Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Unterwerfung
  2. Tübinger Notärztin Federle: Es fehlt am Willen zur Aufarbeitung der staatlichen Corona-Politik
  3. ‚Und die Verwirrung regiert’
  4. Entwöhnung von der Eucharistie
  5. Initiative Neuer Anfang: „Der Synodale Weg beruht auf einer Erpressung“
  6. Vatikan wirbt mit Maskottchen "Luce" für das Heilige Jahr
  7. Frankreich: Priester schlägt Personalordinariat für den Alten Ritus vor
  8. Da war doch was…
  9. Das Erzbistum München wird noch 'queerer'
  10. Kardinal Burke veröffentlicht Leitfaden für US-Wahl
  11. Ehemaliger Schweizergardist legt bemerkenswertes Zeugnis über den hl. Johannes Paul II. ab
  12. Beten heute – aber wie?
  13. 'Ich gehe lieber nicht beichten, weil sie mich sonst rausschmeißen werden…'
  14. Studie: Mehr als 41 Prozent der deutschen Journalisten steht den Grünen nahe
  15. Ziele des deutschen Synodalen Weges und der Weltbischofssynode gehen nicht Hand in Hand!

Gabriele Kuby setzt sich gegen Schaubühne gerichtlich durch

19. Juli 2018 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Niederlage von Schaubühne und Falk Richter ("Fear") in Berufung: Kammergericht Berlin entscheidet in wesentlichen Punkten zugunsten von Publizistin Gabriele Kuby


Berlin (kath.net/ots) Die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby (Buch "Die globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit") setzte sich am gestrigen Mittwoch nach insgesamt eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch. Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück "Fear" besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin. Kuby war dort neben anderen Intellektuellen als "Untote" und "Zombie" beschimpft worden, als "Wiedergänger aus der Vergangenheit", behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular "aus Zeiten des Nationalsozialismus". Zudem wurde ihr dort unterstellt, "gegen Juden zu hetzen" und nach einem totalitären Staat sowie nach "Faschisten und Faschistinnen" zu rufen. Hierfür waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden. Kuby und die Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel mahnten daraufhin die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.


So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u.a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: "Ich bin Gabriele Kuby... und hetze gegen Juden." Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Vorsitzenden Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße "schwerwiegende Schmähung" handele, für die es "keine Grundlage" gebe. Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein "vertrocknetes Stück Holz... eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele" sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten. Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach "Faschistinnen und Faschisten", rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

"Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit", sagt Kuby. "Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben."

Über Gabriele Kuby

Gabriele Kuby hat in Berlin und Konstanz Soziologie studiert und mit dem Magisterexamen abgeschlossen. Als Publizistin und internationale Vortragsrednerin (USA, Asien, Australien/Neuseeland, Südamerika) zeigt Kuby die Sackgassen der modernen Gesellschaft auf und den Ausweg durch eine Neubesinnung auf christliche Werte. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. nennt sie "eine tapfere Kämpferin gegen Ideologien, die letztlich auf eine Zerstörung des Menschen hinauslaufen." Kuby hat 14 Bücher veröffentlicht. Ihr Standardwerk "Die globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit" wurde bisher in vierzehn Sprachen übersetzt. Mehr unter www.gabriele-kuby.de

Archivfoto Gabriele Kuby


Foto oben (c) Gabriele Kuby


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 JP2B16 23. Juli 2018 
 

Frau Kuby wird einst eine Heilige

Ich bin ein großer Verehrer dieser Frau - bringt sie das genuin Katholische so prägnant und sprachgewandt stets auf den Punkt. Für alle Regierende und für die in Gesellschaft in Verantwortung Stehenden müssten ihre Aufsätze und Abhandlungen Pflichtlektüre sein!
Ich bin mir sicher, Frau Kuby wird einst im offiziellen Heiligenverzeichnis der Katholischen Kirche zu finden sein - zumal sie inzwischen weltweit die Gott-gewollte Schöpfungsordnung verteidigt und wie dieser Fall allzu anschaulich zeigt dafür bereit ist, ins Martyrium zu gehen. Nebennote: die FAZ schreibt heute in ihrem Feuilleton über den Fall, leider etwas differenzierter als hier. In dem Artikel heisst es, dass sie mehr als 2/3 der Prozesskosten zu tragen hat, dagegen müssen sich Schaubühne und Regisseur Falk Richter das knapp verbleibende Drittel lediglich teilen. Und mehr noch: zu tiefst schmähende Inhalte bleiben im Rahmen der Kunstfreiheit erlaubt! Wie wäre das Urteil wohl ausgefallen, wenn sie Muslima wäre? Endzeit!


1
 
 Konrad Georg 21. Juli 2018 
 

Dieser Fall zeigt,

wie charakterlos Linke tatsächlich sind.
Ein Obergericht in NRW hat ein Urteil zugunsten der Jungen Freiheit vier Jahre verschleppt. Wer hat die beiden Uwe erschossen und wer Kirsten Heisig in den Wald gehängt?


2
 
 Rosenzweig 21. Juli 2018 

Fortsztg. II -

-
Von da an aber hat GOTT Frau Kuby offensichtlich ganz in SEINE wunderbare VORSEHUNG u. FÜHRUNG genommen -
bis HEUTE..!-
PREISEN wir den HERRN!

GOTTES u. MARIENS Segen weiterhin für Fr.Kubys und IHREN unermüdlichen Einsatz für die WAHRHEIT u.das REICH GOTTES!

In dankarer FREUDE verbunden..


2
 
 Rosenzweig 21. Juli 2018 

Am Anfang war`s das Rosenkranz-Gebet - mit dem, an der Hand der Gottesmutter...

-
Frau Gabriele Kuby ihren so einzigartig wertvollen Weg + Einsatz für die Wahrheit begann..!

Nur danken möchte ich hier GOTT und Faru Kuby-
denn viell. ist es bekannt, dass Fr.Kuby als Studentin auch von der “68.ziger - Bewegung” angetan war!–
Auch geheiratet hatte u. drei Kindern das Leben schenken konnte! –
Dann aber zu Beginn der 90ziger Jahre in eine echte Lebenskrise kam– wohl auch bedingt durch Scheidung ihrer Ehe?!

Doch dann schien GOTT in IHR LEBEN einzutreten!-
Wie Fr. Kuby einmal sagte, hat eine gute Nachbarin ihr eines Tage einen Rosenkrz.Gebetszettel anvertraut, auf dass sie viell. mal immer ein "AVE" versucht zu beten!
Fr. Kuby tat das u. betete bald den ganzen Rkrz.- den sie als evangl. Christin vorher nicht kannte!

Ein Jahr später konvertierte sie zum Kathl. Glauben- und bemühte sich darauf, auch Ihre Scheidung von Ihrem Ehemann noch einmal rückgängig zu machen- dem aber ihr Mann wohl nicht mehr zustimmen wollte/ konnte ?-
-
Fortszg.II


3
 
 Nummer 10 19. Juli 2018 

Halleluja! Danke Jesus und Maria! Deo gratias!

Danke, liebe Frau Kuby, für Ihren so wertvollen Einsatz für die Wahrheit und den Himmel auf Erden - danke für Ihren Mut und Ihre Power für das Reich Gottes!

Sie sind eine einzigartig kostbare Perle auf Erden! Möge das Licht Jesu Ihre Peiniger und Verfolger berühren, damit sie bekehrt werden!


12
 
 Catherine 19. Juli 2018 
 

Es wurde diesmal Recht gesprochen,

was in unserem Lande in solchen Fällen leider viel zu selten noch geschieht. Ich freue mich für Frau Kuby und ihren mutigen Einsatz für die ewig gültigen Werte. Viele unserer Juristen sind das Ergebnis des Bildungsverfalls und des Verlustes des ethischen Kompasses.


13
 
 dulcedo 19. Juli 2018 
 

Herzliche Segenswünsche und Gratulation zu diesem großen Erfolg!

Liebe Frau Kuby!
Wir haben Ihnen und Ihrem Mut so viel zu verdanken! Ihr Wirken ist Ansporn und Ermutigung!
Weiterhin Gottes reichen Segen und Mariens wunderbaren Beistand für all Ihr Tun im Kampf für die Wahrheit!

Lüge und Bosheit wurden heute im Gerichtssaal demaskiert.
Deo Gratias!

Ein herzliches Vergelt´s Gott auch Ihrem Rechtsbeistand Herrn Steinhöfel.
Die gerechte Sache braucht rechtschaffene Rechtsanwälte und Richter.


17
 
 Fides Mariae 19. Juli 2018 
 

Fehlurteile

Man fragt sich, ob die Richter unterer Instanzen nicht in der Mehrzahl gleichgeschaltete Nicht-Denker sind. Die Beobachtung zeigt: Wenn es gerechte Urteile gegen vorauseilende "Political Correctness" gibt (u.a. zu Gunsten des Konditors in den USA, der die Freiheit zur Herstellung von Hochzeitstorten seiner Wahl erstreiten musste), dann immer erst in höheren Instanzen. Oder ist das eine Altersfrage? Wenn in den unteren Instanzen die nachrückende Generation sitzt, dann Gute Nacht, wenn diese ungerechten Richter erst einmal in die höchsten Ämter gekommen sind.
Aber ungerechte Richter sind ja schon biblisch bezeugt. Vielleicht erwarten wir zu viel.


13
 
 Fides Mariae 19. Juli 2018 
 

To little, to late

Wo ist da Gerechtigkeit, wenn dieses Stück eineinhalb Jahre lang aufgeführt werden konnte, ohne dass die Verursacher jetzt Konsequenzen dafür tragen müssen? Wo ist die Wiedergutmachung, wo das Schmerzensgeld? Eine eklatante Ungerechtigkeit, einen Menschen so vernichten zu dürfen und keinen Ausgleich dafür zu leisten.


17
 
 padre14.9. 19. Juli 2018 

"Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht"

Gerechtigkeit für Gabriele Kuby! Bravo


17
 
 pfaelzer76857 19. Juli 2018 
 

Richtig so!

Dieses Urteil zeigt, dass doch nicht jede Kröte unter dem Deckmäntelchen der "Kultur" zu schlucken ist.


20
 
 girsberg74 19. Juli 2018 
 

Genugtuung

Doch es gibt noch genug Richter wie die in der ersten Instanz.

Es ist nicht gegen die christliche Nächstenliebe, solchen zu wünschen, dass sie behandelt würden, wie sie Gabriele Kuby behandelt haben.

Auch dem "Künstler" geschähe recht, wenn er seine Bosheiten an sich selber spürte.


15
 
 Hesychast 19. Juli 2018 
 

Eine Schande für Gericht erster Instanz,

das Frau Kubys Klage offenbar in Bausch und Bogen abgewiesen hatte.


28
 
 sartone 19. Juli 2018 
 

Deo gratias, und bravo, Frau Kuby! Ich freue mich sehr mit Ihnen! Dies ist kein persönlicher Sieg, sondern ein Triumph für Gott!

Bitte werden Sie nicht müde, sich gegen die dämonischen Ideologien einzusetzen. Die immerwährende Jungfrau und Theotokos Maria steht auf Ihrer Seite!


30
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kuby

  1. Gabriele Kuby setzt sich gegen Deutschlandfunk durch
  2. "Gott ist am Werk auch in dieser sich verfinsternden Zeit"
  3. Politischer Kampf aus christlicher Sicht
  4. Berliner Schaubühne betreibt Hass und Hetze gegen Andersdenkende
  5. Gabriele Kubys Kampf gegen Rufmord
  6. Deutschlandradio räumt verfälschtes Zitat von Autorin Kuby ein
  7. Gabriele Kuby erwirkt Unterlassungserklärung vom Deutschlandradio
  8. Gabriele Kuby – eine mutige Frau
  9. Kuby: 'Elternkompetenz und Familie zu stärken ist in sich gut'
  10. Gabriele Kuby: Werde von David Berger verleumdet







Top-15

meist-gelesen

  1. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  2. Unterwerfung
  3. Entwöhnung von der Eucharistie
  4. Initiative Neuer Anfang: „Der Synodale Weg beruht auf einer Erpressung“
  5. Es geht los! ANMELDUNG für die große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  6. Da war doch was…
  7. „Bauen Sie das Haus Ihres Lebens auf dem Felsen der persönlichen Freundschaft mit Christus“
  8. Ehemaliger Schweizergardist legt bemerkenswertes Zeugnis über den hl. Johannes Paul II. ab
  9. 'Ich gehe lieber nicht beichten, weil sie mich sonst rausschmeißen werden…'
  10. ‚Und die Verwirrung regiert’
  11. Frankreich: Priester schlägt Personalordinariat für den Alten Ritus vor
  12. Die selige Schwester Maria Restituta Kafka
  13. Vatikan wirbt mit Maskottchen "Luce" für das Heilige Jahr
  14. Das Erzbistum München wird noch 'queerer'
  15. Ziele des deutschen Synodalen Weges und der Weltbischofssynode gehen nicht Hand in Hand!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz