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Scharfe Kritik an Totendiamanten durch Berliner Bischöfe

19. Juni 2018 in Deutschland, 27 Lesermeinungen
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Der katholische Erzbischof Koch und der evangelische Bischof Dröge treten für Bestattungspflicht von Fehl- bzw. Totgeborenen ein und kritisieren die geplante Teilentnahmemöglichkeit von Asche scharf


Berlin (kath.net/peb) „Wir fordern die Einführung einer Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeborene, unabhängig von der Grammzahl. Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt. Die Bestattungspflicht sollte von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. Eine solche Regelung würde die bereits jetzt vorhandene Pflicht zur ‚hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden Beseitigung‘ ersetzen.“ Mit entschiedenen Worten lehnen
Bischof Dr. Markus Dröge, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, und Erzbischof Dr. Heiner Koch, Erzbistum Berlin, den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften in Brandenburg gemeinsam ab. Sie kritisieren besonders die vorgeschlagenen Änderungen für die Bestattung von Fehl- bzw. Totgeborenen und die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte „Teilentnahmemöglichkeit“ aus der Asche einer verstorbenen Person.


Die beiden Bischöfe schreiben in ihrer Stellungnahme weiter: „Die Erfahrung in der Seelsorge zeigt, dass trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als Katastrophe empfinden. Dieser Situation sollte der Gesetzgeber aus unserer Sicht in ausreichender Weise Rechnung tragen. Eltern brauchen einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben.

Wir begrüßen es ferner, wenn bei der Gesetzesnovelle auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen vergleichbar geregelt würde. Wir befürworten eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeiten gegenüber den Eltern durch die entsprechenden Einrichtungen, Hebammen und Ärzte.

Darüber hinaus lehnen wir die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte ‚Teilentnahmemöglichkeit‘ von Asche einer verstorbenen Person entschieden ab, um daraus einen Diamanten zu pressen. Hier nehmen Angehörige menschliche Überreste in Besitz. Im christlich-anthropologischen Verständnis setzt sich die Personalität eines verstorbenen Menschen als Gottes Geschöpf über den Tod hinaus fort und ist unteilbar. Diese Personalität und Unteilbarkeit sollte nicht in die Entscheidung des Einzelnen gestellt werden.

Die Würde eines Menschen gilt von Anfang an. Und sie endet nicht mit dem Tod. Davon sind wir aus christlichem Verständnis überzeugt. So bleibt ein Mensch einzigartig und unvergessen. Er sollte nicht zu einer Sache gemacht werden, die von einzelnen Personen in Besitz genommen wird.
Sofern der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ascheentnahme rechtlich legitimiert, öffnet er der kommerziellen Verwertung des zu einem Gegenstand gemachten, verstorbenen Menschen die Tür. Als Kirchen erwarten wir vom Gesetzgeber einen robusten Schutz der verstorbenen Person sowie der Wahrung der Menschenwürde über den Tod hinaus.

Ein Mensch lebt in vielfältigen Beziehungen. Es gehört zum festen Bestandteil des Trauerprozesses, dass Familie, Freunde, Verwandte, Kollegen sich an einem öffentlichen Trauerort zusammenfinden können, der für alle frei zugänglich ist. ‚Diamantbestattungen‘ privatisieren und reduzieren die Erinnerungsmöglichkeiten an eine verstorbene Person auf problematische Weise.“

Symbolbild: Grab auf einem Friedhof


Foto (c) kath.net/Petra Lorleberg


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 22. Juni 2018 
 

@ freya

Nicht nur im Judentum und Islam ist die Feuerbestattung verboten,sondern auch in der orthodoxen Kirche (ebenso bei Altorientalen).Vor Jahren wandte sich die rumänisch orth.Priester an unsere ukr. griech. kath. Pfarre mit der Bitte einen verstorbenen Rumänen einzusegnen,dessen Leichnam verbrannt wurde. Der Tote hat immer an der orth.Liturgie teilgenommen und wurde dem Krematorium zugeführt,weil seine Familie so arm waren und den Verstorbenen nicht nach Rumänien überführen lassen konnte!Er sollte aber im Heimatort bestattet sein.
Damals konnte ich noch nicht Rumänisch zelebrieren und habe darauf hingewiesen,es ginge nur in Kirchenslawisch.Die Angehörigen waren damit sehr einverstanden,sie sprachen so viel Deutsch,dass ich das Evangelium auf Deutsch gesungen und eine kurze deutsche Ansprache gehalten habe.Der rumänische Priester war sehr dankbar und wies darauf hin,ine Feuerbestattung sei bei ihnen absolut verboten.
Begründung, Christus hat ein Erdbegräbnis gehabt.Msgr. Franz Schlegl


5
 
  21. Juni 2018 
 

Amos 2,1-13

So spricht der Herr: Wegen der drei, ja vier Frevel Moabs willen, will ich ihrer nicht schonen; weil sie die Gebeine König Edoms zu Asche verbrannt haben....


2
 
 myschkin 21. Juni 2018 
 

@stoppel

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen. Bin gespannt, wie der Reliquienkult nun begründet wird.


3
 
  21. Juni 2018 
 

Teilentnahmemöglichkeit

Die Bischöfe lehnen die Möglichkeit einer Teilentnahme von Asche ab mit dem Hinweis:
" Im christlich-anthropologischen Verständnis setzt sich die Personalität eines verstorbenen Menschen als Gottes Geschöpf über den Tod hinaus fort und ist unteilbar"

Nun denn, da muss ich dann doch an die vielen Reliquien denken (abgetrennte Schädel, entnommene Herzen und ver- und zerteilte Gebeine)

Ist das denn etwas anderes ???


4
 
 myschkin 20. Juni 2018 
 

In der Kathedrale von Palma

gibt es ein erstaunliches Kunstwerk. Es besteht aus Ton und es ist eine Unterwasserlandschaft, dargestellt mit Meerespflanzen, Fischen, Muscheln etc. Inmitten ist schemenhaft die Auferstehung einer menschlichen Gestalt zu erkennen: Ist es Christus selbst? Ist es ein im Meer ertrunkenes Menschenkind, das am Ende aller Zeiten leiblich aufersteht? Mich hat dieses Kunstwerk sehr bewegt. Es ist sicher ein Trost für alle diejenigen, die im Meer einen lieben Angehörigen verloren haben. Der Zusammenhang zum Artikel? Die Auferstehung der Toten wird Gott der Herr auf alle Fälle gewährleisten: Das ist doch unser Glaube. Davon wird er sich auch nicht abhalten lassen, wenn sterbliche Überreste eines Menschen aus welchen Gründen auch immer zu Diamanten verarbeitet werden.


2
 
  20. Juni 2018 
 

@nobertus52

Wenn Getaufte sich nach dem Tod mutwillig verbrennen lassen, ist es mE nicht weit her mit dem Glauben an die leibliche Auferstehung - auch wenn Gott natürlich keine Probleme hat, Eingeäscherte wie ein Phönix aus der Asche zu heben! Meist wird eine Kremation aber aus Kostengründen von den Verwandten veranlasst, ohne vorherige Rücksprache mit den Betroffenen.
Wenn jetzt sogar schon Ordensleute (Kapuziner) die Urnen- vor der Sargbestattung vorziehen, dann frage ich mich wirklich wes Geistes Kind sie sind?!
Nur zur Info: Unser Leib ist seit der Taufe der Tempel des Hl. Geistes - und einen Tempel brennt man nicht einfach grundlos nieder!!
Im Judentum und im Islam ist eine Verbrennung der Toten übrigens streng verboten!
2015 schrieb der kath. Pfarrer Rupert Bader von Vils/Tirol in seinem Pfarrblatt ein Plädoyer gegen die Feuerbestattung. Das würde ich mir von allen kath. Geistlichen wünschen! (Tiroler Tageszeitung unter Vilser Pfarrer Rupert Bader "Mit Verbrennung nicht in den Himmel").


3
 
 lakota 20. Juni 2018 
 

@Petrusbinsfeldus

ich weiß nicht, wie es in einer großen Stadt mit den Kosten aussieht. Bei uns kostet ein Grabplatz ca.3500,00Euro - und meine Mutter wohnt zur Miete. Ich habe 50,00Euro jeden Monat für meine Beerdigung weggelegt (ich habe keine Kinder und möchte meine Nichte nicht damit belasten), seit 10Jahren etwa, da kommt schon etwas beisammen. Ich persönlich glaube auch nicht, daß es am Geld liegt, viele Leute die ich kenne leisten sich Urlaube, neue Autos ect.
Aber Vorsorge für die Beerdigung? Davon will man nichts hören.


5
 
 Couperin 20. Juni 2018 
 

@Kleine Maus

Die Feuerbestattung wurde von den Freidenkern nicht erfunden, aber als Propagandamittel gegen das Christentum eingesetzt. Die Kremation ist jedoch nicht in sich schlecht (so die Instruktion des Hl. Offiziums von 1963). Der heutige Ritus der Begräbnisfeier sieht beide Formen vor: Erdbestattung und Feuerbestattung.


2
 
 Mariat 20. Juni 2018 

@Kleine Maus

"Aber irgendwie - mir drängt sich schon ein wenig der Gedanke auf, ob da nicht oft so etwas wie "Entsorgungsmentalität" hinein spielt. Und ist nicht Feuerbestattung wirklich ursprünglich von Menschen propagiert worden, die die Existenz Gottes und damit auch die Auferstehungshoffnung ablehnten?"
Ihr Gefühl ist schon richtig.
Das DDR-Regime förderte die Feuerbestattung als Absage an das Christentum.
Die Kirche lehnte die Feuerbestattung Jahrhunderte lang ab, da sie während der Aufklärungszeit von antichristlichen Gruppen propagiert worden war. Neben naturwissenschaftlichen, hygienischen und wirtschaftlichen Gründen spielten damals weltanschauliche Aspekte wie die Leugnung der Auferstehung eine Rolle.

Da die Kirche die Gefahr der Leugnung der Auferstehung nicht mehr sieht, hat sie es unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen erlaubt.
Erlaubt ist auch nicht, einen Diamanten aus der Asche herstellen zu lassen.
Liebe Grüße
Mariat


3
 
 Kleine Maus 20. Juni 2018 
 

Pro und kontra Feuerbestattung (@ Mariat)

Nein, Gott Grenzen setzen zu wollen ("was wäre dann mit den Opfern von Brandkatastrophen?"), darum kann es nicht gehen. Auch wenn die Kirche heute bekanntlich Feuerbestattungen zulässt, auch wenn Gott wahrlich nicht auf unsere "Materie-Reste" angewiesen ist, ich verstehe Sie gut. Auch mir ist nicht recht wohl bei der Zunahme der Feuerbestattungen. Auch das Kosten-Argument kann ich (zumindest in manchen Fällen) nachvollziehen. Aber irgendwie - mir drängt sich schon ein wenig der Gedanke auf, ob da nicht oft so etwas wie "Entsorgungsmentalität" hinein spielt. Und ist nicht Feuerbestattung wirklich ursprünglich von Menschen propagiert worden, die die Existenz Gottes und damit auch die Auferstehungshoffnung ablehnten?


4
 
 Petrusbinsfeldus 20. Juni 2018 
 

@ lakota

Da haben Sie ganz Recht, oft wird der Gedanke an den Tod so lange verdrängt, bis er vor der Tür steht...Allerdings ist es in vielen Fällen einfach so, dass man gar kein Geld für eine Beerdigung zurücklegen kann. Wer Beispielsweise in der Stadt zur Miete lebt und nicht auf dem Land im eigenen Haus, der kann von einer Rente wie der erwähnten kaum etwas zurücklegen- zumindest nicht die Beträge, wie sie in unserer Stadt alleine für den Grabplatz auf dem Friedhof zu zahlen sind.


4
 
 Mariat 20. Juni 2018 

@Couperin

Ja, ich weis, allerdings bedeutet dies für mich nicht, dass es so in Ordnung ist.Da gibt es vieles zu bedenken.
Einige Gründe dafür habe ich genannt.

@nobertus52
zunächst möchte ich Ihnen mein Beilied aussprechen.
Gott Grenzen setzen, ist nicht meine Absicht! Ich bin sogar überzeugt davon, dass jene Leiber, die auf dem Scheiterhaufen verbrannt, während des Krieges verbrannt oder verstümmelt wurden, im Meer ertrunken, oder ..., also NICHT durch eigenen Willen so gestorben sind, von Gott auferweckt werden!
Es ist ein Unterschied, das hebt die Kirche auch hervor, ob man an die Auferstehung glaubt oder nicht. Im letzten Fall, wenn dies dem Priester bekannt ist, gibt es kein kirchliches Begräbnis.
Es geht also um sehr viel.


1
 
 Mariat 20. Juni 2018 

Es geht um die Frage: Glaubte der Verstorbene an die Auferstehung nach dem Tod?

Das 4.Laterankonzil(1215) fasste die Lehre der Kirche zusammen:„ Die Verstorbenen werden alle mit den Leibern, die sie jetzt tragen, auferstehen”.
Die Bibel lehrt uns in dieser Frage: In 2 Makk 7,1-42 geht es um das Martyrium der 7 Brüder und deren Mutter. Sie nahmen lieber den Tod in Kauf, als gegen das göttliche Gesetz zu verstoßen. Der Glaube an die Auferstehung nach diesem Leben, gab ihnen die Kraft dazu. Einer von ihnen, sagte seinem Peiniger mit Blick auf seine gequälten Glieder:„ Vom Himmel habe ich sie bekommen[…] Von ihm hoffe ich sie wiederzuerlangen“.(2 Makk 7,11).

Was man auch oft überliest, nicht beachtet, was bei der Todesstunde Jesu geschah." Als die Finsternis hereinbrach; der Vorhang im Tempel entzwei riss; die Erde bebte, und die Felsen sich spalteten;
Die Gräber öffneten sich, und die Leiber vieler Heiligen, die entschlafen waren, wurden auferweckt.
Nach der Auferstehung Jesu verließen sie ihre Gräber, kamen in die Hl. Stadt und erschienen vielen."( Mt. 27,51)


3
 
 Couperin 20. Juni 2018 
 

@Mariat

Die Instruktion des Hl. Offiziums vom 5.7.1963 erlaubt die Feuerbestattung, sofern sie nicht aus antichristlichen oder antikirchlichen Motiven gewählt wurde. "[...] wie nämlich die Einäscherung des Leibes weder die Seele berührt noch die Allmacht Gottes daran hindert, den Leib wiederherzustellen, so enthält sie in sich keine objektive Leugnung jener Dogmen."


2
 
 Just 20. Juni 2018 
 

Was ist mit Kryonik?

Haben die Bischöfe oder die Kirche im Allgemeinen auch eine Haltung zur Kryonik? Das wäre in diesem Zusammenhang interessant.

Bei der Kryonik werden Menschen nach ihrem "Tod" tiefgefroren (allerdings mit einer Art Frostschutzmittel, um Zellschäden zu vermeiden), in der Hoffnung, dass sie in Zukunft wieder "zum Leben erweckt werden" können.

Die Anführungszeichen sind Absicht, denn nach kryonischem Verständnis sind diese Menschen nicht tot, sondern sterbend, weswegen sie prinzipiell von einer fortschrittlichen Medizin der Zukunft gerettet werden könnten.
Man sieht schon, die Kryonik basiert auf einem anderen Todeskriterium als den etablierten Kriterien.

In den USA und Russland ist Kryonik möglich, in Deutschland m.W. aber gesetzlich verboten.


1
 
 norbertus52 20. Juni 2018 
 

@Mariat

Gestern wurde ein Mitbruder in der Schweiz beigesetzt ( seine Urne) ich glaube nicht das der Kapuzinerorden heidnische Rituale praktiziert? "wie soll Gott diese Asche, diesen Diamanten,am Endgericht Wieder zum Leben erwecken?" sind nun alle Brandopfer, angefangen von den KZ-Opfern verloren"? Ich glaube Sie setzen hier dem lieben Gott Grenzen. Liebe Grüße aus Wien


5
 
 Henry_Cavendish 19. Juni 2018 
 

@Mariat: Das sehe ich gänzlich anders

Bekanntlich bin ich Agnostiker (ausgetreten aus der RKK) und war mehrfach als Offizier im Auslandseinsatz. Dabei (Testament) musste ich auch mit diesem Thema auseinandersetzen.
Genau zwei Dinge habe ich dabei für mich festgelegt: Feuerbestattung und definitiv absolut kein religiöses/ christliches Ritual.

Letzteres - und das ist der Hauptgrund, warum ich Ihnen antworte - habe ich übrigens nicht aus einem Anti-theismus so detailliert festgelegt. Mich störte (und stört bis heute) aber, dass offizielle Begräbnis- und Gedenkveranstaltungen für gefallene Soldaten immer als religiöse Veranstaltungen mit Priestern als Hauptpersonen abgehalten werden.

Und das wollte ich für mich nicht. Dann lieber kein Gedenken, keine Plakette, einfach nur ganz normal und still bestattet.

Die Sache mit den Diamanten: Der kann ich etwas abgewinnen. Das ist irgenwie so ein bischen Wissenschaft und Technik und das Staunen, wozu wir heute in der Lage sind. Würde mir passen.


0
 
 Henry_Cavendish 19. Juni 2018 
 

Das geht zu weit und ist nicht durchdacht

Wie hier ja auch schon festgestellt wurde: Die Begräbnisrituale/ -kultur (und damit, was als "angemessen" empfunden wird/ wurde) hat sich schon mehrfach geändert.

Wirklich zwingend scheinen mir nur jene Aspekte zu sein, die mit dem Seuchenschutz verbunden sind. Was darüber hinaus geht, ist kulturell und somit in einer Gesellschaft verhandelbar. Und da muss den unterschiedlichen Weltanschauungen Rechnung getragen werden.

M.E.n. greifen die beiden Argumente der Bischöfe überhaupt nicht.
Zum Thema "brauchen Ort zu Trauern" sei an die Seebestattungen erinnert, die ja nun nicht neumodisch sind.
Und auch das "christlich-anthropologische Verständnis" kann nicht greifen, denn i.d.R. haben mündige Bürger selbst ihre Angelegenheiten im Todesfall geordnet. Die Weltanschauung, welche diese im Leben hatten kann dann im Tod doch nicht in dieser Art übergangen werden.
Außerdem müssten wir - konsequent zu Ende gedacht - jede Mumie und Knochen in den Museen beerdigen.


2
 
 Petrusbinsfeldus 19. Juni 2018 
 

@ Ebuber und Mariat

Ich denke auch dass es für Gott keinen so großen Unterschied macht, ob ein Körper verwest ist oder eingeäschert wurde - auch bei einer Erdbestattung bleibt nach Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten nicht wesentlich mehr vom Körper "übrig".
Und einen weiteren Punkt sollte man bedenken: Viele Angehörige von verstorbenen können sich eine Erdbestattung schlichtweg nicht mehr leisten. Die Kosten sind mitunter geradezu astronomisch geworden....Das mag auch eine Erklärung für die Zunahme der Feuerbestattung sein.


4
 
 Ebuber 19. Juni 2018 
 

@Mariat

Ich bin auch nicht für Urnen-Bestattungen - also für Verbrennung und möchte auch selber so nicht beigesetzt werden.
Aber: bei Gott ist nichts unmöglich.
Wäre das nicht so, wären ja alle Menschen verloren, die in Katastrophen-Bränden verbrannt sind, in Kriegen und früher auf Scheiterhaufen. Es ist sicherlich nicht Gottes Wille, dass der Mensch so endet, aber ich glaube an Gott, den Allmächtigen... der alles zum Guten wenden kann. Wie sehen das andere?


8
 
 Mariat 19. Juni 2018 

Kremieren von Verstorbenen und Diamanten aus der Asche anfertigen lassen.

Die Toten müssen begraben werden, nicht kremiert. Ein christliches Begräbnis mit allen liturgischen Handlungen. Dies ist ein Werk der Barmherzigkeit.
Viele Körper werden heutzutage kremiert. Es heißt, "das machen viele so", "das Grab muss nicht mehr ganz geöffnet werden" u.s.w.
Doch in der Bibel steht nichts darüber, dass man die Toten verbrennen soll, darf. Im Gegenteil: immer wieder steht begraben. Auch Jesus wurde begraben! Was Gott zum Verbrennen sagt, kann man in Jesus Sirach 38,16,23 nachlesen.
Ist der Körper einmal zu Asche verbrannt, oder schlimmer noch, ein Diamant geworden, wie soll Gott diese Asche, diesen Diamanten,am Endgericht Wieder zum Leben erwecken? Es heißt doch in Ezechiel 37,1-14:" dass er die trockenen Gebeine aus den Gräbern ruft ...".
Wenn man an Gott glaubt- soll man IHM auch gehorchen!
Die Praxis des Verbrennens, der Krematorien – ist heidnisch!

Wurde dies nicht von den Freimaurern eingeführt?


5
 
 Ebuber 19. Juni 2018 
 

@elmar69

Mir gefällt Ihr Vorschlag, dass die Mutter vor einer Abtreibung diese Frage beantworten müsste. Das würde sicherlich viele noch in letzter Minute zum Umdenken bewegen. Für die Abtreibungsbefürworter aber wäre das eine "Katastrophe" und so wird der jetzige "Mainstream" diese Frage nicht zulassen..... noch nicht!


9
 
 mirjamvonabelin 19. Juni 2018 
 

Super Argumentation

@elmar69
Diese Frage würde die Abtreibungen wohl beenden, drum wird sie auch niemand stellen.
Ach, es wär so einfach!
"Wollen Sie Ihr Kind anschließend selbst bestatten lassen oder soll es in der nächsten Sammel-Bestattung der Klinik dabei sein?"


7
 
 dalet 19. Juni 2018 

Meinungsänderung

Es gab auch mal eine Zeit, in der sich die Kirche gegen Feuerbestattungen gewendet hat. Inzwischen ist man nicht mehr so strikt dagegen.
Nun spricht man sich gegen "Diamantbestattungen" aus. Die Frage ist nur: wie lange?


2
 
 Mariat 19. Juni 2018 

im Landkreis Landsberg a. Lech gibt es 1x im Monat Sammel- Bestattungen

für die Ungeborenen( Sternenkinder). Es ist eine ökumenische Bestattung.
In meinem Wohnort, habe ich vor einigen Jahren angeregt, einen Gedenkstein für die Tot - und Ungeborenen (abgetriebene) aufzustellen. Warum? Damit die Eltern dort Abschied nehmen konnten, eine Kerze anzünden etc.
Mit folgenden Worten wurde dies veröffentlicht: " Kinder, die nicht auf die Welt kommen durften oder die bereits im Mutterleib gestorben sind, werden als Sternenkinder bezeichnet. Sie wurden nicht beerdigt und werden meist als "nicht lebend" betrachtet. Tot geborene Kinder wurden in früheren Zeiten einfach im Garten vergraben. Bei einer Fehl- oder Totgeburt unter einem Kilogramm Körpergewicht wurden die Kinder auch nicht auf einem Friedhof bestattet. Ihre Eltern waren oft allein gelassen in ihrer Trauer, sie hatten keinen Ort, an dem sie von ihrem ungeborenen oder tot geborenen Kind Abschied nehmen und trauern konnten."

Seit ein paar Jahren kann man sie beerdigen, auch anonym.So geschieht Heilung.


7
 
 elmar69 19. Juni 2018 
 

Prima Idee

Letzte Frage vor der Abtreibung: Wollen Sie Ihr Kind anschließend selbst bestatten lassen oder soll es in der nächsten Sammel-Bestattung der Klinik dabei sein.


11
 
 Mariat 19. Juni 2018 

Bestattungspflicht auch unter 500 Gramm für Tot - oder Ungeborene,

sollte einheitlich geregelt werden.
Bisher war es so: "Die Gewichtsgrenze von 500 Gramm trennt regelmäßig das Recht zur Bestattung von der Pflicht zur Bestattung ab. So wird in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine tot geborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht von mindestens 500 Gramm als bzw. wie eine "Leiche" oder ein(e) "Verstorbene(r)" behandelt, der/die bestattet werden muss.

Regelmäßig werden diese (Leibesfrucht über 500 Gramm ohne Lebenszeichen bei der Geburt) auch in Anlehnung an die Definition aus Paragraph 31 Personenstandsverordnung als "Totgeborene" bezeichnet[...]"

https://www.aeternitas.de/inhalt/kind_tod_trauer/sternenkinder/sternenkinder_rechtliches/bundeslandregelungen


5
 

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