Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Werden Sie auch an einem Sonntag mit einem Wortgottesdienst beglückt? Dann fliehen Sie!
  2. Vance: 'Das ist orwellianisch und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn zurückweisen'
  3. Klinikgruppe Elisabethenstift Darmstadt: ‚Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘
  4. Unsere Kirchen tragen Mitverantwortung für die Islamisten-Anschläge!
  5. Münsteraner Diözesanverband verlangt Rücktritt von kfd-Bundeschefin Mechthild Heil
  6. Franziskus zeigt Beginn einer beidseitigen Lungenentzündung
  7. Mit diesem Wahlaufruf ist die Kirche endgültig kommunikativ als NGO im „Deep state“ gelandet
  8. Nächster Islamisten-Anschlag - diesmal in Villach - 14-jähriger Bub ist tot
  9. Erzbischof Magri entschuldigte sich für „unbeabsichtigte Verletzung der liturgischen Normen“
  10. Kommt Papst-Rücktritt?
  11. Terrordrohung gegen Österreich und Deutschland: Der IS fordert zu Autoattentaten auf
  12. US-Bischofskonferenz verklagt die Regierung Trump
  13. Ahmad Mansour: ‚Islamismus ist eine ernstzunehmende Bedrohung, die Menschenleben kostet‘
  14. Zeitung: Zustand des Papstes war sehr ernst
  15. Phil Lawler: Der Brief des Papstes an die US-Bischöfe zur Migrationspolitik war ‚katastrophal‘

Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten

6. Dezember 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Salzburger Erzbischof in Wochenzeitung "Tagespost" zu Tiroler Gerichtsentscheid: Argumentation nur mit Kindeswohl ist unzureichend - Kirchliche Experten warnen vor "Leihmutterschaft durch die Hintertür"


Wien (kath.net/KAP) In Österreich wurde infolge eines Tiroler Gerichtsurteils die höchst umstrittene Praxis der Leihmutterschaft "durch die Hintertür" eingeführt: Davor haben kirchliche Experten in der Wochenzeitung "Tagespost" (aktuelle Ausgabe) gewarnt. Auch der Salzburger Erzbischof Franz Lackner kann den Richterentscheid nicht nachvollziehen: "Wenn Leben zur Ware wird, bleiben Menschenrechte auf der Strecke", wird der in der Bischofskonferenz für den Bereich "Ehe und Familie" sowie auch für Lebensschutz zuständige Bischof darin zitiert.

Leihmutterschaft ist in Österreich wie auch in den meisten anderen westeuropäischen Ländern gesetzlich verboten. Erst vor kurzem hat jedoch ein Tiroler Bezirksgericht die Elternschaft eines österreichischen Paares, das in der Ukraine - wo die Praxis legal ist - ein Kind von einer sogenannten "Leihmutter" austragen ließ, rechtskräftig anerkannt. Das Kindeswohl spreche für die "Zuordnung zu den Wunscheltern", wobei das allgemeine Interesse an der Verhinderung von Leihmutterschaften nachrangig zu beurteilen seien, befand der Richter.

Erzbischof Lackners Kritik an dem Urteil: Nicht das "umfassende Ganze der Menschenwürde" und die Menschenrechte seien dabei im Blick gewesen, sondern "nur Teilaspekte". Sofern das Recht und die Würde aller oberstes Entscheidungsprinzip seien, müsse Leihmutterschaft verboten bleiben, verlangte der österreichische Familienbischof. Auf dem Spiel stünden sonst einerseits die Identität und Herkunft der über Leihmutterschaft gezeugten Kinder, ebenso jedoch auch die Rechte von "ökonomisch und sozial Schwachen". Damit sprach Lackner das Geschäft mit Leihmutterschaft an, bei der vor allem Frauen aus ärmeren Regionen für den Kinderwunsch wohlhabender Paare ausgenutzt werden.


"Moderner Kinderhandel"

Dass Leihmutterschaft nie ethisch vertretbar sein könne, erklärte gegenüber der "Tagespost" die Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer. "Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden", so die Ethikerin, die auch betonte: "Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware".

Durch das Urteil werde eine Frau, die das Kind weder ausgetragen noch geboren hat, als rechtliche Mutter eines Kindes anerkannt, fasste das Institut für Ehe und Familie (IEF) in seiner Stellungnahme die Situation zusammen. Angesichts dieser "Schwachstelle des Rechtssystems" bestehe "dringender Handlungsbedarf" für die Absicherung des Leihmutterschafts-Verbotes, forderte Johannes Reinprecht, Direktor der Facheinrichtung der Bischofskonferenz. Leihmutterschaft bedeute "immer Kinderhandel und sehr oft die Ausnützung von Frauen".

Kritik auch an "altruistischer" Variante

Wiewohl Leihmutterschaft in den meisten westeuropäischen Staaten verboten ist, gilt dies nicht für Länder wie die Tschechische Republik, Irland und Zypern, wo Bestimmungen dazu schlichtweg fehlen. In der kommerziellen Vollform erlaubt ist die höchst umstrittene Praxis in Griechenland, Russland, der Ukraine, Georgien, Südafrika und manchen Bundesstaaten der USA. Doch auch in Portugal, Großbritannien, Schweden, Indien, Kanada und Australien ist Leihmutterschaft legal, und zwar in einer sogenannten "altruistischen" Version, welche derzeit auch in Deutschland diskutiert, von Fachexperten jedoch ebenfalls stark hinterfragt wird.

Zur "altruistischen" Leihmutterschaft hatte sich zuletzt Eva Maria Bachinger, Autorin des Buches "Kind auf Bestellung", in der Wochenzeitung "Die Furche" (Ausgabe 28. November) klar geäußert: "Altruismus" sei in der Reproduktionsmedizin immer nur ein "Kaschieren von gutem Geschäft", und in jedem Fall, ob mit Bezahlung oder nur mit Aufwandsentschädigung, würden Kinder "verkauft", so die Publizistin. Das vereinbarte Honorar werde nur bei der "Lieferung" des Kindes ausgezahlt, das dann "selbstverständlich nicht-behindert" sein müsse. Nicht außer Acht lassen dürfe man zudem die epigenetische Prägung eines Kindes durch die austragende Frau während der Schwangerschaft; die genetische Mutter könne nicht einfach von der leiblichen getrennt werden.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto Erzbischof Lackner (c) Erzdiözese Salzburg/Sulzer


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Catherine 6. Dezember 2019 
 

Es ist an der Zeit,

dass für das Recht der Kinder auf ihre natürlichen, bipolaren Eltern gekämpft wird.


5
 
 Petrusbinsfeldus 6. Dezember 2019 
 

@ elmar69

Das sehe ich auch so: Man sollte nicht, um es jetzt einmal hart zu formulieren, das Kind den Wunscheltern entziehen und es dann der Leihmutter übergeben, weil die Leihmutterschaft ja verboten ist. Letztlich sehe ich aber auch keine Lösung, denn solange das Vorgehen in bestimmten Ländern legal oder zumindest nicht verboten ist, wird es immer wieder zu solchen Fällen kommen. Und dass Leihmutterschaft international verboten und dieses Verbot auch kontrolliert wird, das wird sicher nicht geschehen.


1
 
 elmar69 6. Dezember 2019 
 

Vorher / Nachher

Man muss hier ein Vorher und ein Nachher unterscheiden.

Auch wenn die Leihmutterschaft verboten ist, muss man sich Gedanken darüber machen, was mit den illegal entstandenen Kindern passieren soll.

Es kann für das Kind das Beste sein, von den Auftraggebern adoptiert zu werden, dem leiblichen Vater die Sorgerechte zu übertragen dürfte ja ohnehin kein Problem darstellen.

Nach deutschem Recht (könnte in AT etwas anders sein), müsste in soeinem Fall die Ehefrau das uneheliche Kind ihres Mannes adoptieren, damit alles geklärt ist.

Da die Leihmutter ja anscheinend kein Interesse an dem Kind hat, sollte das so einvernehmlich zu regeln sein.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  2. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  3. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  4. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  5. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  6. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  7. Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab
  8. Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft
  9. EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen
  10. Erleichterung über Europarats-Entscheid gegen Leihmutterschaft






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Werden Sie auch an einem Sonntag mit einem Wortgottesdienst beglückt? Dann fliehen Sie!
  3. Vance: 'Das ist orwellianisch und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn zurückweisen'
  4. Franziskus zeigt Beginn einer beidseitigen Lungenentzündung
  5. Mit diesem Wahlaufruf ist die Kirche endgültig kommunikativ als NGO im „Deep state“ gelandet
  6. Kommt Papst-Rücktritt?
  7. Klinikgruppe Elisabethenstift Darmstadt: ‚Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘
  8. Dikasterium für die Heiligsprechungen: „Lasst uns für unseren Papst Franziskus beten“
  9. Wie schwer ist der Papst wirklich erkrankt? - Krankheit ist "komplex": Therapie erneut angepasst
  10. Papst weiter im Spital: Kaum Kommunikation über Zustand - Ist sein Zustand ernst?
  11. Unsere Kirchen tragen Mitverantwortung für die Islamisten-Anschläge!
  12. Terrordrohung gegen Österreich und Deutschland: Der IS fordert zu Autoattentaten auf
  13. Zeitung: Zustand des Papstes war sehr ernst
  14. Die Selbststrangulation der Kirche in den deutschsprachigen Ländern
  15. Münsteraner Diözesanverband verlangt Rücktritt von kfd-Bundeschefin Mechthild Heil

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz