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Frankreich: Freispruch für Kardinal Barbarin

30. Jänner 2020 in Aktuelles, 13 Lesermeinungen
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Ein französisches Berufungsgericht hat heute eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die im März 2019 gegen den Erzbischof von Lyon verhängt worden war, aufgehoben.


Paris (kath.net)
Ein französisches Berufungsgericht hat heute eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die im März 2019 gegen den Erzbischof von Lyon verhängt worden war, aufgehoben. Dies berichten französische Medien. Barbarin wurde vorgeworfen, einen Missbrauch durch den Priester Bernard Preynat nicht gemeldet zu haben. Dieser hatte in den 1970er und 80er Jahren sich an Jungen vergangen zu haben. Nach dem Urteil im vergangenen Jahr hatte Barbarin Papst Franziskus den Rücktritt angeboten, was dieser aber abgelehnt hat. Franziskus wollte erst nach Abschluss des juristischen Weges eine Entscheidung treffen.


Foto: (c) wikipedia


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Lesermeinungen

 Gambrinus 31. Jänner 2020 
 

Die gesellschaftliche Reaktion auf die Missbrauchskrise...

...besteht überwiegend aus Massnahmen, die aus rechtsstaatlicher Sicht extrem problematisch sind:

* Abschaffung oder extreme Verlängerung der Verjährungsfristen

* Beweislastumkehr (der Beschuldigte muss sich quasi "freibeweisen")

Abschaffung des Beichtgeheimnisses (wird nur dazu führen, dass niemand mehr Missbrauch beichtet, aber nicht, dass er nicht stattfindet).

Nötig wäre allerdings etwas ganz anderes: die Stärkung des Bewusstseins, dass die Sexualität auf ein grösseres Gut hingeordnet ist:die Ehe und die Gründung einer Familie. Alsogenau, was die kath. Kirche (als inzwischen fast einzige gesellschaftliche Institution) lehrt.

Wie glaubwürdig ist eine Gesellschaft, die die LGBT-Agenda widerstandslos akzeptiert hat, und dann über Kindesmissbrauch Krokodilstränen vergiesst??

Das politische Endziel der LGBT-Lobby ist nach wie vor die Senkung/Abschaffung des Schutzalters.


1
 
 Hausfrau und Mutter 31. Jänner 2020 
 

@Hadrianus Antonius: Danke für die Richtigstellung

nur so kann man verstehen, wieso, warum cardinal Barbarin angeklagt wurde.

Er hat in der Tat die Fälle nicht angezeigt, weil er davon ausgegangen ist (zurecht, wie sich dies schließlich herausstellte), dass die ihm bekannten Fällen verjährt waren.

Der andere Teil des Problems mit dem Satz "dieu merci, les faits sont prescrits" (15 März 2016 in Lourdes) zeigt leider wie schwer sich die Kirche mit dem Problem getan hat… Er ist deshalb dennoch nicht schuldig, verjährt Fälle nicht angezeigt zu haben.

"Selbstverständlich" wurden beiden Themen vermischt und es kam durch Medienjagd und Lenkung der öffentlichen Meinung zu einer Anklage. In erster Instanz wurde übrigens bereits ein Freispruch verlangt.

H&M


5
 
 Diasporakatholik 31. Jänner 2020 
 

@Christa marga

Sie haben vollauf recht, auch zum Gebet für einen fairen Prozess im Fall von Kardinal Pell aufzurufen.

"Beten ist die radikalste Form sich einzumischen."
(Rudolf Gehrig, 26)


6
 
 Gambrinus 30. Jänner 2020 
 

Die Frage ist: wieso wurde er jemals angeklagt?

Man hat ihm vorgeworfen, Delikte nicht angezeigt zu haben, die zu dem Zeitpunkt, als er von ihnen erfahren hat, bereits verjährt waren. Die ganze Sache ist völlig absurd.

Pädophilie ist ein gravierendes gesellschaftliches Problem. aber so löst man es nicht.


9
 
 Christa.marga 30. Jänner 2020 
 

Gottseidank

Beten wir für Kardinal Pell in Australien, dass dieser anständige Richter bei seinem Berufungsverfahren bekommt. Ich sehe diesen Fall ähnlich gelagert, Kardinal Pell ist auch gegen Gender. Deshalb wurde er trotz mangelnder Beweise weggesperrt wie ein Schwerverbrecher. Das ist ein großes Unrecht!


8
 
 Fischlein 30. Jänner 2020 
 

Müsste ein Richter, der gegen

den Willen des Staatsanwalts eine Strafe geben wollte, sich nicht dafür entschuldigen? Er hat ja offensichtlich wider besseres Wissen gehandelt?


5
 
 Hadrianus Antonius 30. Jänner 2020 
 

Gaston: Falsch zitiert

Sie zitieren gewollt/ungewollt(?) falsch.
Barbarin sagte wörtlich:
"Dieu merci la plus grande partie des cas sont prescrits"
das heißt: "GOTT SEI DANK ist die Mehrzahl der Fälle verjährt".
Es ist eine Blasphemie und eine grandiose Torheit Gott in der Verjährung der weltlichen Justiz zu beziehen, weil es sich hier bespielhaft um eine Sünde gegen den Hl. Geist handelt.
Und doppelt doof, um dies vor laufenden Kameras in einer Pressekonferenz in Lourdes zu tun.
Barbarin hat sich übrigens nicht "sofort entschuldigt" (Wie kann er bei sich selbst die Schuld wegnehmen?).
Im Gegenteil, Barbarin blieb erst stur und uneinsichtig; erst nach gezieltem und guttreffenden Beschuß verschwand er, nicht zuletzt auf Rat von Rom und seinen modernen französischen Bischofskollegen, von der Bildfläche.
Seine Verurteilung in 1. Instanz beruhte übr. maßgeblich darauf, daß Barbarins "Entlastungszeuge", der Apostol. Nuntius, nicht in Frankreic aussagen wollte.
Torpediert- Game over


2
 
 Diasporakatholik 30. Jänner 2020 
 

Eine Ohrfeige für den selbstherrlichen erstinstanzlichen Richter!


8
 
 Gaston 30. Jänner 2020 

Was ich noch vergessen hatte:

Nach der Verurteilung in 1. Instanz hat nicht nur Barbarin selbst, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die einen Freispruch gefordert hatte, Berufung eingelegt!


13
 
 M.Schn-Fl 30. Jänner 2020 
 

Gelobt sei Jesus Christus!

Hoffen wir auch für Kardinal Pell. Gebet ist nötig!


21
 
 Gaston 30. Jänner 2020 

Te Deum Laudamus

Endlich Gerechtigkeit für Kardinal Barbarin!
Ein paar wenig bekannte Fakten: Als Barbarin kurz nach seinem Amtsantritt von der Vertuschung erfuhr, waren die Fälle schon verjährt. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In beiden Prozessen hatte der Staatsanwalt wegen erwiesener Unschuld Freispruch gefordert.
Für seine sehr ungeschickte Äußerung ("Zum Glück ist das alles verjährt.") hat er sich sofort entschuldigt.

Zudem war Kardinal Barbarin von allen französischen Bischöfen derjenige, der am deutlichsten gegen Homo-"Ehe" und Adoption durch Homosexuelle protestiert hat und die Gläubigen zum Widerstand aufgerufen hat.
Daher wollte man ihm einen Strick drehen, jedes Mittel war dazu recht.


26
 
 HildegardW 30. Jänner 2020 
 

Das freut mich sehr für Sie, Herr Kardinal!

Auch Papst Franziskus, der über das Rücktrittsangebot des Kardinals erst nach Abschluss des juristischen Weges entscheiden wollte, wird sich freuen.


12
 
 Diasporakatholik 30. Jänner 2020 
 

Freut mich sehr!


14
 

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