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Deutschlandradio räumt verfälschtes Zitat von Autorin Kuby ein

13. Februar 2016 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Bedauern des Radiosenders gegenüber Gabriele Kuby ausgedrückt.


Berlin (kath.net/ KNA)
Das Deutschlandradio hat der Kritik der Schriftstellerin Gabriele Kuby an einem Hörfunkbeitrag in der Sache Recht gegeben. In dem Beitrag «Aufklären, verschärfen, provozieren – politisches Theater heute» vom 18. Januar in Deutschlandradio Kultur sei eine Aussage der Schriftstellerin gesendet worden, die sie in dieser Form «nie getätigt» habe, räumte der Sender am Freitag in Berlin ein. «Dies bedauern wir ausdrücklich, auch wenn wir nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und unseres Erachtens die journalistische Sorgfalt bei Erstellung des Beitrags umfassend eingehalten wurde», heißt es in der Erklärung.

«In den Radiobeitrag flossen Originaltöne aus dem Bühnenstück 'Fear' ein, welche uns vom Regisseur des Stückes zur freien Verwendung überlassen wurden», erklärte der Sender. Dass sie eine «sinnentstellende Montage» von Originalaussagen Kubys enthalten hätten, sei beim Abhören nicht festzustellen gewesen, auch habe der Sender «keinerlei Hinweis darauf» erhalten. An keiner Stelle des Beitrags sei bewusst die Unwahrheit gesagt oder seien aus dem Theaterstück überlassene Originaltöne eigenmächtig verändert worden. Das Stück wird seit Oktober in der Berliner «Schaubühne» aufgeführt.


Kuby hatte nach Angaben ihres Anwalts eine Unterlassungserklärung des Deutschlandradios erwirkt. Laut einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Pressemitteilung der Kanzlei warf sie dem Sender vor, dem Autor und Regisseur von «Fear», Falk Richter, Gelegenheit gegeben zu haben, «mit manipulierten Zitaten Rufmord zu betreiben». Die Anwaltskanzlei kündigte zudem an, Kuby werde wegen des Stücks Klage gegen die «Schaubühne» und den Regisseur erheben. Das Theater erklärte am Freitag auf Anfrage, es sehe keinen Anlass, das Stück zu ändern.

In «Fear» geht es nach Angaben des Theaters um «eine christlich-fundamentalistische Hasspredigerin, besorgte Bürger, die gegen 'Lügenpresse' und 'Überfremdung' sich die Wut aus dem Leib schreien, besorgte Eltern, die gegen alternative Familienmodelle und die Akzeptanz sexueller Vielfalt auf die Straße gehen». Thema sei auch eine «Allianz zwischen der politischen Rechten, christlichen Fundamentalisten und der Aristokratie für die Re-Christianisierung des Abendlandes».

Kuby kritisiert, in dem Stück werde sie als Untote dargestellt, die nach dem Zweiten Weltkrieg untergegangen sei, aber nun wieder ihr Unwesen treibe. Laut ihrem Anwalt hat sich Kuby jedoch «niemals affirmativ über einen totalitären Staat geäußert, sie warnt vielmehr unablässig vor einer Entwicklung hin zu einem neuen Totalitarismus».

Das Theaterstück beschäftigte bereits die Justiz. Vor dem Berliner Landgericht setzte sich die «Schaubühne» im vergangenen Dezember gegen die Koordinatorin der Organisation «Demo für alle», Hedwig von Beverfoerde, und die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch durch. (Landgericht Berlin - Urteile 27 O 638/15 und 27 O 639/15)

Die Richter hoben Einstweilige Verfügungen auf, die dem Theater untersagt hatten, in dem Stück «Fear» Bilder der beiden Frauen zu zeigen. Die Kunstfreiheit sei im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, erklärte das Gericht. Beide Frauen sahen durch das Theaterstück ihre Menschenwürde verletzt, indem sie etwa durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 Monsventosus 15. Februar 2016 

Wie armselig!

Wenn einer ein Haus baut, das gleich nach Fertigstellung einstürzt, dann hat er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und die fachmännische Sorgfalt eingehalten? "Dass sie eine «sinnentstellende Montage» von Originalaussagen Kubys enthalten hätten, sei beim Abhören nicht festzustellen gewesen, auch habe der Sender «keinerlei Hinweis darauf» erhalten." Realitätsempfinden? Nicht bei uns. Kritikfähigkeit? Wat is dat denn? Gesunder Menschenverstand? Nein danke!
Deutschland, deine Journalisten!


1
 
 girsberg74 14. Februar 2016 
 

@Charlene

Volle Zustimmung!


6
 
 Charlene 13. Februar 2016 

Widerliche Heuchelei, Niedertracht und Lüge

Der DLR behauptet, er hätte keine Chance gehabt, die Korrektheit des Zitats zu überprüfen? Welch grandiose Heuchelei. Welch widerliche Lüge.

1. Korrektheit von Zitaten überprüft man, indem man den Zitierten anfragt.

2. Dass das Zitat falsch ist, vermutet jeder, der sich auch nur ansatzweise mit Gabriele Kuby beschäftigt.

3. Unüberprüfbare Zitate veröffentlicht man nicht.

4. Jeder, der dieses Stück zur Kenntnis nimmt, kann die Unseriosität des Autors erkennen.

Widerlich diese Kritiklosigkeit und diese niederträchtige Unprofessionalität eines öffentlich rechtlichen Senders, den wir alle zwangsweise finanzieren müssen.

Um das Kind beim Namen zu nennen: Einmal mehr wollte sich der Sender eine so schöne Story nicht durch ein paar lächerliche und auf der Hand liegende Fakten kaputt machen lassen. Im harten journalistischen Alltag muss man sich doch auch hin und wieder die Freude gönnen, seine antikatholischen Ressentimenst zu füttern.


15
 
 Dottrina 13. Februar 2016 
 

Liebe Frau von Beverfoerde,

möge unser Herrgott Sie behüten und beschützen, natürlich auch alle anderen Mitstreiter/innen! Machen Sie so weiter!


16
 
 Hedwig v. Beverfoerde 13. Februar 2016 

Vielen Dank an Nummer 10 ...

und alle Beter! Tatsächlich sind Ihre Gebete eine große Stärkung für unsere Arbeit, nein, eigentlich sogar viel mehr: Sie sind uns gleichermaßen geistliche Wappnung und "Munition", die uns den Kampf überhaupt erst möglich machen.


15
 
 Hedwig v. Beverfoerde 13. Februar 2016 

KNA hat fehlerhafte Meldung inzwischen berichtigt! Danke.

Aufgrund meines heutigen Kommentars zum Fehler der KNA, hat diese erfreulicherweise sofort bei mir nachgefragt zwecks Korrektur der Meldung. Diese ist mittlerweile erfolgt und mit folgendem Vortext herausgegangen:

"(Berichtigung: Zusammenhang mit Einstweiliger Verfügung korrigiert.)
Deutschlandradio räumt verfälschtes Zitat von Autorin Kuby ein
## Berichtigung - Die Meldung "Deutschlandradio räumt verfälschtes Zitat von Autorin Kuby ein " vom 12. Februar 2016 um 17.36 Uhr enthielt im letzten Absatz einen Fehler im Zusammenhang mit der Einstweiligen Verfügung: Das Gericht hob am 15. Dezember nur die Einstweilige Verfügung auf, die Hedwig von Beverfoerde am 3. Dezember 2015 erwirkt hatte. Beatrix von Storch hatte zuvor keine Einstweilige Verfügung erwirkt. Sie hatte lediglich einen Antrag auf eine solche Verfügung gestellt, der in einer anderen Verhandlung am 15. Dezember 2015 abgelehnt wurde. Bitte verwenden Sie nur diese berichtigte Fassung."

Danke!


12
 
 Nummer 10 13. Februar 2016 

Liebe Frau Kuby, liebe Frau von Beverdoerde,

an dieser Stelle ein ganz großes "Vergelt's Gott" für Ihren mutigen Einsatz und das treue Kämpfen, ich ziehe meinen Hut! Meinen allerhöchsten Respekt und Anerkennung! Die Muttergottes möge Sie mit dem Jesuskind weiterhin treu und liebevoll begleiten! Ich bitte alle Mitleser, ganz besonders für all unsere mutigen glaubenstreuen Kämpfer an vorderster Front - in den Medien - intensiv zu beten und so auch einen Beitrag zu leisten im geistlichen Kampf.


23
 
 Hedwig v. Beverfoerde 13. Februar 2016 

Nächste Falschmeldung - diesmal von KNA

KNA schreibt hier: "Vor dem Berliner Landgericht setzte sich die «Schaubühne» im vergangenen Dezember gegen die Koordinatorin der Organisation «Demo für alle», Hedwig von Beverfoerde, und die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch durch. (Landgericht Berlin - Urteile 27 O 638/15 und 27 O 639/15)

Die Richter hoben Einstweilige Verfügungen auf, die dem Theater untersagt hatten, in dem Stück «Fear» Bilder der beiden Frauen zu zeigen."

Das ist falsch. Nur ich hatte eine Einstweilige Verfügung gegen das weitere Zeigen meines Bildnisses in dem Stück "Fear", die mit diesem Urteil (s.o.) wieder aufgehoben wurde.

Beatrix v. Storch hatte noch gar keine Einstweilige Verfügung erwirkt, sondern eine solche erst beantragt, was in einer eigenen Verhandlung vom selben Gericht im Anschluß an die Rücknahme meiner Einstweiligen, abgelehnt wurde.

Ich habe als Erste allein den Rechtsweg gegen die Schaubühne beschritten.

Umsomehr freue ich mich über den jetzigen gerichtlichen Erfolg von Gabriele Kuby!


22
 

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