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| ![]() Australischer Erzbischof würde für Beichtgeheimnis ins Gefängnis gehen18. August 2017 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen Erzbischof Denis Hart aus Melbourne übte scharfe Kritik an Regierungsplänen, die katholische Priester verpflichten soll, auch Missbrauchsfälle, die sie im Rahmen einer Beichte erfahren, zu melden. Melbourne (kath.net/pl) Erzbischof Denis Hart (Foto) aus Melbourne würde das Risiko des Gefängnisses auf sich nehmen, um auch bei Bekenntnis von sexuellem Missbrauch das Beichtgeheimnis nicht zu brechen. Der australische Erzbischof äußerte sich nach den Forderungen, dass australische Priester künftig gesetzlich gezwungen werden könnten, sexuellen Missbrauch, der ihnen seitens eines Täters oder eines Opfers im Rahmen einer sakramentalen Beichte geoffenbart wurde, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Beichte sei vielleicht die einzige Möglichkeit für einen Missbrauchstäter oder für ein Kind, das missbraucht wurde, einen tiefergehenden Rat zu erhalten. Der Erzbischof vertrat, dass die Heiligkeit der Kommunikation mit Gott während des Sündenbekenntnisses über dem Gesetz stehe. Das Sündenbekenntnis in der Beichte habe mit heiligem Vertrauen zu tun. Dies sei für Nichtkatholiken schwer zu verstehen, doch wir empfinden das als sehr, sehr heilig und es gehört sehr stark zu uns. Das berichtete der Guardian Australia Gleichzeitig wies Hart darauf hin, dass man selbstverständlich ein Missbrauchsopfer ermutigen würde, sich jemandem zu offenbaren, der dies weiterleite, etwa einem Lehrer. Der Generalstaatsanwalt George Brandis erläuterte seinerseits, dass man in diesen Überlegungen wichtige Fragen der Religionsfreiheit prüfen müsse. Eigentlich habe das Gesetz immer bestimmte Bereiche beruflicher Privatheit geschützt. Einem jüngst veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch von Kinder der entsprechenden Königlichen Kommission sei zu entnehmen gewesen, dass die Kommission verstanden habe, dass das Beichtsiegel unverletzlich sei, besonders für Katholiken. Allerdings habe der Bericht Hinweise darauf, dass es Vorgänge gegeben habe, bei denen Missbrauchstäter wiederholt den Missbrauch gebeichtet hätten und immer wieder um Vergebung gesucht hätten, berichtete der Guardian Australia. Auch der Erzbischof von Brisban, Mark Coleridge, wies darauf hin, dass die Beziehung zwischen Priester und Beichtendem im Bußsakrament keiner anderen Beziehung vergleichbar sei, weil der Büßende nicht zum Priester spreche, sondern zu Gott. Der Priester sei nur ein Mittler. Dies müsse man beachten, wenn man rechtliche Entscheidungen über das Beichtgeheimnis trifft. Foto Erzbischof Hart (c) Erzbistum Melbourne Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeichte
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