Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  8. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

BLACK FRIDAY - Österreichischer Verfassungsgerichtshof kippt Verbot von Beihilfe zum Selbstmord

11. Dezember 2020 in Österreich, 27 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Österreichischer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben - Österreichische Bischofskonferenz: Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch


Wien (kath.net/KAP-ÖBK/red)

Der Österreichischer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und meint in der Begründung, dass dies gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstosse. Die Richter meinten, dass es verfassungswidrig sei, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.. Dmit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 – die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung.  Nach den Paragrafen 77 und 78 des österreichischen Strafgesetzbuches sind bis jetzt aktive Sterbehilfe  sowie Mitwirkung am Suizid bisher verboten. Beide Delikte sind bisher mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Der Gesetzgeber hat jetzt bis 31. Dezember 2021 Zeit, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Bischöfe: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch und gefährdet Solidarität Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs - Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben"

Für die katholische Bischofskonferenz ist das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ein Kulturbruch mit dem bisherigen bedingungslosen Schutz des Menschen am Lebensende. Das hat der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz am Freitag nach der Entscheidung des Höchstgerichts betont. "Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen", sagte Lackner, der "mit Bestürzung" das VfGH-Urteil bezüglich des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen hat.

"Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert", hielt der Erzbischof weiter fest. Wörtlich sprach Lackner von einem "Dammbruch" und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen. "Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand", betonte der Bischofskonferenz-Vorsitzende.


Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Lackner wörtlich: "Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat." Vor dem Hintergrund der Entscheidung werde sich die Kirche sowohl in der Palliativ- und Hospizarbeit, aber auch in der Suizidprävention und Begleitung der Menschen in Lebenskrisen nun noch intensiver engagieren, kündigte der Salzburger Erzbischof an. Gleichzeitig appellierte er an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um den diesbezüglichen bisherigen österreichischen Konsens möglichst beizubehalten. "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben - dieses Wort von Kardinal Franz König bleibt ungebrochen gültig", betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

 

Kathnet dokumentiert im Folgenden die Erklärung von Erzbischof Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz im vollen Wortlaut:

 

"Mit Bestürzung habe ich als Vorsitzender der Bischofskonferenz das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bezüglich des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Letztzuständigkeit mit Höchstverantwortung. Das wollen wir Bischöfe grundsätzlich respektieren. Eine derartige Entscheidung kann die Kirche aber nicht mitvollziehen. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch. Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert. Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod.

Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen. Es verlangt nunmehr von der Rechtsordnung, Situationen zu nennen, in denen nicht nur akzeptiert werden soll, wenn sich jemand das Leben nimmt, sondern in denen er noch dazu dabei unterstützt werden soll. Dies hat gravierende Folgen für das gesellschaftliche Selbstverständnis und Zusammenleben und bedeutet einen Dammbruch. Wo die Option angeboten wird, sich in Krisensituationen wie schwerer Krankheit oder Altersgebrechlichkeit mit Unterstützung von anderen das Leben zu nehmen, wächst der Druck auf kranke und alte Menschen, davon Gebrauch zu machen.

Sie wollen Angehörigen oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen oder finanzielle Kosten aufbürden. Leider zeigen Erfahrungen aus der Schweiz und in anderen Ländern, wo die Beihilfe zum Suizid bereits erlaubt ist, erschreckend, dass die Zahl der Selbsttötungen gerade bei älteren Menschen stark ansteigt. Der Suizid wird in diesem Kontext als selbstbestimmte Entscheidung dargestellt. Dabei wird aber übersehen, dass die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, kein geglückter Fall von Freiheit ist, sondern ein tragischer Ausdruck von Aussichtslosigkeit und Verzweiflung.

Ein Suizid gibt keine Antwort - stattdessen reißt er viele Fragen auf. Es ist uns Bischöfen schmerzlich bewusst, dass Menschen immer wieder in Situationen oder Lebensphasen geraten können, in denen sie den Sinn ihres Daseins infrage stellen. Eine Gesellschaft, die Solidarität mit ihren Mitmenschen ernst nimmt, darf einen in dieser Situation auftretenden Selbsttötungswunsch nicht bestärken. Im Gegenteil: Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand. Nur so kann jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst.

 Die Antwort darauf kann aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand. Sterben ist ein Teil des Lebens. Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat. Aus unserem christlichen Verständnis sind der Anfang und das natürliche Ende des Lebens einzigartige Momente und heilig. Je mehr der Mensch sich anmaßt, diese beiden Momente allein unter seine Machbarkeit zu stellen, desto mehr wird das Dazwischen, die Lebenssubstanz, an der wir alle partizipieren, geschwächt und ausgehöhlt. Als Bischöfe sind wir dankbar für die zahlreichen kirchlichen und kirchennahen Einrichtungen, die mit großem Engagement daran arbeiten, ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst.

Die Antwort darauf kann aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand. Mit Papst Franziskus warnen wir vor einer Wegwerfgesellschaft im Blick auf Menschen, die droht, wenn das Gesetz das menschliche Leben am Ende nicht mehr schützt. Als Kirche werden wir uns nun sowohl in der Palliativ- und Hospizarbeit, aber auch in der Suizidprävention und Begleitung der Menschen in Lebenskrisen noch mehr engagieren. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass in Österreich niemand - weder Betroffener, noch Angehöriger, weder Dienstleister, noch Einrichtung - direkt oder indirekt gedrängt wird, Suizidbeihilfe anzubieten bzw. in Anspruch zu nehmen. Wir appellieren an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um den bisherigen österreichischen Konsens möglichst beizubehalten. Jeder Mensch (in Österreich) soll wissen, dass sein Leben für uns wertvoll ist. Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben - dieses Wort von Kardinal Franz König bleibt ungebrochen gültig


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Hilfslegionär 13. Dezember 2020 
 

@ Dr. Feingold, ich rufe herab יהוה, Jesus Christus und den Heiligen Geist als Richter!

Die Schule des Rechtspositivismus kennt die Radbruchsche Formel. Von Viktor Frankl in seinem zweiten Vortrag "Über den Sinnn des Lebens" bis hin zu Christian Spaemann bei seiem Vortrag in der Gedänkstätte Hartheim haben alle vor der nun eingetretenen Entwicklung gewarnt.

Es gibt keine Entschuldigung, die Verfassungsrichter machen sich vorsätzlich schuldig am Leben von Dritten unter der Befangenheit der Freimaurerei.

Es hat etwas diablosiches die Verantwortung für den "Selbstmord" den "willigen Selbstmördern" zu überlassen, das ist eben die Logik der Hochgradfreimaurerei, nicht aber des gesunden Menschenverstandes und der christlichen Sozialethik.

Bedauerlicherweise gibt es kein Berufungsverfahren das Aussicht auf Erfolg hätte, denn beim EUGH und EGMR sitzen auch eine Mehrheit Freimaurer. Die "Systembefangenheit" ist das Problem.

Die höchstrichterliche Instanz vor denen sich die Verfassungsrichter dereinst verantworten müssen ist das Endgericht und das wird unerbitterlich sein.

www.kathtube.com/player.php?id=27564


3
 
 Dr Feingold 13. Dezember 2020 
 

@Ehrmann

die Autonomie des Menschen kennt in der Verfassung keine Begrenzung religiöse Erwägungen zählen da nicht auch nicht die Rechtstheorie vom Naturrecht da Österreich kein christlicher Staat ist sondern eine strikt positivistische Verfassung hat


0
 
 Ehrmann 13. Dezember 2020 

Das große Problem ist die Grundlage des Urteils: jeder Mensch habe DAS RECHT AUF SELBSTBESTIMMETES S

Daraus lassen sich sehr problematische Folgegesetze ableiten: darf man noch einem Menschen am Selbstmord hindern? - bisher war es zumindest ärztliche Pflicht, und meistens erntete man später den Dank des Betroffenen, besonders wenn eine Depression die Ursache war. Wird man jetzt dafür bestraft? Oder noch ärger: als Folge die Verpflichtung zur(ärztlichen?) Beihilfe mit Strafandrohung bei Verweigerung. Alles unter dem Motto des Rechtes auf selbstbestimmtes Sterben ("in Würde") - das und die (verbotene) Beeinflussung zum Suizid - wer wird das belangen können -der Tote? das sind nur einige Gefahren die sicher nicht alle durch flankierende Gestze verhindert werden können. Da wäre es besser, das Perlament könnte das RECHT auf in jeder Beziehung ungefährdetes LEBEN BIS ZUM NATÜRLICHEN TOD in den Verfassungsrang heben und damit diesem geforderten Schandgesetz entgegenwirken.


5
 
 Stephaninus 12. Dezember 2020 
 

Leider der Megatrend

Europa hat sich schon lange vom christlichen Fundament verabschiedet. Eine Weile konnte das Gebäude noch seine Fassade wahren. Nun kracht es überall donnernd ein. Es ist wie am Ende Roms. Aber haben wir keine Angst sondern bleiben wir nüchtern, treu und hoffnungsvoll.


3
 
 aragorn1 12. Dezember 2020 
 

Interessant ist die Stellungnahme der Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Sie zeigte sich überrascht, dass der VfGH von seiner eigenen Rechtsprechung abgewichen sei – und betonte: „Das Leben ist das höchste Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz


6
 
 Hilfslegionär 12. Dezember 2020 
 

Ich habe gestern am Abend beim Beten des Wundenrosenkranzes,

Blut gespien und deute dies als böses Vorzeichen. Und nein ich habe kein Magengeschwür, oder innere Blutungen, da ich heute wohlauf bin.

öffne die Siegel, komm Herr Jesus, komm!
öffne die Siegel, komm Herr Jesus, komm!
öffne die Siegel, komm Herr Jesus, komm!

Amen Maranatha!


2
 
 Dr Feingold 12. Dezember 2020 
 

@Vergilius

die ÖVP kann den VfGH nicht einfach umbesetzten
da erstens nur dann ein neuer Richter ernannt wird wenn das Jahr zu Ende geht in dem ein Richter das 70 Lebensjahr vollendet
und der Ernennungsmodus gibt der VP nur sehr begrenzten Spielraum
Außerdem finden die nächste Ernennung erst 2025 also nach der nächsten Wahl statt
Ihr Dr. Feingold


1
 
 mphc 12. Dezember 2020 

@ottokar

Natürlich sind wir alle aufgerufen dass wir jeden einzelnen Menschen informieren. Aber werden wir sie erreichen?
Jedenfalls ist mit dieser Entscheidung des Gerichtes ein Dammbruch erfolgt, dessen Folgen wir nicht sofort, aber in den nächsten zehn und zwanzig Jahren sehen werden.

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201211_OTS0307/sterbehilfe-und-assistierter-suizid-stellungnahme-der-oegari


4
 
 mphc 12. Dezember 2020 

Eine sehr sachliche und kritische Stellungnahme

der österr. Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Notfallmedizin zum Spruch des Verfassungsgerichtshofes

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201211_OTS0307/sterbehilfe-und-assistierter-suizid-stellungnahme-der-oegari


1
 
 ottokar 12. Dezember 2020 
 

Warum diese Aufregung?

Nun wird niemand mehr vom Gesetz her bestraft, der Beihilfe zum Selbstmord leistet. Aber muss sich unsere Kirche, unsere Moral den Worten des Gesetzbuches immer unterwerfen? Ist dieser Entscheid nicht auch ein Fingerzeig von oben, uns jetzt vertieft das Leben als d a s Geschenk Gottes nahe zu bringen? Jetzt ist die Stunde gläubiger Priester, die Stunde aufrüttelnder Homilie , die Stunde des Gebetes gekommen! Unseren Zeitgeist, die sogenannte Polical Correctness interessiert doch nicht das Wort Gottes. Der Zeitgeist formuliert sich seine ihm passenden Gesetze selbst und verlässt zunehmend den Boden der christlichen Botschaft.Eine grandiose Herausforderung für uns und unsere Kirche. Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern mutig kämpfen.


8
 
 Vergilius 12. Dezember 2020 
 

Da können unsere Abtreibungskliniken

ihr Geschäftsmodell erweitern. Alles unter einem Dach!


6
 
 aronia 12. Dezember 2020 
 

In Deutschland kippte das Verbot just mit Aufkommen des Corona-Virus.

Auf der einen Seite zwingt man den Menschen einen harten Lockdown auf, um angeblich die Alten, Kranken und und Risikogruppen zu schützen, auf der anderen Seite fördert man den assistierten Suizid und erlaubt das Töten Sterbewilliger aller Couleur.
Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen!!


7
 
 lesa 11. Dezember 2020 

Man täusche sich nicht

Man täusche sich nicht. Eine Kultur, welche sich konsequent weigert, Gott als ihr höchstes Ziel anzunehmen, muss ihn zuletzt als ihr Gericht und ihr Ende annehmen. (Gertrud v. Le Fort)


7
 
 vk 11. Dezember 2020 

Disqualifikation

Mit der Äußerung , es müsse die Gesetzgeber für Regeln sorgen die einen Missbrauch verhindern würden hat sich das Gericht selbst eingestanden, dass die Entscheidung nicht sauber ist. Einen Paragraphen aus dem Gesetzbuch aufgrund einer Formulierung zu streichen heisst noch lange nicht dass solche Aktionen in Zukunft erlaubt sind. Es heisst auch nicht dass der Gesetzgeber gezwungen werden kann ein Reglement für assistierten Selbstmord zu erlassen. Am der Regelung wer einen anderen tötet kommt man in Österreich nicht so leicht vorbei.


5
 
 Richelius 11. Dezember 2020 
 

Ich habe ein bißchen nachgeschaut. Anscheinend war dem Verfassungsgerichtshof das Verbot zu weit gefaßt. „Jedwede“ Form der Beihilfe ist in Österreich strafbar. Würde also jemand in die Schweiz fahren und sich dort umbringen, hätte jemand, der ihm die Fahrkarte kauft ein Problem, selbst dann, wenn er eigentlich von der Selbstmordabsicht nichts wußte.
Nach dem Urteil des Gerichts würde es reichen, wenn ein Kartenkauf in die Schweiz unter gewissen Umständen straffrei wäre.
Es gibt keine Verpflichtung, Selbstmorde auf österr. Hoheitsgebiet zu erlauben!
Fazit: Nicht schön, aber es hätte viel schlimmer kommen können. Ich hoffe, die Kirche nützt die Galgenfrist um die Seelsorge in Krisensituationen zu verbessern und auch die Pflegemöglichkeiten. Sonst degenerieren wir wirklich noch aufs Niveau des deutschen (Un)rechts.


1
 
 Fatima 1713 11. Dezember 2020 
 

Europa will den Tod (s. auch Spanien)

Europa wird den Tod bekommen.


7
 
 Vergilius 11. Dezember 2020 
 

Wird Zeit, dass die ÖVP

nicht nur betet, sondern den Vfgh umbesetzt. Sie scheint auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen zu wollen.


1
 
 Ad Verbum Tuum 11. Dezember 2020 

Denn sie wissen nicht was sie tun

Selbestimmung, als Recht das Selbst zu vernichten, das Menschenrecht darauf den Menschen zu morden ..
Wir haben uns das Leben nicht selbst gegeben - es ist dies die völlige Missachtung der Ökologie des Menschen.
Und darüber hinaus ... Wir haben doch schon die schlechten Vorbilder in Belgien und der Niederlande ... und doch, sie sehen aber verstehen nicht.
In wenigen Jahren, werden wir darum kämpfen müssen, wenn wir noch weiterleben wollen; nicht dem sozialverträglichen Ableben zustimmen.
Wenn die Alterspyramide aus der Form gerät, muss ide Politik halt Wege finden ...
Schöne neue Welt.


8
 
 Stefan Fleischer 11. Dezember 2020 

An sich nur logisch

Wo Gott nicht mehr im Zentrum steht, sondern der Mensch, ist nichts anderes zu erwarten. Erst wenn wir wieder mit einer Stimme unmissverständlich mahnen: "Kehrt um zu ihm, Israels Söhne, / zu ihm, von dem ihr euch so weit entfernt habt." (Jes 31,6) gibt es wieder eine Hoffnung auf eine bessere Welt.


8
 
 gebsy 11. Dezember 2020 

Anfang und Ende

der Sackgasse sind nun klar definiert:
Von der Fristenlösung bis zum 11.12.2020.

de.wikipedia.org/wiki/Fristenregelung#%C3%96sterreich


8
 
 Bankster 11. Dezember 2020 

erwartbar

Dieses Urteil war leider erwartbar. Die progressive Postmoderne, mit ihrem permanenten Relativismus, hat die Gerichte längst erreicht und dort wird nicht mehr Recht gesprochen, sondern Politik gemacht! Der Gang durch die Institutionen ist gelungen. Menschen mit Herz, Verstand und Glauben, haben hier nichts zu suchen!


11
 
 dalet 11. Dezember 2020 

Gegen das Leben

Mit dieser Entscheidung gegen das Leben können wir die Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona einstellen.


4
 
 2.TIM. 3,1-5 11. Dezember 2020 
 

Kein christliches Land

Bin schon auf die Kommentare der Bischöfe gespannt.


7
 
 mphc 11. Dezember 2020 

O Heimatland,

wohin gehst DU???


7
 
 Hilfslegionär 11. Dezember 2020 
 

Ich teile die Bestürzung und die Stellungnahme

des ehrwürdigen Erzbischof Franz Lackner.

Bei Freimaurern als Verfassungsrichter war jedoch kein anderes Urteil zu erwarten, Logenbefangenheit.


11
 
 Chris2 11. Dezember 2020 
 

Wie in Deutschland?

Bei uns ist „Beihilfe“ zur Selbsttötung erlaubt, solange diese nicht "gewerblich" betrieben wird. Fast gleichzeitig wurde die Begleitung von homosexuell empfindenden Menschen kriminalisiert und unter Strafe gestellt, sogar dann, wenn diese selbst darum bitten, sie bei ihrem Weg aus der Homosexualität zu begleiten. Aber wenn man weiß, dass der das Gesetz auf den Weg gebacht habende Minister selbst homosexuell ist, wundert man sich schon weniger...


10
 
 Gandalf 11. Dezember 2020 

Diese Richter sind eine Schande für Österreich


18
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  4. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  7. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  8. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  9. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  10. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  11. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  14. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  15. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz