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Polen: eugenisch motivierte Abtreibung ist verfassungswidrig!

23. Oktober 2020 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Ungeborene Kinder werden künftig stärker beschützt - Polnisches Verfassungsgericht zur Abtreibung wegen Behinderung: „Es ist inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“. Von Victoria Samp


Warschau (kath.net/holyzont) Am 22.10.2020 erklärte das polnische Verfassungsgericht die eugenisch motivierte Abtreibung als verfassungswidrig. Das polnische Abtreibungsrecht galt ohnehin schon als eines der strengsten in ganz Europa. In dem Urteil hieß es u.a. „Es ist inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“.

„Art. 4a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1993 über Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und die Bedingungen der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (…) ist unvereinbar mit Art. 38 in Verbindung mit Art. 30 in Verbindung mit Art. 31 Abs. 3 der Verfassung“, so verlas die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Julia Przyłębska, das Urteil.


Das Verfahren wurde auf Antrag von 119 Abgeordneten der Regierungspartei PiS (Prawo i Sprawiedliwość, Recht und Gerechtigkeit), der Parteien „Konferederacja“ (Konföderation der Freiheit und Unabhängigkeit) und „Kukiz’15“ eingeleitet. Das polnische Recht regelte bisher u.a. eine Ausnahme vom Abtreibungsverbot, laut der die Abtreibungen bei (wahrscheinlich) schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus im Bauch der Mutter zugelassen ist. Diese Ausnahme wurde nun gestrichen, da es gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf Leben verstöße. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot bilden nun noch Abtreibungen nach Vergewaltigungen und Inzest oder, wenn die Gesundheit und das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet sind.

Auch in Polen verlief die Entscheidung nicht ohne scharfe Kritik der Abtreibungsbefürworter. So haben bereits an den Tagen zuvor Frauen der Bewegung „Frauenstreik“ vor dem Verfassungsgericht protestiert. Auch Abtreibungsgegner machten ihre Meinung kund, indem sie Plakate mit abschreckenden Bildern von Abtreibungen vor dem Verfassungsgericht platzierten. Auch die Reaktionen von Politikern und Kommentatoren fielen sehr unterschiedlich aus. Während die nationalkonservative Regierungspartei positiv auf die Entscheidung reagierte, erfuhr das Urteil starke Kritik durch die meisten Oppositionsparteien.

Die Entscheidung fiel am 22. Oktober, dem liturgischen Gedenktag des hl. Johannes Paul II, einem Polen, der sich stark für das Lebensrecht einsetzte.


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Lesermeinungen

 Fischlein 24. Oktober 2020 
 

@J. Rückert

Man könnte immer sagen, dass der Staat zu wenig gibt. Die Regierung hat aber schon früher ein Programm zur Unterstützung solcher Familien eingeführt. Jetzt nach der Verkündigung des Urteils hat die Mittel für dieses Programm aufgestockt.
Zur Korrektur: Dieses Urteil ist Ergebnis nicht einer Initiative einiger Parteien, sondern einer Bürgerinitiative: Stop aborcji (Stoppt die Abtreibung). Diese Initiative hatte von der Bevölkerung die höchste Unterstützung (2 Millionen Unterschriften).


1
 
 J. Rückert 23. Oktober 2020 
 

Konsequente Entscheidung

Die Antipode dazu sind NY und Virginia. Dort kann auf Wunsch der Mutter ihr neu geborenes Kind getötet werden.
Man darf erwarten, dass der polnische Staat die Familien mit behinderten Kindern nicht im Stich lässt.


1
 
 Winrod 23. Oktober 2020 
 

Polen scheint noch die einzige Hoffnung zu sein.


3
 
 Unplayed Records 23. Oktober 2020 

Für das Lebensrecht

"Die Entscheidung fiel am 22. Oktober, dem liturgischen Gedenktag des hl. Johannes Paul II, einem Polen, der sich stark für das Lebensrecht einsetzte." - Das ist kein Zufall! Heiliger Johannes Paul II. - bitte für das Land Polen, Europa und für die ganze Welt!


5
 
 matthieu 23. Oktober 2020 
 

Das Recht der ungeborenen Menschen

Ein Moment, in dem ich wünschte, Pole zu sein. Das Gericht setzt sich für das Recht zu leben ein, gegen das Recht zu töten.


6
 
 jadwiga 23. Oktober 2020 

Ich habe auch einen KAR-PATEN in den KARPATEN :-)

Kein Wunder, dass im Streit um die polnische Justizreform die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen die nationalkonservative Regierung in Warschau verschärft! Gott schütze das Leben und die polnische PIS-Partei!

jadwipkarpaten2


5
 

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