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Kritik an der Neuausrichtung des Instituts Johannes Paul II.

22. August 2019 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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Offener Brief an den Präsidenen des Instituts, Pierangelo Sequeri. Von Berthold Wald


Paderborn-Vatikan (kath.net) kath.net dokumentiert den Offenen Brief von Prof. em. Berthold Wald an Pierangelo Sequeri, Präsident des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II.. für Studien zu Ehe und Familie, zur aktuellen Situation im Institut, in voller Länge:

Sehr geehrter Herr Kollege Sequeri,

wir sind uns im November 2017 in Rom bei einer Tagung des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II für Ehe und Familie begegnet. Sie waren damals schon ein Jahr als Nachfolger von Professor Melina im Amt des Institutsdirektors und auch später darauf bedacht, die personelle und inhaltliche Kontinuität des Instituts bei den anstehenden Veränderungen zu wahren. Aus verschiedenen Presseberichten geht nun hervor, dass die im September 2017 mit dem Motu proprio „Summa familiae cura“ von Papst Franziskus angekündigte Neugründung des Instituts mit der Approbation der neuen Statuten auf eine Weise umgesetzt wird, die grundlegenden Rechten und Pflichten akademischer Institutionen widerspricht. In kirchlichen wie staatlichen Rahmenordnungen für die Errichtung und die Verwaltung universitärer Einrichtungen steht die Mitwirkung akademischer Gremien bei der Beratung von Statuten und universitärer Ordnungen außer Frage. Gleiches gilt für das Selbstergänzungsrecht der Fakultäten bei der Auswahl der Professoren im Rahmen der kirchlichen Normen. Der Großkanzler eines Päpstlichen Instituts oder einer kirchlichen Hochschule steht nicht über diesen Normen. Er ist vielmehr qua Amt verpflichtet, über die Beachtung dieser Normen zu wachen.


Wie zu lesen war, wurden diese Grundsätze bei der Neuausrichtung des Instituts auf eine beispiellose Weise ignoriert. Es gab weder eine akademische Mitwirkung bei der Festlegung der neuen Statuten noch eine Anhörung der Professoren, die unter Berufung auf die neue Ausrichtung des Instituts allesamt die Kündigung erhalten haben. Der zu erwartende Einwand, es handele sich hierbei nicht um Entlassungen, sondern um Nichtbeschäftigung in einer neuen Institution, zieht nicht. Das wäre nur dann ein Argument, wenn das Institut nach Anhörung der akademischen Gremien geschlossen und die Notwendigkeit der Schließung den Professoren rechtzeitig mitgeteilt worden wäre. Beides war nicht der Fall. Es sollte ja gerade um eine Neuausrichtung des Instituts gehen, das sich auch weiterhin dem Themenfeld Ehe und Familie widmen wird und dabei in der Namengebung auf seinen Gründer Papst Johannes Paul II Bezug nimmt. An jeder staatlichen Universität würde eine solche scheinjuristische Rechtfertigung der Entlassung von Professoren mit fester Anstellung als Täuschungsversuch der Öffentlichkeit gewertet.

Die folgenreichste Änderung dürfte wohl die ersatzlose Streichung des Lehrstuhls für Fundamentalmoral sein, womit unausgesprochen die von Johannes Paul II für unverzichtbar gehaltene Ausrichtung des Instituts auf anthropologische und ethische Grundfragen unterlaufen wird. Dass Johannes Paul II auch weiterhin die Namensgebung des Instituts prägt, wird niemanden über die nur scheinbare Kontinuität zum Vorgängerinstitut täuschen können, das eine starke philosophisch-anthropologische Grundlegung besaß.

Ohne diese sachlich fragwürdige Entscheidung zu bewerten, genügt bereits das formale Procedere bei der Errichtung des neuen Instituts, um die öffentliche Anerkennung akademischer Einrichtungen im Rechtsbereich der katholischen Kirche zu gefährden. Als Vorsitzender des Katholisch-Theologischen Fakultätentags war ich unmittelbar beteiligt an der Umsetzung des Bologna-Prozesses im Zusammenwirken mit der römischen Bildungskongregation, der deutschen Bischofskonferenz und den staatlichen Organen der Hochschulpolitik. Es wäre niemanden in den Sinn gekommen und die Reform des Studiums wäre absolut undurchführbar gewesen, wenn auch nur eine Seite versucht hätte, das Mitspracherecht der Fakultäten zu ignorieren. Die aktive Beteiligung der Fakultäten und Katholischen Hochschulen am Bologna-Prozess ist dann auch durch die Deutsche Hochschulrektorenkonferenz wie durch den Deutschen Wissenschaftsrat als vorbildlich und wissenschaftskonform anerkannt worden. Die Gleichstellung kirchlicher akademischer Einrichtungen mit staatlichen Universitäten ist keine Selbstverständlichkeit mit Ewigkeitsgarantie. Sie beruht wesentlich auf der Anerkennung derselben Grundregeln, die dem Schutz und dem Erhalt der akademischen Freiheit dienen. Auch die staatlich anerkannte Bekenntnisbindung an katholischen Hochschuleinrichtungen ist kein Freibrief für autoritäre Eingriffe in die akademischen Rechte der Professoren. Aus der Mitarbeit in zwei Kommissionen des Deutschen Wissenschaftsrats weiß ich, dass gerade der Verdacht kirchlicher Einflussnahme auf akademische Prozesse dem Ansehen katholischer Hochschuleinrichtungen am meisten schadet.

Es beruhigt mich keineswegs, dass aus deutscher Perspektive Rom weit weg ist. Ich fürchte vielmehr, dass die bei der Neugründung des Instituts zu Tage getretenen Eigenmächtigkeiten kirchlicher Autoritäten nicht bloß den akademischen Ruf des Instituts beschädigen. Sie nähren auch den anti-römischen Affekt und gefährden damit den akademischen Status kirchlicher Hochschulen insgesamt. Selbst der Missbrauch akademischer Freiheit ist ohne die latent reflexhafte Abwehr befürchteter kirchlicher Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit nicht zu verstehen. Wer einmal als Hochschullehrer in verantwortlicher Position an einer Kirchlichen Fakultät tätig war, weiß das nur zu gut. Ich frage mich, was die wirklichen Gründe dafür sind, dass Sie als renommierter Hochschullehrer die drohende Selbstentwertung akademischer Einrichtungen im Raum der Kirche nicht sehen. Weil es keineswegs nur um eine römische Affäre geht, wird mein Brief auch in der deutschen Presse erscheinen.

Mit kollegialen Grüßen
Berthold Wald
(Professor emeritus für Systematische Philosophie an der Theologischen Fakultät Paderborn)

Link zum englischen Originalbrief: The Reorientation of the John Paul II Institute

Pressefoto Prof. em. Berthold Wald /Theologische Fakultät Paderborn


Foto Prof. Wald (c) Theologische Fakultät Paderborn


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Lesermeinungen

 Herbstlicht 22. August 2019 
 

Die Stimmen mehren sich, sie sind nicht mehr zu überhören.
Sollte Rom tatsächlich die Absicht haben, sie gänzlich zu übergehen?


8
 
 wedlerg 22. August 2019 
 

Feudalherrschaft übelsten Ausmaßes

Auch diese Hinwegsetzung über alle vernünftigen Spielregeln (wie schon in den Missbrauchsfällen) zeigt, dass in Rom das Verständnis einer Guerillabewegung herrscht. Solange man sich als Underdog sieht, fordert man Freiheit und Rechte ein, sobald man sich in der Oberhand wähnt, agiert man feudal, diktatorisch.

Ich gehe davon aus, dass man in St. Martha über solche fundierten Argumente, wie die von Herrn Prof. Wald milde lächelt bzw. sie in den Papierkorb befördert. Schließlich will man die Welt ja gerade von solchen "verkopften" Positionen befreien (=reinigen).

Ich kann es leider nur so schonungslos sagen. Denn alles andere hieße, der Realität nicht ins Auge schauen.


15
 
 SpatzInDerHand 22. August 2019 

Danke für gleich zwei so mutige Äußerungen, Herr Prof. Wald und Herr Prof. Spieker!!!


17
 
 JBE 22. August 2019 
 

Niemals *

Eine solche Änderung unter Missachtung aller gängigen Regeln wäre niemals ohne das Wissen oder sogar auf Veranlassung von P.F. möglich. Er hat dafür die Verantwortung zu tragen. Man sollte aber mindestens so ehrlich sein und der Institution dann nicht den Namen des Heiligen und hochverehrten Papstes Johannes Paul zu geben, da der Inhalt mit seinen Lehrschreiben und seiner Intention für das Institut nicht mehr das geringste zu tun hat.


18
 

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