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Bischof Huonder zieht vors höchste Gericht der Schweiz27. Februar 2018 in Schweiz, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die staatlich-katholische Landeskirche Graubünden unterstützt seit fünf Jahren einen Verein, für den sowohl Verhütung als auch Abtreibung kein großes Problem darstellt. Jetzt wehrt sich Bischof Huonder vor Gericht
Chur (kath.net) Der Churer Bischof Vitus Huonder möchte mit Hilfe des Bundesgerichts der Schweiz verhindern, dass die staatlich-katholische Landeskirche Graubünden finanzielle Unterstützung an einem Verein gibt, für den Abtreibung eine legitime Option darstellt. Dies berichtet die "Luzerner Zeitung". Bereits im Jahr 2012 hat der Corpus Catholicum, das Parlament der "Katholischen Landeskirche Graubünden" den umstrittenen Beschluss gefasst, die Schwangerschaftsberatungsstelle Adebar jedes Jahr mit 15.000 Franken zu unterstützen. Der Verein hält sowohl Verhütung als auch Abtreibung für legitim. Bischof Vitus Huonder hat jetzt genug von den Machenschaften der Landeskirche und sieht sich in der Religionsfreiheit verletzt.
Bistumssprecher Giuseppe Gracia, der das Konstrukt Landeskirche kritisiert, erklärt dazu gegenüber kath.net: "Das Bistum Chur erhofft sich vom Bundesgericht Rechtssicherheit. Statt die katholische Kirche anhand ihrer eignenen Organisationsform als Bistum zu anerkennen (mit Pfarreien und Bischof), hat der Staat in einigen Schweizer Kantonen eine Art «Klon» der katholischen Kirche geschaffen: die «Landeskirche», die sich katholisch nennt. Dieser «Klon» sollte für das Original, die Kirche, Steuern eintreiben und dabei helfen, kirchliche Aufgaben zu erfüllen." Für Gracia ist dieses "staatlich veranlasste Experiment" aus dem Ruder gelaufen. "Der «Klon» kann im Ernstfall machen, was er will. Er nennt sich zwar weiterhin katholisch und handelt im Namen der katholischen Kirche, kann jedoch Organisationen wie adebar mifinanzieren, deren Tätigkeit und Grundwerte nicht zu vereinbaren sind mit den Grundwerten der katholischen Kirche. Da es sich um einen staatlich geschaffenen «Klon» handelt, ist es die Verantwortung des Staates, dass der «Klon» sich an Folgendes hält: keine Einschränkung der Religionsfreiheit der katholischen Kirche. Keine Verunklärung der Grundwerte und Kernbotschaften der katholischen Kirche im öffentlichen Raum. Das Glaubenszeugnis der katholischen Kirche im Allgemein und im Besonderen hinsichtlich des Lebensschutzes (der menschlichen Würde von der Empfängnis an) darf nicht unterminiert und unglaubwürdig gemacht werden. Keine Übernahme der Deutungshoheit über das, was «katholisch» genannt werden kann oder über das, was den Werten der katholischen Kirche entspricht. Diese Deutungshoheit kommt allein der katholischen Kirche selber zu."
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Lesermeinungen | mirjamvonabelin 28. Februar 2018 | | | Lieber Bischof Huonder, mögen ihre Bemühungen Erfolg haben.
Dafür wollen wir beten. | 3
| | | 27. Februar 2018 | | | @zeitundewigkeit Habe ich bereits getan! Und hier noch eine Idee, wenn Sie erlauben Per email an Bischof Huonder):
Die Volkskirche wird irgendwann zusammenbrechen, denn es fehlt mehr und mehr das Geld. Aber es gibt ja noch die Orden. Die Priester und Diakone der Volkskirche treten dann einfach als klaustrale Oblaten einem Mönchsorden bei und praktizieren weiter. Das Kirchenvolk, falls es will, kann ebenfalls Oblate werden bei einem Orden und somit weiterhin die Heilige Messe besuchen. Der Rest ist dan raus, was sicher heilsam ist für die Kirche! Es wird ein Kongregations-Rat gebildet mit Vertretern aller beteiligten Orden. Dieser definiert die Reglen für den Beitritt der Oblaten und die Zulassung zur Heiligen Messe. Mehr braucht es eigentlich nicht. Die Volkskirche, wo ja grundsätzlich jeder hingehen kann, wird aufgelöst. Aber zumindest ein Teil des Kirchengesetzes und auch des Katechismus werden weiter verwendet.
Bestechend einfach, nicht wahr? | 3
| | | Kostadinov 27. Februar 2018 | | | @zeitundewigkeit schliesse mich Ihren Worten an, habe das im Forum auch immer wieder empfohlen (wonach mir einge progressive Poster Kirchenaustritt unterstellen wollten ;-))
keine Gelder für die staatskirchenrechtliche Körperschaft in der Schweiz!
Grüße aus Zürich | 10
| | | zeitundewigkeit 27. Februar 2018 | | | Austreten aus der Landeskirche Die Katholiken sollen austreten aus der Kirchgemeinde (Laiengremium) und ihre Kirchensteuer direkt dem Bischof übergeben, damit er allein über die Verwendung des Geldes entscheiden kann und nicht ein Laiengremium. | 15
| | | 27. Februar 2018 | | | ich bin neugierig wie das ausgeht ob ein weltliches Höchstgericht für die Durchsetzung des kath Standpunktes verwenden läßt | 12
| | | Senfkorn7 27. Februar 2018 | | | Das ist Diebstahl bzw. Veruntreuung! Die können nicht das Geld für die katholische Kirche einnehmen und dann für Zwecke, Vereine und Institutionen ausgeben, die antikatholische Handlungen finanziell fördern.
Der Staat darf sich nicht erdreisten das Geld der Kirche nach seinem Gutdünken zu verwenden.
Das ist so als würde ich den Verdienst eines anderen von Gläubigern eintreiben, aber statt es dem Anderen zu geben bestimmt ich wozu es ausgegeben wird (und das nicht uneigennützig).
Das ist staatliche Kriminalität! | 17
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