Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  3. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  4. Initiative "Neuer Anfang" protestiert gegen Handreichung von DBK/ZDK "für die Praxis der Segnung"
  5. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  6. Der Anker und der Mann mit dem hörenden Herzen
  7. "Es gibt nichts Schöneres, als Ihn zu kennen und anderen die Freundschaft mit Ihm zu schenken"
  8. Kardinal Erdö ist bereits in Rom - "Franziskus war Papst der Völker"
  9. Kardinal Müller: „Es gibt legitim über 20 verschiedene Riten derselben katholischen Messe“
  10. Bischof Hanke: „Als Christen und als Staatsbürger für das Lebensrecht der Schwächsten demonstrieren“
  11. US-Regierung lässt negative Folgen von ‚Geschlechtsänderungen‘ erforschen
  12. US-Präsident Donald Trump reist zum Papst-Begräbnis
  13. Papst Franziskus nach Überführung im Petersdom aufgebahrt
  14. Bischof Voderholzer zum Tod von Papst Franziskus: Ein Zeuge für die „Freude am Evangelium“
  15. Argentinien ruft nach Papst-Tod siebentägige Trauer aus

Scharfe Kritik an Totendiamanten durch Berliner Bischöfe

19. Juni 2018 in Deutschland, 27 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der katholische Erzbischof Koch und der evangelische Bischof Dröge treten für Bestattungspflicht von Fehl- bzw. Totgeborenen ein und kritisieren die geplante Teilentnahmemöglichkeit von Asche scharf


Berlin (kath.net/peb) „Wir fordern die Einführung einer Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeborene, unabhängig von der Grammzahl. Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt. Die Bestattungspflicht sollte von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. Eine solche Regelung würde die bereits jetzt vorhandene Pflicht zur ‚hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden Beseitigung‘ ersetzen.“ Mit entschiedenen Worten lehnen
Bischof Dr. Markus Dröge, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, und Erzbischof Dr. Heiner Koch, Erzbistum Berlin, den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften in Brandenburg gemeinsam ab. Sie kritisieren besonders die vorgeschlagenen Änderungen für die Bestattung von Fehl- bzw. Totgeborenen und die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte „Teilentnahmemöglichkeit“ aus der Asche einer verstorbenen Person.


Die beiden Bischöfe schreiben in ihrer Stellungnahme weiter: „Die Erfahrung in der Seelsorge zeigt, dass trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als Katastrophe empfinden. Dieser Situation sollte der Gesetzgeber aus unserer Sicht in ausreichender Weise Rechnung tragen. Eltern brauchen einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben.

Wir begrüßen es ferner, wenn bei der Gesetzesnovelle auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen vergleichbar geregelt würde. Wir befürworten eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeiten gegenüber den Eltern durch die entsprechenden Einrichtungen, Hebammen und Ärzte.

Darüber hinaus lehnen wir die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte ‚Teilentnahmemöglichkeit‘ von Asche einer verstorbenen Person entschieden ab, um daraus einen Diamanten zu pressen. Hier nehmen Angehörige menschliche Überreste in Besitz. Im christlich-anthropologischen Verständnis setzt sich die Personalität eines verstorbenen Menschen als Gottes Geschöpf über den Tod hinaus fort und ist unteilbar. Diese Personalität und Unteilbarkeit sollte nicht in die Entscheidung des Einzelnen gestellt werden.

Die Würde eines Menschen gilt von Anfang an. Und sie endet nicht mit dem Tod. Davon sind wir aus christlichem Verständnis überzeugt. So bleibt ein Mensch einzigartig und unvergessen. Er sollte nicht zu einer Sache gemacht werden, die von einzelnen Personen in Besitz genommen wird.
Sofern der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ascheentnahme rechtlich legitimiert, öffnet er der kommerziellen Verwertung des zu einem Gegenstand gemachten, verstorbenen Menschen die Tür. Als Kirchen erwarten wir vom Gesetzgeber einen robusten Schutz der verstorbenen Person sowie der Wahrung der Menschenwürde über den Tod hinaus.

Ein Mensch lebt in vielfältigen Beziehungen. Es gehört zum festen Bestandteil des Trauerprozesses, dass Familie, Freunde, Verwandte, Kollegen sich an einem öffentlichen Trauerort zusammenfinden können, der für alle frei zugänglich ist. ‚Diamantbestattungen‘ privatisieren und reduzieren die Erinnerungsmöglichkeiten an eine verstorbene Person auf problematische Weise.“

Symbolbild: Grab auf einem Friedhof


Foto (c) kath.net/Petra Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Trauer

  1. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit nach Thomas von Aquin
  2. Abschied von meiner Großmutter
  3. Ist die christliche Bestattungskultur bedroht?
  4. Trauergemeinde rammt Kirchentür mit Bagger ein
  5. Schönborn: Tiefe Betroffenheit nach Flugzeug-Absturz







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  6. Urbi et Orbi Ostern 2025 - Das Lamm Gottes hat gesiegt! Er lebt, der Herr, meine Hoffnung
  7. Papst trifft US-Vizepräsident Vance im Vatikan
  8. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  9. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  10. Jerusalem: Die geheimnisvolle "Liturgie des Heiligen Feuers"
  11. Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. bleibt für uns ein starker Segen!
  12. US-Vizepräsident Vance bei Karfreitagsliturgie im Petersdom
  13. Ostermesse auf dem Petersplatz. Im Staunen des Osterglaubens
  14. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  15. 'Doch all das überwinden wir durch den, der uns geliebt hat'

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz