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'Liturgie nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben machen'10. Jänner 2023 in Schweiz, 13 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Schweizer Bischöfe Bonnemain, Büchel und Gmür warnen in Brief als "Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen".
Zürich (kath.net/KAP/red) Die drei Deutschschweizer Bischöfe Joseph Maria Bonnemain, Markus Büchel und Felix Gmür haben in einem gemeinsamen Brief die Gläubigen in ihren Diözesen aufgerufen, als "Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen". Allen, die sich vertieft damit auseinandersetzen möchten, empfehlen die Bischöfe die Lektüre des Schreibens Desiderio desideravi von Papst Franziskus, wie das Infoportal VaticanNews am Wochenende berichtete.
Die Bischöfe von Chur, St. Gallen und von Basel "hören die Fragen vieler, sich in der Liturgie anders beteiligen zu können, etwa als Frau", heißt es in dem Brief. Die Bischöfe "hören das Anliegen um eine angemessene Sprache" und schätzen die "Sorge um eine gute Sprache in der Liturgie". Dennoch bitten sie die Gläubigen nachdrücklich darum, keine eigenen Experimente durchzuführen. "Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch. Nutzen Sie die Vielfalt liturgischer Feierformen, die die Kirche anbietet. Und nutzen Sie Orte in der Liturgie wie Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik, Stille, um sich persönlich eingeben zu können", heißt es in dem Brief, der auf den 5. Jänner datiert ist.
Gemeinsames Zeugnis brauche gemeinsame Formen und Regeln, halten die Bischöfe weiter fest. Beim Respekt hierfür läge man mancherorts in der Deutschschweiz "weit hinter unseren Möglichkeiten zurück", so die Bischöfe: "Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern." Die Gläubigen hätten ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen.
Die inkulturierte, aber in ihren Grundformen einheitliche Liturgie sei "ein Schatz unserer Kirche, der den Gläubigen, besonders auch den Migrantinnen und Migranten, weltweit Heimat gibt". Deshalb wollten die drei Bischöfe "nachdrücklich" in Erinnerung rufen, "dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäß den Bestimmungen der Bischöfe gelten". Sie würden insbesondere diejenigen betreffen, die den Feiern vorstehen.
Explizit wird in dem Brief darauf hingewiesen, dass "nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet". Gerade auch dazu werde er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gelte es auch in den Deutschschweizer Diözesen uneingeschränkt zu respektieren. "Es geht hier nicht um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt", betonten Bonnemain, Gmür und Büchel. Deshalb halte die Kirche seit dem frühen Christentum daran fest.
Auch die liturgischen Texte seien nicht beliebig, denn es seien "nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft". Die Kirche kenne eine Vielfalt von Texten, auch in der Ökumene, aber sie alle folgten einer Grundstruktur, die zu respektieren sei.
Hintergrund des Briefes sind schwerwiegende Vorfälle im vergangenen Jahr. Im August wurde die umstrittene Theologin Monika Schmid in den Ruhestand verabschiedet. Die Frau hatte im Vorfeld angekündigt, beim Abschlussgottesdienst zu konzelebrieren. Schließlich habe sie auch in der Vergangenheit immer wieder Messen gefeiert. "Bei uns ist es normal geworden", erklärte sie. "Jemand von außen fragt sich vielleicht, ob ich dazu die Erlaubnis habe. Ich frage nicht mehr danach, ich versuche, das umzusetzen, was ich von Jesus verstanden habe. Er sagt: Tut dies zu meinem Andenken."
Der zweite Vorfall betrifft die Diözese St. Gallen. Im Schweizer Fernsehen gab die Theologin Charlotte Küng-Bless an, schon einmal gegen das Kirchenrecht verstoßen zu haben. Konkret ging es um eine Krankensalbung. Zwar stellte sie später klar, dass sie keine Krankensalbung im kirchenrechtlichen Sinne gespendet habe. Es sei um ein Salbungsritual gegangen, das von der katholischen Tradition geprägt sei. Eigentlich habe sie einen Priester rufen wollen - doch die Familie wollte die Seelsorgerin, zu der sie ein Vertrauensverhältnis haben. Brisant: Küng-Bless beruft sich auf Papst Franziskus, der Hirten bei den Menschen wolle. Der Schweizer Kurienkardinal Kurt Koch, der von 1995 bis 2005 Bischof von Basel war, stellte sich hinter seine Mitbrüder im Bischofsamt. "Die Deutschschweizer Bischöfe haben Essentials des katholischen Glaubens in Erinnerung gerufen. Das ist ihr Recht und ihre Pflicht; und sie haben dies in einer sensiblen Weise getan", äußerte er sich gegenüber einem Schweizer Portal.
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