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Gabriele Kuby setzt sich gegen Deutschlandfunk durch

25. Februar 2020 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bekannten Publizistin muss Deutschlandradio eine Geldentschädigung von 5.000 € an Gabriele Kuby zahlen.


Linz (kath.net/pm)
In der Berufungsverhandlung von Gabriele Kuby am Oberlandesgericht Hamburg am 17. Dezember 2019 gegen Deutschlandradio hat sich Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio durchgesetzt. Wegen einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bekannten Publizistin muss Deutschlandradio eine Geldentschädigung von 5.000 € an Gabriele Kuby zahlen.

Der Hintergrund: In dem Theaterstück FEAR von Falk Richter, das von der Berliner Schaubühne pro-duziert wurde, waren Kuby und andere als „Untote“ und „Zombies“ vorgeführt worden. Kuby wurde vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten. Zum angeblichen Beleg dieses Vorwurfs wurden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt.
In einer öffentlichen Rede zum Thema Genderismus und „Genderspeak“ in Augsburg hatte Kuby im Jahr 2014 geäußert: „...Missbrauch der Sprache und der Missbrauch von Begriffen. Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen:
„Faschisten und Faschistinnen“ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede und Stimme neu zusammengeschnitten und ihr das angebliche „Zitat“ in den Mund gelegt: „...was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen.“


An anderer Stelle hatte Kuby vor der Gefahr eines Abgleitens der Gesellschaft in den Totalitarismus gewarnt. In sinnentstellender Weise hat Richter daraus ein angebliches Zitat Kubys fabriziert: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt.“

Deutschlandradio hatte nicht nur die rufschädigenden gefälschten Zitate übernom-men, sondern mit dem Kommentar: „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen.

Er zitiert sie“, sogar die angebliche Au-thentizität der Fälschungen ungeprüft betont.
In einem ersten Verfahren gegen die Schaubühne und den Autor und Regisseur Falk Richter wurden bereits der Schaubühne und Richter vom Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19.07.2018 verboten, die „schwerwiegenden Schmähungen, für die es kei-ne Grundlage gibt“ zu wiederholen und die manipulierten Zitate zu verbreiten.

Am 17. Dezember 2019 hat sich das Oberlandesgericht Hamburg dieser Beurteilung im Verfahren gegen Deutschlandradio angeschlossen und aufgrund der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung die Forderung von Frau Kuby nach einer Geldent-schädigung für gerechtfertigt erachtet.
Gabriele Kuby, Autorin zahlreicher Bücher unseres Verlages wie „Die globale sexuelle Revolution“, wurde in beiden Verfahren von der Kanzlei Steinhöfel vertreten.


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Lesermeinungen

 Chrissi Bohm 3. März 2020 
 

Billige Lügen

Immer wieder zeigt sich, wie das Böse im Menschen hervortritt. Mein Cousin ist auch gerade im Rechtsstreit gegen ein Blatt, dass Lügen über ihn verbreitet und dabei seinen vollen Namen genannt hat. Lügen haben andere verbreitet, die Zeitung hat es um Quote willen in die Welt getragen.Es wird offenbar, dass es Jesus braucht in der Dunkelheit dieser Welt.Die guten Zeiten sind vorbei,lassen wir unser Licht leuchten.


0
 
 Chris2 26. Februar 2020 
 

Wenn das nicht "Hass und Hetze" und "Fake News" ist,

was dieser "Produzierer" Falk Richter sich da offensichtlich schon seit JAaahren erlauben darf - was dann? Besonders schlimm: So etwas züchtet geradezu gewaltbereite Linksextremisten.


6
 
 Chris2 26. Februar 2020 
 

@greti

Wahrscheinlich kann Gabriele Kuby nicht gegen den skrupellosen O-Ton-Fälscher Falk Richter klagen, weil alles, was er tut, von einer für Linke grenzenlosen "Kunstfreiheit" gedeckt ist. Und mittlerweile werfen ja auch fast alle Spitzenpolitiker inflationär mit dem "Nazi"-Begriff nach jedem Andersdenkenden und unterstellen im nächsten Moment anderen "Verharmlosung des Nationalsozialismus". Verlogener und instrumentalisierender geht es kaum noch. Abgesehen davon, dass sie so echte Neonationalsozialisten salonfähig machen (falls es so etwas noch gibt)...


8
 
 goegy 26. Februar 2020 
 

Bravo Frau Kuby!

Endlich wagt es jemand, gegen die kathophoben Unverschämtheiten, Taktlosigkeiten und Sinnverdrehungen in gewissen Medien gerichtlich vorzugehen.

Während Jahren liess sich beispielsweise das schweiz-
erische Publikum die boshaft keifenden anti-katholischen Kommentare eines Deutschen, Hans-Jörg Scholz, auf dem staatlichen Basler Sender DRS III gefallen. Die üblen Ausfälligkeiten betrafen Inhalte und Persönlichkeiten.

Man ärgerte sich zu Tode, schrieb Reklamationen etc, wagte es aber nicht, vor Gericht zu ziehen. Die Katholiken sind leider weitherum feige geworden!
Nochmals : Bravo Frau Kuby!


8
 
 Thomas59 26. Februar 2020 
 

Nick Sandmann

"verklagte CNN auf Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen Dollar. Auf welche Summe sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt haben, ist nicht bekannt."
Das nenn ich einen Schadensersatz der wirklich etwas bewirkt!


11
 
 greti 26. Februar 2020 
 

Geldentschädigung für Frau Kuby

fällt - besonders für den Sender - bescheiden aus.
Richtiger wären "TAGESSÄTZE" für den Sender bzw. seinem verantwortlichen Redakteur (der diesen Text "gekauft" hat. Der angemessene Betrag würde einem sozialen Zweck zugeführt.

Um an den "Redakteur" zu kommen, müßte Frau Kuby gegen Falk Richter klagen - hier geht es einzig gegen Deutschlandradio.

Für Frau Kuby gibt es neben dem Geldbetrag allerdings eine "indirekte Werbung", die könnte "Mehrwert" haben.

Zu glauben, Lügnern und Verleumdern damit das Handwerk zu legen, ist ein frommer Gedanke - mehr nicht! Auch hier gilt die indirekte Werbung: für 5000 Euro nochmals lügen und verleumden (kann aus der Portokasse bezahlt werden!).


7
 
 Jose Sanchez del Rio 26. Februar 2020 

Vergelt`s Gott

Frau Gabriele Kuby für alles Wertvolle und Gute das sie uns Gläubigen schon geschenkt haben. Ich freue mich, dass sie einen Erfolg gegen ihre Verleumdner erzielen konnten.


12
 
 nada te turbe 25. Februar 2020 
 

Ein Sieg der Wahrheit!

Was für Arbeit, Zeit und Nerven es wohl gekostet hat,
den Lügnern und Verleumdern das Handwerk zu legen!?

Herzliche Gratulation Ihnen, hoch geschätzte Frau Kuby und Ihrem sehr guten und kundigen Rechtsanwalt!

Das Schmerzensgeld ist gering...
doch dafür darf die, mit ALLEM RECHT verurteilte Gegenseite sicher die, nicht unerheblichen KOSTEN des Verfahrens zahlen...

Noch ein Grund die Geldquellen dieser - nun verurteilten - Verleumnder zum Versiegen zu bringen!
Denn sicher sind wir, die GEZ-Zahler, die Zahlschafe, die die verurteilten Verleumnder finanziell einstehen.

Im Moment befinden sich die Verleumnder also noch in einer viel zu bequemen Lage!

Unter

www.rundfunk-frei.de

gute Infos, wie wir das ändern können!

Legal und einfach
Sand ins Geld-Getriebe der Verleumndungs-Maschinerie streuen... :-)


10
 
 Scotus 25. Februar 2020 

"Wieviele Katholiken, die Kommunisten werden, nehmen den Glauben und die Hoffnung mit und
vergessen die Liebe, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu werden. So entsteht der Linksfaschismus."
(Pier Paolo Pasolini)


10
 
 Chris2 25. Februar 2020 
 

Die DDR 2.0

zeigt in allen 4 Gewalten und unter den "Kulturschaffenden" (mal bei Wikipedia nachlesen, woher der Begriff stammt) fröhliche Urständ. Und je mehr das "historisch einzigartige Experiment" (Mounk) das Land destabilisiert, desto aggressiver wird gehetzt, desto dreister wird gelogen, desto heftiger "Nasiwissenschon" (Kaya Yanars genialer Sketch "Polizeikontrolle" (alte Fassung)), um auch noch die letzten Reste von Bügerlichen, 70 Jahre die tragende Säule der stabilisierenden politischen Waage zwischen rechts (CDU/CSU) und links (SPD), einzuschüchtern oder aus dem Land zu jagen. Bis jetzt sehr erfolgreich...


11
 
 Nummer 10 25. Februar 2020 

Gott sei Dank!

Wo bleibt der Staatsanwalt mit dem Gegenstand der "Volksverhetzung" gegen glaubenstreue Christen?
Wir leben offenbar schon in der Neo-DDR . . .


13
 
 nazareth 25. Februar 2020 
 

Wie unglaublich vernichtend haben diese Menschen agieren wollen. Gott gebe Frau Kuby Kraft und Trost und weiterhin so einen Löwenmut! Beeindruckend! Wir freuen uns sehr mit Ihnen Frau Kuby, wirklich sehr! Und Gratulation. Ein wichtiger Etappensieg in der Verteidigung der christlichen Würde in der Gesellschaft!


13
 
 queenbix 25. Februar 2020 

Gabriele Kuby hat den Mut,

öffentlich für die Wahrheit einzustehen und sich von den Medien steinigen zu lassen.

Eine wahre Jüngerin Christi und eine Frau, die wie die alten Propheten die Zeichen der Zeit sieht, sie richtig deutet und sich unerschrocken auf die Seite Gottes und der Wahrheit stellt.

Danke!


22
 
 Tonika 25. Februar 2020 
 

Die Zeitschrift "Gala" muss Caroline von Monaco 200.000 Mark zahlen. Das Schmerzensgeld enttäuscht.


17
 
 Winrod 25. Februar 2020 
 

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kuby!

Gehen Sie weiter Ihren tapferen Weg! Der liebe Gott wird es Ihnen lohnen.


24
 
 Fink 25. Februar 2020 
 

Zahlt das der verantwortliche Redakteur ?

- oder doch wir als Rundfunkgebührenzahler?
Das Urteil ist im Übrigen höchst erfreulich.


18
 
 Marienbild 25. Februar 2020 

Unfassbar!

Diese "Qualitätsmedien" fragen sich ernsthaft, warum sie von machen als "Lügenpresse" bezeichnet werden. Manchmal nicht weiter verwunderlich.
Offensichtlich dürfen sich solche "Künstler" jede Frechheit und Niveaulosigkeit bis hin zum Rufmord erlauben, solange es gegen Konservative etc. geht.

Was aber wäre wohl, wenn sich der Fall umgekehrt zugetragen hätte?!


30
 
 Fischlein 25. Februar 2020 
 

Erfreulicher als Faschingsscherze

Es bleibt noch die naive Frage, ob die Summe aus den Rundfunkbeiträgen oder durch schuldige Redakteure (und natürlich auch Redakteur*innen) bezahlt wird.


14
 
 follower 25. Februar 2020 

Recht so und große Freude

aber es ist tatsächlich wahr, dass man nur noch sein Recht bekommt, wenn man wachsam ist. Wenn man liest, wie Zeitgenossen ticken, offenbart sich einem ein Abgrund von Hass und Lüge. Die klaren Wasser Gottes sind mit Millionen Tonnen von Müll verdreckt, und so sieht es mit der geistigen Landschaft ebenfalls aus. Der Vater der Lüge und des Hasses ist aber ohne jede Tarnung erkennbar, und deshalb kann man sich auf ihn einstellen. Es ist das Licht des Herrn, der die Szene erhellt und alles ans Tageslicht bringt. Es sind Recht und Wahrheit, die die Oberhand behalten. Unkraut und Weizen sind gut zu unterscheiden in unserer Zeit. Zeit zur Ernte...


16
 
 Fischlein 25. Februar 2020 
 

Erfreulicher als


2
 
 punctum 25. Februar 2020 

Die Höhe der sog. Entschädigung

ist ein schlechter Witz.

Wenn solche medialen Diffamierungen zum Billigpreis von 5000 € zu haben sind, dann wirkt das eher als Einladung denn als Abschreckung.

Armes Deutschland!


26
 
 garmiscj 25. Februar 2020 

Kein Erfolg

5000€? Das ist ja wie Freispruch, bei derartigen Verleumdungen und Diffamierungen. Lächerlich!


22
 
 Mr. Incredible 25. Februar 2020 
 

Das war feig und verachtenswert von Hr. Richter.

Die Linksfaschisten marschieren munter drauf los.
Trotzdem sind sie erbärmlich, niveaulos, oder wie man in Bayern sagt: Saudumm.


18
 
 Herbstlicht 25. Februar 2020 
 

gut so!

DLF - ein Sender, der sich so gern seriös gibt!
Ein seriöser Sender aber hält sich an die Wahrheit und verwendet keine zusammengestrickten und sinnentstellten Zitate.
Bei den hohen Einnahmen der GEZ-gefütterten ö.r. Sender tun 5.000 Euro dem DLF zwar nicht weh, aber gut finde ich das Urteil dennoch.


19
 
 Lilia 25. Februar 2020 
 

Jetzt m u s s der DLF die Sache nur noch richtig stellen,

wenn er nicht endgültig in die Kategorie "unseriöser Hetz- und Schmuddel-Sender" eingestuft werden oder gar als "Radio Pinocchio" enden will!


23
 
 Gambrinus 25. Februar 2020 
 

Frau Kuby sollte in die Berufung gehen

Der zugesprochene Schadenersatz ist angesichts der finanziellen Leistungsfähigkeit des gebührenfinanzierten Rundfunks für diesen kaum spürbar, und somit wohl auch nicht abschreckend. Insbesondere angesichts der offensichtlich vorsätzlichen Manipulation von Kuby-Aussagen stellt sich im Grunde auch die Frage nach einer strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Personen.


25
 
 felix1 25. Februar 2020 
 

Gratulation

Ich gratuliere an Gabriele Kubby zu diesem Beschluss


17
 
 felix1 25. Februar 2020 
 

Gratulatr


1
 
 Dottrina 25. Februar 2020 
 

Super!

Freut mich für Frau Kuby! Gratulation!


32
 
 Walahfrid Strabo 25. Februar 2020 

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kuby :-)

Ob der Deutschlandfunk wohl darüber berichtet...?


37
 
 Gandalf 25. Februar 2020 

BRAVO!

Das Lächeln heute wird immer größer, weiß auch nicht, warum ;-)


32
 
 lesa 25. Februar 2020 

Heute ist ein guter Tag!

Herzliche Gratulation, Frau Kuby!


41
 

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