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| Apostolische Nuntiatur: Anschuldigungen gegen Präsidenten des polnischen Episkopats unbegründet!9. Juni 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Nuntiatur: „Nach gründlicher Analyse … hat der Heilige Stuhl festgestellt, dass die … Anschuldigungen unbegründet sind, so dass die in diesen Fällen eingereichten Beschwerden abgewiesen und die Verfahren als abgeschlossen betrachtet werden.“ Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz) Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Unterlagen hat der Apostolische Stuhl die Anschuldigungen gegen Erzbischof Stanisław Gądecki (Archivfoto) als unbegründet anerkannt – das steht zu lesen in der Mitteilung der Apostolischen Nuntiatur in Polen vom 8. Juni 2021. Nach förmlichen Mitteilungen hat der Heilige Stuhl eine Untersuchung über die angebliche Nachlässigkeit von Erzbischof Stanislaw Gądecki bezüglich des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch einen Priester der Erzdiözese Poznań und einen Priester der Diözese Bielsko-Zywiec durchgeführt. „Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Unterlagen hat der Heilige Stuhl festgestellt, dass die oben genannten Anschuldigungen unbegründet sind, so dass die in diesen Fällen eingereichten Beschwerden abgewiesen und die Verfahren als abgeschlossen betrachtet werden“, heißt es in dem Kommuniqué. kath.net dokumentiert den vollständigen Text des Kommuniqués: Apostolische Nuntiatur in Polen – Kommuniqué bezüglich der angeblichen Fahrlässigkeit von Erzbischof Stanisław Gądecki Auf der Grundlage der Bestimmungen des Codex des Kirchenrechts und des Motu proprio Vos estis lux mundi von Papst Franziskus hat der Apostolische Stuhl nach förmlichen Mitteilungen eine Untersuchung über die angebliche Nachlässigkeit von Erzbischof Stanislaw Gądecki bezüglich des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch einen Priester der Erzdiözese Poznań und einen Priester der Diözese Bielsko-Zywiec durchgeführt. Nach einer gründlichen Analyse der gesammelten Unterlagen hat der Heilige Stuhl festgestellt, dass die oben genannten Anschuldigungen unbegründet sind, so dass die in diesen Fällen eingereichten Beschwerden abgewiesen und die Verfahren als abgeschlossen betrachtet werden. Archivfoto Erzbischof Gądecki (c) Polnische Bischofskonferenz Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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