Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  4. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  8. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  11. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  12. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  13. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  14. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  15. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein

Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab

21. April 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Oberlandesgericht erkennt das deutsche Ehepaar nicht als Eltern der Zwillinge an: „Kommerzielle Leihmutterschaft“ - Deutsches Ehepaar bezahlte in den USA einer Leihmutter einen sechsstelligen Betrag


Braunschweig (kath.net) Das deutsche Ehepaar hatte via Agentur mit der Leihmutter einen Vertrag geschlossen und ihr einen sechsstelligen Betrag bezahlt. Noch vor der Geburt der Zwillinge hatte der US-Bundesstaat Colorado das deutsche Ehepaar als rechtliche Eltern festgestellt. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Stellungnahme bekannt, dass es diese Elternschaft nicht anerkennt: „Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts“, so das OLG.

Das Oberlandesgericht erläuterte, dass nach deutschem Recht „die rechtliche Elternschaft“ nur durch „Abstammung und Adoption, nicht hingegen auf vertragliche Grundlage gestützt werden. Das Ehepaar habe durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft für sie erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.“ „Die vertraglich vereinbarte kommerzielle Leihmutterschaft verletze in ihrer konkreten Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht den vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern, womit gerade den Werteentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der Menschenwürde, des Lebens und der Wahrung des Kindeswohls in besonderer Weise Rechnung getragen werden sollte.“ Außerdem sei auch „der psychischen Bindung der Schwangeren zu ihren ausgetragenen Kindern nur unzureichend Rechnung getragen worden, da die Entscheidung des US- Gerichts in Colorado ohne Anhörung der Leihmutter und noch vor der Geburt ergangen war“. Wegen der Bedeutung dieses Falls wurde eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen.


Nach Angaben des NDR habe ein Sprecher des OLG erläutert, dass diese Entscheidung vorerst keine Auswirkungen auf das Zusammenleben der Familie habe, Vormund für die Zwillinge sei die Frau. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ schrieb, dass die beiden Jungen 2011 geboren sind und seit ihrem Geburtsjahr bei ihren genetischen Eltern in der Region Braunschweig leben.

Link zur Pressemeldung des Oberlandesgerichts Braunschweig: Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. UNO: Vatikan fordert weltweites Aus für Leihmutterschaft
  2. Christdemokraten für das Leben (CDL): Frauen schützen – Leihmutterschaft und Eizellspende verbieten
  3. Kurienerzbischof Gallagher: Leihmutterschaft ist eine „neue Form des Kolonialismus“
  4. Leihmutterschaft ist „für Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung von Frauen und Kindern verantwortlich“
  5. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  6. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  7. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  8. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  9. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  10. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. „Das Ende von Maria 2.0“
  3. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  4. „Die katholische Kirche ruht auf zwei Säulen ihrer sichtbaren Einheit: Petrusamt und Eucharistie“
  5. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  6. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  7. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  8. Papst: Sexueller Missbrauch in erster Linie ein menschliches Problem
  9. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  10. Europa kann nur aus seinem Gedächtnis Zukunft gewinnen
  11. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  12. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  13. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  14. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  15. Der verworfene Stein wurde zum Fundament: Gott wirft unser Leben niemals weg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz