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Gabriele Kuby setzt sich gegen Schaubühne gerichtlich durch

19. Juli 2018 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Niederlage von Schaubühne und Falk Richter ("Fear") in Berufung: Kammergericht Berlin entscheidet in wesentlichen Punkten zugunsten von Publizistin Gabriele Kuby


Berlin (kath.net/ots) Die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby (Buch "Die globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit") setzte sich am gestrigen Mittwoch nach insgesamt eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch. Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück "Fear" besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin. Kuby war dort neben anderen Intellektuellen als "Untote" und "Zombie" beschimpft worden, als "Wiedergänger aus der Vergangenheit", behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular "aus Zeiten des Nationalsozialismus". Zudem wurde ihr dort unterstellt, "gegen Juden zu hetzen" und nach einem totalitären Staat sowie nach "Faschisten und Faschistinnen" zu rufen. Hierfür waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden. Kuby und die Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel mahnten daraufhin die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.


So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u.a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: "Ich bin Gabriele Kuby... und hetze gegen Juden." Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Vorsitzenden Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße "schwerwiegende Schmähung" handele, für die es "keine Grundlage" gebe. Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein "vertrocknetes Stück Holz... eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele" sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten. Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach "Faschistinnen und Faschisten", rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

"Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit", sagt Kuby. "Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben."

Über Gabriele Kuby

Gabriele Kuby hat in Berlin und Konstanz Soziologie studiert und mit dem Magisterexamen abgeschlossen. Als Publizistin und internationale Vortragsrednerin (USA, Asien, Australien/Neuseeland, Südamerika) zeigt Kuby die Sackgassen der modernen Gesellschaft auf und den Ausweg durch eine Neubesinnung auf christliche Werte. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. nennt sie "eine tapfere Kämpferin gegen Ideologien, die letztlich auf eine Zerstörung des Menschen hinauslaufen." Kuby hat 14 Bücher veröffentlicht. Ihr Standardwerk "Die globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit" wurde bisher in vierzehn Sprachen übersetzt. Mehr unter www.gabriele-kuby.de

Archivfoto Gabriele Kuby


Foto oben (c) Gabriele Kuby


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Lesermeinungen

 JP2B16 23. Juli 2018 
 

Frau Kuby wird einst eine Heilige

Ich bin ein großer Verehrer dieser Frau - bringt sie das genuin Katholische so prägnant und sprachgewandt stets auf den Punkt. Für alle Regierende und für die in Gesellschaft in Verantwortung Stehenden müssten ihre Aufsätze und Abhandlungen Pflichtlektüre sein!
Ich bin mir sicher, Frau Kuby wird einst im offiziellen Heiligenverzeichnis der Katholischen Kirche zu finden sein - zumal sie inzwischen weltweit die Gott-gewollte Schöpfungsordnung verteidigt und wie dieser Fall allzu anschaulich zeigt dafür bereit ist, ins Martyrium zu gehen. Nebennote: die FAZ schreibt heute in ihrem Feuilleton über den Fall, leider etwas differenzierter als hier. In dem Artikel heisst es, dass sie mehr als 2/3 der Prozesskosten zu tragen hat, dagegen müssen sich Schaubühne und Regisseur Falk Richter das knapp verbleibende Drittel lediglich teilen. Und mehr noch: zu tiefst schmähende Inhalte bleiben im Rahmen der Kunstfreiheit erlaubt! Wie wäre das Urteil wohl ausgefallen, wenn sie Muslima wäre? Endzeit!


1
 
 Konrad Georg 21. Juli 2018 
 

Dieser Fall zeigt,

wie charakterlos Linke tatsächlich sind.
Ein Obergericht in NRW hat ein Urteil zugunsten der Jungen Freiheit vier Jahre verschleppt. Wer hat die beiden Uwe erschossen und wer Kirsten Heisig in den Wald gehängt?


2
 
 Rosenzweig 21. Juli 2018 

Fortsztg. II -

-
Von da an aber hat GOTT Frau Kuby offensichtlich ganz in SEINE wunderbare VORSEHUNG u. FÜHRUNG genommen -
bis HEUTE..!-
PREISEN wir den HERRN!

GOTTES u. MARIENS Segen weiterhin für Fr.Kubys und IHREN unermüdlichen Einsatz für die WAHRHEIT u.das REICH GOTTES!

In dankarer FREUDE verbunden..


2
 
 Rosenzweig 21. Juli 2018 

Am Anfang war`s das Rosenkranz-Gebet - mit dem, an der Hand der Gottesmutter...

-
Frau Gabriele Kuby ihren so einzigartig wertvollen Weg + Einsatz für die Wahrheit begann..!

Nur danken möchte ich hier GOTT und Faru Kuby-
denn viell. ist es bekannt, dass Fr.Kuby als Studentin auch von der “68.ziger - Bewegung” angetan war!–
Auch geheiratet hatte u. drei Kindern das Leben schenken konnte! –
Dann aber zu Beginn der 90ziger Jahre in eine echte Lebenskrise kam– wohl auch bedingt durch Scheidung ihrer Ehe?!

Doch dann schien GOTT in IHR LEBEN einzutreten!-
Wie Fr. Kuby einmal sagte, hat eine gute Nachbarin ihr eines Tage einen Rosenkrz.Gebetszettel anvertraut, auf dass sie viell. mal immer ein "AVE" versucht zu beten!
Fr. Kuby tat das u. betete bald den ganzen Rkrz.- den sie als evangl. Christin vorher nicht kannte!

Ein Jahr später konvertierte sie zum Kathl. Glauben- und bemühte sich darauf, auch Ihre Scheidung von Ihrem Ehemann noch einmal rückgängig zu machen- dem aber ihr Mann wohl nicht mehr zustimmen wollte/ konnte ?-
-
Fortszg.II


3
 
 Nummer 10 19. Juli 2018 

Halleluja! Danke Jesus und Maria! Deo gratias!

Danke, liebe Frau Kuby, für Ihren so wertvollen Einsatz für die Wahrheit und den Himmel auf Erden - danke für Ihren Mut und Ihre Power für das Reich Gottes!

Sie sind eine einzigartig kostbare Perle auf Erden! Möge das Licht Jesu Ihre Peiniger und Verfolger berühren, damit sie bekehrt werden!


12
 
 Catherine 19. Juli 2018 
 

Es wurde diesmal Recht gesprochen,

was in unserem Lande in solchen Fällen leider viel zu selten noch geschieht. Ich freue mich für Frau Kuby und ihren mutigen Einsatz für die ewig gültigen Werte. Viele unserer Juristen sind das Ergebnis des Bildungsverfalls und des Verlustes des ethischen Kompasses.


13
 
 dulcedo 19. Juli 2018 
 

Herzliche Segenswünsche und Gratulation zu diesem großen Erfolg!

Liebe Frau Kuby!
Wir haben Ihnen und Ihrem Mut so viel zu verdanken! Ihr Wirken ist Ansporn und Ermutigung!
Weiterhin Gottes reichen Segen und Mariens wunderbaren Beistand für all Ihr Tun im Kampf für die Wahrheit!

Lüge und Bosheit wurden heute im Gerichtssaal demaskiert.
Deo Gratias!

Ein herzliches Vergelt´s Gott auch Ihrem Rechtsbeistand Herrn Steinhöfel.
Die gerechte Sache braucht rechtschaffene Rechtsanwälte und Richter.


17
 
 Fides Mariae 19. Juli 2018 
 

Fehlurteile

Man fragt sich, ob die Richter unterer Instanzen nicht in der Mehrzahl gleichgeschaltete Nicht-Denker sind. Die Beobachtung zeigt: Wenn es gerechte Urteile gegen vorauseilende "Political Correctness" gibt (u.a. zu Gunsten des Konditors in den USA, der die Freiheit zur Herstellung von Hochzeitstorten seiner Wahl erstreiten musste), dann immer erst in höheren Instanzen. Oder ist das eine Altersfrage? Wenn in den unteren Instanzen die nachrückende Generation sitzt, dann Gute Nacht, wenn diese ungerechten Richter erst einmal in die höchsten Ämter gekommen sind.
Aber ungerechte Richter sind ja schon biblisch bezeugt. Vielleicht erwarten wir zu viel.


13
 
 Fides Mariae 19. Juli 2018 
 

To little, to late

Wo ist da Gerechtigkeit, wenn dieses Stück eineinhalb Jahre lang aufgeführt werden konnte, ohne dass die Verursacher jetzt Konsequenzen dafür tragen müssen? Wo ist die Wiedergutmachung, wo das Schmerzensgeld? Eine eklatante Ungerechtigkeit, einen Menschen so vernichten zu dürfen und keinen Ausgleich dafür zu leisten.


17
 
 padre14.9. 19. Juli 2018 

"Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht"

Gerechtigkeit für Gabriele Kuby! Bravo


17
 
 pfaelzer76857 19. Juli 2018 
 

Richtig so!

Dieses Urteil zeigt, dass doch nicht jede Kröte unter dem Deckmäntelchen der "Kultur" zu schlucken ist.


20
 
 girsberg74 19. Juli 2018 
 

Genugtuung

Doch es gibt noch genug Richter wie die in der ersten Instanz.

Es ist nicht gegen die christliche Nächstenliebe, solchen zu wünschen, dass sie behandelt würden, wie sie Gabriele Kuby behandelt haben.

Auch dem "Künstler" geschähe recht, wenn er seine Bosheiten an sich selber spürte.


15
 
 Hesychast 19. Juli 2018 
 

Eine Schande für Gericht erster Instanz,

das Frau Kubys Klage offenbar in Bausch und Bogen abgewiesen hatte.


28
 
 sartone 19. Juli 2018 
 

Deo gratias, und bravo, Frau Kuby! Ich freue mich sehr mit Ihnen! Dies ist kein persönlicher Sieg, sondern ein Triumph für Gott!

Bitte werden Sie nicht müde, sich gegen die dämonischen Ideologien einzusetzen. Die immerwährende Jungfrau und Theotokos Maria steht auf Ihrer Seite!


30
 

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