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Deutsche Ärztin verurteilt wegen Werbung für Abtreibung

24. November 2017 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Die deutsche Ärztin Kristina Hänel muss 6.000 Euro Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website für Abtreibung geworben hat


Deutschland (kath.net)
Die deutsche Ärztin Kristina Hänel muss 6.000 Euro Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website für Abtreibung geworben hat. Dies in Deutschland wie in vielen anderen Ländern gesetzlich verboten. Laut Medienberichten hat das Amtsgericht Gießen heute ein Urteil gesprochen. Die Forderung von 40 Tagessätzen zu 150 Euro (insgesamt 6.000 Euro) entsprachen damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", meinte die Vorsitzende Richterin laut FAZ zum Urteil. Die Ärztin möchte das Urteil jetzt in der nächsten Instanz anfechten.


.


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 29. November 2017 
 

@Sefa: Wir schreiben wohl ein wenig aneinander vorbei

zu 1.) Nein, das war nicht nachträglich konstruiert von mir. Ich bin in einer Kleinstadt aufgewachsen und kenne aus meiner Kindheit/ Jugend auch die Umstände im Dorf meiner Großeltern. Und da ist eine Person, die man in einer so schwierigen Frage ins Vertrauen ziehen muss im Zweifel genau eine Person zuviel. Weil sich niemand aus Niemandes Angelegenheiten heraushält; weil schon alleine etwas verbergen zu wollen wie altes Obst auf Fruchtfliegen wirkt.

zu 2 und 3): Es geht mir nicht (nur) um das redundant sein. Es ging mir auch schon gar nicht um Agnostiker. Es geht mir darum, dass der Strafrahmen verschieden ist (das meinte ich mit "Knüppel aus dem Sack"). Merklich verschieden; so verschieden, das sogar eine höhere Instanz zuständig sein kann. DAS ist ungerecht! Und in der Praxis dann auch noch, dass de facto nur die abrahamitischen Religionen (und abgeleitete Sekten) als solche angesehen werden.


0
 
 Sefa 28. November 2017 
 

Erratum: §219 meinte ich natürlich

(Obwohl es beim Abtreibungsthema natürlich sehr ums liebe Geld geht...)


0
 
 Sefa 28. November 2017 
 

@Henry_Cavendish

1.
Sie haben mich nicht missverstanden, sondern schieben mir eine Öffentlichbarmachung unter ("Dorf-/ Kleinstadtgemeinschaft"), um Ihren Vorwurf des Anprangerns nachträglich zu rechtfertigen. Ich habe aber von lediglich EINER Begleitperson geschrieben.

2.
Der $219 ist deswegen notwendig, weil Abtreibungen zur Zeit zunehmend nicht mehr als Straftaten wahrgenommen werden. Weil Abtreibungen kaum noch bestraft werden, halten viele Deutsche sie fälschlicherweise für legal und bewerbbar. $219 mag insofern redundant sein, rückt die Verhältnisse aber zurecht.

3.
Ich ziehe nicht über Agnostiker her, mein Glaube lässt das nicht zu. Ich bemitleide sie, aber im Stillen. Die "Knüppel aus dem Sack"-Haltung ist nicht meine, ich finde manche Überempfindlichkeit hier eher unangenehm. Wer fest an Gott glaubt, den lassen weltliche Widrigkeiten kalt. Ich bin ganz entspannt und wünsche Ihnen das auch.


1
 
 Henry_Cavendish 28. November 2017 
 

@BBM: Im Grundsatz "Nein", aber detailliert kann ich das in 1000 Zeichen nicht beantworten

Wie Sie selbst gemerkt haben, fehlt in meiner Antwort schon das Verb im letzten Satz.
Ich rede von "Mobilisierung" i.S.v. freien, gleichen und geheimen Wahlen, so wie sie hierzulande üblich sind.

Inwieweit man es in der Weimarer Republik oder nach der Machtergreifung oder aber auch bei den Wahlen in der römischen Republik oder der attischen Demokratie anwenden kann ... solche Betrachtungen sprengen 1000 Zeichen.

Gab es eine asymetrische Demobilisierung bei der Wahl Otto II? Sagen Sie es mir.

Politik in der Demokratie hat wenig mit Wahrheit zu tun. Jenseits der Mathematik, was könnte denn Wahrheit sein? Sollen Mathematiker die Geschäfte leiten? Wohl kaum.

Also bleibt die Demokratie und da zählt: Wer die meisten Anhänger mobilisieren kann, auch wirklich am Wahltag das Kreuz zu machen, gewinnt. Und wenn ein Bonbon dabei eben ist, §193 wird gestrichen, dann werden möglichst viele Parteien und Kandidaten das Bonbon anbieten. Wie bei "Ehe für Alle".


0
 
 Henry_Cavendish 28. November 2017 
 

@sefa: Gerade Ihr Beispiel zeigt, dass der Paragraph obskur ist,

denn es gibt keinen speziellen Paragraphen, der besagt "Mafiakiller dürfen nicht für ihr Geschäft werben" oder einen, der explizit verbietet, sich als Lehrer für Taschendiebstahl oder Tutor für den Einbruch in Informationssysteme anzupreisen.

Das fällt schlicht unter den §130a StGB "Anleitung zu einer Straftat" oder ähnliche.

Unterhalb des StGB, im Zivilrecht, gibt es natürlich Werbeverbote für spezielle, geschützte Berufe. Dann reden wir aber nicht mehr von Straftaten.

Damit fällt für mich dieser Paragraph eben in dieselbe Kategorie wie die kürzlich gestrichene "Majestätsbeleidigung" (-> Erdowahn vs. Böhmermann) oder "Gotteslästerung". Es gibt eigentlich allgemeine Straftatbestände, welche die Frage abdecken aber aus historischen Gründen gab oder gibt es noch diese Sonderbestimmungen.
Warum bspw., frage ich Sie, könnten Sie über Agnostiker herziehen, wie Sie wollen, es wäre nur Beleidigung. Zieht ein Agnostiker über Christen her: Knüppel aus dem Sack?


0
 
 Henry_Cavendish 28. November 2017 
 

@Sefa: Vielleicht habe ich Sie missverstanden, aber

ich las und lese Ihren Beitrag vom 24. wie folgt: Wegen eines schwierigeren Zugangs zu entsprechenden Ärzten und der Notwendigkeit Hilfe von weiteren Personen in Anspruch nehmen zu müssen, können die Frauen eine Abtreibung evt. nicht mehr geheimhalten, sind daher dem sozialen Druck der Dorf-/ Kleinstadtgemeinschaft ausgesetzt und entscheiden sich um. Das meine ich mit "an den Pranger stellen"; dadurch, dass man letztlich eine Person im Ort einweihen muss läuft man Gefahr, dass es am Ende alle wissen. Und dieser Gedanke wieder könnte jemanden davon abhalten eine eigentlich als richtig empfundene Handlung vorzunehmen.

Und - soweit denke ich stimmen wir ja überein - die Abtreibung ist sozial und emotional kein völlig normaler medizinischer Eingriff. Um es mal so zu zeigen: Nicht alle Personen, die man bitten würde, einen in ein Krankenhaus zu fahren kommen auch in Frage, wenn man in eine Psychatrie gefahren werden will/ muss.


0
 
 scheinfrager 27. November 2017 
 

Der Punkt:

"Zumal es gute Gründe gibt, bei schwerwiegenden Eingriffen eine Unterstützung zu haben:"

ist richtig.

Unter anderem auch für den Arzt ist sowas zwingend.

Denn es gibt ein Urteil, bei dem in Bezug einen Patienten von Seiten des Arztes nicht ausreichend darauf bestanden wurde, dass er sich abholen lässt bzw. gleich eine Begleitperson angibt oder mitbringt.

Der Betreffende ging dann trotz der ärtzlichen Aufklärung, 24 Stunden nicht Auto zu fahren, ohne was zu sagen aus der Praxis und fuhr alleine nach Hause. Leider nur bis zu einem entgegenkommenden Laster.

Der Arzt hatte der Witwe Entschädigung zu zahlen. Und aufgrund solcher Urteile würden es sich heutige Arzthaftpflichtversicherungen sicherlich überlegen, was sie denn machen, wenn ein Arzt entgegen der gängigen Praxis nach einer Behandlung mit Narkose einen Patienten alleine gehen lässt und es passiert was.

Es geschieht also mitnichten aus Gründen des an den Pranger stellens in Bezug auf Abtreibungen.


2
 
 herzrosenduft 26. November 2017 

Rechte und Pflichten

Jeder Arzt ist verpflichtet das Leben der Ungeborenen zu erhalten. Er ist zu Rat und Hilfe verpflichtet und darf nicht einfach nur eine Abtreibung vollziehen. Er ist für sein ärztliches Handeln verantwortlich.
Siehe StGB § 218
Eine Abtreibung ist stets rechtswidrig, aber sie kann straffrei sein.
Es gibt "kein Recht auf Abtreibung"


3
 
 BBM 25. November 2017 
 

ad @Henry_Cavendish

"Die politische Währung sind Stimmen und Mobilisierung. Das könnte das Ende von §219"
Gilt Ihr statement auch für Hitler und sein den Nationalsozialismus? Auch er hatte eine Mehrheit und erst recht Mobilisierung! Wahrheit hängt eben nicht von der Mehrheit ab, die, wie man hier sieht, gewaltig irren kann.


7
 
 naturmensch_ 25. November 2017 
 

Ist unschuldiges Menschenleben

nur 6.000 € wert?
Abtreibung muss endlich verboten werden, lebensermuttende Maßnahmen sollen her.


10
 
 Henry_Cavendish 25. November 2017 
 

@scheinfrager: Stimme Ihnen zu. @sefa: *kopfschüttel*

Wir leben in einer Demokratie und das bedeutet es braucht einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Positionen. Und der derzeit gültige Kompromiß bei uns ist auch für mich als Agnostiker mittragbar und ich sähe keinen Grund für mich, daran rütteln zu wollen.

Daher schätze ich derzeit den Fall so ein wie den Fall Böhmermann: Ein mehr oder minder obskurer, alter Paragraph wird vom Parlament aus dem StGB gestrichen bzw. in Teilen in den Bereich des BGB verschoben.

@Sefa: Gerade das, was Sie mit Blick auf die Begleitperson auf dem Lande beschreiben ist nichts anderes, als "an den Pranger stellen". Und Informationen über einen Sachverhalt (welcher nicht der Geheimhaltung unterliegt) bereitzustellen zu verbieten ist gemeinhin Zensur. Sie würden damit den Keil, der ohnehin schon zwischen den Städten/ Ballungszentren und dem Land herrscht vertiefen und das Land spalten.


0
 
 Henry_Cavendish 24. November 2017 
 

Wer sich jetzt freut, übersieht etwas

Das ist gewollt. So wie ich das sehe, besteht für Lebensschützer nur dann Grund zu jubeln, falls tatsächlich §219 letztinstanzlich voll bestätigt würde.
Dies hier war nur die Eingansinstanz. Aber was auch immer das nächsthöhere Landgericht entscheidet gilt dann schonmal für alle untergeordneten Amtsgerichte. Dann folgt ggf. das OLG und schließlich der BGH.
Das Bundesverfassungsgericht gehört nicht in diese Kette sondern steht ggf. noch am Ende des ordentlichen Verfahrens als eigener Strang offen.

Und dann ist da noch die politische Seite: Das hier war nur das Verfahren einer Privatperson vor dem Amtsgericht - und es erzeugt bundesweite Schlagzeilen (z.B. Tagesschau). Stand im Moment hat die seit einem Monat laufende Petition der Ärztin bereits 123.000 Unterzeichner. Ich habe das mal mit der Petition Mum, Dad and Kids verglichen. Die haben (offizielle Homepage) ca. 16 Monate für 75.000 gebraucht.
Die politische Währung sind Stimmen und Mobilisierung. Das könnte das Ende von §219


1
 
 carolus romanus 24. November 2017 

Herr Marx,

was sagen Sie?


4
 
 scheinfrager 24. November 2017 
 

Und um es klar zu stellen:

In D ist die Situation besser in etwa so besser wie in einem Haus, in dem "nur" der Dachstuhl brennt, die Situation besser ist als in einem Haus, in dem das Feuer in jedem Stockwerk ist.


1
 
 scheinfrager 24. November 2017 
 

Es mag zwar erschreckend klingen,

aber im Vergleich zu anderen Ländern ist die Lage in D nicht ganz so düster:

- D hat mit die nidrigsten Abtreibungsraten sowohl bezogen auf Frauen im fruchtbaren Alter als auch bezogen auf Geburten

- In D gelten ungeborene nicht unmittelbar als rechtloses Nichts wie in anderen Ländern

- die meisten Abtreibungen gelten als rechtswidrig und werden nur nicht bestraft (das ist unglaublich hilfreich für die, die konkret gegen Abtreibung agieren; denn juristisch liegen einfach Welten dazwischen, ob man gegen etwas legales opponiert der gegen etwas rechtswidriges)

- der Schutz nach der 14. SSW p.m. ist im Vergleich zu anderen Staaten in Ordnung

- nahezu jede Frau wird im Prinzip nochmal vor der Abtreibung darauf hin gewiesen, welche Hilfen es vom Staat gibt

Es gibt auch Staaten wie Kanada, in denen "es" bis zum Austritt aus dem Geburtskanal jederzeit aus jedem Grund ohne irgendeine Kontrolle oder Bedenkzeit getötet werden darf, sofern die Schwangere einwilligt


3
 
 Sefa 24. November 2017 
 

@siebenschlaefer

Die Freude beruht darauf, dass es immer schwerer wird, eine "Abtreibung" vornehmen zu lassen: Die Generation der abtreibungswilligen Ärzte kommt ins Rentenalter, der Nachwuchs ist zunehmend angewidert, auf dem Lande müssen Frauen für diesen "Eingriff" weit fahren und dafür eine Begleitperson mitbringen, die dann natürlich eingeweiht werden muss... Wenn man dann auch noch nicht mehr einfach im Internet entsprechende Einrichtungen findet, denken die Frauen vielleicht nochmal nach.


7
 
 Mmh 24. November 2017 
 

Lassen wir uns nicht täuschen

Hier geht es darum, einen Präzedenzfall zu schaffen. Und es steht hier auch nicht eine Ärztin vor dem Gericht; hinter Kristina Hänel steht Pro Familia, die deutsche Tochter des weltgrößten Massenmörders aller Zeiten, Planned Parenthood. Man wird durch alle Instanzen gehen, und, auch das ein Versäumnis von Merkel und Kollegen, die Obersten Gerichtshöfe sind nicht gerade mit wertkonservativen Christen vollgestopft. Menschlich betrachtet müssen wir mit dem Schlimmsten rechnen.

ABER: "Gott und ich sind in der Überzahl" Wir sollten einen Gebetssturm für dieses Anliegen entfachen, nämlich dass Werbung für Abtreibung auch zukünftig strafbar bleibt.


13
 
 scheinfrager 24. November 2017 
 

@siebenschläfer

Doch, ein ganz klein wenig schon.

Denn wie vor dem Urteil bereits eine Linkenpolitikerin verkündete, soll erst der 219a zu Fall gebracht werden, dann der 218.

Zumindest juristisch wird es jetzt erstmal schwer, den 219 zu Fall zu bringen.


2
 
 ewig gestrig 24. November 2017 
 

der Paragraf 219a,

um den es hier geht, stammt aus dem Jahre 1933. Es ist also ein s.g. Naziparagraph.

bitteschön, keine Ursache


1
 
 siebenschlaefer 24. November 2017 
 

Hier bringen wohl einige etwas durcheinander,

die Ärztin ist nicht für durchgeführte Abtreibungen bestraft worden. Am massenhaften Töten der Ungeborenen wird sich nichts ändern, das bleibt weiterhin straffrei. Es gibt nicht den geringsten Grund zur Freude!


15
 
 Rosenzweig 24. November 2017 

Es tut in diesem täglich Töten unserer Unschuldigsten -

noch nicht geborenen Kinder– besonders weh, wenn auch Ärztinen(!) nicht DAGEGEN anstehen-
sondern sogar auf Ihrer Websit– Liste unter Ihren Leistungen- auch Abtreibung anführen!

Die ursprünglichste + wertvollste Berufung jeder Frau– ist doch ihr FRAU- und MUTTER-sein, neues LEBEN empfangen u. Weiterschenken..!

Wie könnte ich als FRAU u. ÄRZTIN - ohne Bedenken- “selber Hand anlegen”, um diese, auch Gottgewollten Kinderseelen unter dem Herzen ihrer Mütter auszulöschen..?

Ich möchte hier kein URTEIl sprechen- steht mir, auch vor GOTT nicht zu –
aber bitten darf u. möchte ich flehentlich – hören wir Frauen + Mütter doch wieder mehr auf unsere innerste HERZENS-Stimme (auch Gewissen..) und werden wir wieder mehr - unserer eigentl. Berufung entsprechend– das “HERZ der WELT”!
Wie würde ALLEIN dadurch- nach Gottes Hl. Willen– das Angesicht der ERDE sich ERNEUERN..!?
Möge Gott uns dazu barmherzig– nicht strafend- helfen
und so bittend verbunden..


12
 
 Jakobsweg2002 24. November 2017 
 

Ich empfinde es als sehr große Errungenschaft, dass in Deutschland vor Gericht jeder Mensch solange als "unschuldig" gilt, bist ihm seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Leider ist es nicht in allen Staaten so, der Islamische Staat, Diktaturen im ehemaligen Ostblock, und in der restlichen Welt sind da sehr schlechte Beispiele. Ich denke aber, wir sollten uns auch privat, also von Mensch zu Mensch nach diesem Grundsatz verhalten, sonst machen wir uns unglaubwürdig. Das hat mit Naivität nichts zu tun.


0
 
 elmar69 24. November 2017 
 

@Rolando

Bei dem Urteil gegen die Frau ging es nicht um die Durchfühurung von Abtreibungen sondern um die Auflistung unter den normalen Dienstleistungen der Praxis auf der Homepage.


4
 
 Rolando 24. November 2017 
 

Wo ist der Unterschied?

30 Jahre Abtreibungen durchgeführt, und dem Kriegsverbrecher Ratko Mladic, nur um ein Beispiel zu nennen. 6000€ Peanuts, oder lebenslang?


3
 
 Gandalf 24. November 2017 

Nicht naiv sein!

@Jakobsweg2002: NIcht naiv sein, Merkel hat schon genug geändert und hat sich noch nie groß von christlichen Grundsätzen leiten lassen. Und wenn die SPD das fordert, wird Merkel das machen, damit sie an der Macht bleiben kann.


19
 
 Ebuber 24. November 2017 
 

Leider sind die Befürworter

von Abtreibung derzeit mächtig in der Mehrheit. In der Presse stand, dass die von der Ärztin angesetzte Petition bis heute ca. 97.000 Unterschriften zu ihren Gunsten erbracht hatte. (Dass es gestern schon mehr als 70.000 waren, davon hab ich mich selber in der Petitionsanfrage überzeugen können, die ich natürlich
n i c h t unterschrieben habe). Wenn ich daran denke, wie schwer es oft christlich-geprägte Petitionen haben!!
Da ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Aber es ist sicherlich positiv, dass das Thema so wieder mehr in den Fokus rückt. Nur so haben wir die Chance, mit vielen Menschen über die wahren Gründe zu sprechen, die uns Lebensschützer/ Lebensrechtler bewegen. Wir dürfen uns nicht verstecken - wir haben die besseren Argumente - und die Wahrheit auf unserer Seite.


14
 
 Gandalf 24. November 2017 

Aber keine Sorge

Frau Merkel und Hr. Schulz, beides "halb-fromme" Christen, werden sich redlich bemühen, das Gesetz bald zu ändern ;-)


14
 
  24. November 2017 
 

wie lange mag es wohl

gedauert haben, bis die Staatsanwaltschaft hier tätig wurde und wievielen Menschen hat dies das Leben gekostet!


13
 
 BedaVenerabilis 24. November 2017 

Gutes Urteil

Es gibt doch tatsächlich noch positive Meldungen. Abtreibung ist zivilrechtlich eine Straftat und eine schwere Sünde vor Gott, die die sofortige Exkommunikation nach sich zieht. Und das muss wieder in die Köpfe der Menschen rein, das können wir durch Gebet und Aufklärung fördern!


21
 
 Hausfrau und Mutter 24. November 2017 
 

gut und nicht gut

Klar, gut dass sie verurteilt wurde, damit Ärzte auch verstehen, dass Abtreibung keine Normalität entspricht und vor allem dies an Frauen vermitteln.

Aber die Abtreibungsbefürworter sind empört und einige auch überrascht, dass Werbung für Abtreibung ein Straftat sei. Die Presse ist voll von solchen Reaktionen.

Die Ärztin wird das Urteil sicherlich anfechten.

H&M


10
 
 GerogBer 24. November 2017 

Na bitte,

geht doch. Gott sei Dank.


12
 
 julifix 24. November 2017 

Wei kann man...

...den Menschen nur klarmachen, dass Schwangerschaftsabbruch Kindermord ist?
Und dass seit der "Leagisierung" der schlimmste organisierte Massenmord am Laufen ist, den die Welt je gesehen hat. Hitler, Stalin und Konsorten sind nichts dagegen.
Gott hilf uns bitte!!


26
 

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