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Äbtissin kritisiert vorgeschriebene Schließung kleiner Frauenklöster

12. März 2025 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Spanische Klarissin protestiert gegen Vatikan-Regelung aus dem Jahr 2018, welche über die Auflösung von Gemeinschaften von Ordensfrauen mit weniger als fünf Nonnen verfügt.


Madrid (kath.net/ KAP)
Die Äbtissin des Klarissenklosters Santo Cristo de Balaguer in der nordostspanischen Provinz Lérida hat eine Regelung des Vatikans kritisiert, wonach Gemeinschaften von Ordensfrauen mit weniger als fünf Nonnen aufgelöst werden können. Diese Vorschrift, so betont Schwester María Victoria Trivino laut dem Nachrichtenportal aciprensa (Mittwoch) in ihrer Dissertation, gelte nicht für männliche Klostergemeinschaften. Ordensfrauen sollten wie ihre männlichen Ordensbrüder selbst über die Zukunft ihres Klosters entscheiden können statt durch eine starre Regelung zur Schließung gezwungen zu werden, so ihr Plädoyer.
In einem Beitrag für die Zeitschrift Catalunya Cristiana nahm die Klarissen-Äbtissin insbesondere Bezug auf die jüngste Schließung des Klosters Santa María de Pedralbes in Barcelona, das über 700 Jahre bestand. Die Schließung habe bei vielen Menschen Betroffenheit und Unverständnis ausgelöst, erklärte sie. Weitere Beispiele in Spanien seien Klöster in Valencia, Toledo und Salamanca, die allesamt im 13. Jahrhundert gegründet worden seien, wobei eines davon auf die Ordensgründerin Klara von Assisi selbst zurückgehe.

Die vatikanische Regelung geht auf die apostolische Konstitution Vultum Dei Quaerere von 2016 und die 2018 erlassene Instruktion Cor Orans zur Umsetzung dieses Dokuments zurück. Demnach verliert ein Kloster mit nur noch fünf Nonnen seine Autonomie und muss sich einem anderen Kloster anschließen. Sinkt die Zahl weiter, droht die Auflösung. Ein vom Vatikan entsandter apostolischer Visitator prüft die Situation und kann in Falle eines negativen Berichts die Versetzung der Schwestern sowie die Schließung des Klosters veranlassen.


Laut Trivino führt diese unter anderen Umständen "vernünftig" erscheinende Regel in Zeiten von Berufungskrise, Wertewandel und wirtschaftlichen Schwierigkeiten faktisch zur "Enteignung von Kirchengut durch die Kirche selbst". Dazu komme, dass die Schließung eines Klosters nicht nur den Verlust der liturgischen Produktion und einer geistlichen Gemeinschaft, die durch ihre Präsenz im oft säkularen Umfeld an die Existenz Gottes erinnere, bedeute, sondern auch das Ende eines einzigartigen kulturellen, künstlerischen und handwerklichen Erbes. "Am Ende bleibt immer Bedauern über die Profanierung eines heiligen Ortes", erklärte die Äbtissin.

Auch weitere Abschwächungen der Anweisungen für Frauenklöster forderte Trivino vom römischen Dikasterium für das geweihte Leben, damit nicht noch mehr vom Ordensleben verloren gehe. Notwendig sei etwa Rücksicht auf regional geprägte Eigenheiten, welche Klarissenklöster mitunter entwickelt hätten, wie etwa praktische Anpassungen ihrer Ordenskleidung an klimatische Bedingungen.

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