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Kardinal Woelki und GV Hofmann stellen nach Gutachten-Veröffentlichung konkrete Reformen vor24. März 2021 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Konsequenzen aus dem Gercke-Gutachten - Woelki: „Ich habe bereits vor längerer Zeit die Anweisung gegeben, dass keine Akten mehr vernichtet werden dürfen“, damit verstoße er aber gegen geltendes Kirchenrecht
Köln (kath.net/pek) Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und sein Generalvikar Dr. Markus Hofmann haben gestern die ersten Konsequenzen verkündet, die sie aus dem Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger für das Erzbistum ziehen. Am vergangenen Donnerstag war die Unabhängige Untersuchung zum Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum Köln veröffentlicht worden. Heute fand die Pressekonferenz zu ersten konkreten Schritten und Maßnahmen statt.
Kardinal Woelki bekräftigte zu Beginn, mit der ungeschwärzten und vollständigen Veröffentlichung des Gutachtens zum Umgang mit sexueller Gewalt ein erstes Versprechen eingehalten zu haben. Dies sei jedoch nur „ein Mosaikstein“ in einem viel größeren Prozess. „Ich werde alles versuchen zu tun, damit die Kirche besser wird.“
Eine Kontrolle von außen soll in konkreten Governance- und Compliancestrukturen verankert sein. „Konkret bedeutet dies zum Beispiel eine gegenseitige Kontrolle der einzelnen Institutionen, aber auch durch Unabhängige von außen“, so Kardinal Woelki. „Es darf und wird nicht mehr möglich sein, dass Akten manipuliert werden können oder verschwinden.“ Dazu gehört auch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung, die das Thema weiter vorantreiben wird. 
„Ich habe bereits vor längerer Zeit die Anweisung gegeben, dass keine Akten mehr vernichtet werden dürfen.“ Damit verstoße er gegen geltendes Kirchenrecht, so der Kardinal. Deshalb seien in einigen Bereichen grundlegende Veränderungen nötig.
Notwendig sei eine kirchenrechtliche Reform unter Abschaffung der Widersprüche zwischen DBK-Leitlinien und Kirchenrecht, ebenso wie eine Änderung des kirchenrechtlichen Grundsatzes, dass Missbrauchsfälle im kirchlichen Recht teilweise lediglich als Verstöße gegen das Zölibatsversprechen gesehen würden.
Überdies kündigte er Reformen hinsichtlich weiterer Schulungen von Führungspersonal an, vor allem im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Ein im Gutachten vorgeschlagenes Hinweisgebersystem, das es jedem ermöglicht, anonym Hinweise zu geben, soll ebenfalls umgesetzt werden.
Für alle zukünftigen Reformen müsse immer der Grundsatz gelten: „Die Perspektive der Betroffenen muss handlungsleitend sein“, so der Kölner Erzbischof, der für persönliche Gespräche mit Betroffenen zur Verfügung steht und diese um Kontaktaufnahme bat.
Zu ersten konkreten Schritten äußerte sich der Kölner Generalvikar Dr. Markus Hofmann – er nannte acht konkrete Arbeitsbereiche:
Die Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission, zu der Kardinal Woelki bereits am 15. März eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes Wilhelm Rörig unterzeichnet hat.
Die Bereitstellung der Mittel für die erhöhten Anerkennungsleistungen für Betroffene.
Eine regelmäßige Kontrolle beschuldigter Kleriker und Laien.
Die personelle und organisatorische Stärkung der Intervention.
Die Evaluierung und Weiterentwicklung der Prävention.
Die zukünftige Arbeit des Betroffenenbeirats entsprechend der DBK-Richtlinien.
Eine verbesserte Aktenführung durch Digitalisierung, Nachverfolgbarkeit und Manipulationssicherheit.
Die Veränderungen in der Priesterausbildung durch eine psychologische Standortbestimmung, ein Vorbereitungsjahr mit Sozialeinsätzen und eine stärkere Einbeziehung von Frauen in der Ausbildung.
Das Gutachten habe bei der Frage nach den Gründen für eine jahrzehntelange Vertuschung das Zusammenspiel aus systemischen und persönlichen Verantwortungen aufgedeckt. „Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass wir bei der Bearbeitung dieses Themas nicht nachlassen“, so Generalvikar Hofmann. „Mit dem Leitsatz ‚Lieber eine Wahrheit, die wehtut, als eine Lüge, die tröstet‘, wollen wir unser Bestes tun, um solide Aufarbeitung zu leisten.“
Zu den Fragestellungen nach seinem Rücktritt betonte Kardinal Woelki, was Verantwortungsübernahme für ihn bedeutet: „Die moralische Verantwortung einfach mitnehmen und gehen – zum Schutz des Ansehens von Bischofsamt und Kirche – das ist mir zu einfach und in meinen Augen ist es falsch. Ich werde moralische Verantwortung annehmen und wahrnehmen. Ich werde hier und heute und in Zukunft alles dafür tun, dass keine solchen Fehler mehr passieren.“
Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzbistum Köln
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Lesermeinungen | physicus 25. März 2021 | | | Wendepunkt zu Wahrhaftigkeit @Andrzej123 Sie haben Recht, ebenso wie @antonius25: Man kann den Heilungsprozess auch versemmeln. Z.B. indem man ihn kirchenpolitisch instrumentalisiert (wie beim Synodalen Weg, wo die Forderung eines Bischofs Voderholzer nach weitergehenden Untersuchungen empört zurückgewiesen wurde). Oder indem man ein Zuviel an Verantwortung an andere delegiert, die dafür nicht befugt und bewandert sind, um selber als toll dazustehen.
Hier muss ein gesunder, vor Gott verantwortbarer Weg zur Heilung gefunden, der auch keine neuen Opfer schafft. Das sachlich-juristische Gercke-Gutachten ist eine solide Basis, auf der man nun in Köln weitergehen muss (und ich denke, Kardinal Woelki wird dies tun). Dafür braucht Köln weiter Gottes Segen. |  1
| | | antonius25 24. März 2021 | | | Düstere Zeiten für unschuldig Beschuldigte Ich weiß, diese Sicht ist unpopulär, aber in solchen Fällen stehen halt leider häufig Aussage gegen Aussage. Kardinal Pell ist ein Beispiel dafür. Und das hier verheißt nichts Gutes:
"Ein im Gutachten vorgeschlagenes Hinweisgebersystem, das es jedem ermöglicht, anonym Hinweise zu geben, soll ebenfalls umgesetzt werden.
Für alle zukünftigen Reformen müsse immer der Grundsatz gelten: „Die Perspektive der Betroffenen muss handlungsleitend sein“,
" |  2
| | | Andrzej123 24. März 2021 | | | Wendepunkt wohin? physicus: "Ich denke, rückblickend wird man den 18. März 2021 als Wendepunkt im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Deutschlands ansehen, der auch ausstrahlen wird auf andere Institutionen."
Ich wünschte Sie hätten recht!
Die Praxis weist eher auf etwas anderes hin: Die Bereitschaft der Kirche "Externe" eine Begutachtung vorzunehmen zu lassen, führt zu "Studien", Kommissionen und Projekten unterschiedlicher Bezeichnung, "royal commissions" etc., die der Kirche einen weiteren extrem wirksamen Schlag versetzen und ihre Lehre verändern sollen, vgl. zB Irland und Australien.
Niemals wurden und werden andere Institutionen (Berliner Senat!) in ähnlicher Weise untersucht!
Um dies zu vermeiden, müsste die Kirche selbst noch ehrlicher aufklären.
Das Gercke Gutachten hat eigentlich keine wirklich relevanten Verfehlungen zum Vorschein gebracht.
Wenn es diese aber doch gab, wie Kd Woelki oder Martin Lohmann andeuten, sollten diese dargestellt werden, bevor andere es tun. |  1
| | | physicus 24. März 2021 | | | Prognose: Wendepunkt Ich denke, rückblickend wird man den 18. März 2021 als Wendepunkt im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Deutschlands ansehen, der auch ausstrahlen wird auf andere Institutionen. Kardinal Woelki und allen Verantwortlichen im Erzbistum Köln für ihre nun folgenden Schritte weiterhin "Gottes Segen".
In seinem Wortbeitrag nimmt Kardinal Woelki auch Stellung zu denen, die sich im Vorfeld zu Wort gemeldet und ihm vorgehalten haben: "Du schadest uns allen" (Minute 10:40 im Link unten, man fange bei 9:45 an). Zurecht weist er darauf hin, dass die Grundhaltung hinter diesem Vorwurf Teil des eigentlichen Problems ist. www.domradio.de/video/kardinal-woelki-zu-konsequenzen-aus-der-unabhaengigen-untersuchung |  2
| | | winthir 24. März 2021 | |  | meine Hochachtung, Card. Woelki! Sie hatten in einem Nebensatz gesagt, Sie verstoßen gegen das derzeit geltende Kirchenrecht.
Das ist richtig. Und das finde ich gut so. und auch sehr wichtig.
CIC (1983), can. 489, § 2, ich zitiere wörtlich, schreibt:
"§ 2. Jährlich sind die Akten der Strafsachen in
Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren."
übrigens: Das ist die einzige AKtenvernichtungsvorschrift im ganzen Kirchenrecht. Alles andere muß aufbewahrt werden.
winthir. |  1
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