Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  3. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  6. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  7. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  12. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Abtreibungsbefürworter begehen Farbanschlag auf Malteserklinikum in Flensburg
  15. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!

Papst ändert Regeln zu altersbedingten Rücktritten im Vatikan

16. Februar 2018 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kurienbischöfe und Vatikanbotschafter verlieren mit Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren nicht mehr automatisch ihr Amt - Neues "Motu Proprio" gleicht Regelungen an jene für Diözesanbischöfe und leitende Kurienkardinäle an


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus regelt den Rücktritt aus Altersgründen für Kurienbischöfe, andere hochrangige Mitglieder der römischen Kurie und Vatikanbotschafter neu. Gemäß dem Erlass "Imparare a congedarsi" (Lernen, sich zu verabschieden) spielt die bislang geltende Altersgrenze von 75 Jahren für deren Ämter künftig eine geringere Rolle. Ein entsprechendes "Motu Proprio" des Papstes veröffentlichte der Vatikan am Donnerstag.

Behördenleiter der römischen Kurie im Bischofsrang etwa und Papstbotschafter scheiden demnach nicht mehr automatisch mit Erreichen des 75. Lebensjahres aus ihrem Amt aus. Sie müssen nach Erreichen der Altersgrenze dem Papst ihren Rücktritt anbieten; dieser tritt jedoch erst mit der Annahme des Papstes in Kraft. Bis zur Entscheidung des Papstes gilt das Amt als verlängert.


Mit dem "Motu Proprio" gleicht Franziskus im Wesentlichen die Vorgaben für Apostolische Nuntien und an der Kurie tätige Bischöfe an jene an, die bereits für Diözesanbischöfe gelten. Auch leitende Kurienkardinäle mussten schon bisher mit Erreichen der Altersgrenzen von 75 ihren Rücktritt anbieten, konnten vom Papst jedoch in ihren Ämtern verlängert werden.

"Neue Form der Bereitschaft"

Es gehe darum, das Ende eines kirchlichen Amtes als "vollwertigen Teil des Dienstes" zu begreifen, "der eine neue Form der Bereitschaft" erfordere, heißt es in dem Papsterlass. Zugleich betont Franziskus, eine etwaige Verlängerung über die Altersgrenze hinaus erfolge ausschließlich zum Wohl der Kirche und dürfe nicht als "persönlicher Erfolg" gewertet werden. Die päpstliche Entscheidung sei zudem nicht als "automatischer Akt" zu verstehen, sondern als "Akt der Regierung". Gemäß einer "angemessenen Unterscheidung" werde eine jeweils der Situation angemessene Entscheidung gefällt.

Eine Verlängerung könne etwa nötig werden, wenn Vatikanbehörden gerade in Umbruchprozessen seien, heißt es in dem Erlass. Das Motu Proprio ist auf den 12. Februar datiert und tritt mit der Veröffentlichung in der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" in Kraft.

Franziskus ändert damit vor allem Paragraf 3 im Kanon 189 des Kirchenrechts, Kanon 970 im Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen sowie die Vorgehensweise beim Amtsverzicht aus Altersgründen gemäß Artikel 5, Paragraf 2 der Konstitution "Pastor bonus" von Johannes Paul II. (1978-2005) aus dem Jahr 1988.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Der Petersdom feiert das 400-jährige Weihejubiläum: „Die Pfarrkirche der Welt“
  2. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  3. Australischer Bischof wird als oberster Kirchenrechtsexperte in den Vatikan berufen
  4. Vatikan fordert umfassenden Zugang zu Recht für Frauen
  5. Immobilienprozess im Vatikan muss teils neu aufgerollt werden
  6. Nach Randalen und Pinkelattacken: Petersdom installiert Schutz für Hauptaltar
  7. US-Botschafter am Heiligen Stuhl, Burch: „Die moralische Autorität der Kirche ist unübertroffen“
  8. Norwegischer Bischof Varden: Der hl. Bernhard von Clairvaux „war und ist faszinierend“
  9. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  10. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom







Top-15

meist-gelesen

  1. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  2. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  3. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  4. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  5. Über das Dämonische
  6. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!
  7. Wissen Sie, wer die Idee zum fünffarbigen Missionsrosenkranz hatte?
  8. 'Ich habe mich geirrt'
  9. Der Mensch als Mitarbeiter Gottes - Fortschritt ist kein Gottesersatz
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Der Katholik Tolkien wird in der anglikanischen Westminster Abbey ein Denkmal erhalten
  12. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  13. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  14. Was ich als Priester von Fulton Sheen gelernt habe
  15. Papst an Klausurschwestern: „Der Herr ruft euch, seine Zeuginnen in Stille, Kontemplation zu sein“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz