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| ![]() Scharfe Kritik an Totendiamanten durch Berliner Bischöfe19. Juni 2018 in Deutschland, 27 Lesermeinungen Der katholische Erzbischof Koch und der evangelische Bischof Dröge treten für Bestattungspflicht von Fehl- bzw. Totgeborenen ein und kritisieren die geplante Teilentnahmemöglichkeit von Asche scharf Berlin (kath.net/peb) Wir fordern die Einführung einer Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeborene, unabhängig von der Grammzahl. Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt. Die Bestattungspflicht sollte von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. Eine solche Regelung würde die bereits jetzt vorhandene Pflicht zur hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden Beseitigung ersetzen. Mit entschiedenen Worten lehnen Die beiden Bischöfe schreiben in ihrer Stellungnahme weiter: Die Erfahrung in der Seelsorge zeigt, dass trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als Katastrophe empfinden. Dieser Situation sollte der Gesetzgeber aus unserer Sicht in ausreichender Weise Rechnung tragen. Eltern brauchen einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben. Wir begrüßen es ferner, wenn bei der Gesetzesnovelle auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen vergleichbar geregelt würde. Wir befürworten eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeiten gegenüber den Eltern durch die entsprechenden Einrichtungen, Hebammen und Ärzte. Darüber hinaus lehnen wir die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte Teilentnahmemöglichkeit von Asche einer verstorbenen Person entschieden ab, um daraus einen Diamanten zu pressen. Hier nehmen Angehörige menschliche Überreste in Besitz. Im christlich-anthropologischen Verständnis setzt sich die Personalität eines verstorbenen Menschen als Gottes Geschöpf über den Tod hinaus fort und ist unteilbar. Diese Personalität und Unteilbarkeit sollte nicht in die Entscheidung des Einzelnen gestellt werden. Die Würde eines Menschen gilt von Anfang an. Und sie endet nicht mit dem Tod. Davon sind wir aus christlichem Verständnis überzeugt. So bleibt ein Mensch einzigartig und unvergessen. Er sollte nicht zu einer Sache gemacht werden, die von einzelnen Personen in Besitz genommen wird. Ein Mensch lebt in vielfältigen Beziehungen. Es gehört zum festen Bestandteil des Trauerprozesses, dass Familie, Freunde, Verwandte, Kollegen sich an einem öffentlichen Trauerort zusammenfinden können, der für alle frei zugänglich ist. Diamantbestattungen privatisieren und reduzieren die Erinnerungsmöglichkeiten an eine verstorbene Person auf problematische Weise. Symbolbild: Grab auf einem Friedhof Foto (c) kath.net/Petra Lorleberg Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTrauer | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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