SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- PEINLICH! Katholische Universität distanziert sich von Worten des Papstes
- Diplomatische Krise nach Papstworten zu Abtreibung in Belgien
- Papst leitet umstrittenen Bußakt der Kirche für Verfehlungen
- Bedauert Franziskus die Eliminierung eines der schlimmsten Verbrecher des Planeten?
- Papst an deutschen Bischof: "Sind Sie katholisch?"
- Papst verteidigt Teilnahme von Laien bei Bischofssynode
- ‚Barbarisch’ – Kardinal Hollerich lehnt Abtreibung ab
- Papst will Seligsprechung für Belgiens König Baudouin eröffnen
- Innsbrucker Kirche soll in Zukunft auch als Kletterhalle genutzt werden
- Es geschehen Zeichen und Wunder!
- USA: 21-jähriger Basketballprofi wird Priester
- DemoFürAlle veröffentlicht Trans-Leitfaden für Münchner Schulen
- Bosbach: „70 bis 80 Prozent der Bevölkerung tragen diese Migrationspolitik nicht mehr mit“
- Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
- Prälat Klaus Krämer neuer Bischof für Rottenburg-Stuttgart
|
Kanada: Hospiz geschlossen, weil es keine aktive Sterbehilfe anbot8. März 2021 in Prolife, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Säkulare Träger können sich nicht auf Gewissensfreiheit berufen - Gesetzesentwurf will Ausweitung der Tötung auf Verlangen auf Fälle ohne lebensbedrohlicher Erkrankungen, bei psychischem Leiden und teils auch ohne Bedenkzeit
Ottawa (kath.net/KAP) In Kanada musste vergangene Woche erstmals ein Hospiz schließen, weil sich der wohltätige Trägerverein, die Delta Hospice Society, weigerte, aktive Sterbehilfe durchzuführen. Das Gesundheitsministerium hat daraufhin zustehende öffentliche Gelder aberkannt, weshalb mit 24. Februar das gesamte Personal entlassen werden musste. Die staatliche Gesundheitsbehörde verlangte außerdem eine Verlegung der sterbenden Patienten, was zu erheblichen Protesten bei den Angehörigen führte.
Hospizeinrichtungen in Kanada müssen Euthanasie, wie sie dort genannt wird, anbieten, wenn sie mehr als 50 Prozent ihrer Kosten aus staatlichen Mitteln erhalten. Dies gilt zumindest bei säkularen Trägern, während konfessionelle Einrichtungen in Kanada noch ein Recht auf Gewissensfreiheit haben. Auf diese konnte sich aus selbigem Grund die 1991 gegründete Delta Hospice Society, die mit dem Irene Thomas Hospice im westkanadischen British Columbia ein Zehn-Betten-Hospiz betrieb, nicht berufen.
Im 37,6 Millionen Einwohner zählenden Kanada wurden aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe (MAID) im Juni 2016 legalisiert. Bis Ende 2019 nahmen sich fast 14.000 Menschen hauptsächlich durch Tötung auf Verlangen ihr Leben. Ein neuer Gesetzesentwurf zur Bill C-7, wonach Euthanasie auch ohne lebensbedrohliche Erkrankung, bei psychischem Leiden und in bestimmten Fällen auch ohne Bedenkzeit erlaubt sein soll, liegt derzeit dem Parlament in erster Lesung vor.
Experten pochen auf Medizin-Standards
Der Medizinjurist Trudo Lemmens (Universität Toronto) sieht in den geplanten Änderungen des Sterbehilfe-Gesetzes eine "erstaunliche Umkehrung der zentralen Rolle des medizinischen und rechtlichen Konzepts von Versorgungsstandards". Nun würde nämlich MAID für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen eingeführt, deren Tod nicht vernünftigerweise vorhersehbar ist. Damit würden Standards in der Versorgung untergraben, betont Lemmens in einem gemeinsam mit der Palliativmedizinerin Leonie Herx (Queen's University) und der Juristin Mary Shariff (University of Manitoba) verfassten Kommentar auf dem Portal "Policy Options".
Patienten könnten einer vom Arzt vorgeschlagenen Behandlung zustimmen oder sie für sich ablehnen. Davon unberührt gehört zur medizinischen Praxis, dass Ärzte dem Patienten nur jene medizinischen Behandlungsoptionen anbieten dürfen, die auf Grundlage des "Versorgungsstandards" angemessen sind und einem evidenzbasiertem Wissen entsprechen. Der Prozess einer gemeinsamen Entscheidungsfindung bedeute nicht, dass Patienten auf Verfahren bestehen können, die gegen den Versorgungsstandard verstoßen, schreiben die Autoren.
Zu den Standards gehört etwa, dass weniger invasive Optionen normalerweise zuerst angewendet werden müssen, Verfahren mit einem größeren Risiko sind immer das letzte Mittel. Ein Hüft- oder Knieersatz bei Arthritis erfordert beispielsweise, dass zunächst nicht-chirurgische Eingriffe versucht werden, wie z. B. Änderungen des Lebensstils (Ernährung, Bewegung) und Schmerzmittel, bevor eine Operation in Erwägung gezogen wird.
Töten wider besseren Wissens
Mit der Novellierung der Bill C-7 werde dieses Prinzip ausgehebelt, warnen die Experten. Es komme zu einem Paradigmenwechsel: Nicht mehr medizinische Standards, sondern allein der Wunsch des Patienten sei entscheidend. Ärzte müssten dem (Selbst)Tötungswunsch von Menschen nachkommen, selbst dann, wenn sie aufgrund ihres Fachwissens davon überzeugt sind, dass bessere Optionen zur Verfügung stünden und ein Patient dank Behandlung noch Jahre oder Jahrzehnte mit einer guten Lebensqualität weiterleben könnte. Eine Studie aus dem Jahr 2018 zeigte, dass Ärzte bereits jetzt in Kanada eher über aktive Sterbehilfe informieren als über Palliativangebote.
Tötung auf Verlangen bei psychischen und chronischen Erkrankungen stelle einen "endgültigen und irreversiblen Schaden" dar und könne daher von Ärzten nicht als Versorgungsstandard angeboten werden, betonen die Autoren. Eine medizinisch angebotene Tötung desmaskiert sich letztlich nicht als Hilfe zum Sterben, sondern als ein Werturteil über das Leben, das als nicht lebenswert angesehen wird. Erst kürzlich hatte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte Kanada davor gewarnt, dass die Bill C-7 gegen mehrere Bestimmungen der UN-Menschenrechtskonventionen in Bezug auf das Recht auf Gleichheit und das Recht auf Leben verstoße.
Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | SalvatoreMio 8. März 2021 | | | Eine entfesselte, diabolische Welt. Es werden immer mehr Rechte eingefordert, auch heute am "Tag der Frau"; auch das Recht Freiheit zu leben nach eigenem Gusto, doch wenn man alles miteinander betrachtet, werden wir dabei unfreier, mehr entmündigt und immer stärker diabolischen, anti-göttlichen Vorstellungen unterworfen. Wer sein Gewissen nicht am Schöpfer orientiert, wird unfrei und unersättlich; wer sich an Gott orientiert, hat Halt und kann unterscheiden zwischen Gut und Böse. | 2
| | | Robensl 8. März 2021 | | | Macht und Geld "erstaunliche Umkehrung der zentralen Rolle des medizinischen und rechtlichen Konzepts von Versorgungsstandards"
Gilt in vielerlei Hinsicht auch für den verordneten Umgang mit Corona.
Und auch dort geht es um Macht über Leben und Tod bzw. über den Menschen und schlicht auch um viel Geld.
Wenn ich sehe, wie die Imfpstoffe in einem gigantischen Menschenexperiment verwendet werden, seh ich auch Skupellosigkeit von Pharmazeuten, Ärzten, Medizinern. | 4
| | | sr elisabeth 8. März 2021 | | | Glaubensabfall Wenn solches passieren konnte und kann, ist das eine Folge eines großen Glaubensabfalls von vielen. Wenn der Staat der Richter über Gut und Böse sein kann, wer wird dann wohl noch an des Gericht Gottes denken? Es wird ein "Gebetssturm" notwendig sein, um dieses Unrecht noch zu stoppen! Heiliger Josef, Patron der Familien, bitte für uns! | 5
| | | mphc 8. März 2021 | | | Was ist Barbarei? Da wird eine Rutsche zur Euthanasie gelegt.
Ist das nicht Barbarei? | 6
| | | athanasius1957 8. März 2021 | | | Die Revolution frißt ihre Kinder. Der Chirurg Prof Salzer, Salzburg, in einem Interview mit News 2000
"Wenn die Abtreibung erlaubt ist, dann muß dies auch für die Euthanasie gelten." und Robert Spaemann in seinem Buch "Töten oder sterben lassen" bzw Regine Kollek, Embryologin, Deutschland, "Alles, was am Embryo passiert, geschieht schließlich mit der Frau! - Die Frau wird älter als der Mann, ist aber finanziell deutlich schlechter gestellt. Wenn sie "sozial" nicht mehr dem Jugendwahn entspricht, wird der pseudomoralische Druck auf sie steigen, sich exekutieren zu lassen!" | 5
| | | bereschit 8. März 2021 | | | aktive Sterbehilfe wenn ich etwas anbiete, dann ist das in der Regel ein „Dienst am Nächsten”. Was hier gemeint ist, ist kein Dienst am Nächsten; es ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen! | 7
| | | Herbstlicht 8. März 2021 | | | Tötungs-Virus! Ein kleines Menschenkind im Mutterleib darf problemlos getötet werden ...
ein lebensmüder Mensch -statt dass man ihn stärkt und aufrichtet und ihm zur Seite steht- soll mit Hilfe Dritter getötet werden können ...
In was für einer Welt leben wir!
Ich habe den Eindruck, es wird immer kälter!
Glaubt die Gesellschaft tatsächlich, GOTT könne bei all´ ihren Entscheidungen aussen vor gelassen werden und dies gänzlich ohne Konsequenzen? | 7
| | | laudeturJC 8. März 2021 | | | Kultur des Todes (Krankenselbstmord) und der Lust (vorgeburtliche Kindstötung). Eine traurige Welt... | 8
| | | elisabetta 8. März 2021 | | | Wehret den Anfängen ist leider schon zu spät. Die Büchse der Pandora ist geöffnet und Kanada wird mit dieser Gesetzgebung nicht mehr lange allein dastehen, in vielen Ländern sind bzw. werden gerade die Voraussetzungen unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie dafür geschaffen. | 8
| | | Chris2 8. März 2021 | | | Wenn Hebammen wehrlose Kinder töten müssen, warum sollten dann Hospize nicht wehrlose Alte töten müssen? Das ist nur konsequent. Das Diabolische dieser Endzeit tritt immer offener zutage. Die Menschheit hat nichts, aber auch rein gar nichts, aus Nationalsozialismus und Sozialismus gelernt... | 9
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zu |
Top-15meist-gelesen- Papst an deutschen Bischof: "Sind Sie katholisch?"
- Prälat Klaus Krämer neuer Bischof für Rottenburg-Stuttgart
- PEINLICH! Katholische Universität distanziert sich von Worten des Papstes
- Es geschehen Zeichen und Wunder!
- Papst leitet umstrittenen Bußakt der Kirche für Verfehlungen
- Bedauert Franziskus die Eliminierung eines der schlimmsten Verbrecher des Planeten?
- „Niemals dürfen wir das Kreuz Jesu ablegen und Jesus verleugnen“
- Diplomatische Krise nach Papstworten zu Abtreibung in Belgien
- Wie man sich und seine Familie gegen Dämonen schützt
- Innsbrucker Kirche soll in Zukunft auch als Kletterhalle genutzt werden
- „Meine Freunde in Nordisrael erleben seit einem Jahr fast täglichen Raketenbeschuss durch Hisbollah“
- Estnische Bistumssprecherin Paas: „Das ist pure Freude! Das ist in der Tat ein historischer Moment!“
- Papst will Seligsprechung für Belgiens König Baudouin eröffnen
- US-Portal veröffentlicht kritischen Kommentar zur Bußfeier der Synode: „Die Sünden der Synode“
- DemoFürAlle veröffentlicht Trans-Leitfaden für Münchner Schulen
|