Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Scorsese startet Film-Serie über Heilige

Australischer Erzbischof würde für Beichtgeheimnis ins Gefängnis gehen

18. August 2017 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erzbischof Denis Hart aus Melbourne übte scharfe Kritik an Regierungsplänen, die katholische Priester verpflichten soll, auch Missbrauchsfälle, die sie im Rahmen einer Beichte erfahren, zu melden.


Melbourne (kath.net/pl) Erzbischof Denis Hart (Foto) aus Melbourne würde das Risiko des Gefängnisses auf sich nehmen, um auch bei Bekenntnis von sexuellem Missbrauch das Beichtgeheimnis nicht zu brechen. Der australische Erzbischof äußerte sich nach den Forderungen, dass australische Priester künftig gesetzlich gezwungen werden könnten, sexuellen Missbrauch, der ihnen seitens eines Täters oder eines Opfers im Rahmen einer sakramentalen Beichte geoffenbart wurde, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Beichte sei vielleicht die einzige Möglichkeit für einen Missbrauchstäter oder für ein Kind, das missbraucht wurde, einen tiefergehenden Rat zu erhalten.

Der Erzbischof vertrat, dass die Heiligkeit der Kommunikation mit Gott während des Sündenbekenntnisses über dem Gesetz stehe. Das Sündenbekenntnis in der Beichte habe mit „heiligem Vertrauen“ zu tun. Dies sei für Nichtkatholiken schwer zu verstehen, „doch wir empfinden das als sehr, sehr heilig und es gehört sehr stark zu uns“. Das berichtete der „Guardian Australia“


Gleichzeitig wies Hart darauf hin, dass man selbstverständlich ein Missbrauchsopfer ermutigen würde, sich jemandem zu offenbaren, der dies weiterleite, etwa einem Lehrer. Der Generalstaatsanwalt George Brandis erläuterte seinerseits, dass man in diesen Überlegungen „wichtige Fragen der Religionsfreiheit“ prüfen müsse“. Eigentlich habe das Gesetz immer „bestimmte Bereiche beruflicher Privatheit“ geschützt.

Einem jüngst veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch von Kinder der entsprechenden Königlichen Kommission sei zu entnehmen gewesen, dass die Kommission verstanden habe, dass das Beichtsiegel unverletzlich sei, besonders für Katholiken. Allerdings habe der Bericht Hinweise darauf, dass es Vorgänge gegeben habe, bei denen Missbrauchstäter wiederholt den Missbrauch gebeichtet hätten und immer wieder um Vergebung gesucht hätten, berichtete der „Guardian Australia“.

Auch der Erzbischof von Brisban, Mark Coleridge, wies darauf hin, dass die Beziehung zwischen Priester und Beichtendem im Bußsakrament keiner anderen Beziehung vergleichbar sei, weil der Büßende nicht zum Priester spreche, sondern zu Gott. Der Priester sei nur ein Mittler. Dies müsse man beachten, „wenn man rechtliche Entscheidungen über das Beichtgeheimnis trifft“.

Erzbischof Hart


Foto Erzbischof Hart (c) Erzbistum Melbourne


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Adamo 21. August 2017 
 

Beichtgeheimnis

König Wenzel ließ den Priester Johannes Nepomuk foltern und von der Karlsbrücke in Prag ins Wasser stürzen, wegen seiner Weigerung der Preisgabe des Beichtgeheimnisses nach der Hl.Beichte der Frau von König Wenzel im Mittelalter. Dem Erzbischof Denis Hart aus Melbourne sei herzlicher Dank für seine Verteidigung des Beichtgeheimnisses gegenüber den Regierungsplänen zur Freigabe des Beichtgeheimnisses bei Mißbrauchsfällen, so schlimm diese auch sind.


3
 
 Alpenglühen 19. August 2017 

„Begehrlichkeiten“ gegenüber dem Inhalt einer Beichte gab es schon im Mittelalter

Im Archiv v. kath.net sind 11 Art., die zumindest bis zum Jahr 2003 zurückreichen.
Ein Staat hat keine ‚Befehlsgewalt’ in Bezug auf die Sakramente. Er kann zwar den Schutz!! aufheben, aber nicht das B.-Geheimnis an sich.
WENN!, dann könnte dies nur die Kirche selber tun. Aber entweder das B.-Geheimnis gilt ganz – oder gar nicht! Heute! wird eine Meldung bei sexuellem Mißbrauch gefordert. Gäbe man dem nach - wie wollte man ein weiteres Nachgeben verweigern wollen? Denn was kommt morgen als Kriterium? Mord? Entführung? Bankraub? Steuerhinterziehung? Wo würde es aufhören? Diebstahl? Einbruch? Unfallflucht? Am Ende wäre es löcheriger als ein schweizer Käse u. damit das Sakrament aus dem Weg geschafft. Es soll keiner behaupten, das wäre Schwarzmalerei. s. „Ehe für alle“. Darum müssen wir sofort bereits die Anfänge abwehren. Allein das sich Beraten der Bischofskonferenz oder z. B. die Diskussion, was der Priester sagen soll, könnte, müßte, signalisiert schon ein evtl. Entgegenkommen.


3
 
 vk 19. August 2017 

Beichte mit Auflagen

Therapie als Busse?


0
 
 Wäller 18. August 2017 
 

@SpatzInDerHand

Das ist nicht die Logik von Claudia_Sperlich sondern die Ihre. Lesen Sie dazu Ihren Post nochmal aufmerksam durch.


1
 
 Micha1984 18. August 2017 

Die Religionsfreiheit sagt uns, dass man einem Beichtvater nicht vorschreiben kann, was er einem beichtenden Menschen rät und woran er die Absolution knüpft.

Ich verstehe unter ehrlicher Reue auch den Vorsatz zu sinnvollen konkreten Schritten, um nicht wieder in Sünde zu verfallen. Umso mehr, da es sich beim Kindesmissbrauch um eine wirklich schwere Sünde handelt und die Beziehung zu Gott zerstört.

Bei solchen Fällen bin ich aber froh, nicht Priester und Beichtvater zu sein.


3
 
 SpatzInDerHand 18. August 2017 

@Claudia_Sperlich: Ihre Logik, wonach auch der Beichtvater in U-Haft käme,

hat sich mir für den von Ihnen geschilderten Vorgang leider überhaupt nicht erschlossen.


4
 
 Claudia_Sperlich 18. August 2017 

@SpatzInDerHand, @ergo-oetken

Diese Vorgehensweise würde bedeuten:
1. Die Buße wird zur Bedingung für die Absolution gemacht - Bedingung ist aber die Reue. Buße ist die Folge der Absolution, ist gewissermaßen der Dank für die Vergebung. Wenn sie nicht geleistet wird, obwohl sie möglich ist, ist das eine neue Sünde - nicht die alte.
Wenn der Beichtvater dem Beichtkind befiehlt, sich zu stellen, das Beichtkind also in U-Haft kommt, wäre dann nach Ihrem Vorschlag der Beichtvater auch in U-Haft, und zwar deswegen, weil er dafür gesorgt hat, daß das Beichtkind sich stellt. Grandioser Vorschlag, in der Tat.
Was Denis Hart Tätern rät, wissen wir nicht, denn es geschieht ja in der Beichte. Ich nehme an, er tut, was jeder vernünftige Beichtvater in einer solchen Situation tun wird: Er rät dem Beichtenden, sich zu stellen, und sagt ihm seine seelsorgerliche Hilfe zu. Vielleicht bis dahin, daß er den Täter zur Polizei begleitet.


4
 
 SpatzInDerHand 18. August 2017 

@ergo-oetken: ich würde in diesem Fall erwarten, dass Erzbischof Hart

dem Täter ins Gewissen redet, ihm klarmacht, dass er sich bitte den Behörden stellen soll. Und dass es keine Absolution gibt, solange er dies nicht getan hat - dass der Erzbischof aber jederzeit für die Absolution auch ins Gefängnis kommt, wenn derjenige in Untersuchungshaft muss.

Hätten Sie ein größeres Problem mit dieser Vorgehensweise?


6
 
 ergo-oetken 18. August 2017 
 

Was rät Denis Hart den Tätern denn, wenn sie ihm...

...von ihren Verbrechen an Kindern berichten?


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  2. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  3. So ist Beichte!
  4. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  5. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  6. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  7. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  8. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  9. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt
  10. Vatikan bekräftigt Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  10. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  13. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  14. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  15. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz