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| ![]() Bosbachkritik: BAMF-Kopftuch-Mitarbeiterin lehnt Christenantrag ab20. Februar 2017 in Deutschland, 23 Lesermeinungen Nach Angaben der Welt hat Bosbach Verständnis für die Sorge der christlichen irakischen Antragssteller, wenn diese ihr Verfolgungsschicksal einer Kopftuch tragenden Muslima schildern müssen. Berlin (kath.net) Der bekannte CDU-Politiker Wolfgang Bosbach kritisierte, dass eine kopftuchtragende Mitarbeiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag irakischer Christen abgelehnt hat, wie die Welt berichtete. Die irakische Familie wandte sich nach der Ablehnung an den Bundestagsabgeordneten Bosbach, in dessen nordrhein-westfälischen Wahlkreis sie derzeit lebt. Im Monat Januar waren 64,6 Prozent der irakischen Asylanträge erfolgreich gewesen, doch ausgerechnet diese Familie wurde abgelehnt. Die Iraker erzählten dem CDU-Innenexperten, dass sie sich in dieser Situation benachteiligt fühlten. Bosbach äußerte dazu nach Angaben der Welt, dass er Verständnis für die Sorge der Antragssteller habe, wenn diese ihr Verfolgungsschicksal einer Kopftuch tragenden Muslima schildern müssen. Er vertrat, es gehe in solchen Fällen nicht darum, ob die Mitarbeiterin tatsächlich befangen sei, sondern es zähle lediglich, ob die Antragsteller Grund zu der Befürchtung haben, dass über ihren Antrag möglicherweise nicht objektiv entschieden werden könnte. Es überzeuge ihn nicht, dass es offensichtlich für das BAMF kein ,sachlicher Grund sei, wenn Asylbewerber befürchten, dass die Interviewerinnen oder Entscheiderinnen beim BAMF ihren Antrag nicht völlig unbefangen, neutral und frei von Vorurteilen prüfen könnten. Link zum Beitrag der Welt: Deutschland Asyl von Christen Bosbach kritisiert Kopftuch-Praxis beim BAMF Foto: (c) Wolfgang Bosbach/Privat Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFlüchtlinge
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