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| Portugals Höchstgericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab17. März 2021 in Prolife, keine Lesermeinung Verfassungsrichter verweisen von linker Abgeordnetenmehrheit beschlossene Regelung zurück ans Parlament Lissabon (kath.net/KAP) Das Verfassungsgericht Portugals hat die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid gestoppt. In einer am Montagabend veröffentlichten Entscheidung lehnten die Höchstrichter mit 7:5-Mehrheit ein Ende Jänner von der linken Mehrheit im Parlament beschlossenes Gesetz ab und verwiesen es zurück an die Abgeordneten. Regeln, wann Sterbehilfe geleistet werden könne, müssten "klar, präzise und vorhersehbar" sowie kontrollierbar sein, so die Richter. Das vorgelegte Gesetz sei in dieser Hinsicht etwa bei Begriffen wie "unerträgliches Leiden" unzureichend formuliert und geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen. Genau dies hatte auch der jüngst wiedergewählte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa den Abgeordneten nach dem Gesetzesbeschluss vorgeworfen. Er blockierte die geplante Regelung und legte sie dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor. Laut dem nun abgelehnten Entwurf hätten Menschen über 18 Jahren in einer Situation "extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung" ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls keine Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen. Sozialisten nehmen neuen Anlauf Das Parlament kann sich nun erneut mit dem Gesetz befassen. Die regierenden Sozialisten kündigten schon vor der Entscheidung des Höchstgerichts an, dass sie das Gesetz neu formulieren und ein weiteres Mal beschließen wollen, falls die Regelung zurückgewiesen wird. Assistierter Suizid und Euthanasie könnten keine medizinischen Handlungen sein, bekräftigten derweil die portugiesische Vereinigung Katholischer Ärzte (AMCP) und der Verband Katholischer Juristen (AJC) nach der Höchstrichter-Entscheidung. "Wir können nicht erkennen, wie eine andere Formulierung des Gesetzes den Anforderungen der Rechtssicherheit genügend kann", hielten die Organisationen in einer Erklärung fest und verwiesen auf die Entwicklungen in jenen Ländern, in denen aktive Sterbehilfe bereits legalisiert sei. Die beiden Vereinigungen zeigten sich zudem überzeugt, dass ein Gesetz zu aktiver Sterbehilfe auch dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Würde für alle Menschen widerspreche, da es zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Menschenleben unterscheide. Das katholisch geprägte Portugal wäre nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt und straffrei ist. Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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