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BLACK FRIDAY - Österreichischer Verfassungsgerichtshof kippt Verbot von Beihilfe zum Selbstmord

11. Dezember 2020 in Österreich, 27 Lesermeinungen
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Der Österreichischer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben - Österreichische Bischofskonferenz: Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch


Wien (kath.net/KAP-ÖBK/red)

Der Österreichischer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und meint in der Begründung, dass dies gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstosse. Die Richter meinten, dass es verfassungswidrig sei, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.. Dmit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 – die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung.  Nach den Paragrafen 77 und 78 des österreichischen Strafgesetzbuches sind bis jetzt aktive Sterbehilfe  sowie Mitwirkung am Suizid bisher verboten. Beide Delikte sind bisher mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Der Gesetzgeber hat jetzt bis 31. Dezember 2021 Zeit, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Bischöfe: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch und gefährdet Solidarität Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs - Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben"

Für die katholische Bischofskonferenz ist das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ein Kulturbruch mit dem bisherigen bedingungslosen Schutz des Menschen am Lebensende. Das hat der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz am Freitag nach der Entscheidung des Höchstgerichts betont. "Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen", sagte Lackner, der "mit Bestürzung" das VfGH-Urteil bezüglich des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen hat.

"Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert", hielt der Erzbischof weiter fest. Wörtlich sprach Lackner von einem "Dammbruch" und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen. "Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand", betonte der Bischofskonferenz-Vorsitzende.


Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Lackner wörtlich: "Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat." Vor dem Hintergrund der Entscheidung werde sich die Kirche sowohl in der Palliativ- und Hospizarbeit, aber auch in der Suizidprävention und Begleitung der Menschen in Lebenskrisen nun noch intensiver engagieren, kündigte der Salzburger Erzbischof an. Gleichzeitig appellierte er an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um den diesbezüglichen bisherigen österreichischen Konsens möglichst beizubehalten. "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben - dieses Wort von Kardinal Franz König bleibt ungebrochen gültig", betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

 

Kathnet dokumentiert im Folgenden die Erklärung von Erzbischof Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz im vollen Wortlaut:

 

"Mit Bestürzung habe ich als Vorsitzender der Bischofskonferenz das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bezüglich des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Letztzuständigkeit mit Höchstverantwortung. Das wollen wir Bischöfe grundsätzlich respektieren. Eine derartige Entscheidung kann die Kirche aber nicht mitvollziehen. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch. Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert. Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod.

Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen. Es verlangt nunmehr von der Rechtsordnung, Situationen zu nennen, in denen nicht nur akzeptiert werden soll, wenn sich jemand das Leben nimmt, sondern in denen er noch dazu dabei unterstützt werden soll. Dies hat gravierende Folgen für das gesellschaftliche Selbstverständnis und Zusammenleben und bedeutet einen Dammbruch. Wo die Option angeboten wird, sich in Krisensituationen wie schwerer Krankheit oder Altersgebrechlichkeit mit Unterstützung von anderen das Leben zu nehmen, wächst der Druck auf kranke und alte Menschen, davon Gebrauch zu machen.

Sie wollen Angehörigen oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen oder finanzielle Kosten aufbürden. Leider zeigen Erfahrungen aus der Schweiz und in anderen Ländern, wo die Beihilfe zum Suizid bereits erlaubt ist, erschreckend, dass die Zahl der Selbsttötungen gerade bei älteren Menschen stark ansteigt. Der Suizid wird in diesem Kontext als selbstbestimmte Entscheidung dargestellt. Dabei wird aber übersehen, dass die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, kein geglückter Fall von Freiheit ist, sondern ein tragischer Ausdruck von Aussichtslosigkeit und Verzweiflung.

Ein Suizid gibt keine Antwort - stattdessen reißt er viele Fragen auf. Es ist uns Bischöfen schmerzlich bewusst, dass Menschen immer wieder in Situationen oder Lebensphasen geraten können, in denen sie den Sinn ihres Daseins infrage stellen. Eine Gesellschaft, die Solidarität mit ihren Mitmenschen ernst nimmt, darf einen in dieser Situation auftretenden Selbsttötungswunsch nicht bestärken. Im Gegenteil: Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand. Nur so kann jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst.

 Die Antwort darauf kann aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand. Sterben ist ein Teil des Lebens. Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat. Aus unserem christlichen Verständnis sind der Anfang und das natürliche Ende des Lebens einzigartige Momente und heilig. Je mehr der Mensch sich anmaßt, diese beiden Momente allein unter seine Machbarkeit zu stellen, desto mehr wird das Dazwischen, die Lebenssubstanz, an der wir alle partizipieren, geschwächt und ausgehöhlt. Als Bischöfe sind wir dankbar für die zahlreichen kirchlichen und kirchennahen Einrichtungen, die mit großem Engagement daran arbeiten, ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst.

Die Antwort darauf kann aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand. Mit Papst Franziskus warnen wir vor einer Wegwerfgesellschaft im Blick auf Menschen, die droht, wenn das Gesetz das menschliche Leben am Ende nicht mehr schützt. Als Kirche werden wir uns nun sowohl in der Palliativ- und Hospizarbeit, aber auch in der Suizidprävention und Begleitung der Menschen in Lebenskrisen noch mehr engagieren. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass in Österreich niemand - weder Betroffener, noch Angehöriger, weder Dienstleister, noch Einrichtung - direkt oder indirekt gedrängt wird, Suizidbeihilfe anzubieten bzw. in Anspruch zu nehmen. Wir appellieren an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um den bisherigen österreichischen Konsens möglichst beizubehalten. Jeder Mensch (in Österreich) soll wissen, dass sein Leben für uns wertvoll ist. Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben - dieses Wort von Kardinal Franz König bleibt ungebrochen gültig


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