihmutterschaft gezeugten Kinder, ebenso jedoch auch die Rechte von "ökonomisch und sozial Schwachen". Damit sprach Lackner das Geschäft mit Leihmutterschaft an, bei der vor allem Frauen aus ärmeren Regionen für den Kinderwunsch wohlhabender Paare ausgenutzt werden. "Moderner Kinderhandel" Dass Leihmutterschaft nie ethisch vertretbar sein könne, erklärte gegenüber der "Tagespost" die Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer. "Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden", so die Ethikerin, die auch betonte: "Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware". Durch das Urteil werde eine Frau, die das Kind weder ausgetragen noch geboren hat, als rechtliche Mutter eines Kindes anerkannt, fasste das Institut für Ehe und Familie (IEF) in seiner Stellungnahme die Situation zusammen. Angesichts dieser "Schwachstelle des Rechtssystems" bestehe "dringender Handlungsbedarf" für die Absicherung des Leihmutterschafts-Verbotes, forderte Johannes Reinprecht, Direktor der Facheinrichtung der Bischofskonferenz. Leihmutterschaft bedeute "immer Kinderhandel und sehr oft die Ausnützung von Frauen". Kritik auch an "altruistischer" Variante Wiewohl Leihmutterschaft in den meisten westeuropäischen Staaten verboten ist, gilt dies nicht für Länder wie die Tschechische Republik, Irland und Zypern, wo Bestimmungen dazu schlichtweg fehlen. In der kommerziellen Vollform erlaubt ist die höchst umstrittene Praxis in Griechenland, Russland, der Ukraine, Georgien, Südafrika und manchen Bundesstaaten der USA. Doch auch in Portugal, Großbritannien, Schweden, Indien, Kanada und Australien ist Leihmutterschaft legal, und zwar in einer sogenannten "altruistischen" Version, welche derzeit auch in Deutschland diskutiert, von Fachexperten jedoch ebenfalls stark hinterfragt wird. Zur "altruistischen" Leihmutterschaft hatte sich zuletzt Eva Maria Bachinger, Autorin des Buches "Kind auf Bestellung", in der Wochenzeitung "Die Furche" (Ausgabe 28. November) klar geäußert: "Altruismus" sei in der Reproduktionsmedizin immer nur ein "Kaschieren von gutem Geschäft", und in jedem Fall, ob mit Bezahlung oder nur mit Aufwandsentschädigung, würden Kinder "verkauft", so die Publizistin. Das vereinbarte Honorar werde nur bei der "Lieferung" des Kindes ausgezahlt, das dann "selbstverständlich nicht-behindert" sein müsse. Nicht außer Acht lassen dürfe man zudem die epigenetische Prägung eines Kindes durch die austragende Frau während der Schwangerschaft; die genetische Mutter könne nicht einfach von der leiblichen getrennt werden. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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