Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  3. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  4. Republik der Dünnhäutigen
  5. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  6. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  7. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  8. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  9. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  10. Forscher warnen vor früher Smartphone-Nutzung von Kindern
  11. Niemand rettet die Welt allein. Nicht einmal Gott will sie allein retten
  12. Die Morgenröte ohne Schatten
  13. Kardinal Woelki in Kurienbehörde für Heiligsprechungen berufen
  14. Rome Reports: „Der Countdown für den Einzug von Papst Leo in den Apostolischen Palast läuft“
  15. 100.000 Euro von der EKD für Afghanen, damit diese Aufenthalt in Deutschland einklagen können

‚Geschlechtsumwandlung’: US-Regierung erhöht Druck auf Spitäler und Ärzte

14. Mai 2021 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Gesundheitsministerium will Menschen vor ‚jeder Form der Diskriminierung’ schützen. Christliche Spitäler befürchten, dass sie gezwungen werden könnten, gegen ihr Gewissen an ‚Geschlechtsumwandlungen’ mitwirken zu müssen.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/jg) Die Regierung Biden erhöht den Druck auf Spitäler und medizinisches Personal, an Eingriffen zur „Änderung des Geschlechts“ mitzuwirken, ohne Rücksicht auf Religions- oder Gewissensfreiheit.

Das US-Gesundheitsministerium hat am 10. Mai bekannt gegeben, dass es die Gesetze, welche das Gesundheitswesen regeln, und Antidiskriminierungsbestimmungen in dieser Hinsicht interpretieren werde. Das Ministerium beruft sich unter anderem auf die Entscheidung „Bostock v. Clayton“ des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2020, welche „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“ auf „sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ ausgeweitet hat. Das Gesundheitsministerium will „alle Formen der Diskriminierung“ bekämpfen.


„Rachel“ Levine, eine Trans-Frau, die das Amt der „stellvertretenden Gesundheitsministerin“ ausübt, deutete an, dass der Schritt notwendig sei, um Personen, die sich als „LGBT“ identifizieren, medizinische Versorgung zu sichern, falls sie einen gebrochenen Knochen oder eine Krebsuntersuchung brauchen würden.

Brian Burch von CatholicVote widerspricht dieser Ansicht. Keinem Amerikaner werde eine medizinische Versorgung wegen seiner Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung vorenthalten. Der Schritt des Gesundheitsministeriums habe den Zweck, pubertätshemmende Medikamente und Eingriffe zur „Geschlechtsumwandlung“ zu normalisieren und Spitäler und medizinisches Personal dazu zu bringen, diese Maßnahmen durchzuführen. Der Druck auf katholische Krankenhäuser und Ärzte werde zunehmen, warnt Burch.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  3. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  4. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  5. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  6. Republik der Dünnhäutigen
  7. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  8. Beweise mir das Gegenteil!
  9. Legenden vom Heiligen Nikolaus
  10. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  11. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  12. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  13. Drei Kardinäle feiern 25 Jahre Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar Redemptoris Mater
  14. "Wenn ihr dies lest, bin ich endlich in die Arme Jesu geschlüpft"
  15. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz