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Gabriele Kuby setzt sich gegen Deutschlandfunk durch

25. Februar 2020 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bekannten Publizistin muss Deutschlandradio eine Geldentschädigung von 5.000 € an Gabriele Kuby zahlen.


Linz (kath.net/pm)
In der Berufungsverhandlung von Gabriele Kuby am Oberlandesgericht Hamburg am 17. Dezember 2019 gegen Deutschlandradio hat sich Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio durchgesetzt. Wegen einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bekannten Publizistin muss Deutschlandradio eine Geldentschädigung von 5.000 € an Gabriele Kuby zahlen.

Der Hintergrund: In dem Theaterstück FEAR von Falk Richter, das von der Berliner Schaubühne pro-duziert wurde, waren Kuby und andere als „Untote“ und „Zombies“ vorgeführt worden. Kuby wurde vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten. Zum angeblichen Beleg dieses Vorwurfs wurden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt.
In einer öffentlichen Rede zum Thema Genderismus und „Genderspeak“ in Augsburg hatte Kuby im Jahr 2014 geäußert: „...Missbrauch der Sprache und der Missbrauch von Begriffen. Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen:
„Faschisten und Faschistinnen“ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede und Stimme neu zusammengeschnitten und ihr das angebliche „Zitat“ in den Mund gelegt: „...was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen.“


An anderer Stelle hatte Kuby vor der Gefahr eines Abgleitens der Gesellschaft in den Totalitarismus gewarnt. In sinnentstellender Weise hat Richter daraus ein angebliches Zitat Kubys fabriziert: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt.“

Deutschlandradio hatte nicht nur die rufschädigenden gefälschten Zitate übernom-men, sondern mit dem Kommentar: „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen.

Er zitiert sie“, sogar die angebliche Au-thentizität der Fälschungen ungeprüft betont.
In einem ersten Verfahren gegen die Schaubühne und den Autor und Regisseur Falk Richter wurden bereits der Schaubühne und Richter vom Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19.07.2018 verboten, die „schwerwiegenden Schmähungen, für die es kei-ne Grundlage gibt“ zu wiederholen und die manipulierten Zitate zu verbreiten.

Am 17. Dezember 2019 hat sich das Oberlandesgericht Hamburg dieser Beurteilung im Verfahren gegen Deutschlandradio angeschlossen und aufgrund der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung die Forderung von Frau Kuby nach einer Geldent-schädigung für gerechtfertigt erachtet.
Gabriele Kuby, Autorin zahlreicher Bücher unseres Verlages wie „Die globale sexuelle Revolution“, wurde in beiden Verfahren von der Kanzlei Steinhöfel vertreten.


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