Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  4. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  8. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  9. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  10. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  11. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  12. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  13. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  14. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  15. Meinungsfreiheit in Gefahr

Behördenwillkür anstatt Jugendschutz

9. Juli 2018 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesgerichtsentscheid zur „Love Life“-Kampagne stützt Behördenwillkür anstatt Jugendschutz - Bundesgericht hält in seinem fragwürdigen Urteil fest, Minderjährige seien ohnehin starken sexualisierten Einflüssen in der Öffentlichkeit ausgesetzt


Winterthur (kath.net/Stiftung Zukunft CH) Das hochsexualisierte Bildmaterial der HIV-Kampagne „Love Life – bereue nichts“ des BAG von 2014 tangiert laut dem Bundesgericht die schutzwürdigen Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht. Das Bundesgericht hält in seinem fragwürdigen Urteil vom 15. Juni 2018 fest, Minderjährige seien ohnehin starken sexualisierten Einflüssen im öffentlichen Raum ausgesetzt. Damit bestätigt es den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer). Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sehen sich in ihren verfassungsmässig garantierten Schutzrechten verletzt.

Das BVGer hatte 2016 35 Minderjährigen und ihren gesetzlichen Vertretern die Beschwerdeberechtigung gegen die entwicklungsschädigende Kampagne des BAG abgesprochen. Dem BVGer folgend ist nun auch das Bundesgericht zur Ansicht gelangt, die überall im öffentlichen Raum sichtbare Love Life-Kampagne 2014 hätte den Anspruch Minderjähriger auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV) nicht berührt. Das BAG sei folglich auf das Gesuch der Beschwerdeführer, die Kampagne zu stoppen, zurecht nicht eingetreten.


Die entscheidende Frage ist laut dem Bundesgericht, ob Kinder und Jugendliche durch die Kampagne spürbar anderen und stärkeren sexualisierenden Einflüssen ausgesetzt worden seien, als dies heute z.B. durch die Werbung ohnehin der Fall sei. Das Gericht misst das behördliche Handeln also an der Macht des Faktischen, das der Öffentlichkeit durch die Filmindustrie und die Werbebranche diktiert wird.

Pornografie als Massstab?

Dieser Entscheid ist verantwortungslos. Laut Bundesgericht dürfen folglich Behörden in ihrem Handeln Minderjährige alles zumuten, was nicht Pornografie im Sinne des Strafrechts ist. Dabei zeigt ein von den Beschwerdeführern vorgelegtes wissenschaftliches Gutachten, dass sich auch sexualisierte Bilder, die nicht als Pornografie eingestuft werden, negativ auf die psychische Entwicklung insbesondere von Mädchen auswirken können. Dass das Bundesgericht das Gutachten zur Wirkung der Love Life-Kampagne als „unzulässiges echtes Novum“ wertete und als Beweismittel nicht zuliess, ändert nichts an der im Gutachten festgehaltenen Tatsache, dass sich die Bildsprache der Kampagne (und insbesondere des Video-Clips) auf die Darstellung von Momenten sexueller Erregung fokussiert, und folglich als sexualisierend zu beurteilen ist.

Die Psychologin Tabea Freitag und der Sexualforscher Dr. Jakob Pastötter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, stellen im Gutachten ferner klar: Die Kampagne hatte das Ziel, zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten aufzufordern. „Davon abweichend musste sie allerdings verstanden werden als Aufforderung zu einer rein lustbetonten Sexualität.“ In Bezug auf Kinder und Jugendliche müsse deshalb gefragt werden, „ob die Kampagne nicht Probleme geschaffen hat, vor denen sie warnen wollte!“ Das Gutachten finden Sie hier zum Download.

Entscheid stützt Behördenwillkür

Die Beschwerdeführer und ihre Eltern sind schwer enttäuscht von dieser Entscheidung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Darstellungen, die ihrer Entwicklung schaden können, ist nicht einmal im behördlichen Handeln sichergestellt. Es ist äusserst bedauerlich, dass das Bundesgericht mit dem vorliegenden Entscheid dem BAG einen Freibrief ausstellt, die Grenzen des Anstössigen zu überschreiten und den Jugendschutz mit Füssen zu treten. Das höchste Schweizer Gericht verpasst damit die Chance, Informationskampagnen der Behörden klare Grenzen zu setzen.

Die Beschwerdeführer erwägen aus diesen Gründen einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Unterstützende Organisationen:

Christen für die Wahrheit, www.cft.ch

EDU Schweiz, www.edu-schweiz.ch

Human Life International Schweiz (HLI-Schweiz), www.human-life.ch

Young and Precious, http://www.youngandprecious.com/switzerland

Stiftung Zukunft CH, www.zukunft-ch.ch


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schweiz

  1. Seine Freilassung war eine Gebetserhörung
  2. Schweiz: 'Katholische' Frauenorganisation verzichtet auf das 'katholisch'
  3. Rüge für die Schweizer Bischöfe
  4. «Ich komme nicht, um zu weinen!»
  5. GfbV kritisiert Wiederwahl von China in den UN-Menschenrechtsrat scharf
  6. Verbot von Taufen im Genfersee – Beschwerde beim Bundesgericht
  7. 'Liturgie nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben machen'
  8. RedWeek: Über 60 Pfarreien in der Schweiz beteten für verfolgte Christen
  9. 20 Jahre Fristenregelung – über 200'000 Kinder gestorben
  10. „Welcome on earth“






Top-15

meist-gelesen

  1. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  4. Bischof sein in Opferperspektive
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  7. O Adonai, et Dux domus Israel
  8. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  9. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  10. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  11. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  12. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  13. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  14. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  15. Als das Rosenkranzgebet einen Mord verhinderte

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz