Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  2. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  3. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  4. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  5. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  6. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  7. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
  8. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  9. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  10. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  11. Legal töten?
  12. Ein guter Tag für die Demokratie!
  13. Kann ein Mensch eine Sache sein?
  14. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  15. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘

Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab

21. April 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Oberlandesgericht erkennt das deutsche Ehepaar nicht als Eltern der Zwillinge an: „Kommerzielle Leihmutterschaft“ - Deutsches Ehepaar bezahlte in den USA einer Leihmutter einen sechsstelligen Betrag


Braunschweig (kath.net) Das deutsche Ehepaar hatte via Agentur mit der Leihmutter einen Vertrag geschlossen und ihr einen sechsstelligen Betrag bezahlt. Noch vor der Geburt der Zwillinge hatte der US-Bundesstaat Colorado das deutsche Ehepaar als rechtliche Eltern festgestellt. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Stellungnahme bekannt, dass es diese Elternschaft nicht anerkennt: „Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts“, so das OLG.

Das Oberlandesgericht erläuterte, dass nach deutschem Recht „die rechtliche Elternschaft“ nur durch „Abstammung und Adoption, nicht hingegen auf vertragliche Grundlage gestützt werden. Das Ehepaar habe durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft für sie erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.“ „Die vertraglich vereinbarte kommerzielle Leihmutterschaft verletze in ihrer konkreten Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht den vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern, womit gerade den Werteentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der Menschenwürde, des Lebens und der Wahrung des Kindeswohls in besonderer Weise Rechnung getragen werden sollte.“ Außerdem sei auch „der psychischen Bindung der Schwangeren zu ihren ausgetragenen Kindern nur unzureichend Rechnung getragen worden, da die Entscheidung des US- Gerichts in Colorado ohne Anhörung der Leihmutter und noch vor der Geburt ergangen war“. Wegen der Bedeutung dieses Falls wurde eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen.


Nach Angaben des NDR habe ein Sprecher des OLG erläutert, dass diese Entscheidung vorerst keine Auswirkungen auf das Zusammenleben der Familie habe, Vormund für die Zwillinge sei die Frau. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ schrieb, dass die beiden Jungen 2011 geboren sind und seit ihrem Geburtsjahr bei ihren genetischen Eltern in der Region Braunschweig leben.

Link zur Pressemeldung des Oberlandesgerichts Braunschweig: Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  2. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  3. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  4. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  5. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  6. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  7. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  8. Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft
  9. EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen
  10. Erleichterung über Europarats-Entscheid gegen Leihmutterschaft






Top-15

meist-gelesen

  1. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  2. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  3. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  4. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  7. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  8. „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
  9. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  10. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  11. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  12. Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
  13. Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
  14. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  15. Ein guter Tag für die Demokratie!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz