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| ![]() Komatöser Pole soll in Großbritannien verhungern – Polnische Bischofskonferenz bittet um Hilfe20. Jänner 2021 in Prolife, 10 Lesermeinungen Erzbischof Gądecki schreibt an britischen Kardinal Nichols – Polnische Behörden würden Kosten für Behandlung und Transport übernehmen, aber britisches Gericht lehnt ab, da die Reise lebensbedrohlich sein könnte - VIDEO - Von Petra Lorleberg Warschau-London (kath.net/pl) Erzbischof Stanislaw Gądecki hat an den britischen Kardinal Vincent Nichols einen Brief geschrieben mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass ein in Großbritannien im Koma liegender polnischer Mann nicht dem Tod durch Verhungern ausgesetzt wird. Gądecki, der Vorsitzende der Polnischen katholischen Bischofskonferenz, Nichols ist der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz von England und Wales, beide sind stellvertretende Präsidenten des Rates der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE). Gądecki betonte, dass die öffentliche Meinung in Polen durch die Entscheidung des britischen Gerichts erschüttert ist, einem Polen, der mit einer Hirnverletzung in Plymouth ins Krankenhaus eingeliefert wurde, keine Nahrung und kein Wasser mehr zu geben. „Tatsächlich wurde er zum Tod durch Verhungern verurteilt“. Der Patient ist einem Bericht von „LifeSiteNews“ zufolge ein polnischer Katholik, der Anfang November in Großbritannien einen Herzinfarkt erlitten hatte, von dem schwere Hirnschäden zurückgeblieben sind. Er kann selbstständig atmen, ist aber auf künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr angewiesen. Seine Ärzte im Krankenhaus glauben, dass er sich in einem vegetativen Zustand befinde und dass er nur eine geringe Chance habe, auch nur minimal bei Bewusstsein zu sein. Gleichzeitig erwarteten sie, dass er mit medizinischer Hilfe noch fünf oder mehr Jahre leben könnte, dies läge allerdings nicht in seinem eigenen besten Interesse. kath.net dokumentiert den Brief von Erzbischof Stanislaw Gądecki in voller Länge in eigener Übersetzung (Quelle: Polnische Bischofskonferenz) – Übersetzung © kath.net Eminenz, Die Frau und die Kinder des Mannes, die in England leben, stimmten der Entscheidung zu. Eine gegenteilige Meinung vertreten die in Polen lebende Mutter und Schwester sowie die andere Schwester und Nichte des Mannes, die in England leben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat deren Beschwerde jedoch wiederholt zurückgewiesen, wodurch das Krankenhaus das Verfahren fortsetzen kann, um diesen Mann seines Lebens zu berauben. Die Behörden unseres Landes versicherten, dass sie die Kosten für Behandlung und Transport übernehmen würden. Das britische Gericht stimmt dem Transport des Patienten nicht zu, da die Reise lebensbedrohlich sein kann. Johannes Paul II. schrieb in Evangelium Vitae: Man kann „in gewisser Hinsicht von einem Krieg der Mächtigen gegen die Schwachen sprechen: das Leben, das mehr Annahme, Liebe und Fürsorge verlangen würde, wird für nutzlos gehalten oder als eine unerträgliche Last betrachtet und daher auf vielerlei Weise abgelehnt. Wer durch seine Krankheit, durch seine Behinderung oder, noch viel einfacher, durch sein bloßes Dasein den Wohlstand oder die Lebensgewohnheiten derer in Frage stellt, die günstiger dastehen, wird zunehmend als Feind angesehen, gegen den man sich verteidigen bzw. den man ausschalten muss. Auf diese Weise wird eine Art »Verschwörung gegen das Leben« entfesselt. Sie involviert nicht nur die einzelnen Personen in ihren individuellen, familiären oder Gruppenbeziehungen, sondern geht darüber hinaus, um schließlich auf Weltebene den Beziehungen zwischen den Völkern und Staaten zu schaden und sie durcheinanderzubringen.“(EV, 12). Ich wende mich an Ihre Eminenz – als Präsident der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales – und bitte Sie um Ihre Hilfe in dieser schwierigen Angelegenheit und um Schritte zur Rettung des Lebens unseres Landsmanns. Erzbischof Stanisław Gądecki Archivfoto Erzbischof Gądecki (c) Polnische Bischofskonferenz Aktuelles Video des betroffenen polnischen Katholiken: Mehr dazu auf kathtube:Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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