Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Franziskus an Beichtväter: Gebt auch Andersglaubenden den Segen
  2. Der alte und künftige römische Ritus
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  5. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  6. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  9. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  10. Studie: Antibabypille führt zu Schrumpfung des Gehirns
  11. ‚Markus Krall ist kein Antisemit’ – Portal der Schweizer Bischöfe muss Widerruf veröffentlichen
  12. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  13. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung

EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen

26. Jänner 2017 in Familie, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Grundsatzurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs – Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen erfreut: Zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken


Straßburg (kath.net) Das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs stellt klar, dass keine Verpflichtung zur Anerkennung der Elternschaft besteht, wenn es keine biologische Bindung gibt. Im Fall von Paradiso und Campanelli gegen Italien entscheidet der Menschenrechtsgerichtshof, dass die Zurücknahme des Sorgerechts eines Kindes, das in Leihmutterschaft geboren wurde und keine biologische Verbindung zu den beabsichtigten Eltern hatte, rechtmäßig war. Die „Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft“ (COMECE) begrüßt dieses Grundsatzurteil zur Leihmutterschaft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erläutert die COMECE in einer Presseaussendung.


Die Straßburger Richter bestätigen die ausschließliche Zuständigkeit des Nationalstaates, eine legale Eltern-Kind-Beziehung anzuerkennen und stärken die staatlichen Vorrechte in der Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Darüber hinaus weist das Gericht ebenso darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten bei ethisch sensiblen Fragen einen weiten Ermessensspielraum haben. Zudem kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Fall nicht ein „Familienleben" darstellt.

Die COMECE begrüßt diese Entscheidung und erinnert an ihre Opposition gegen die Instrumentalisierung von Leihmüttern und die zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken, die – wie vom Urteil anerkannt - zum Menschenhandel beitragen können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  2. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  3. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  4. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  5. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  6. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  7. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  8. Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab
  9. Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft
  10. Erleichterung über Europarats-Entscheid gegen Leihmutterschaft







Top-15

meist-gelesen

  1. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  2. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  3. Franziskus an Beichtväter: Gebt auch Andersglaubenden den Segen
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. „Das Wunder der Welle“
  6. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  7. Die ersten Personalentscheidungen von Trump werden den Autokraten dieser Welt nicht gefallen
  8. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  9. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  10. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  11. Paris: Weitere Details zur Wiedereröffnung von Notre-Dame bekannt
  12. „Demokratie, in der nur noch linke Positionen zulässig sind, ist keine Demokratie“
  13. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  14. ‚Markus Krall ist kein Antisemit’ – Portal der Schweizer Bischöfe muss Widerruf veröffentlichen
  15. Studie: Antibabypille führt zu Schrumpfung des Gehirns

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz