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Blinde Flecken im Film „Gott von Ferdinand von Schirach“25. November 2020 in Kommentar, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
„Der Film reiht sich ein in eine Reihe von Filmen in den letzten Jahren, die für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe warben.“
Gastbeitrag von Manfred Spieker
Berlin (kath.net) 1. Der Film war sehenswert, die Schauspieler waren durchweg sehr gut, die Texte meist präzise und kompetent. Der seltsame Titel erklärt sich daraus, dass der Film ein Theaterstück präsentiert, das Drama „Gott“ von Ferdinand von Schirach. Der Film ist ein Kammerspiel. Er zeigt die fiktive Sitzung eines Ethikrates, in der es um die Frage ging, ob ein Arzt dem sterbewilligen, 78-jährigen, gesunden Richard Gärtner ein tödliches Mittel verabreichen darf oder nicht. Dahinter steht die m.E. falsche Frage, ob das Leben Gott oder dem Menschen gehört. Ob Gärtner das tödliche Mittel erhalten soll oder nicht, darüber sollen am Ende des Films die Zuschauer abstimmen. 70,8 % stimmten denn auch dafür, 29,8 % dagegen. Das Ergebnis überraschte mich nicht. Es gibt seit rund 20 Jahren Umfragen mit ähnlichen Ergebnissen. Ich kenne nur eine einzige Umfrage aus dem Jahr 2002, die eine Mehrheit gegen die aktive Sterbehilfe erbracht hat und das auch nur bei Menschen, die mehr als einmal pro Woche den Gottesdienst besuchen. Aber auch da war die Mehrheit mit 57 % nicht gerade eindrucksvoll.
2. Der Film reiht sich ein in eine Reihe von Filmen in den letzten Jahren, die für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe warben: Clint Eastwoods „Million Dollar Baby“ (2004), Alejandro Amenabars „Das Meer in mir“ (2005), Michael Hanekes „Liebe“ (2012). Zu den Vorläufern der filmischen Werbung für die Akzeptanz der Tötungsbeihilfe zählt nicht zuletzt der Göbbelsche Propagandafilm „Ich klage an“, der die Tötung einer unheilbar erkrankten, schwer leidenden Pianistin als Tat der Nächstenliebe ihres Gatten präsentierte.
3. Der Film „Gott nach Ferdinand von Schirach“ setzt bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe in § 217 StGB voraus. Das Gericht verwarf dieses Verbot als verfassungswidrig und behauptete, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Artikel 2, Absatz 2 und der Gewährleistung der Menschenwürde in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes ergebe sich ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Dieses Recht dürfe nicht von materiellen Kriterien wie dem Vorliegen einer unheilbaren oder tödlich verlaufenden Krankheit abhängig gemacht werden. Es schließe auch das Recht ein, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Ferdinand von Schirachs Drama ist die filmische Vermarktung des Urteils. An der Seite des suizidwilligen Richard Gärtner steht im Film ein Rechtsanwalt, vielleicht ein Spiegelbild seines Erfinders, der die Sachverständigen – eine Verfassungsrechtlerin, einen Mediziner und einen Bischof – befragt und sein Halbwissen mit reichlich Arroganz zu überspielen versucht. Die Befragungen zumindest des Bischofs und des Arztes, der die Suizidbeihilfe unter Berufung auf den Eid des Hippokrates ablehnte, gleichen mehr einem Kreuzverhör als einer akademischen Veranstaltung. Der Anwalt will erreichen, dass seinem suizidwilligen Mandanten das tödliche Gift legal bereitgestellt wird.
4. Wie das Urteil vermeidet auch der Film die Frage nach den Grenzen der Selbstbestimmung. Selbst wenn der Suizidwillige den Wunsch zu sterben noch selbstbestimmt äußern sollte – dass das in der großen Mehrzahl der Suizide nicht der Fall ist, wurde im Film durchaus thematisiert –, so entzieht sich der Ablauf des Suizids doch häufig seiner Kontrolle. Selbstbestimmung am Ende des Lebens bleibt eine Illusion. Am Ende des Lebens ist Selbsthingabe statt Selbstbestimmung gefragt. Die Suizidbeihilfe kann scheitern und zwingt den Arzt zu einer aktiven Tötung. Der Assistent des Suizids wird zu seinem Meister. Schon die ersten Berichte der Regionalen Kontrollkommissionen zur Überprüfung der aktiven Sterbefälle nach der Legalisierung der Euthanasie in den Niederlanden berichteten von 26 derartigen Fällen. In einer Untersuchung im Kanton Sankt Gallen über „Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen“ war davon die Rede, dass es keine Informationen über die genauen Umstände des Todesfalls gebe. In der Bundestagsdebatte über Sterbehilfe am 13. November 2014 wies der Arzt und CDU-MdB Richard Henke mit Recht darauf hin, dass der Patient, der ärztliche Suizidbeihilfe in Anspruch nehme, doch nicht wolle, dass der Arzt weggeht, wenn er den tödlichen Cocktail ans Bett gestellt habe. Er soll vielmehr dabeibleiben und den Ablauf überwachen. Er soll intervenieren, wenn etwas schief geht oder der Suizident sich quält. Deshalb sei die Grenze zwischen Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen „sehr, sehr unscharf“.
5. Sehr an der Oberfläche blieb die Debatte über die gesellschaftlichen Folgen einer Legalisierung der Suizidbeihilfe bzw. der aktiven Sterbehilfe, den sogenannten Dammbruch. Die Behauptung der verfassungsrechtlichen Sachverständigen, in keinem der Länder, die die Suizidassistenz legalisiert haben, sei die Zahl der Suizide gestiegen, ist falsch. Sie wurde in der an den Film anschließenden Sendung „hart aber fair“ eindrucksvoll zurückgewiesen. Diese Länder weisen ohne Ausnahme eine deutliche Zunahme der assistierten Suizide aus. Niemand erinnerte an die Berliner Rede des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau zu Fragen der Bioethik, der am 18. Mai 2001 feststellte: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet“. Es entsteht ein psychischer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und sich dem Trend eines sozial- oder generationenverträglichen Frühablebens anzuschließen. Niemand brachte auch zur Sprache, dass es diese Plädoyers in der Philosophie (Dagmar Fenner) und in der Rechtswissenschaft (Manfred von Lewinski) längst gibt.
6. Erstaunlich war auch, dass sich der katholische Bischof im Film überfordert zeigte, die Behauptung des Anwalts, in der Bibel gebe es kein Verbot des Selbstmordes, zurückzuweisen. Kein Hinweis auf das fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“ oder auf das Hauptgebot Jesu, den Nächsten zu lieben „wie sich selbst“, dem ebenfalls ein solches Verbot zu entnehmen wäre.
Weiterführende Literatur:
Manfred Spieker, Euthanasie – die tödlichen Fallen der Selbstbestimmung, in: Manfred Spieker, Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, 2. Aufl. Paderborn 2011, S: 47-62
Rainer Maria Kardinal Woelki/Christian Hillgruber/Giovanni Maio/Christoph von Ritter/ Manfred Spieker, Wie wollen wir sterben? Beiträge zur Debatte um Sterbehilfe und Sterbebegleitung, 112 S. Paderborn 2016.
Manfred Spieker, Sterbehilfe? Selbstbestimmung und Selbsthingabe am Lebensende. Eine katholische Perspektive, in: Thomas Sören Hoffmann/Marcus Knaup, Hrsg. Was heißt: In Würde sterben? Wider die Normalisierung des Tötens, Wiesbaden 2015, S. 215-245.
Manfred Spieker, Die Logik des assistierten Suizids, in: Rainer Beckmann/Claudia Kaminski/Mechthild Löhr, Hrsg., Es gibt kein gutes Töten. Acht Plädoyers gegen Sterbehilfe, Waltrop/Leipzig 2015, S. 27-39.
Manfred Spieker, Die Logik der Suizidbeihilfe. Kritische Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB, in: Die Neue Ordnung, 74. Jg. (2020), erscheint im Dezember
Manfred Spieker, Anfang und Ende des Lebens in Robert Spaemanns Bioethik, in: Zeitschrift für Lebensrecht, erscheint Anfang 2021.
Prof. Dr. Manfred Spieker ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück.
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Lesermeinungen | Kant1 25. November 2020 | | | Tendenziös, aber schwer zu durchschauen „Kammerspiel“ und anschließende Diskussion waren von vorne bis hinten tendenziös. Der katholische Bischof war eine Karikatur dessen, was ein Bischof sein könnte, der Vertreter der Ärztekammer hatte offensichtlich Berührungsängste, wagte kaum zum Kläger zu schauen, und der liebe quicklebendige Richard Gärtner, der seiner Frau in den Tod folgen will, ist nicht in der Lage, sich das nötige „Equipment“ selbst zu besorgen, um sicher „über die Wupper“ zu gehen. Auch die resolute Frau Sander, die sich – so berichtet ihr Sohn dann in der nachfolgenden Diskussion mit offensichtlicher Bewunderung – alle möglichen und unmöglichen Medikamente beschafft hat und in ihrem Schrank lagert, versagt beim Gift: da muß sie natürlich von ihrem Sohn mit dem liebevoll angerührten Giftpudding versorgt werden: alles andere wäre „egoistisch“, wie der Sohn mit dem Brustton der Überzeugung feststellt. Was mich am meisten bekümmert ... daß 70 % der Fernsehzuschauer dieses perfide Spiel nicht durchschauen. | 2
| | | girsberg74 25. November 2020 | | | Unbedingt - zwar schon schon elf Jahre her, doch hochaktuell: Siehe zu den Darlegungen von Manfred Spieker den Aufsatz von Rainer Beckmann „Euthanasie - Wohin treibt die Sterbehilfedebatte?“ in „Irregeleiteter Fortschritt“ Seite 161ff, 17. Theologische Sommerakademie in Augsburg
als PDF-Datei unter:
http://www.ik-augsburg.de/pdf/berichte/Buch2009.pdf | 1
| | | lakota 25. November 2020 | | | @Stefan Fleischer Vielen Dank für den Hinweis! Das werde ich meiner Patientenverfügung hinzufügen.
Nicht, daß ich womöglich mal murmle "ich mag nicht mehr" und einer meint, er müsse mich "erlösen".
Mich erlöst nur einer und das ist unser Herrgott! | 3
| | | lakota 25. November 2020 | | | @Walahfrid Strabo Sie sprechen genau das aus, was ich schon oft dachte.
Warum will man einen anderen als "Erfüllungsgehilfen", setzt hier Ärzte und andere unter Druck statt sich wie weiland die Nazigrößen beizeiten eine "Todespille" zu besorgen. Und die dann, ganz selbstbestimmt, zu schlucken, wenn man meint jetzt wäre es soweit.
"der eigene Egoismus um jeden Preis." So ist es! | 3
| | | lesa 25. November 2020 | | | Jedem wird vergolten, wie seine Taten es es verdienen (Hl. Paulus) @Jp2B16: Leider ist das Buch von Peter Gerdsen "Das Imperium des Guten" vergriffen. Eine frappierend aktuelle Analyse und Bestandsaufnahme des antichristlichen Szenarios, in dem wir stecken. Kurz zusammengefasst: "Die Gutmenschen treten im Gewand des Guten auf und wollen die Welt besser machen. Aber unter ihrem Einfluss wird die Welt zur Hölle."
Aber wir sind schon auf dem Weg in die Realität, die G.von Le Fort so beschreibt: "Man täusche sich nicht. Eine Kultur, welche sich konsequent weigert, Gott als ihr höchstes Ziel anzunehmen, muss ihn zuletzt als ihr Gericht und ihr Ende annehmen.
@GerogBer.: Der Vortrag von P. B.Deneke zum Werk "Der Traum des Gerontius" von J. H. Newman wäre jedem zu empfehlen, vor allem Entscheidungsträgern. | 1
| | | Stefan Fleischer 25. November 2020 | | | In meiner Patientenverfügung steht: Sollte ich einmal den Wunsch äussern zu sterben, so ist dieser an Gott gerichtet, nicht an Menschen. | 3
| | | Walahfrid Strabo 25. November 2020 | | |
Ich habe darüber im Vorfeld der Ausstrahlung schon eine Diskussion im Schweizer Radio gehört (den Film selbst nicht gesehen) und mich darüber gewundert, daß der thematisierte fiktive Wunsch eines gesunden Menschen, der nicht mehr Leben will, in dieser Sendung nicht ein einziges Mal die Nachfrage brachte, warum er sich dann nicht selbst das Leben nimmt, da er ja dazu in der Lage ist!
Wieso sollte man jemand dazu nötigen, sein Gewissen damit zu belasten, einen (körperlich...) Gesunden aus dem Leben zu befördern, nur weil der auf gut deutsch halt "nimmer will"? Dann kann er sich - um es überspitzt zu formulieren - auch selbst nen Strick drehen oder sich mit einer Packung Schlaftabletten ins Bett legen. Oder ist die Feigheit letzten Endes doch noch größer als der Sterbewunsch?
Wichtiger als das Gewissen des Anderen ist die eigene Selbstbestimmung um jeden Preis. Besser, der eigene Egoismus um jeden Preis. | 4
| | | GerogBer 25. November 2020 | | | Es wurde viel übe das Sterben gesprochen. Über den Tod nicht. Da das Sterben nur der Übergang in einen anderen Zustand ist, hätte mehr über die Konsequenzen aus der Sterbehilfe gesprochen werden müssen. Was bedeutet es tot zu sein? Wir wissen bislang nur, dass der Tod unumkehrbar ist. Sterbehilfe ist demnach eine Behilfe zu einer ungewissen Zukunft. Dieser Aspekt fehlte völlig, | 4
| | | JP2B16 25. November 2020 | | | "Der Assistent des Suizids wird zu seinem Meister." Satan zeigt einmal mehr seine böse, hässliche Fr Mit dieser knappen, logisch richtigen Aussage sollte sich in einem Rechtsstaat, der sich zuallerst der unbedingten Wahrung der Menschenwürde verpflichtet sieht, eine solche Debatte von vornherein verbieten. Die 70% Befürwortung sind der Nachweis, dass wir in einer allein den Utilitarismus anbetenden Gesellschaft leben, die stimuliert emotionalisiert glaubt, mit dieser Haltung zu den Guten zu gehören, weil der Wunsch nach Ableben einerseits dem Sterbewilligen (scheinbar) "nützt" (er meint es zu glauben, wenn sein Wunsch respektiert wird), andererseits "nachhaltiger" der Gemeinschaft, der der Aufwand erspart bleibt. Die suggeriert-indifferente Rolle des "Assistenten" ist und bleibt Selbsttäuschung, weil sie zutiefst dem Prinzip des Lebens selbst widerstrebt. Die Würde des "Assistenten" bleibt außen vor. Als "nützlicher Idiot", als "seelenloses Werkzeug" hätte er schließlich einem übergeordneten "Wohl" zu dienen - defakto einer trunkenen, sich in Selbstgerechtigkeit badenden Gesellschaft. | 3
| | | Chris2 25. November 2020 | | | Wie lässt Brecht den "kleinen Mönch" sagen? "Ihr sagt, die Erde ist nicht der Mittelpunkt der Welt, sondern nur ein Staubkorn im Universum. Irgendwann werdet Ihr auch sagen: 'Es gibt keine Menschen, es gibt nur Tiere'."
Brecht, Bertolt: Leben des Galilei, zweite Fassung (die erste Fassung war noch wissenschaftsgläubig und sehr kirchenkritisch, die zweite, während des zweiten Weltkrieges entstandene, war bereits differenzierter und die dritte entstand, nachdem man zwei komplette japanische Städte in Sekundenbruchteilen pulverisiert hatte...) | 2
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